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   VGH Bayern, 12.03.2010 - 10 CS 09.1734   

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VGH Bayern, 12.03.2010 - 10 CS 09.1734 (https://dejure.org/2010,1580)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.03.2010 - 10 CS 09.1734 (https://dejure.org/2010,1580)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. März 2010 - 10 CS 09.1734 (https://dejure.org/2010,1580)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verbot der Werbung für öffentliches Glücksspiel; gesetzeswiederholende Anordnungen und das Bestimmtheitsgebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    Glücksspielstaatsvertrag verfassungskonform - Internet-Glücksspiel-Verbot rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verbot der Internetwerbung für Glücksspiel ist rechtmäßig - Werbeverbot im Internet gilt auch für Inhaber von DDR-Gewerbeerlaubnissen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (28)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2008 - 13 B 1215/07

    Werbung für Glücksspiele im Internet

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2010 - 10 CS 09.1734
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung vom 22. Juli 2009 (a.a.O.) der Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschl. vom 22.2.2008 ZfWG 2008, 122) angeschlossen (vgl. auch OVG NRW vom 30.10.2009 Städte- und Gemeinderat 2009, Nr. 12, 30), dass es eine Frage der Zumutbarkeit ist, ob von dem Verpflichteten im Einzelfall wegen eines Verstoßes gegen eine landesrechtliche Vorschrift auch das völlige Löschen des Internetinhalts verlangt werden kann.

    Das Gericht schließt sich der Stellungnahme der Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission vom 20. Mai 2008 (ZfWG 2008, 32) sowie den zutreffenden Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Hamburg (Beschluss vom 25.3.2008 ZfWG 2008, 136), des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 22.2.2008 ZfWG 2008, 122 und Beschluss vom 3.11.2009 ZfWG 2009, 463) und des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 10.6.2009 ZfWG 2009, 196) an.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2009 - 13 B 715/09

    Veranstaltung von Sportwetten sowie weiterer Glücksspiele über das Internet;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2010 - 10 CS 09.1734
    Sowohl die Antragstellerin, ein größeres Medienunternehmen, das in erheblichem Umfang Werbung in ihren Medien schaltet und deren Mitarbeiter in der Werbeabteilung über entsprechende Sachkenntnisse verfügen, als auch der Antragsgegner können aus der Untersagungsverfügung unschwer erkennen, welche Regelung getroffen wurde und wie die Antragstellerin ihr künftiges Verhalten ausrichten muss (vgl. auch OVG NRW vom 3.11.2009 ZfWG 2009, 463).

    Das Gericht schließt sich der Stellungnahme der Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission vom 20. Mai 2008 (ZfWG 2008, 32) sowie den zutreffenden Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Hamburg (Beschluss vom 25.3.2008 ZfWG 2008, 136), des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 22.2.2008 ZfWG 2008, 122 und Beschluss vom 3.11.2009 ZfWG 2009, 463) und des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 10.6.2009 ZfWG 2009, 196) an.

  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2010 - 10 CS 09.1734
    Da - wie gezeigt - aufgrund von Geolokalisationsprogrammen ganz allgemein die Möglichkeit besteht, Werbung und Spielangebote räumlich auf die Lizenzbereiche zu beschränken, geht das Verbot des § 5 Abs. 3 GlüStV auch in räumlicher Hinsicht nicht über das erforderliche Maß hinaus (vgl. EuGH vom 24.3.1994 NJW 1994, 2013 - Schindler - RdNr. 62).

    Der Europäische Gerichtshof hat auch in dem ähnlich gelagerten Fall eines auf Großbritannien beschränkten Lotterie-Werbe-Verbotes allein in der räumlichen Beschränkung auf das Hoheitsgebiet des Vereinigten Königreichs keine Diskriminierung erkennen können (vgl. EuGH vom 24.3.1994 NJW 1994, 2013 - Schindler - RdNr. 48 -52).

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2010 - 10 CS 09.1734
    Angesichts der eindeutigen, auf Grund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 (BVerfGE 115, 276/315) absehbaren und seit 1. Januar 2008 gültigen Gesetzeslage konnte die Antragstellerin kein schutzwürdiges Vertrauen darauf aufbauen, dass sie auf Dauer in Deutschland für öffentliche Glücksspiele werben kann.

    Die Einschätzung des Gesetzgebers, dass ein Internetverbot für die Werbung für Glücksspiele die Verbreitung der Spiel- und Wettsucht eindämmen kann, erscheint naheliegend und könnte in verfassungsrechtlicher Hinsicht nur beanstandet werden, wenn diese Prognose offensichtlich fehlsam wäre (vgl. BVerfG vom 26.3.2006 BVerfGE 115, 276).

