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   VG Frankfurt/Main, 18.07.2003 - 10 G 3209/03.A   

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VG Frankfurt/Main, 18.07.2003 - 10 G 3209/03.A (https://dejure.org/2003,17925)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18.07.2003 - 10 G 3209/03.A (https://dejure.org/2003,17925)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18. Juli 2003 - 10 G 3209/03.A (https://dejure.org/2003,17925)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 40 Abs 1 S 1 AsylVfG, § 40 Abs 1 S 2 AsylVfG, § 71 Abs 5 S 2 AsylVfG, § 75 AsylVfG, § 77 Abs 2 AsylVfG
    Psychische Störung und Reiseunfähigkeit als von der Ausländerbehörde zu berücksichtigende inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Psychische Störung und Reiseunfähigkeit als von der Ausländerbehörde zu berücksichtigende inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 13.96

    Abschiebungsschutz für abgelehnte Asylbewerber aus familiären Gründen?

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.07.2003 - 10 G 3209/03
    Hindernisse, die einer Vollstreckung der Ausreisepflicht entgegenstehen, weil andernfalls ein geschütztes Rechtsgut im Bundesgebiet verletzt würde ("inlandsbezogene" Vollstreckungshindernisse), fallen dagegen nicht unter § 53 AuslG (Urteil vom 11.11.1997 - 9 C 13.96 -, InfAusländerrecht 1998, 123; bestätigt durch Urteil vom 25.11.1997 - 9 C 98.96 -, InfAusländerrecht 190098, 189, 190; ebenso Urteil vom 21.09.1999 - 9 C 12.99 -, NVwZ-Beilage 2000, 25, 26).

    "Zum Abschluss soll noch auf Folgendes hingewiesen werden: Die Abgrenzung zwischen inlandsbezogenen und zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernissen und die damit verbundene Kompetenzabgrenzung zwischen Ausländerbehörde und Bundesamt hat nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch den Sinn, bei den zielstaatsbezogenen Gründen die besondere Sachkunde des Bundesamtes bei der Ermittlung und Beurteilung auslandsbezogener Sachverhalte zu nutzen (Urteil vom 11.11.1997, aaO, Seite 122).

    Die Abgrenzung von inlandsbezogenen und zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernissen im Allgemeinen ist im übrigen durch die höchstrichterliche Rechtsprechung in jüngster Zeit geklärt worden (siehe Bundesverwaltungsgericht, 11.11.1997 - 9 C 13.96 -, InfAusländerrecht 1998, 121; 25.11.1997 - 9 C 9896 - InfAusländerrecht 198, 189; 21.09.1999 - 9 C 8.99 -, DÖV 2000, 298; siehe neuestes BVerfG - Kammer, 16.04.2000 - 2 BvR 553/02 -, NVwZ - Beilage I, 8/2002, 91).

  • BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 8.99

    Abschiebungshindernis; inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis; psychische

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.07.2003 - 10 G 3209/03
    Die Abgrenzung von inlandsbezogenen und zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernissen im Allgemeinen ist im übrigen durch die höchstrichterliche Rechtsprechung in jüngster Zeit geklärt worden (siehe Bundesverwaltungsgericht, 11.11.1997 - 9 C 13.96 -, InfAusländerrecht 1998, 121; 25.11.1997 - 9 C 9896 - InfAusländerrecht 198, 189; 21.09.1999 - 9 C 8.99 -, DÖV 2000, 298; siehe neuestes BVerfG - Kammer, 16.04.2000 - 2 BvR 553/02 -, NVwZ - Beilage I, 8/2002, 91).
  • BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 12.99

    Abschiebungsschutz für Kinder von Asylberechtigten

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.07.2003 - 10 G 3209/03
    Hindernisse, die einer Vollstreckung der Ausreisepflicht entgegenstehen, weil andernfalls ein geschütztes Rechtsgut im Bundesgebiet verletzt würde ("inlandsbezogene" Vollstreckungshindernisse), fallen dagegen nicht unter § 53 AuslG (Urteil vom 11.11.1997 - 9 C 13.96 -, InfAusländerrecht 1998, 123; bestätigt durch Urteil vom 25.11.1997 - 9 C 98.96 -, InfAusländerrecht 190098, 189, 190; ebenso Urteil vom 21.09.1999 - 9 C 12.99 -, NVwZ-Beilage 2000, 25, 26).
  • BVerfG, 16.04.2002 - 2 BvR 553/02

