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   VGH Bayern, 23.11.2009 - 10 CS 09.1854   

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https://dejure.org/2009,51522
VGH Bayern, 23.11.2009 - 10 CS 09.1854 (https://dejure.org/2009,51522)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.11.2009 - 10 CS 09.1854 (https://dejure.org/2009,51522)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. November 2009 - 10 CS 09.1854 (https://dejure.org/2009,51522)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft des Betroffenen; fehlende Bezugnahme auf aktuelles Ermittlungsverfahren im angefochtenen Bescheid; Wiederholungsgefahr; Gefährdungsprognose; verbleibender Restverdacht nach Einstellung des Strafverfahrens; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2009 - 10 CS 09.1854
    Diese Vorschrift ermächtigt zu präventiv-polizeilichen Maßnahmen der Strafverfolgungsvorsorge und dient - ohne unmittelbaren Bezug zu einem konkreten Strafverfahren - der vorsorgenden Bereitstellung von Hilfsmitteln für die künftige Erforschung und Aufklärung von Straftaten (vgl. BVerwG vom 23.11.2005 DVBl 2006, 923/925).

    Die erkennungsdienstliche Behandlung nach § 81b 2. Alt. StPO setzt voraus, dass der betroffene Antragsteller zum Zeitpunkt der streitbefangenen Anordnung noch Beschuldigter in einem gegen ihn geführten Strafverfahren war; der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft infolge der Beendigung des Strafverfahrens durch Einstellung, Verurteilung oder Freispruch lässt die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen dagegen unberührt (vgl. BVerwG vom 23.11.2005 a.a.O. S. 925).

    Die Notwendigkeit der angeordneten erkennungsdienstlichen Maßnahmen beurteilt sich grundsätzlich danach, ob der Sachverhalt, der anlässlich eines gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellt wurde, nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalles Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene in den Kreis Verdächtiger einer noch aufzuklärenden anderen strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen fördern könnten (vgl. BVerwG vom 23.11.2005 a.a.O. S. 925 und vom 19.10.1982 BVerwGE 66, 192/199).

    Aufgrund des präventiven Charakters dieser Maßnahme kann bei der Prognose, ob eine Wiederholungsgefahr vorliegt, der in einem Ermittlungsverfahren erhobene Tatverdacht auch dann berücksichtigt werden, wenn dieses Ermittlungsverfahren nach §§ 153 ff. oder § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden ist (vgl. BVerwG vom 23.11.2005 a.a.O. S. 925; NdsOVG vom 20.11.2008 RdNr. 9 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 15.07.2009 - 10 CS 09.1433

    Erkennungsdienstliche Behandlung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2009 - 10 CS 09.1854
    Dabei ist insbesondere auf die Art, Schwere und Begehungsweise der dem Beschuldigten im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seine Persönlichkeit sowie darauf abzustellen, wie er bisher strafrechtlich in Erscheinung getreten ist (st. Rspr. des Senats; vgl. zuletzt BayVGH vom 15.7.2009 10 CS 09.1433 RdNr. 17).

    Mit den durch die erkennungsdienstliche Behandlung gewonnenen Unterlagen kann bei Vorfällen dieser Art der Antragsteller leichter als Täter ermittelt oder aber seine Täterschaft leichter ausgeschlossen werden (vgl. BayVGH vom 15.7.2009 a.a.O. RdNr. 18).

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2009 - 10 CS 09.1854
    Die Notwendigkeit der angeordneten erkennungsdienstlichen Maßnahmen beurteilt sich grundsätzlich danach, ob der Sachverhalt, der anlässlich eines gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellt wurde, nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalles Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene in den Kreis Verdächtiger einer noch aufzuklärenden anderen strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen fördern könnten (vgl. BVerwG vom 23.11.2005 a.a.O. S. 925 und vom 19.10.1982 BVerwGE 66, 192/199).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2016 - 1 S 275/16

