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   VGH Bayern, 19.09.2020 - 10 CS 20.2103   

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VGH Bayern, 19.09.2020 - 10 CS 20.2103 (https://dejure.org/2020,28971)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.09.2020 - 10 CS 20.2103 (https://dejure.org/2020,28971)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. September 2020 - 10 CS 20.2103 (https://dejure.org/2020,28971)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayVersG Art. 15 Abs. 1, Art. 24 Abs. 2; 6. BayIfSMV § 7 Abs. 1 S. 1, 2 u. 4; GG Art. 8 Abs. 1
    Versammlungsverbot aufgrund von Infektionsgefahren

  • rewis.io

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage- Rechtmäßigkeit von Versammlungsverbot

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit eines Versammlungsverbots - Corona-Virus

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 31/20

    Ablehnung eines mit dem Angebot von Schutzvorkehrungen verbundenen Antrags auf

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2020 - 10 CS 20.2103
    Damit konkretisiert § 7 Abs. 1 6. BayIfSMV die versammlungsrechtliche Befugnisnorm des Art. 15 Abs. 1 BayVersG sowohl auf der Tatbestandswie auch auf der Rechtsfolgenseite im Hinblick auf von Versammlungen unter freiem Himmel ausgehende Gefahren für die Gesundheit und das Leben Einzelner (Art. 2 Abs. 2 GG) sowie den Schutz des Gesundheitssystems vor einer Überlastung (vgl. BVerfG, B.v. 10.4.2020 - 1 BvQ 31/20 - juris Rn. 15; vgl. auch BayVGH, B.v. 11.9.2020 - 10 CS 2064 - Rn. 22).
  • VGH Bayern, 11.09.2020 - 10 CS 20.2064

    Beschränkung der Teilnehmer einer Versammlung und Anordnung der

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2020 - 10 CS 20.2103
    Mit Blick auf diese (ergänzenden) Erwägungen der Antragsgegnerin, die Erfahrungen bei bezüglich Teilnehmerkreis und Thematik vergleichbaren Versammlungen am letzten Wochenende in München (vgl. BayVGH, B.v. 11.9.2020 - 10 CS 20.2063 und 10 CS 20.2064 sowie die umfangreiche Presseberichterstattung über diese Veranstaltungen) sieht der Senat im konkreten Fall nicht nur die theoretische oder unwahrscheinliche Möglichkeit einer - oben dargelegten - tatbestandsmäßigen Gefahrensituation auch auf den Alternativrouten.
  • VGH Bayern, 29.04.2010 - 10 CS 10.1040

    Versammlung in Würzburg am 1. Mai 2010 kann stattfinden

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2020 - 10 CS 20.2103
    Versammlungsverbote dürfen als tiefgreifendste bzw. stärkste Eingriffe in das Grundrecht aus Art. 8 Abs. 1 GG auch in Ansehung der grundlegenden Bedeutung der Versammlungsfreiheit für das demokratische und freiheitliche Gemeinwesen allerdings nur verfügt werden, wenn mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen und der hierdurch bewirkte Grundrechtseingriff insgesamt nicht außer Verhältnis steht zu den jeweils zu bekämpfenden Gefahren und dem Beitrag, den ein Verbot zur Gefahrenabwehr beizutragen vermag (stRspr, vgl. zuletzt BVerfG, B.v. 30.8.2020 - 1 BvQ 94/20 - Rn. 16; vgl. auch BayVGH, B.v. 29.4.2010 - 10 CS 10.1040 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerfG, 04.09.2009 - 1 BvR 2147/09