  • OVG Sachsen, 12.12.2007 - 3 BS 286/06

    Beschwerden gegen Verbot von Sportwetten teilweise erfolgreich

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2010 - 10 CS 09.1734
    Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 2007 (GewArch 2008, 118).
  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2010 - 10 CS 09.1734
    Aus diesen Gründen hat auch das Bundesverfassungsgericht die in § 5 Abs. 1 bis 4 GlüStV geregelten Werbeverbote als verhältnismäßige Einschränkungen der Berufsausübungsfreiheit angesehen (vgl. BVerfG vom 14.10.2008 NVwZ 2008, 1338 RdNr. 57).
  • VGH Bayern, 09.01.2007 - 7 CS 06.2495

    Werbung für Sportwetten im Fernsehen Landeszentrale für neue Medien muss der

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2010 - 10 CS 09.1734
    Insbesondere der Hinweis auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. Januar 2007 (Az. 7 CS 06.2495 ZfWG 2007, 52) hilft der Antragstellerin nicht weiter, denn die Entscheidung besagt lediglich, dass der damals geltende Art. 19 Abs. 2 Satz 3 BayMG a.F. rechtsaufsichtliche Maßnahmen in "Programmangelegenheiten" durch das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst ausschloss und keine Rechtsgrundlage für die Anweisung an die Bayerische Landeszentrale für Neue Medien darstellte, Werbung für Sportwetten in den von ihr verantworteten Programmen zu unterbinden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2010 - C-316/07

    Nach Ansicht von Generalanwalt Paolo Mengozzi ist die gegenseitige Anerkennung

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2010 - 10 CS 09.1734
    Die Regelungen müssen allerdings geeignet, insbesondere in sich konsistent sein, sie dürfen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung des Ziels erforderlich ist und sie müssen in nicht diskriminierender Weise angewandt werden (vgl. dazu die Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi vom 4.3.2010 in den Rechtssachen C - 316/07, C -358/07 bis C - 360/07, C - 409/07 und C - 410/07 ).
  • EuGH, 13.11.2003 - C-42/02

    Lindman

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2010 - 10 CS 09.1734
    Derartiges ergibt sich auch nicht aus dem Urteil Lindmann des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 13.11.2003 Rs. C - 42/02 ) oder aus dem Urteil Placanica des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 6.3.2007 NJW 2007, 1515).
  • VGH Bayern, 18.12.1998 - 7 ZS 98.1660
    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2010 - 10 CS 09.1734
    Auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Dezember 1998 (DVBl 1999, 624) kann sich die Antragstellerin nicht berufen, weil der dort zu entscheidende Fall mit dem hier vorliegenden nicht zu vergleichen ist.
  • OVG Hamburg, 25.03.2008 - 4 Bs 5/08

    Ausschluss von gewerblichen Glücksspielen durch private Veranstalter,

  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

  • BVerfG, 13.03.1958 - 1 BvR 155/58

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und auf rechtliches Gehör bei Eröffnung des

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.1999 - 8 B 12627/98

    Abfall zur Verwertung; Abfall zur Beseitigung; Abfallgemisch; Entsorgungspflicht;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 1 S 213.08

    Verbot des Anbietens von Sportwetten über das Internet

  • OVG Sachsen, 10.06.2009 - 3 BS 179/07

    Das staatliche Sportwettenmonopol im Freistaat Sachsen ist rechtmäßig.

  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

  • VGH Bayern, 18.12.2008 - 10 BV 07.558

    Staatliches Sportwettenmonopol in Bayern rechtmäßig

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

  • BVerwG, 05.11.1968 - I C 29.67

    Lärmbelästigung durch eine Kegelbahn in einer Gaststätte - Verbot eines

  • BVerfG, 11.03.2003 - 1 BvR 426/02

    Schockwerbung II

  • BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvG 1/57

    Dampfkessel

  • BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95

    Schockwerbung I

  • OVG Niedersachsen, 03.04.2009 - 11 ME 399/08

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung des Vertriebs von Online-Glücksspielen; Zweifel