    Rechtsgrundlage für Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

    Denn das für die Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO erforderliche besondere Vollzugsinteresse wird bereits durch die der Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen zugrundeliegende Prognose der Wiederholungsgefahr indiziert (vgl. BayVGH, Beschl. v. 23.11.2009 - 10 CS 09.1854 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2023 - 5 B 1015/23
    Dies annehmend Bay. VGH, Beschluss vom 23. November 2009 - 10 CS 09.1854 -, juris, Rn. 17; Nds. OVG, Beschluss vom 20. November 2008 - 11 ME 297/08 -, juris, Rn. 21; a. A. wohl Nds. OVG, Beschluss vom 16. September 2009 - 11 ME 402/09 -, OVGE 53, 320 = juris, Rn. 12 f.; offengelassen in OVG NRW, Beschluss vom 23. August 2013 - 5 B 780/13 -, n. v., Beschlussabdruck S. 2 f.
  • VG Ansbach, 12.03.2013 - AN 1 K 12.01658

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung wegen des Besitzes

    Die Anfertigung und Aufbewahrung von erkennungsdienstlichen Unterlagen stellt einen gewichtigen Eingriff in die Persönlichkeitssphäre des Betroffenen gemäß Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, insbesondere in der Ausprägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung dar (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23.11.2009 - 10 CS 09.1854; VGH Mannheim, Urteil vom 18.12.2003 - 1 S 2211/02, NVwZ-RR 2004, 572; VG Saarlouis, Urteil vom 21.01.2010, a.a.O.).

    Wie bereits ausgeführt ist bei der Feststellung der Notwendigkeit der Maßnahme insbesondere auf die Art, Schwere und Begehungsweise der dem Kläger zur Last gelegten Straftaten, seine Persönlichkeit, sowie darauf abzustellen, wie der Kläger bisher strafrechtlich in Erscheinung getreten ist (BayVGH, Beschlüsse vom 27.12.2010 - 10 ZB 10.2847, vom 23.11.2009 - 10 CS 09.1854, vom 10.12.2008 - 10 CS 08.2807 und vom 12.7.2004 - 24 CS 04.1016).

    Die Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen stellt zwar einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitssphäre des Betroffenen dar (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23.11.2009, a.a.O.).

  • VG Ansbach, 05.12.2012 - AN 1 S 12.01657

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Erwerb bzw. Besitz

    Damit wird nichts anderes ausgedrückt, als dass von den Polizeibehörden eine konkrete Gefahr seitens des Antragstellers gesehen wird, die sich möglicherweise bereits vor rechtskräftiger Bestätigung der streitgegenständlichen Anordnung realisieren könnte (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23.11.2009 - 10 CS 09.1854; VG Ansbach, Beschluss vom 7.7.2009 - AN 5 S 09.00497 und vom 19.5.2009 - 5 S 09.00097; VG Bayreuth, Beschluss vom 2.10.2003 - B 1 S 03.1141).

    Wie bereits ausgeführt ist bei der Feststellung der Notwendigkeit der Maßnahme insbesondere auf die Art, Schwere und Begehungsweise der dem Antragsteller zur Last gelegten Straftaten, seine Persönlichkeit, sowie darauf abzustellen, wie der Antragsteller bisher strafrechtlich in Erscheinung getreten ist (BayVGH, Beschlüsse vom 27.12.2010 - 10 ZB 10.2847, vom 23.11.2009 - 10 CS 09.1854, vom 10.12.2008 - 10 CS 08.2807 und vom 12.7.2004 - 24 CS 04.1016).

    Die Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen stellt zwar einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitssphäre des Betroffenen dar (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23.11.2009, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 12.11.2013 - 10 B 12.2078

    Zur maßgeblichen Sach- und Rechtslage, wenn im Zeitpunkt der letzten mündlichen

    Ein Tatnachweis ist bei präventiven polizeilichen Maßnahmen gerade nicht erforderlich (BayVGH, B.v. 23.11.2009 - 10 CS 09.1854 - juris Rn. 14).
  • VG Ansbach, 12.08.2013 - AN 1 S 13.00973

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

    Damit wird nichts anderes ausgedrückt, als dass von der Polizeibehörde eine konkrete Gefahr seitens der Antragstellerin gesehen wird, die sich möglicherweise bereits vor rechtskräftiger Bestätigung der streitgegenständlichen Anordnung realisieren könnte (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23.11.2009 - 10 CS 09.1854; VG Ansbach, Beschluss vom 7.7.2009 - AN 5 S 09.00497 und vom 19.5.2009 - 5 S 09.00097; VG Bayreuth, Beschluss vom 2.10.2003 - B 1 S 03.1141).