    Demonstration "Fünfter Antikriegstag" in Dortmund am 5. September 2009 findet

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2020 - 10 CS 20.2103
    Ein Versammlungsverbot scheidet nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit demnach aus, solange mildere Mittel und Methoden der Rechtsgüterkonfliktbewältigung wie versammlungsrechtliche Auflagen bzw. Beschränkungen und der verstärkte Einsatz polizeilicher Kontrollen nicht ausgeschöpft oder mit tragfähiger Begründung ausgeschieden sind (BayVGH a.a.O. unter Verweis auf BVerfG, B.v. 4.9.2009 - 1 BvR 2147/09 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 11.09.2020 - 10 CS 20.2063

    Rechtswidrigkeit eines Versammlungsverbots während der Corona-Pandemie (Bayern)

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2020 - 10 CS 20.2103
    Mit Blick auf diese (ergänzenden) Erwägungen der Antragsgegnerin, die Erfahrungen bei bezüglich Teilnehmerkreis und Thematik vergleichbaren Versammlungen am letzten Wochenende in München (vgl. BayVGH, B.v. 11.9.2020 - 10 CS 20.2063 und 10 CS 20.2064 sowie die umfangreiche Presseberichterstattung über diese Veranstaltungen) sieht der Senat im konkreten Fall nicht nur die theoretische oder unwahrscheinliche Möglichkeit einer - oben dargelegten - tatbestandsmäßigen Gefahrensituation auch auf den Alternativrouten.
  • BVerfG, 30.08.2020 - 1 BvQ 94/20

    Eilantrag gegen das Verbot einer Dauermahnwache in Berlin abgelehnt

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2020 - 10 CS 20.2103
    Versammlungsverbote dürfen als tiefgreifendste bzw. stärkste Eingriffe in das Grundrecht aus Art. 8 Abs. 1 GG auch in Ansehung der grundlegenden Bedeutung der Versammlungsfreiheit für das demokratische und freiheitliche Gemeinwesen allerdings nur verfügt werden, wenn mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen und der hierdurch bewirkte Grundrechtseingriff insgesamt nicht außer Verhältnis steht zu den jeweils zu bekämpfenden Gefahren und dem Beitrag, den ein Verbot zur Gefahrenabwehr beizutragen vermag (stRspr, vgl. zuletzt BVerfG, B.v. 30.8.2020 - 1 BvQ 94/20 - Rn. 16; vgl. auch BayVGH, B.v. 29.4.2010 - 10 CS 10.1040 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.01.2021 - 10 CS 21.249

    10. Senat des BayVGH erlaubt Demonstration gegen den 10. Senat des BayVGH vor dem

    Der Senat verweist insofern auf die dargestellte Regelvermutung in § 7 Abs. 1 11. BayIfSMV sowie auf seine gefestigte Rechtssprechung hierzu (vgl. etwa BayVGH, B.v. 16.1.2021 - 10 CS 21.166; B.v. 19.9.2020 - 10 CS 20.2103 - juris Rn. 10; B.v. 1.11.2020 - 10 CS 20.2449 - juris Rn. 17; B.v. 22.5.2020 - 10 CE 20.1236 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 19.01.2022 - 10 CS 22.162

    Allgemeinverfügung zu Versammlungen im Zusammenhang mit Protesten gegen

    Diese Bestimmungen konkretisieren auf Tatbestands- und Rechtsfolgenseite die versammlungsrechtliche Befugnisnorm des Art. 15 Abs. 1 BayVersG im Hinblick auf die Zielsetzungen des § 28a IfSG (vgl. BayVGH, B.v. 19.9.2020 - 10 CS 20.2103 - juris Rn. 7).
  • VG Bremen, 02.12.2020 - 5 V 2748/20

    Versammlungsrecht - Corona; Coronavirus; Versammlung; Versammlungsverbot

    Denn eine effektive Abwehr der Infektions- und damit Gesundheitsgefahren (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) ist durch eine Auflösung nicht in gleicher Weise geeignet, da es in diesem Fall bereits zu einer gegebenenfalls irreparablen Verwirklichung der Gefahrensituation für Versammlungsteilnehmer, Polizeibeamte und Passanten gekommen wäre (vgl. BayVGH, Beschl. v. 19.09.2020 - 10 CS 20.2103 -, juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 01.11.2020 - 10 CS 20.2449