    Reiseunfähigkeit wegen Suizidgefahr eines Ausländers als inlandsbezogenes

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.07.2003 - 10 G 3209/03
    Die Abgrenzung von inlandsbezogenen und zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernissen im Allgemeinen ist im übrigen durch die höchstrichterliche Rechtsprechung in jüngster Zeit geklärt worden (siehe Bundesverwaltungsgericht, 11.11.1997 - 9 C 13.96 -, InfAusländerrecht 1998, 121; 25.11.1997 - 9 C 9896 - InfAusländerrecht 198, 189; 21.09.1999 - 9 C 8.99 -, DÖV 2000, 298; siehe neuestes BVerfG - Kammer, 16.04.2000 - 2 BvR 553/02 -, NVwZ - Beilage I, 8/2002, 91).
  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.07.2003 - 10 G 3209/03
    Ein Ausnahmefall, etwa dass der Antragsteller derart betreuungsbedürftig wäre, dass er auf Grund seiner Erkrankung nicht in der Lage wäre, ein Behandlungszentrum aufzusuchen (dazu BVerwG 29.10.2002 - 1 C 1.02 - AuAS 2003, 76; EzAR 043 Nr. 56; DVBl. 2003, 463) ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
  • VG Frankfurt/Main, 25.04.2006 - 10 G 621/06

    Eilrechtsschutz gegen den Vollzug der Abschiebungsandrohung eines türkischen

    Sie ist im vorliegenden Fall wegen der humanitären Intension des Asylrechts und der davon abgeleiteten Abschiebungsschutzvorschriften gerechtfertigt.§ 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG erfasst aber nur solche Gefahren, die in den spezifischen Verhältnissen im Zielstaat begründet sind, während Gefahren, die sich aus der Abschiebung als solcher ergeben, nur von der Ausländerbehörde als inlandsbezogenes Vollstreckungsverbot berücksichtigt werden können (vgl. dazu die Ausführungen in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 18.07.2003 - 10 G 3209/03 - ).
  • VG Frankfurt/Main, 11.07.2006 - 10 G 2114/06

    Einstweilige Anordnung gegen eine Mitteilung über die Abschiebefähigkeit eines

    20 § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG erfasst aber nur solche Gefahren, die in den spezifischen Verhältnissen im Zielstaat begründet sind, während Gefahren, die sich aus der Abschiebung als solcher ergeben, nur von der Ausländerbehörde als inlandsbezogenes Vollstreckungsverbot berücksichtigt werden können (vgl. dazu die Ausführungen in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 18.07.2003 - 10 G 3209/03 - zum damaligen § 53 AuslG; juris).
  • VG Frankfurt/Main, 27.07.2004 - 10 E 4007/01

    Abschiebungshindernis; Rückkehrmöglichkeit; Türkei; posttraumatische

    (1) Wie das Gericht in zahlreichen Beschlüssen und etlichen Urteilen entschieden hat, ist eine Behandlung von Erkrankungen der ICD 10, F 43.1, F 43.2 und F 62.0, insbesondere der posttraumatischen Belastungsstörung in der Türkei möglich (z. B. Beschlüsse vom 16.04.2003 - 10 G 3498/02.A, 16.04.2003 - 10 G 3614/02.A, 13.06.2003, 10 G 2809/03.A - 18.07.2003, 10 G 3209/03.A - 24.09.2003 - 10 G 4469/03.A, 28.10.2003, 10 G 5405/03.A - 05.02.2004, 10 G 6624/03.A - 26.04.2004, 10 G 1833/04.A - 26.04.2004 - 10 G 1893/04.A; Urteile vom 14.01.2003 - 10 E 30852/98.A, 21.10.2003 - 10 E 4989/99).
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