    Wie bereits ausgeführt ist bei der Feststellung der Notwendigkeit der Maßnahme insbesondere auf die Art, Schwere und Begehungsweise der dem Antragsteller zur Last gelegten Straftaten, seine Persönlichkeit, sowie darauf abzustellen, wie der Antragsteller bisher strafrechtlich in Erscheinung getreten ist (BayVGH, Beschlüsse vom 27.12.2010 - 10 ZB 10.2847, vom 23.11.2009 - 10 CS 09.1854, vom 10.12.2008 - 10 CS 08.2807 und vom 12.7.2004 - 24 CS 04.1016).

    Die Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen stellt zwar einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitssphäre des Betroffenen dar (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23.11.2009, a.a.O.).

  • VG Ansbach, 15.09.2016 - AN 5 S 15.1463

    Erkennungsdienstliche Behandlung zur Strafverfolgungsvorsorge

    Die Kammer folgt auch der Auffassung des Antragsgegners, dass im Falle erkennungsdienstlicher Maßnahmen die Erforderlichkeit der Maßnahme bereits die Gründe für deren eilbedürftige Durchführung in sich trägt (vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2009 - 10 CS 09.1854 - juris, Rn. 17; VG Ansbach, B.v. 3.6.2014 - AN 5 S 14.00346 - juris, Rn. 13).

    Bei der Feststellung der Notwendigkeit der Maßnahme ist insbesondere auf die Art, Schwere und Begehungsweise der dem Antragsteller zur Last gelegten Straftaten, seine Persönlichkeit sowie darauf abzustellen, wie der Kläger bisher strafrechtlich in Erscheinung getreten ist (vgl. BayVGH, U.v. 12.11.2013 - 10 B 12.2078 - juris, Rn. 25; B.v. 23.11.2009 - 10 CS 09.1854 -juris, Rn. 12).

    Die Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen stellt zwar einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen dar (vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2009 - 10 CS 09.1854 - juris, Rn. 16).

  • VG Ansbach, 20.10.2016 - AN 5 K 15.00266

    Erkennungsdienstliche Behandlung eines Graffiti-Sprühers aus der

    Bei der Feststellung der Notwendigkeit der Maßnahme ist insbesondere auf die Art, Schwere und Begehungsweise der dem Kläger zur Last gelegten Straftaten, seine Persönlichkeit sowie darauf abzustellen, wie der Kläger bisher strafrechtlich in Erscheinung getreten ist (BayVGH, U.v. 12.11.2013 - 10 B 12.2078 - juris, Rn. 25; B.v. 23.11.2009 - 10 CS 09.1854 - juris, Rn. 12).

    Die Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen stellt zwar einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen dar (BayVGH, B.v. 23.11.2009 - 10 CS 09.1854 - juris, Rn. 16).

  • VG Hamburg, 09.07.2021 - 3 E 2500/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen eine wegen des Verdachts sexueller Belästigungen

    Die der Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen zugrundeliegende Prognose der Wiederholungsgefahr trägt typischerweise auch die Begründung der sofortigen Vollziehbarkeit dieser Maßnahme in sich (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.6.2016, 11 ME 100/16, juris Rn. 7; VGH München, Beschl. v. 23.11.2009, 10 CS 09.1854, juris Rn. 17; OVG Hamburg, Beschl. v. 3.6.2019, 4 Bs 174/18, BA S. 5, n.v.).

    Dieses ist regelmäßig bereits mit der Annahme der Wiederholungsgefahr gegeben (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.6.2016, 11 ME 100/16, juris Rn. 19; VGH München, Beschl. v. 23.11.2009, 10 CS 09.1854, juris Rn. 17).

  • VG Ansbach, 25.06.2015 - AN 5 S 15.00126

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Graffiti; "Ultra" - Szene; Verdacht auf

    Die Kammer folgt auch der Auffassung des Antragsgegners, dass im Falle erkennungsdienstlicher Maßnahmen die Erforderlichkeit der Maßnahme bereits die Gründe für deren eilbedürftige Durchführung in sich tragen (vgl. BayVGH, B. v. 23.11.2009 - 10 CS 09.1854 - juris Rn. 17; VG Ansbach, B. v. 3.6.2014 - AN 5 S 14.00346 - juris Rn. 13).

