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   ArbG Köln, 26.07.2018 - 10 Ca 3494/17   

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ArbG Köln, 26.07.2018 - 10 Ca 3494/17 (https://dejure.org/2018,22351)
ArbG Köln, Entscheidung vom 26.07.2018 - 10 Ca 3494/17 (https://dejure.org/2018,22351)
ArbG Köln, Entscheidung vom 26. Juli 2018 - 10 Ca 3494/17 (https://dejure.org/2018,22351)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Köln, 02.08.2019 - 10 Sa 674/18

    Voraussetzungen der Eingruppierung einer als Arbeitsvermittlerin in einem

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 26.07.2018 - 10 Ca 3494/17 - wird zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 26. Juli 2018 - 10 Ca 3494/17 - die Klage als unbegründet abgewiesen, da die Klägerin keinen Anspruch auf die Einordnung in die Erfahrungsstufe 4 der Entgeltgruppe 9 c Entgeltordnung VKA geltend machen könne.

    In Abänderung des Urteils des ArbG Köln vom 26.07.2018 - 10 Ca 3494/17 - wird der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 12.371,18 EUR brutto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 303, 98 EUR brutto seit dem 01.02.2017 und dem 01.03.2017 sowie aus 531, 31 EUR brutto seit dem 01.04., 01.05., 01.06., 01.07., 01.08., 01.09., 01.10., 01.11., 01.12.2017 und dem 01.01., 01.02., und 01.03.2018 sowie aus 538, 75 EUR brutto seit dem 01.04, 01.05., 01.06., 01.07., 01.08., 01.09., 01.10., 01.11., 01.12.2018 und dem 01.01.2019 sowie aus 251, 56 EUR brutto seit dem 01.02.2019.

    In Abänderung des Urteils des ArbG Köln vom 26.07.2018 - 10 Ca 3494/17 - wird der Beklagte verurteilt, an die Klägerin ab dem 01.02.2019 bis einschließlich März 2019 eine Tarifvergütung nach der Entgeltgruppe 9 c - Entgeltstufe 4 - in Höhe von 3.888,66 EUR brutto sowie ab dem 01.04.2019 bis einschließlich Februar 2020 eine Tarifvergütung nach der Entgeltgruppe 9 c - Entgeltstufe 4 - in Höhe von 4.026,59 EUR brutto sowie ab dem 01.03.2020 eine Tarifvergütung nach der Entgeltgruppe 9 c - Entgeltstufe 4 - in Höhe von 4.075,26 EUR brutto zu zahlen.

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