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   VGH Bayern, 05.03.2015 - 10 CS 14.2244, 10 C 14.2245   

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https://dejure.org/2015,6409
VGH Bayern, 05.03.2015 - 10 CS 14.2244, 10 C 14.2245 (https://dejure.org/2015,6409)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.03.2015 - 10 CS 14.2244, 10 C 14.2245 (https://dejure.org/2015,6409)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. März 2015 - 10 CS 14.2244, 10 C 14.2245 (https://dejure.org/2015,6409)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung der Ausreise eines Aufenthaltsberechtigten wegen Verdachts der Teilnahme am Jihad in Syrien

  • Wolters Kluwer

    Untersagung der Ausreise eines Aufenthaltsberechtigten wegen Verdachts der Teilnahme am Jihad in Syrien

  • rewis.io

    Erfolgloser Antrag auf Anordnung und Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung - Ausreiseuntersagung für 1 Jahr zur Verhinderung der Teilnhame am bewaffneten Jihad

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untersagung der Ausreise eines Aufenthaltsberechtigten wegen Verdachts der Teilnahme am Jihad in Syrien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Untersagung der Ausreise eines Aufenthaltsberechtigten wegen Verdachts der Teilnahme am Jihad in Syrien

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Untersagung der Ausreise eines Aufenthaltsberechtigten wegen Verdachts der Teilnahme am Jihad in Syrien

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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2015 - 10 CS 14.2244
    (aa) Die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland im Sinne von § 46 Abs. 2 Satz 1 AufenthG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Satz 2 und § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG ist enger zu verstehen als die öffentliche Sicherheit nach allgemeinem Polizeirecht (vgl. BVerwG, U.v. 11.11.1980 - 1 C 23.75 - juris Rn. 24; U.v. 31.5.1994 - 1 C 5.93 - juris Rn. 22; U.v. 15.3.2005 - 1 C 26.03 - juris Rn. 17).

    Das schließt den Schutz vor Einwirkungen durch Gewalt oder Drohungen mit Gewalt auf die Wahrnehmung staatlicher Funktionen ein (vgl. BVerwG, U.v. 15.3.2005 - 1 C 26.03 - juris Rn. 17).

    Bereits die Anwesenheit möglicher ausländischer Helfer terroristischer Gewalttäter beeinträchtigt aber die Fähigkeit des Staates, sich gegen solche Angriffe zur Wehr zu setzen (vgl. BVerwG, U.v. 11.11.1980 - 1 C 23.75 - juris Rn. 24; U.v. 31.5.1994 - 1 C 5.93 - juris Rn. 22; U.v. 15.3.2005 - 1 C 26.03 - juris Rn. 17).

    Es stellt sich aber die Frage, ob das nach dem von der Antragsgegnerin zugrunde gelegten Verfassungsschutzbericht bestehende besondere Sicherheitsrisiko, das Personen, die im Ausland eine terroristische Ausbildung erhalten oder an Kampfhandlungen teilgenommen haben, allgemein nach ihrer Rückkehr darstellen, für die weitere Annahme ausreicht, der Antragsteller werde nach seiner Rückkehr die innere Sicherheit der Bundesrepublik gefährden, oder ob es neben der etwaigen späteren Zugehörigkeit des Antragstellers zur Gruppe der Rückkehrer für diese Annahme weiterer konkreter Tatsachen bedarf, die den Schluss rechtfertigen, dass auch der abgesehen von dem nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellten Ermittlungsverfahren wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat bisher offenbar nicht strafrechtlich in Erscheinung getretene Antragsteller persönlich nach seiner Rückkehr eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellen wird (vgl. für eine Ausweisung wegen Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland nach § 47 Abs. 2 Nr. 4 AuslG und § 54 Nr. 5a AufenthG BVerwG, U.v. 15.3.2005 - 1 C 26.03 - juris Rn. 17; BayVGH, U.v. 25.3.2010 - 10 BV 09.1784 - juris Rn. 38).

  • BVerwG, 11.11.1980 - 1 C 23.75

    Begründung des Sofortvollzugs; Sicherheitsbehördliche Anordnung; Durchsetzung der

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2015 - 10 CS 14.2244
    (aa) Die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland im Sinne von § 46 Abs. 2 Satz 1 AufenthG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Satz 2 und § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG ist enger zu verstehen als die öffentliche Sicherheit nach allgemeinem Polizeirecht (vgl. BVerwG, U.v. 11.11.1980 - 1 C 23.75 - juris Rn. 24; U.v. 31.5.1994 - 1 C 5.93 - juris Rn. 22; U.v. 15.3.2005 - 1 C 26.03 - juris Rn. 17).