    Bei der Feststellung der Notwendigkeit der Maßnahme ist insbesondere auf die Art, Schwere und Begehungsweise der dem Kläger zur Last gelegten Straftaten, seine Persönlichkeit sowie darauf abzustellen, wie der Kläger bisher strafrechtlich in Erscheinung getreten ist (BayVGH, U. v. 12.11.2013 - 10 B 12.2078 - juris Rn. 25; B. v. 23.11.2009 - 10 CS 09.1854 - juris Rn. 12).

    Die Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen stellt zwar einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen dar (BayVGH, B. v. 23.11.2009 - 10 CS 09.1854 - juris Rn. 16).

  • VG Ansbach, 15.02.2011 - AN 1 K 10.02380

    Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlung

  • VG Würzburg, 17.10.2016 - W 5 S 16.1017

    Eilrechtsschutz gegen Fertigung von Lichtbildern im unverschleierten Zustand als

  • VGH Bayern, 15.07.2021 - 10 ZB 21.1758

    Rechtmäßigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung

  • VG Ansbach, 29.10.2015 - AN 5 K 15.00184

    Erkennungsdienstliche Behandlung eines Polizeibeamten nach Verurteilung wegen

  • VGH Bayern, 27.12.2010 - 10 ZB 10.2847

    Erkennungsdienstliche Behandlung erfordert keine strafgerichtliche

  • VG München, 27.01.2021 - M 23 S 20.3112

    Eilantrag gegen die Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung

  • VGH Bayern, 06.12.2016 - 10 CS 16.2069

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen zur Strafverfolgungsvorsorge

  • VG Würzburg, 12.04.2012 - W 5 K 11.757

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Drogendelikt

  • VGH Bayern, 27.10.2020 - 10 ZB 20.1974

    Rechtmäßigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung

  • VG Würzburg, 11.02.2011 - W 5 S 11.53

    Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung und deren gerichtliche

  • VGH Bayern, 08.09.2020 - 10 CS 20.1850

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

  • VG Würzburg, 29.03.2019 - W 9 K 18.476

    Zur Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die Anordnung einer erkennungsdienstliche

  • VG Hamburg, 30.05.2022 - 5 E 1895/22

    Erkennungsdienstliche Behandlung durch die Polizei; Anhörung zur nachträglichen

  • VG Hamburg, 17.04.2018 - 19 E 1490/18

    Erkennungsdienstliche Behandlung wegen Erwerbs von Cannabis; Wiederholungsgefahr;

  • VG Würzburg, 18.05.2018 - W 9 K 16.636

    Erkennungsdienstliche Behandlung

  • VGH Bayern, 30.07.2013 - 10 CS 12.637

    Anordnung der erkennungsdientlichen Maßnahme vor Abschluss des Strafverfahrens

  • VG Würzburg, 08.08.2011 - W 5 S 11.598

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Anhörung; Wiederholungsgefahr;

  • VG Regensburg, 02.02.2021 - RO 4 K 20.163

    Erkennungsdienstliche Behandlung trotz zwischenzeitlicher Einstellung des

  • VG Würzburg, 28.09.2011 - W 5 S 11.758

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Begründung des Sofortvollzugs

  • VG Augsburg, 11.03.2010 - Au 5 K 09.1283

    Erkennungsdienstliche Behandlung; ursprünglich fehlende Bestimmtheit in

  • VG Bayreuth, 14.09.2023 - B 1 S 23.717

    Beschuldigteneigenschaft, Notwendigkeit / Wiederholungsgefahr, Jugendverfehlung,

  • VG Bayreuth, 23.12.2021 - B 1 S 21.1289

    Erkennungsdienstliche Behandlung, wiederholte Anordnung, Gefahrenprognose,

  • VG Würzburg, 14.01.2013 - W 5 S 13.17

    Erkennungsdienstliche Behandlung, dringender Tatverdacht, Notwendigkeit

  • VG Augsburg, 21.04.2011 - Au 5 K 10.841

    Erkennungsdienstliche Maßnahme: gesteigerter Ermittlungserfolg für die Zukunft

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