  • VGH Bayern, 07.05.2007 - 24 CS 07.10

    Sofortiges Verbot privater Sportwetten im Internet in Bayern rechtswidrig

  • VGH Bayern, 20.11.2008 - 10 CS 08.2399

    Verbot von Internetwerbung für Glücksspiele

  • VG Karlsruhe, 17.12.2018 - 1 K 4344/17

    Verbotsverfügung gegen Auto-Poser

    Es ist nach alledem nicht ermessensfehlerhaft und entspricht auch dem Zweck der Ermächtigung in § 3 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 PolG, dass die Beklagte den Kläger als Verhaltensstörer entsprechend § 6 Abs. 1 PolG in Anspruch genommen und sich wegen dessen Uneinsichtigkeit sowie der sich daraus ergebenden konkreten Gefahr weiterer Verstöße gegen § 30 Abs. 1 Satz 1 StVO entschlossen hat, sich einen Vollstreckungstitel für den Fall weiterer Verstöße zu verschaffen (vgl. zur Zulässigkeit einer solchen Verfügung allgemein Bayerischer VGH, Beschluss vom 12.03.2010 - 10 CS 09.1734 -, juris).
  • VG Hamburg, 12.03.2015 - 17 K 3507/14

    Zur Geltung der werktäglichen Arbeitszeitbegrenzung auf maximal zehn Stunden für

    b) Gesetzeswiederholende Verfügungen sind auch nicht per se unzulässig, sondern können rechtmäßig ergehen, wenn im Einzelfall Anlass besteht, besonders auf die Pflicht zur Beachtung einer gesetzlichen Bestimmung hinzuweisen und ein konkreter Bezug zu einem bestimmten Lebenssachverhalt hergestellt wird (VG Aachen, Urt. v. 31.10.2014, 7 K 2696/12, juris, Rn. 35; VG Augsburg, Urt. v. 18.4.2013, Au 5 K 11.783, juris, Rn. 36; VGH München, Beschl. v. 12.3.2010, 10 CS 09.1734, juris, Rn. 17; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 23.2.1979, VII C 31/76, juris, Rn. 6).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2015 - 3 L 386/14

    Zur Bemessung der Kastenstandsbreite für Sauen nach § 24 Abs. 4 Nr. 4

    Solche gesetzeswiederholenden Verfügungen sind dann berechtigt, wenn im Einzelfall Anlass besteht, besonders auf die Pflicht zur Beachtung einer gesetzlichen Bestimmung hinzuweisen und ein konkreter Bezug zu einem bestimmten Lebenssachverhalt hergestellt wird (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 8. Januar 2014 - 8 B 11193/13 - VGH Bayern, Beschl. v. 12. März 2010 - 10 CS 09.1734 - VG Hamburg, Urt. v. 12. März 2015 - 17 K 3507/14 jeweils zit. nach JURIS, m.w.N.).
  • VG Augsburg, 27.05.2013 - Au 5 K 12.665

    Einhaltung von Arbeitszeiten und Ruhezeiten nach dem Arbeitszeitgesetz; Anordnung

    Vielmehr sind sie dann berechtigt, wenn im Einzelfall Anlass besteht, besonders auf die Pflicht zur Beachtung einer gesetzlichen Bestimmung hinzuweisen und ein konkreter Bezug zu einem bestimmten Lebenssachverhalt hergestellt wird (vgl. BayVGH, B.v. 12.3.2010 - 10 CS 09.1734 - ZfWG 2010, 175; OVG RhPf, B.v. 13.1.1999 - 8 B 12627/98 - NVwZ 1999, 679).
  • VG Augsburg, 26.02.2019 - Au 8 K 17.1005

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis und Spielerschutz

    Damit wird aber auch zum Ausdruck gebracht, dass jedenfalls Bestimmbarkeit als solche ausreichend ist (BayVGH, B.v. 12.3.2010 - 10 CS 09.1734 - juris Rn. 17).

    Der im Vergleich zur Konkretisierung eines Handelns oder Duldens als geringer anzusetzende Grad für die Konkretisierung eines Unterlassens (BayVGH, B.v. 12.3.2010 - 10 CS 09.1734 - juris Rn. 17) ist im Hinblick auf die Ziffern 7.5 und 7.6 gewahrt.

    (3) Auch soweit die unter Ziffern 7. der streitgegenständlichen Bescheide genannten Verfügungen Verpflichtungen wiederholen, die sich unmittelbar aus dem Glücksspielstaatsvertrag ergeben, ist dies nicht per se rechtswidrig (BayVGH, B.v. 18.12.1998 - 7 ZS 98.1660 - juris Rn. 46; BayVGH, B.v. 12.3.2010 - 10 CS 09.1734 - juris Rn. 17; a.A. VG Regensburg, U.v. 21.10.2010 - RO 5 K 10.31 - juris Rn. 54).