    BayVGH weist Beschwerden der Veranstalter der Querdenken-Versammlungen in München

    Soweit der Antragsteller rüge, die Antragsgegnerin hätte die sog. 7-Tageslndizenz, d.h. die Anzahl der Neuinfektionen im Stadtgebiet M. der letzten sieben Tage, nicht berücksichtigen dürfen, weise die Kammer auf Folgendes hin: Grundsätzlich sei es nicht zu beanstanden, dass dieser Inzidenzwert im Rahmen der Prognose von Infektionsrisiken ergänzend herangezogen werde, auch wenn sich aus dem Wert allein jedoch noch keine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ergebe (vgl. BayVGH, B.v. 19.9.2020 - 10 CS 20.2103 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 31.01.2021 - 10 CS 21.323

    Demonstration am 31. Januar 2021 in München bleibt auf stationäre Versammlung mit

    Der Senat verweist insofern auf seine gefestigte Rechtssprechung hierzu (vgl. etwa BayVGH, B.v. 24.1.2021 - 10 CS 21.249; B.v. 16.1.2021 - 10 CS 21.166; B.v. 19.9.2020 - 10 CS 20.2103 - juris Rn. 10; B.v. 1.11.2020 - 10 CS 20.2449 - juris Rn. 17; B.v. 22.5.2020 - 10 CE 20.1236 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 16.01.2021 - 10 CS 21.166

    Verwaltungsgerichtshof bestätigt Verbot der Versammlung in Stein bei Nürnberg

    Denn ist die Auflösung einer Versammlung durch die Polizei aufgrund tatbestandsmäßiger Gefahrensituationen absehbar, darf die Versammlungsbehörde diese Versammlung auch präventiv verbieten (BayVGH, B.v. 19.9.2020 - 10 CS 20.2103 - juris Rn 10).
  • VGH Bayern, 17.01.2022 - 10 CS 22.126

    Erfolgreicher Eilantrag gegen Allgemeinverfügung des Landratsamtes Starnberg

    Diese Bestimmungen konkretisieren auf Tatbestands- und Rechtsfolgenseite die versammlungsrechtliche Befugnisnorm des Art. 15 Abs. 1 BayVersG im Hinblick auf die Zielsetzungen des § 28a IfSG (vgl. BayVGH, B.v. 19.9.2020 - 10 CS 20.2103 - juris Rn. 7).

    Vielmehr dürfen sie solche Versammlungen zur effektiven Gefahrenabwehr auch weiterhin präventiv verbieten (vgl. insofern BayVGH, B.v. 16.1.2021 - 10 CS 21.166, BeckRS 2021, 787 Rn. 17, B.v. 19.9.2020 - 10 CS 20.2103 - juris Rn 10).

  • VG München, 31.10.2020 - M 13 S 20.5551

    Versammlungsbeschränkungen aufgrund von Infektionsgefahr

    Diese Bestimmung konkretisiert die versammlungsrechtliche Befugnisnorm des Art. 15 BayVersG auf Tatbestands- und Rechtsfolgenseite, soweit die von einer Versammlung unter freiem Himmel ausgehenden Infektionsgefahren in Rede stehen (BayVGH, B.v. 19.09.2020 - 10 CS 20.2103 - juris Rn. 7).

    b) Soweit der Antragsteller rügt, die Antragsgegnerin hätte die sog. 7-Tages-Indizenz, d.h. die Anzahl der Neuinfektionen im Stadtgebiet M. der letzten sieben Tage, nicht berücksichtigen dürfen, weist die Kammer auf Folgendes hin: Grundsätzlich ist es nicht zu beanstanden, dass dieser Inzidenzwert im Rahmen der Prognose von Infektionsrisiken ergänzend herangezogen wird, auch wenn sich aus dem Wert allein jedoch noch keine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ergibt (vgl. BayVGH, B.v. 19.9.2020 - 10 CS 20.2103 - juris Rn. 10).