    Die innere Sicherheit wird dabei durch die Fähigkeit des Staates bestimmt, sich nach innen gegen Angriffe und Störungen zur Wehr zu setzen (vgl. BVerwG, U.v. 11.11.1980 - 1 C 23.75 - juris Rn. 24).

    Bereits die Anwesenheit möglicher ausländischer Helfer terroristischer Gewalttäter beeinträchtigt aber die Fähigkeit des Staates, sich gegen solche Angriffe zur Wehr zu setzen (vgl. BVerwG, U.v. 11.11.1980 - 1 C 23.75 - juris Rn. 24; U.v. 31.5.1994 - 1 C 5.93 - juris Rn. 22; U.v. 15.3.2005 - 1 C 26.03 - juris Rn. 17).

  • VG Braunschweig, 27.10.2011 - 5 B 164/11

    Rechtmäßigkeit einer Entziehung des Reisepasses eines Ausländers sowie der

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2015 - 10 CS 14.2244
    Eine bloße Möglichkeit, eine reine Vermutung oder ein durch konkrete Tatsachen nicht belegbarer Verdacht genügen hingegen nicht (vgl. OVG NW, B.v. 16.4.2014 - 19 B 59.14 - juris Rn. 5; VG Aachen, B.v. 14.4.2009 - 8 L 164/09 - juris Rn. 20; U.v. 26.8.2009 - 8 K 637/09 - juris Rn. 46 f.; VG Braunschweig, B.v. 27.10.2011 - 5 B 164/11 - juris Rn. 22).

    Dementsprechend wird die Teilnahme eines im Bundesgebiet wohnhaften Ausländers am bewaffneten Jihad im Ausland für geeignet gehalten, die auswärtigen Beziehungen und damit erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, weil durch eine vom Bundesgebiet als Vorbereitungs- und Rückzugsgebiet ausgehende Beteiligung an terroristischen Handlungen, durch die allgemein anerkannte Schutzgüter wie Leib und Leben sowie die öffentliche Sicherheit bedroht sind, zentrale staatenübergreifende Sicherheitsinteressen berührt werden, zu deren Wahrung die Bundesrepublik verpflichtet ist (vgl. VG Aachen, B.v. 14.4.2009 - 8 L 164/09 - juris Rn. 19; U.v. 26.8.2009 - 8 K 637/09 - juris Rn. 45, vgl. für Deutsche, die im Ausland am Jihad teilnehmen OVG NW, B.v. 16.4.2014 - 19 B 59/14 - juris Rn. 12; VG Braunschweig, B.v. 27.10.2011 - 5 B 164/11 - juris Rn. 21; VG Hamburg, B.v. 23.11.2012 - 2 E 2951/12 - juris Rn. 14).

  • VG Aachen, 16.04.2009 - 8 L 164/09

    Ausreiseverbot für mutmaßlichen Jihad-Kämpfer einstweilen bestätigt

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2015 - 10 CS 14.2244
    Eine bloße Möglichkeit, eine reine Vermutung oder ein durch konkrete Tatsachen nicht belegbarer Verdacht genügen hingegen nicht (vgl. OVG NW, B.v. 16.4.2014 - 19 B 59.14 - juris Rn. 5; VG Aachen, B.v. 14.4.2009 - 8 L 164/09 - juris Rn. 20; U.v. 26.8.2009 - 8 K 637/09 - juris Rn. 46 f.; VG Braunschweig, B.v. 27.10.2011 - 5 B 164/11 - juris Rn. 22).