    Vielmehr sind solche Verfügungen dann berechtigt, wenn im Einzelfall Anlass besteht, besonders auf die Pflicht zur Beachtung einer gesetzlichen Bestimmung hinzuweisen und ein konkreter Bezug zu einem bestimmten Lebenssachverhalt hergestellt wird (BayVGH, B.v. 12.3.2010 - 10 CS 09.1734 - juris Rn. 17; VGH BW, U.v. 2.8.2012 - 1 S 618/12 - juris Rn. 46).

    Auch dieser Gesichtspunkt führt dazu, dass im vorliegenden Fall die gesetzeswiederholenden Verfügungen als rechtmäßig anzusehen sind (vgl. BayVGH, B.v. 12.3.2010 - 10 CS 09.1734 - juris Rn. 17).

    (4) Aus denselben Gründen sind die Ziffern 7.5, 7.6, 7.8, 7.9, 7.15 als im Wesentlichen gesetzeswiederholende bzw. -konkretisierende Verfügungen (vgl. BayVGH, B.v. 12.3.2010 - 10 CS 09.1734 - juris Rn. 17) nach den eben dargelegten Maßstäben rechtmäßig.

  • VG Regensburg, 27.02.2020 - RO 5 K 17.1241

    Nebenbestimmungen der glücksspielrechtlichen Erlaubnis

    Damit wird aber auch zum Ausdruck gebracht, dass jedenfalls Bestimmbarkeit als solche ausreichend ist (BayVGH, B.v. 12.3.2010 - 10 CS 09.1734 - juris Rn. 17).

    Der im Vergleich zur Konkretisierung eines Handelns oder Duldens als geringer anzusetzende Grad für die Konkretisierung eines Unterlassens (BayVGH, B.v. 12.3.2010 - 10 CS 09.1734 - juris Rn. 17) ist im Hinblick auf die Ziffern 4.3 zu unterlassenden Maßnahmen bei der äußeren Gestaltung der Spielhalle, die nicht Werbung für den Spielbetrieb oder die in der Spielhalle angebotenen Spiele sind, nicht zu unbestimmt.

    (3) Auch soweit die unter Ziffer VI der streitgegenständlichen Bescheide genannten Verfügungen Verpflichtungen wiederholen, die sich unmittelbar aus dem Glücksspielstaatsvertrag ergeben, ist dies nicht per se rechtswidrig (BayVGH, B.v. 18.12.1998 - 7 ZS 98.1660 - juris Rn. 46; BayVGH, B.v. 12.3.2010 - 10 CS 09.1734 - juris Rn. 17; a.A. VG Regensburg, U.v. 21.10.2010 - RO 5 K 10.31 - juris Rn. 54).

    Vielmehr sind solche Verfügungen dann berechtigt, wenn im Einzelfall Anlass besteht, besonders auf die Pflicht zur Beachtung einer gesetzlichen Bestimmung hinzuweisen und ein konkreter Bezug zu einem bestimmten Lebenssachverhalt hergestellt wird (BayVGH, B.v. 12.3.2010 - 10 CS 09.1734 - juris Rn. 17; VGH BW, U.v. 2.8.2012 - 1 S 618/12 - juris Rn. 46).

    Auch dieser Gesichtspunkt führt dazu, dass im vorliegenden Fall die gesetzeswiederholenden Verfügungen als rechtmäßig anzusehen sind (vgl. BayVGH, B.v. 12.3.2010 - 10 CS 09.1734 - juris Rn. 17).

    (4) Aus denselben Gründen sind die als im Wesentlichen gesetzeswiederholende bzw. konkretisierende Verfügungen (vgl. BayVGH, B.v. 12.3.2010 - 10 CS 09.1734 - juris Rn. 17) nach den eben dargelegten Maßstäben rechtmäßig.

  • VG Regensburg, 23.01.2020 - RN 5 K 19.1163

    Isolierte Anfechtung der Nebenstimmungen eines Verwaltungsaktes

    Damit wird aber auch zum Ausdruck gebracht, dass jedenfalls Bestimmbarkeit als solche ausreichend ist (BayVGH, B.v. 12.3.2010 - 10 CS 09.1734 - juris Rn. 17).

    Der im Vergleich zur Konkretisierung eines Handelns oder Duldens als geringer anzusetzende Grad für die Konkretisierung eines Unterlassens (BayVGH, B.v. 12.3.2010 - 10 CS 09.1734 - juris Rn. 17) ist im Hinblick auf die Ziffern 4.3 zu unterlassenden Maßnahmen bei der äußeren Gestaltung der Spielhalle, die nicht Werbung für den Spielbetrieb oder die in der Spielhalle angebotenen Spiele sind, nicht zu unbestimmt.