    Eine Auflösung der Versammlung durch die Polizei nach Beginn ist nicht in gleicher Weise geeignet, Infektionsgefahren abzuwehren, da diese Maßnahme erst nach Eintritt der unerwünschten Gefahrensituation wirksam würde (vgl. BayVGH, B.v. 19.9.2020 - 10 CS 20.2103 - juris Rn. 10).

  • VGH Bayern, 01.11.2020 - 10 CS 20.2450

    BayVGH weist Beschwerden der Veranstalter der Querdenken-Versammlungen in München

    Soweit der Antragsteller rüge, die Antragsgegnerin hätte die sog. 7-Tages-lndizenz, d.h. die Anzahl der Neuinfektionen im Stadtgebiet München der letzten sieben Tage, nicht berücksichtigen dürfen, weise die Kammer auf Folgendes hin: Grundsätzlich sei es nicht zu beanstanden, dass dieser Inzidenzwert im Rahmen der Prognose von Infektionsrisiken ergänzend herangezogen werde, auch wenn sich aus dem Wert allein jedoch noch keine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ergebe (vgl. BayVGH, B.v. 19.9.2020 - 10 CS 20.2103 - juris Rn. 10).
  • VG Koblenz, 26.09.2022 - 3 K 448/22

    Verbot der "Montags- und Samstagsspaziergänge" in Bad Kreuznach war rechtmäßig

    Ist die Auflösung einer Versammlung durch die Polizei aufgrund tatbestandsmäßiger Gefahrensituationen absehbar, darf die Versammlungsbehörde diese Versammlung auch präventiv verbieten (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 19. September 2020 - 10 CS 20.2103 -, juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 20.11.2020 - 10 CS 20.2745

    Untersagung des Friedensmarsches in München

  • VG Würzburg, 07.05.2021 - W 5 S 21.615

    Beschränkungen einer Versammlung, "Querdenken", Zulässigkeit des Antrags,

  • VG München, 18.12.2020 - M 13 S 20.6649

    Adventsspaziergang gegen die Einsamkeit

  • VG Kassel, 16.06.2021 - 6 L 1115/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen Verbot einer Querdenker-Versammlung

  • VG München, 31.10.2020 - M 13 S 20.5546

    Erfolgloser Eilantrag gegen das coronabedingte Verbot einer Versammlung

  • VG München, 22.01.2021 - M 13 S 21.337

    Beschränkungen einer Versammlung aus Gründen des Infektionsschutzes

  • VG München, 29.01.2021 - M 13 S 21.442

    Coronabedingte Beschränkung einer Versammlung

  • VG München, 04.11.2020 - M 13 E 20.5610

    (Keine) Untersagung von Beschränkungen einer Versammlung bezüglich Maskenpflicht,

  • VG München, 18.02.2022 - M 33 S 22.824

    Versammlungsrecht, Eilrechtsschutz (Ablehnung), ortsfeste Versammlung mit 10.000

  • VG München, 07.02.2022 - M 33 S 22.588

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Allgemeinverfügung während

  • VG Würzburg, 30.04.2021 - W 5 S 21.591

    Beschränkung einer Versammlung, Untersagung eines Versammlungszuges, Pflicht zum

  • VG München, 11.02.2022 - M 33 S 22.675

    Versammlungsrecht, FFP2-Maskenpflich, Fortbewegende Versammlung (nicht durch

  • VG München, 30.04.2021 - M 13 S 21.2315

    Corona-Bekämpfung durch Versammlungsbeschränkungen - einstweiliger Rechtsschutz

  • VG Ansbach, 22.09.2022 - AN 4 K 21.00126

    Fortsetzungsfeststellungsklage, Auflösung einer Versammlung, personelle und

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