    Dementsprechend wird die Teilnahme eines im Bundesgebiet wohnhaften Ausländers am bewaffneten Jihad im Ausland für geeignet gehalten, die auswärtigen Beziehungen und damit erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, weil durch eine vom Bundesgebiet als Vorbereitungs- und Rückzugsgebiet ausgehende Beteiligung an terroristischen Handlungen, durch die allgemein anerkannte Schutzgüter wie Leib und Leben sowie die öffentliche Sicherheit bedroht sind, zentrale staatenübergreifende Sicherheitsinteressen berührt werden, zu deren Wahrung die Bundesrepublik verpflichtet ist (vgl. VG Aachen, B.v. 14.4.2009 - 8 L 164/09 - juris Rn. 19; U.v. 26.8.2009 - 8 K 637/09 - juris Rn. 45, vgl. für Deutsche, die im Ausland am Jihad teilnehmen OVG NW, B.v. 16.4.2014 - 19 B 59/14 - juris Rn. 12; VG Braunschweig, B.v. 27.10.2011 - 5 B 164/11 - juris Rn. 21; VG Hamburg, B.v. 23.11.2012 - 2 E 2951/12 - juris Rn. 14).

  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10

    Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2015 - 10 CS 14.2244
    (bb) Schließlich wäre die Ausreiseuntersagung auch selbst dann verhältnismäßig, wenn man sie nicht lediglich als Beeinträchtigung der von der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG gewährleisteten Freiheit, die Bundesrepublik zu verlassen, sondern auch als Beschränkung der Glaubens- und Religionsfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 und 2 GG ansähe (vgl. zum Schutzbereich dieses als umfassend zu verstehenden einheitlichen Grundrechts BVerfG, U.v. 24.3.2003 - 2 BvR 1436/02 - juris Rn. 37; B.v. 27.1.2015 - 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10 - juris Rn. 85 f.).

    Denn der mit dem zeitlich begrenzten Ausreiseverbot möglicherweise verbundenen Beeinträchtigung nicht nur der allgemeinen Handlungs-, sondern auch der Glaubens- und Religionsfreiheit, die als vorbehaltlos gewährleistetes Grundrecht, das nur Einschränkungen unterliegt, die auf einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage beruhen und sich aus der Verfassung selbst, insbesondere den Grundrechten Dritter oder Gemeinschaftswerten von Verfassungsrang ergeben (vgl. BVerfG, U.v. 24.3.2003 - 2 BvR 1436/02 - juris Rn. 38; B.v. 27.1.2015 - 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10 - juris Rn. 98), käme deutlich weniger Gewicht zu als dem Ziel, eine Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik durch Terroranschläge zu verhindern, die Leben und Gesundheit und damit hochrangige, durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG geschützte Rechtsgüter einer Vielzahl von Menschen schädigen können.

  • VG Aachen, 26.08.2009 - 8 K 637/09

    Vorliegen einer Gefährdung sonstiger erheblicher Belange der Bundesrepublik

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2015 - 10 CS 14.2244
    Eine bloße Möglichkeit, eine reine Vermutung oder ein durch konkrete Tatsachen nicht belegbarer Verdacht genügen hingegen nicht (vgl. OVG NW, B.v. 16.4.2014 - 19 B 59.14 - juris Rn. 5; VG Aachen, B.v. 14.4.2009 - 8 L 164/09 - juris Rn. 20; U.v. 26.8.2009 - 8 K 637/09 - juris Rn. 46 f.; VG Braunschweig, B.v. 27.10.2011 - 5 B 164/11 - juris Rn. 22).

    Dementsprechend wird die Teilnahme eines im Bundesgebiet wohnhaften Ausländers am bewaffneten Jihad im Ausland für geeignet gehalten, die auswärtigen Beziehungen und damit erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, weil durch eine vom Bundesgebiet als Vorbereitungs- und Rückzugsgebiet ausgehende Beteiligung an terroristischen Handlungen, durch die allgemein anerkannte Schutzgüter wie Leib und Leben sowie die öffentliche Sicherheit bedroht sind, zentrale staatenübergreifende Sicherheitsinteressen berührt werden, zu deren Wahrung die Bundesrepublik verpflichtet ist (vgl. VG Aachen, B.v. 14.4.2009 - 8 L 164/09 - juris Rn. 19; U.v. 26.8.2009 - 8 K 637/09 - juris Rn. 45, vgl. für Deutsche, die im Ausland am Jihad teilnehmen OVG NW, B.v. 16.4.2014 - 19 B 59/14 - juris Rn. 12; VG Braunschweig, B.v. 27.10.2011 - 5 B 164/11 - juris Rn. 21; VG Hamburg, B.v. 23.11.2012 - 2 E 2951/12 - juris Rn. 14).