    (3) Auch soweit die unter Ziffer 4 der streitgegenständlichen Bescheide genannten Verfügungen Verpflichtungen wiederholen, die sich unmittelbar aus dem Glücksspielstaatsvertrag ergeben, ist dies nicht per se rechtswidrig (BayVGH, B.v. 18.12.1998 - 7 ZS 98.1660 - juris Rn. 46; BayVGH, B.v. 12.3.2010 - 10 CS 09.1734 - juris Rn. 17; a.A. VG Regensburg, U.v. 21.10.2010 - RO 5 K 10.31 - juris Rn. 54).

    Vielmehr sind solche Verfügungen dann berechtigt, wenn im Einzelfall Anlass besteht, besonders auf die Pflicht zur Beachtung einer gesetzlichen Bestimmung hinzuweisen und ein konkreter Bezug zu einem bestimmten Lebenssachverhalt hergestellt wird (BayVGH, B.v. 12.3.2010 - 10 CS 09.1734 - juris Rn. 17; VGH BW, U.v. 2.8.2012 - 1 S 618/12 - juris Rn. 46).

    Auch dieser Gesichtspunkt führt dazu, dass im vorliegenden Fall die gesetzeswiederholenden Verfügungen als rechtmäßig anzusehen sind (vgl. BayVGH, B.v. 12.3.2010 - 10 CS 09.1734 - juris Rn. 17).

    (3) Aus denselben Gründen sind die als im Wesentlichen gesetzeswiederholende bzw. konkretisierende Verfügungen (vgl. BayVGH, B.v. 12.3.2010 - 10 CS 09.1734 - juris Rn. 17) nach den eben dargelegten Maßstäben rechtmäßig.

  • VGH Bayern, 19.05.2010 - 10 CS 09.2672

    Öffentliche Glücksspiele; Internetwerbung; Untersagungsverfügung;

    Aufgrund der festgestellten Verstöße der Antragstellerin gegen das gesetzlich festgelegte Werbeverbot für öffentliches Glücksspiel im Internet war der Antragsgegner auch berechtigt, das abstrakt aus dem Gesetz abzuleitende Unterlassungsgebot durch Erlass eines Verwaltungsakts zu konkretisieren, um sich damit unter anderem den Vorteil eines Vollstreckungstitels nach Art. 19 Abs. 1 VwZVG zu verschaffen (vgl. BayVGH vom 12.3.2010 Az. 10 CS 09.1734 RdNr. 17 m.w.N.).

    Denn verboten ist die Werbung im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, das heißt gegenüber Internetnutzern, die sich in diesem Hoheitsgebiet aufhalten (vgl. BayVGH vom 20.11.2008 Az. 10 CS 08.2399 RdNr. 62 sowie zuletzt vom 12.3.2010 a.a.O. RdNr. 23 m.w.N.).

    Dass die das behördliche Verbot tragenden Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags verfassungs- und europarechtlich unbedenklich sind, hat der Senat ebenfalls bereits wiederholt entschieden (vgl. BayVGH vom 12.3.2010 a.a.O. RdNr. 29 ff.).

    Das Verwaltungsgericht ist jedoch rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, dass das räumlich auf den Freistaat Bayern beschränkte Internetwerbeverbot für die Antragstellerin deshalb nicht unzumutbar ist, weil dieser zur weiteren Erschließung ihres gegebenenfalls außerhalb Deutschlands befindlichen Nutzerkreises jedenfalls der Einsatz der Geolokalisationstechnologie zur Verfügung steht (vgl. S. 9 der Entscheidung sowie BayVGH vom 12.3.2010 a.a.O. RdNr. 25).

    Nicht weiterführend ist im vorliegenden Fall der Verweis des Antragsgegners auf die Rechtsprechung des Senats, wonach mit einem räumlich beschränkten Verbot eines Internetinhalts dem Betroffenen im Wesentlichen das Unterlassen eines Rechtsverstoßes aufgegeben wird, der schon mit der Eröffnung der entsprechenden Webseiten begangen wird, und wonach es dem Verpflichteten selbst überlassen werden kann, auf welche Weise er der Unterlassungsanordnung nachkommt (vgl. zuletzt BayVGH vom 12.3.2010 a.a.O. RdNr. 25).

    Zwar kann es dem (inländischen) Verpflichteten eines Verbots, im Internet für öffentliche Glücksspiele zu werben, regelmäßig überlassen bleiben, ob er zur Erfüllung der räumlich beschränkten Untersagung den Internetinhalt ganz, das heißt räumlich unbeschränkt, entfernt oder mit Hilfe der sog. Geolokalisationstechnologie nur für bestimmte Gebiete beschränkt (vgl. BayVGH vom 12.3.2010 a.a.O. RdNr. 25).

