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   VG Gießen, 04.06.2007 - 10 E 1179/07   

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https://dejure.org/2007,14622
VG Gießen, 04.06.2007 - 10 E 1179/07 (https://dejure.org/2007,14622)
VG Gießen, Entscheidung vom 04.06.2007 - 10 E 1179/07 (https://dejure.org/2007,14622)
VG Gießen, Entscheidung vom 04. Juni 2007 - 10 E 1179/07 (https://dejure.org/2007,14622)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 17a Abs 2 GVG, § 10 RettDG HE 1998, § 19 RettDG HE 1998, § 4 Abs 1 RettDG HE 1998, § 4 Abs 2 RettDG HE 1998
    Kosten für Rettungstransport; Rechtsweg; Hessen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Kosten für Rettungstransport; Rechtsweg; Hessen)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 982 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 07.12.1999 - XI ZB 7/99

    Subventionsrückforderung durch die Bank - § 13 GVG, § 40 VwGO, Streitigkeiten

    Auszug aus VG Gießen, 04.06.2007 - 10 E 1179/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes scheidet die Zuordnung eines Rechtsstreits zum öffentlichen Recht grundsätzlich aus, wenn an einem streitigen Rechtsverhältnis ausschließlich Privatrechtssubjekte beteiligt sind, es sei denn, eine Partei wäre durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes mit öffentlich-rechtlichen Handlungs- oder Entscheidungsbefugnissen ausgestattet und gegenüber der anderen Partei als beliehenes Unternehmen tätig geworden (BGH, NJW 2000, 1042, 1042).

    Im Einzelnen: Beliehene sind Privatrechtssubjekte, die durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes mit öffentlich-rechtlichen Handlungsbefugnissen, vor allem der Verwaltungsaktbefugnis ausgestattet sind (vgl. BVerwG, NVwZ 1990, 754; BGH, NJW 2000, 1042 f; BGH, NVwZ 2003, 506 f).

  • BVerwG, 06.06.1967 - IV C 216.65

    Bindungswirkung einer den Rechtsweg verneinenden und eine Verweisung an das

    Auszug aus VG Gießen, 04.06.2007 - 10 E 1179/07
    Maßgeblich ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, die sich die erkennende Kammer zu eigen macht, dass im Falle der fehlerhaften Verweisung die Verwaltungsgerichte die Rechtsschutzfunktion der verweisenden Gerichtsbarkeit übernehmen und in der Sache wie ein ordentliches Gericht zu entscheiden haben (BVerwG, NJW 1967, 2128 ff.; HessVGH, ESVGH 46, 237).

    Nach dem zuvor zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts übernimmt das "Adressatgericht" "die Rechtsschutzfunktion, die an sich das verweisende Gericht wahrzunehmen gehabt hätte" (vgl. BVerwG, NJW 1967, 2128, 2130).

  • BVerwG, 30.05.2006 - 3 B 78.05

    Verwaltungsrechtsweg; ordentlicher Rechtsweg; Subventionsvergabe; verlorener

    Auszug aus VG Gießen, 04.06.2007 - 10 E 1179/07
    Im Gegenteil ist das Rechtsverhältnis zwischen Leistungserbringer und Drittem allein dem materiellen Zivilrecht zuzuordnen (vgl. insoweit zur Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb des Schwellenwerts, auf die das GWB nicht anwendbar ist, HessVGH, Beschl. vom 16.04.2007, 8 TG 3058/06, der die Auftragsvergabe als rein zivilrechtlichen Vorgang qualifiziert und gleichlautend zur Abwicklung öffentlicher Förderprogramme durch ein Kreditinstitut in Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts BVerwG, Beschl. vom 30.05.2006, 3 B 78.05).
  • BGH, 26.03.1997 - III ZR 295/96

    Anspruch gegen einen Privat-Kfz-Haftpflichtversicherer als anderweitige

    Auszug aus VG Gießen, 04.06.2007 - 10 E 1179/07
    Diese erfolgt ausschließlich zivilrechtlich auf Grundlage der maßgeblichen Normen des BGB (so auch nach BGH, NJW 1997, 2109), wie sich auch am Fehlen entsprechender Ermächtigungen zur Kostenerhebung unmittelbar im HRDG zeigt, welches ausschließlich die Pflicht des Leistungserbringers regelt, seinerseits Gebühren zahlen zu müssen (§ 8 Abs. 1 Satz 1 HRDG).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2006 - 15 E 880/06

    Rechtsweg für Nachprüfung unterhalb der Schwellenwerte

    Auszug aus VG Gießen, 04.06.2007 - 10 E 1179/07
    Dabei ist eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nicht nur dann gegeben, wenn der im Streitfall zugrunde liegende Sachverhalt in einem Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen einem privatrechtlichen Rechtssubjekt und einem Träger öffentlicher Gewalt wurzelt (vgl. OVG NRW, Beschl. vom 11.08.2006, 15 E 880/06, und OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 28.07.2006, 1 L 59/06, jeweils m. w. N. aus der Rechtsprechung).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.07.2006 - 1 L 59.06