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02
    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2015 - 10 CS 14.2244
    (bb) Schließlich wäre die Ausreiseuntersagung auch selbst dann verhältnismäßig, wenn man sie nicht lediglich als Beeinträchtigung der von der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG gewährleisteten Freiheit, die Bundesrepublik zu verlassen, sondern auch als Beschränkung der Glaubens- und Religionsfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 und 2 GG ansähe (vgl. zum Schutzbereich dieses als umfassend zu verstehenden einheitlichen Grundrechts BVerfG, U.v. 24.3.2003 - 2 BvR 1436/02 - juris Rn. 37; B.v. 27.1.2015 - 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10 - juris Rn. 85 f.).

    Denn der mit dem zeitlich begrenzten Ausreiseverbot möglicherweise verbundenen Beeinträchtigung nicht nur der allgemeinen Handlungs-, sondern auch der Glaubens- und Religionsfreiheit, die als vorbehaltlos gewährleistetes Grundrecht, das nur Einschränkungen unterliegt, die auf einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage beruhen und sich aus der Verfassung selbst, insbesondere den Grundrechten Dritter oder Gemeinschaftswerten von Verfassungsrang ergeben (vgl. BVerfG, U.v. 24.3.2003 - 2 BvR 1436/02 - juris Rn. 38; B.v. 27.1.2015 - 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10 - juris Rn. 98), käme deutlich weniger Gewicht zu als dem Ziel, eine Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik durch Terroranschläge zu verhindern, die Leben und Gesundheit und damit hochrangige, durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG geschützte Rechtsgüter einer Vielzahl von Menschen schädigen können.

  • BVerwG, 31.05.1994 - 1 C 5.93

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2015 - 10 CS 14.2244
    (aa) Die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland im Sinne von § 46 Abs. 2 Satz 1 AufenthG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Satz 2 und § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG ist enger zu verstehen als die öffentliche Sicherheit nach allgemeinem Polizeirecht (vgl. BVerwG, U.v. 11.11.1980 - 1 C 23.75 - juris Rn. 24; U.v. 31.5.1994 - 1 C 5.93 - juris Rn. 22; U.v. 15.3.2005 - 1 C 26.03 - juris Rn. 17).

    Bereits die Anwesenheit möglicher ausländischer Helfer terroristischer Gewalttäter beeinträchtigt aber die Fähigkeit des Staates, sich gegen solche Angriffe zur Wehr zu setzen (vgl. BVerwG, U.v. 11.11.1980 - 1 C 23.75 - juris Rn. 24; U.v. 31.5.1994 - 1 C 5.93 - juris Rn. 22; U.v. 15.3.2005 - 1 C 26.03 - juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 15.05.2015 - 10 C 15.524

    Abwehr terroristischer Anschläge - Ausweisung - Wahrscheinlichkeit eines

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2015 - 10 CS 14.2244
    Vom Verfahren 10 C 14.2245 wird das Verfahren abgetrennt, soweit es die Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Hauptsacheverfahren (M 12 K 14.3772) betrifft, und unter dem Aktenzeichen 10 C 15.524 fortgeführt.

    Denn die vorgelegte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse lässt ohne weitere Erhebungen des Verwaltungsgerichtshofs (§ 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 118 Abs. 2 Satz 2 und 4 ZPO), wie sie nunmehr im nach § 93 Satz 2 VwGO abgetrennten Verfahren 10 C 15.524 zu erfolgen haben, keine Beurteilung der Frage zu, ob der Antragsteller nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann.

  • BVerwG, 22.02.1956 - I C 41.55

    Anspruch auf Verlängerung eines Reisepasses - Gefährdung der inneren oder äußeren

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2015 - 10 CS 14.2244
    Es muss sich um Belange handeln, die so erheblich sind, dass sie der freiheitlichen Entwicklung in der Bundesrepublik aus zwingenden staatspolitischen Gründen vorangestellt werden müssen (vgl. BVerwG, U.v. 22.2.1956 - I C 41.55 - juris Rn. 17; BVerfG, U.v. 16.1.1957 - 1 BvR 253/56 - juris Rn. 38).
  • VG Hamburg, 23.11.2012 - 2 E 2951/12

    Eilrechtsschutz gegen Passentziehung bei Verdacht der Teilnahme an einem

  • VGH Bayern, 13.01.2012 - 10 CS 11.2379

    Art. 18 Abs. 2 LStVG:

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2014 - 19 B 59/14

    Begründung des Verdachts durch konkrete Tatsachen der Gefährdung von sonstigen

  • VGH Bayern, 25.03.2010 - 10 BV 09.1784

    Ausweisung eines Ausländers wegen Unterstützung einer terroristische Vereinigung

  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2000 - 1 S 1271/00

    Passbeschränkung und Personalausweisbeschränkung gegenüber einem Hooligan

  • VGH Bayern, 12.02.2008 - 7 CS 08.187

    Elfes

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Kopftuch Ludin

  • BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 39.06
  • VGH Bayern, 19.03.2013 - 10 C 13.334

    Prozesskostenhilfeantrag; maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt bei

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

  • VGH Bayern, 10.04.2013 - 10 C 12.1757

    Prozesskostenhilfe; persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse; hinreichende

  • BVerwG, 14.07.2003 - 6 C 10.03

    Gewerbeanzeige, Gewerbeuntersagung, Strohmannverhältnis, Strohfrauverhältnis.

  • VGH Bayern, 18.06.2013 - 10 C 13.1235

    Prozesskostenhilfe; maßgeblicher Zeitpunkt; übereinstimmende

  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Meldeauflage; Gewalttaten; Verhütung von Straftaten; Polizei; öffentliche

  • VG Freiburg, 15.04.2016 - 4 K 143/15

    Meldeauflage, Betretungs- und Aufenthaltverbot im Zusammenhang mit Fußballspielen

    Sofern es, wie im baden-württembergischen Recht, an einer spezialgesetzlichen Grundlage für den Erlass einer Meldeauflage fehlt, wird in der Rechtsprechung die Anwendung der polizeilichen Generalklausel als Grundlage für eine Meldeauflage ausdrücklich für zulässig erachtet (BVerwG, Urteil vom 25.07.2007 - 6 C 39/06 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.06.2000 - 1 S 1271/00 -, juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 05.03.2015 - 10 CS 14.2244 u.a. -, juris; OVG Bremen, Urteil vom 02.09.2008 - 1 A 161/06 -, juris; OVG Nieders., Beschluss vom 14.06.2006 - 11 ME 172/06 -, juris; OVG Berl.-Brandenbg., Urteil vom 21.03.2006 - 1 B 7.04 -, juris; vgl. dazu sowie zu den mitunter kritischeren Stimmen in der Literatur Schlucht, NVwZ 2011, 709).
  • VG Augsburg, 19.06.2020 - Au 9 S 20.847

    Lebensmittelrechtliche Anordnung des öffentlichen Rückrufs

    Wenn sich bei der im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens allein möglichen, aber auch ausreichenden summarischen Prüfung dagegen weder die offensichtliche Rechtswidrigkeit noch die offensichtliche Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung feststellen lässt, hängt der Ausgang des Verfahrens vom Ergebnis einer vom Gericht vorzunehmenden Interessenabwägung ab (vgl. BayVGH, B.v. 5.3.2015 - 10 CS 14.2244 - juris).
  • VG Berlin, 28.02.2019 - 23 K 142.17

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entziehung des Reisepasses sowie Begehren

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit ist - abweichend von dem Grundsatz, dass bei Anfechtungsklagen regelmäßig auf die letzte Behördenentscheidung abzustellen ist - der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung, weil es sich hierbei um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handelt (vgl. Urteile der Kammer vom 12. April 2018 - VG 23 K 1845.16 -, Abdruck S. 7, vom 13. Juni 2016 - VG 23 K 37.15 -, juris Rn. 27 und vom 6. März 2015 - VG 23 K 58.10 -, juris Rn. 16 und - VG 23 K 59.10 -, juris Rn. 15; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. Mai 2015 - 19 A 2097/14 -, juris Rn. 23 ff.; VG Braunschweig, Urteil vom 7. September 2016 - 5 A 99/15 -, juris Rn. 34 f., 48; vgl. ferner VGH Bayern, Beschluss vom 5. März 2015 - 10 CS 14.2244 u.a. -, juris Rn. 27 und OVG Bremen, Beschluss vom 28. März 2017 - 1 LA 23/16 -, juris Rn. 7).
  • VG Augsburg, 17.08.2021 - Au 9 S 21.1391