    Denn bei einem Verstoß gegen eine landesrechtliche Vorschrift, die aufgrund gleichlautender Gebote in allen Bundesländern zu beachten ist, ist dem Adressaten grundsätzlich auch das Entfernen der verbotenen Internetwerbung insgesamt, also im gesamten Bundesgebiet, zumutbar (vgl. BayVGH vom 12.3.2010 a.a.O. RdNr. 25 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 19.05.2010 - 10 CS 09.2673

    Werbung für öffentliches Glücksspiel im Internet vom Ausland aus

    Aufgrund der festgestellten Verstöße der Antragstellerin gegen das gesetzlich festgelegte Werbeverbot für öffentliches Glücksspiel im Internet war der Antragsgegner auch berechtigt, das abstrakt aus dem Gesetz abzuleitende Unterlassungsgebot durch Erlass eines Verwaltungsakts zu konkretisieren, um sich damit unter anderem den Vorteil eines Vollstreckungstitels nach Art. 19 Abs. 1 VwZVG zu verschaffen (vgl. BayVGH vom 12.3.2010 Az. 10 CS 09.1734 RdNr. 17 m.w.N.).

    Denn verboten ist die Werbung im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, das heißt gegenüber Internetnutzern, die sich in diesem Hoheitsgebiet aufhalten (vgl. BayVGH vom 20.11.2008 Az. 10 CS 08.2399 RdNr. 62 sowie zuletzt vom 12.3.2010 a.a.O. RdNr. 23 m.w.N.).

    Dass die das behördliche Verbot tragenden Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags verfassungs- und europarechtlich unbedenklich sind, hat der Senat ebenfalls bereits wiederholt entschieden (vgl. BayVGH vom 12.3.2010 a.a.O. RdNr. 29 ff.).

    Das Verwaltungsgericht ist jedoch rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, dass das räumlich auf den Freistaat Bayern beschränkte Internetwerbeverbot für die Antragstellerin deshalb nicht unzumutbar ist, weil dieser zur weiteren Erschließung ihres gegebenenfalls außerhalb Deutschlands befindlichen Nutzerkreises jedenfalls der Einsatz der Geolokalisationstechnologie zur Verfügung steht (vgl. S. 9 der Entscheidung sowie BayVGH vom 12.3.2010 a.a.O. RdNr. 25).

    Nicht weiterführend ist im vorliegenden Fall der Verweis des Antragsgegners auf die Rechtsprechung des Senats, wonach mit einem räumlich beschränkten Verbot eines Internetinhalts dem Betroffenen im Wesentlichen das Unterlassen eines Rechtsverstoßes aufgegeben wird, der schon mit der Eröffnung der entsprechenden Webseiten begangen wird, und wonach es dem Verpflichteten selbst überlassen werden kann, auf welche Weise er der Unterlassungsanordnung nachkommt (vgl. zuletzt BayVGH vom 12.3.2010 a.a.O. RdNr. 25).

    Zwar kann es dem (inländischen) Verpflichteten eines Verbots, im Internet für öffentliche Glücksspiele zu werben, regelmäßig überlassen bleiben, ob er zur Erfüllung der räumlich beschränkten Untersagung den Internetinhalt ganz, das heißt räumlich unbeschränkt, entfernt oder mit Hilfe der sog. Geolokalisationstechnologie nur für bestimmte Gebiete beschränkt (vgl. BayVGH vom 12.3.2010 a.a.O. RdNr. 25).

    Denn bei einem Verstoß gegen eine landesrechtliche Vorschrift, die aufgrund gleichlautender Gebote in allen Bundesländern zu beachten ist, ist dem Adressaten grundsätzlich auch das Entfernen der verbotenen Internetwerbung insgesamt, also im gesamten Bundesgebiet, zumutbar (vgl. BayVGH vom 12.3.2010 a.a.O. RdNr. 25 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 6 S 1426/14

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer glücksspielrechtlichen

    Auf die Frage, ob es im konkreten Fall einfacher oder schwieriger ist, eine hinreichend bestimmte Verfügung zu formulieren, kommt es, anders als das beklagte Land meint, in diesem Zusammenhang nicht an, weil mit dieser bloß gesetzeswiederholenden Verfügung hier (vgl. zu einer anderen Fallkonstellation BayVGH, Urteil vom 12.03.2010 - 10 CS 09.1734 -, juris) eine absolute Grenze zur Unbestimmtheit überschritten ist.
  • VG Regensburg, 27.02.2020 - RN 5 K 19.1479