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Vergabeentscheidung

    Auszug aus VG Gießen, 04.06.2007 - 10 E 1179/07
    Dabei ist eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nicht nur dann gegeben, wenn der im Streitfall zugrunde liegende Sachverhalt in einem Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen einem privatrechtlichen Rechtssubjekt und einem Träger öffentlicher Gewalt wurzelt (vgl. OVG NRW, Beschl. vom 11.08.2006, 15 E 880/06, und OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 28.07.2006, 1 L 59/06, jeweils m. w. N. aus der Rechtsprechung).
  • BGH, 21.12.1973 - IV ZR 158/72

    Stillschweigendes Zustandekommen eines Handelsvertretervertrages

    Auszug aus VG Gießen, 04.06.2007 - 10 E 1179/07
    Zwischen den Beteiligten ist ein privatrechtlicher Beförderungsvertrag geschlossen worden, der als Werkvertrag gem. § 631 BGB zu qualifizieren ist (vgl. Busch , in: Münchener Kommentar zum BGB, 4. Auflage 2005, § 631 Rn. 248; BGH, NJW 1974, 852).
  • BGH, 31.10.2002 - III ZB 7/02

    Rechtsweg für Rechtstreitigkeiten zwischen einer Kabel- bzw.

    Auszug aus VG Gießen, 04.06.2007 - 10 E 1179/07
    Im Einzelnen: Beliehene sind Privatrechtssubjekte, die durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes mit öffentlich-rechtlichen Handlungsbefugnissen, vor allem der Verwaltungsaktbefugnis ausgestattet sind (vgl. BVerwG, NVwZ 1990, 754; BGH, NJW 2000, 1042 f; BGH, NVwZ 2003, 506 f).
  • VGH Bayern, 05.03.2007 - 21 C 06.2549

    Hoheitliche Ausgestaltung des Rettungsdienstes in Bayern - Hausverbot - Notarzt -

    Auszug aus VG Gießen, 04.06.2007 - 10 E 1179/07
    Während folglich nach der bayerischen Rechtslage (vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 5.3.07, 21 C 06.2549) Hoheitsbefugnisse übertragen werden, fehlt es daran nach dem HRDG.
  • BGH, 09.01.2003 - III ZR 217/01

    Amtshaftung des Notarztes im Rettungsdiensteinsatz

    Auszug aus VG Gießen, 04.06.2007 - 10 E 1179/07
    21 Soweit das Landgericht Gießen auf die Urteile des Bundesgerichtshofes aus den Jahren 2003 (abgedruckt in NJW 2003, 1184 ff.) und 2005 (abgedruckt in NJW 2005, 429 ff.) verweist, sind diese auf die hessische Rechtslage nicht übertragbar.
  • BGH, 16.09.2004 - III ZR 346/03

    Amtshaftung für Behandlungsfehler eines Notarztes im Rettungsdiensteinsatz

  • BVerwG, 06.03.1990 - 7 B 120.89

    Überprüfung der Tätigkeit einer privaten Stiftung durch die Verwaltungsgerichte

  • BGH, 17.12.2009 - III ZB 47/09

    Qualifizierung der Wahrnehmung der rettungsdienstlichen Notfallversorgung in

    Diese ist in Hessen - ebenso wie in Bayern (siehe hierzu Senatsurteile BGHZ 153, 268 und 160, 216) - bei einer Gesamtschau der Bestimmungen des Rettungsdienstgesetzes und der hierzu erlassenen Verordnungen insgesamt öffentlich-rechtlich organisiert (so auch Fehn/Lechleuthner MedR 2000, 114, 120; a. A.: VG Gießen, Urteil vom 4. Juni 2007 - 10 E 1179/07 - juris Rn. 17 ff) mit der Folge, dass die Wahrnehmung der Aufgaben der Notfallversorgung - auch durch juristische Personen des Privatrechts - sowohl im Ganzen als auch im Einzelfall der hoheitlichen Betätigung zuzurechnen ist.
  • VG Gießen, 20.09.2010 - 9 K 194/10

    Kosten eines Rettungsdiensteinsatzes

    Die Klägerin hat unter Zugrundelegung des Urteils des Verwaltungsgerichts Gießen vom 4. Juni 2007 - 10 E 1179/07 - am 11. März.2009 sofortige Beschwerde eingelegt.
  • VG Schwerin, 19.06.2013 - 7 A 1809/12

    Zahlungsklage der Trägerin des öffentlichen Rettungsdienstes auf Entgeltzahlung

    GI -, juris, und vom 4. Juni 2007 - 10 E 1179/07 -, juris Rdnr. 17 ff., und nachfolgend dessen Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 4 K 1881/12.GI -, NVwZ-RechtsprechungsReport - NVwZ-RR - 2013, S. 77 f., mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 2013 - 3 AV 2.12 -, www.bverwg.de).
  • VG Wiesbaden, 13.06.2012 - 1 K 1384/11

    Rechtsweg für Streitigkeiten über das Entgelt für Notfallversorgungseinsätze in

    Auch diese können mit der Wahrnehmung einzelner öffentlich-rechtlicher Aufgaben betraut werden, so dass ihr Handeln dann öffentlich-rechtlichen Charakter hat, sie insoweit Hoheitsträger sind (vgl. zur öffentlich-rechtlichen Natur der rettungsdienstlichen Notfallversorgung in Hessen: BGH, Beschluss vom 17.12.2009 - III ZB 47/09, juris; a.A. VG Gießen, Urteil vom 04.06.2007, - 10 E 1179/07, juris).
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