    Verpflichtung zu Gewässerunterhaltungsmaßnahmen - Absenkung von Biberdämmen

    Wenn sich bei der im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens allein möglichen, aber auch ausreichenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage dagegen weder die offensichtliche Rechtswidrigkeit noch die offensichtliche Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung feststellen lässt, hängt der Ausgang des Verfahrens vom Ergebnis einer vom Gericht vorzunehmenden weiteren Interessenabwägung ab (vgl. BayVGH, B.v. 5.3.2015 - 10 CS 14.2244 - juris).
  • VG Berlin, 12.04.2018 - 23 K 1845.16

    Entziehung des Reisepasses und Beschränkung des Geltungsbereichs eines

    27 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der materiellen Rechtmäßigkeit der Regelungen ist - abweichend von dem Grundsatz, dass bei Anfechtungsklagen regelmäßig auf die letzte Behördenentscheidung abzustellen ist - der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung, weil es sich sowohl bei der Entziehung des Reisepasses als auch bei der räumlichen Beschränkung des Geltungsbereiches des Personalausweises um Verwaltungsakte mit Dauerwirkung handelt (vgl. Urteil der Kammer vom 13. Juni 2016 - VG 23 K 37.15 -, Abdruck S. 5 m.w.N.; vgl. außerdem OVG Bremen, Beschluss vom 28. März 2017 - 1 LA 23/16 -, juris Rn. 7; VG Braunschweig, Urteil vom 7. September 2016 - 5 A 99/15 -, juris Rn. 34 f., 48; offen gelassen durch VGH Bayern, Beschluss vom 5. März 2015 - 10 CS 14.2244 u.a. -, juris Rn. 27).
  • VG Frankfurt/Oder, 17.04.2019 - 8 L 1075/18

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebung nach Bulgarien

    Ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO bietet nicht nur dann keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn sich der angegriffene Verwaltungsakt als offensichtlich rechtmäßig erweist, sondern auch in Fällen offener Erfolgsaussichten, wenn - wie hier aus den unter A. 3. dargelegten Gründen - bei einer von den Erfolgsaussichten unabhängigen (weiteren) Interessenabwägung das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung das Suspensivinteresse des Antragstellers überwiegt (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 05. März 2015 - 10 CS 14.2244 -, Rn. 23 ff., juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 13. Juli 2009 - 11 CS 09.1120 -, Rn. 12 f., juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 08. Oktober 2009 - 22 AS 09.2362 -, Rn. 8, juris; VG Berlin, Beschluss vom 18. April 2011 - 20 L 331.10 -, Rn. 7, juris; VG Bayreuth, Beschluss vom 26. Januar 2018 - B 5 S 18.50036 -, Rn. 13 ff., juris).
  • VG Augsburg, 06.12.2022 - Au 9 S 22.2254

    Eilantrag gegen Anordnungen des Landratsamts Oberallgäu wegen des ungenehmigten

    Wenn sich bei der im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens allein möglichen, aber auch ausreichenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage dagegen weder die offensichtliche Rechtswidrigkeit noch die offensichtliche Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung feststellen lässt, hängt der Ausgang des Verfahrens vom Ergebnis einer vom Gericht vorzunehmenden weiteren Interessenabwägung ab (vgl. BayVGH, B.v. 5.3.2015 - 10 CS 14.2244 - juris).
  • VG Augsburg, 23.03.2021 - Au 9 S 20.2780

    Untersagung des Schwellbetriebs eines Wasserkraftwerks

    Wenn sich bei der im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens allein möglichen, aber auch ausreichenden summarischen Prüfung dagegen weder die offensichtliche Rechtswidrigkeit noch die offensichtliche Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung feststellen lässt, hängt der Ausgang des Verfahrens vom Ergebnis einer vom Gericht vorzunehmenden Interessenabwägung ab (vgl. BayVGH, B.v. 5.3.2015 - 10 CS 14.2244 - juris).
  • VG Augsburg, 20.12.2023 - Au 9 S 23.1452

    Einstweiliger Rechtsschutz, Wasserrechtliche Anordnung, Konzentrationswirkung

    Wenn sich bei der im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens allein möglichen, aber auch ausreichenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage dagegen weder die offensichtliche Rechtswidrigkeit noch die offensichtliche Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung feststellen lässt, hängt der Ausgang des Verfahrens vom Ergebnis einer vom Gericht vorzunehmenden weiteren Interessenabwägung ab (vgl. BayVGH, B.v. 5.3.2015 - 10 CS 14.2244 - juris).
  • VG Aachen, 31.03.2016 - 8 L 1094/15