    Befristung und Nebenbestimmungen der glücksspielrechtlichen Erlaubnis

  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 1 S 618/12

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer an einen Versammlungsleiter gerichteten

  • VG Augsburg, 18.04.2013 - Au 5 K 11.783

    Aufzeichnungen zur Einhaltung von Arbeits- und Ruhezeiten;

  • OLG Düsseldorf, 26.10.2016 - Kart 5/15

    Befugnisse des Bundeskartellamts im Fusionskontrollverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2014 - 13 A 2018/11

    Aufsichtsbehörde kann an alten glücksspielrechtlichen Untersagungsverfügungen

  • VGH Bayern, 19.07.2011 - 10 CS 10.1923

    Staatliches Sportwettenmonopol - Fortgeltung des Erlaubnisvorbehalts

  • VG Düsseldorf, 13.09.2011 - 27 K 2813/09

    Glücksspiel Internetverbot Gefahr Kohärenz Pferdewette Markt Größe Buchmacher

  • OVG Niedersachsen, 11.11.2010 - 11 MC 429/10

    Vereinbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols mit Unionsrecht i.R.v.

  • VGH Bayern, 26.10.2011 - 22 CS 11.1989

    Anordnungen zur Einhaltung von Arbeitszeiten und Ruhezeiten nach dem

  • VG Düsseldorf, 12.07.2011 - 27 K 8790/08

    Glücksspiel Werbung Datenschutz Geolokalisation

  • OVG Niedersachsen, 21.06.2011 - 11 LC 348/10

    Vereinbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols mit Unions- und

  • VG Saarlouis, 28.04.2010 - 6 L 2142/09

    Verbot von Internetglücksspiel; Allgemeinverfügung

  • VG Düsseldorf, 12.07.2011 - 27 K 5538/09

    Glücksspiel Pokerschlule kostenlos Werbung

  • VG Düsseldorf, 15.11.2011 - 27 K 6026/09

    Vermittlung öffentlichen Glücksspiels i.S.d. § 3 GlüStV im Internet durch ein im

  • VG Düsseldorf, 13.09.2011 - 27 K 1005/09

    Glücksspiel Internetverbot Gefahr Kohärenz Pferdewette Markt Größe Buchmacher

  • VG Düsseldorf, 22.09.2011 - 27 K 4285/09

    Glücksspiel Internetverbot Gefahr Kohärenz Pferdewette Markt Größe Buchmacher

  • VG Ansbach, 16.04.2010 - AN 4 S 09.01982

    Untersagung von öffentlichem Glücksspiel im Internet im Freistaat Bayern

  • VG Düsseldorf, 13.09.2011 - 27 K 128/10

    Anordnung zur Untersagung zum Durchführen von öffentlichen Glücksspielen im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2010 - 13 B 645/10

    Hinreichend bestimmte Ordnungsverfügung bei einer durch den Verwaltungsakt

  • VG Düsseldorf, 16.06.2011 - 27 K 437/09

    Behördliche Untersagung der Veranstaltung und Werbung von unerlaubten

  • VG Stuttgart, 27.07.2020 - 4 K 11315/18

    Unbillige Härte im Zusammenhang mit der Schließung einer Gaststätte; keine

  • VG Ansbach, 15.06.2010 - AN 4 S 10.00573

    Untersagung von öffentlichem Glücksspiel im Internet im Freistaat Bayern

  • VG Düsseldorf, 21.06.2011 - 27 K 6586/08

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  • VG Halle, 10.03.2022 - 4 A 39/21

    Anfechtung von Nebenbestimmungen zu einer Immissionsschutzrechtlichen

  • VG Düsseldorf, 16.06.2011 - 27 K 947/09

    Internetverbot Köhärenz Geolokalisation Pferdewetten

  • VGH Bayern, 24.01.2012 - 10 CS 11.1290

    Fortgeltung des Internetverbots; Verhältnismäßigkeit einer Untersagungsanordnung;

  • VGH Bayern, 28.05.2020 - 11 ZB 18.1139

    Anordnung der Radwegbenutzungspflicht

  • VG Ansbach, 12.08.2010 - AN 4 S 10.01552

    Untersagung von öffentlichem Glücksspiel im Internet im Freistaat Bayern

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2014 - 13 A 351/12

    Aufsichtsbehörde kann an alten glücksspielrechtlichen Untersagungsverfügungen

  • VG Bayreuth, 17.05.2019 - B 7 K 17.529

    Rechtmäßigkeit von Nebenbestimmungen zu einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis

  • VG München, 08.11.2018 - M 17 K 17.1664

    Verstoß gegen das Erkennbarkeitsgebot von Werbung im Fernsehprogramm

  • VGH Hessen, 13.10.2015 - 2 A 2074/14
  • VGH Hessen, 03.03.2011 - 8 A 2423/09

    "Lotto per SMS" nicht erlaubnisfähig

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2014 - 13 A 3027/11

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Untersagungsverfügung hinsichtlich des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2010 - 13 B 676/10

    Verständlichkeit eines Bescheids über die Verpflichtung zur Feststellung des

  • VG Düsseldorf, 12.07.2011 - 27 K 5009/08

    Untersagungsverfügung hinsichtlich der Veranstaltung und Vermittlung unerlaubten

  • VG Bayreuth, 17.05.2019 - B 7 K 17.530

    Nebenbestimmungen zu einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis

  • VG Karlsruhe, 14.04.2010 - 3 K 2144/09

    Verbot von Glücksspielen (Sport- und Finanzwetten) im Internet in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2010 - 13 B 646/10

    Glücksspielwerbung im Internet und Geolocation

  • VG Düsseldorf, 27.05.2011 - 27 L 1602/10

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  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 6 S 1997/09

    Summarische Prüfung der Vereinbarkeit des GlüStVtrG BW mit Europa- und

  • VGH Bayern, 28.05.2020 - 11 ZB 18.961

    Anordnung von Radwegbenutzungspflichten

  • VG Berlin, 12.06.2020 - 4 L 290.19
  • VG Berlin, 12.01.2023 - 4 L 382.22

    Kein Mindestabstand zu Spielhalle: Wettvermittlungsstelle muss vorerst schließen

  • VG Berlin, 26.06.2019 - 4 K 412.18

    Presseunternehmen darf Online-Werbung für ausländische Zweitlotterien untersagt

  • VG Berlin, 13.07.2023 - 4 K 501.22

    Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle: Vereinbarkeit der Regelung

  • VG Düsseldorf, 27.05.2011 - 27 L 355/10

    Regelungsbefugnis Wiederholender Erlass eines Verwaltungsaktes Auslandszustellung

  • VG Berlin, 13.07.2023 - 4 K 443.22

    Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle: Vereinbarkeit der Regelungen

  • VG Regensburg, 26.06.2014 - RN 5 K 12.1250

    Im Rahmen der Gefahrenabwehr nach § 69 Abs. 1 Satz 1 AMG ist es nicht

  • VG Berlin, 12.01.2023 - 4 L 384.22

    Glücksspielrecht: Untersagung des Betriebs einer Vermittlungsstelle für

  • VG Aachen, 31.10.2014 - 7 K 2696/12

    Medizinprodukt; Produktklassen; Qualitätssicherungssystem; Abweichungen;

  • VG Düsseldorf, 22.07.2010 - 27 L 1469/09

    Glücksspiel Werbung Konzern Muttergesellschaft geistiges Eigentum

  • VG Düsseldorf, 20.05.2010 - 27 L 55/10

    Zustellung Österreich Glücksspiel Werbung Regelungsgewalt Verbandskompetenz

  • VG Augsburg, 15.06.2021 - Au 8 K 18.208

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis, Betrieb von sechs Spielhallen in einem Gebäude,

  • VG Ansbach, 26.04.2011 - AN 4 S 10.01972

    Untersagung von öffentlichem Glücksspiel im Internet im Freistaat Bayern

  • VG Köln, 25.09.2014 - 9 L 1479/14

    Unzulässigkeit des Betriebs einer Wettvermittlungsstelle in Gaststätten mit

  • VG Berlin, 12.01.2023 - 4 L 320.22

    Glücksspielrecht: Untersagung des Betriebs einer Vermittlungsstelle für

  • VG Schleswig, 21.10.2019 - 12 B 50/19

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen eine

  • VG Stuttgart, 04.11.2021 - 4 K 4302/20

    Erlass eine Feuerstättenbescheids; Zuständigkeit des Schornsteinfegers;

  • VG Wiesbaden, 13.07.2010 - 5 L 1413/09

    Sportwetten, Casinospiele und Poker im Internet

  • VG Karlsruhe, 04.05.2010 - 3 K 2526/09

    Untersagung der Werbung für verbotenes Glücksspiel im Internet

  • VG München, 11.07.2022 - M 26a K 20.6341

    Futtermittel, Futtermittelzusatzstoffe, Zinkoxid, Vormischzwang,

  • VG Regensburg, 11.09.2023 - RN 5 K 20.1113

    Zulässigkeit einer Klage bei einseitig gebliebener Erledigungserklärung und

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