    Ausreiseuntersagung; Ausreise

    Auch bedarf es keiner Entscheidung, ob auch die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland jedenfalls dann im Nachgang einer Ausreise gefährdet werden kann, wenn damit zu rechnen ist, dass sich der Adressat der entsprechenden Verfügung im Ausland "radikalisiert" und anschließend in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehrt, in diesem Sinne wohl Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 5. März 2015 - 10 CS 14.2244, 10 C 14.2245 - juris, Rn. 28 ff.
  • VG Augsburg, 01.03.2021 - Au 9 S 20.2585

    Abfallbeseitigungsanordnung wegen im Freien gelagerter Altfahrzeuge

  • VGH Bayern, 15.05.2015 - 10 C 15.524

    Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussichten; Verpflichtung zur Beantragung

  • VG Augsburg, 08.11.2021 - Au 9 S 21.2170

    Erfolgloses vorläufiges Rechtsschutzverfahren gegen Wohnsitzauflage eines mit

  • VG Augsburg, 24.03.2021 - Au 9 S 21.329

    Gefährdungsabschätzung bei Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung und

  • VG Regensburg, 26.09.2022 - RO 5 S 22.2047

    Verbot des Inverkehrbringens von Tabak zum oralen Gebrauch, Abgrenzung von

  • VG Augsburg, 26.07.2021 - Au 9 S 21.1065

    Pflicht zur Vorlage einer Entwurfsplanung mit Oberflächenabdeckung für ehemalige

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2018 - 6 S 52.17

    Ausreiseverbot gegenüber einem Gefährder

  • VG Augsburg, 13.10.2022 - Au 9 S 22.1744

    Wasserrechtliche Anordnungen hinsichtlich ungenehmigter, wesentlicher Abtragungen

  • VG Augsburg, 10.03.2022 - Au 9 S 22.434

    Vorläufiger Rechtsschutz, Widerruf der Erlaubnis zum Betrieb einer Teststation,

  • VG Augsburg, 27.01.2022 - Au 9 S 22.64

    Vorläufiger Rechtsschutz, Heizölschaden, Verpflichtung zur Erstellung eines

  • VG Augsburg, 23.03.2021 - Au 9 S 20.2781

    Untersagung eines Schwellbetriebs zur Klärung offener Rechtsfragen bezüglich

  • VG Augsburg, 20.09.2022 - Au 9 S 22.1480

    Zur Störerauswahl bei einer Verfüllung einer Kiesgrube im Jahr 1939

  • VG Augsburg, 13.06.2022 - Au 9 S 22.1171

    Verkehrsverbot für ein Tabakerzeugnis (Wasserpfeifentabak)

  • VG Augsburg, 10.05.2021 - Au 9 S 21.606

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Bescheid, Vollziehung, Zwangsgeld, Anordnung, Frist,

  • VG Augsburg, 06.04.2021 - Au 9 S 21.616

    Naturschutzrechtliche Beseitigungsanordnung für eine ungenehmigte

  • VG München, 25.03.2019 - M 8 S 19.731

    Fehlender Nachweis der Brandsicherheit und der Standsicherheit - Aufschiebende

  • VG Augsburg, 10.02.2023 - Au 9 S 22.2452

    Einstweiliger Rechtschutz, wasserrechtliche Anordnung, Gewässerausbau,

  • VG Augsburg, 18.01.2023 - Au 9 S 22.2403

    Vorläufiger Rechtsschutz, Sofortvollzug, Neuartige Lebensmittel, Cannabidiol,

  • VG Augsburg, 12.01.2023 - Au 9 S 22.1237

    Erfolgreicher Eilantrag gegen Anordnung einer bodenschutzrechtlichen

  • VG Augsburg, 04.09.2023 - Au 9 S 23.792

    Einstweiliger Rechtsschutz, naturschutzrechtliche Anordnung zur Wiederherstellung

  • VG Augsburg, 23.01.2023 - Au 9 S 22.2417

    Vorläufiger Rechtsschutz, Sonderunterhaltungslast, Gemeinsamer Betrieb einer

  • VG Augsburg, 17.12.2021 - Au 9 S 21.1897

    Vorläufiger Rechtsschutz, Altlastenverdachtsfläche, Auffüllung einer ehemaligen

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