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   FG Münster, 02.07.2009 - 10 K 1549/08 L   

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FG Münster, 02.07.2009 - 10 K 1549/08 L (https://dejure.org/2009,2107)
FG Münster, Entscheidung vom 02.07.2009 - 10 K 1549/08 L (https://dejure.org/2009,2107)
FG Münster, Entscheidung vom 02. Juli 2009 - 10 K 1549/08 L (https://dejure.org/2009,2107)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Haftungsinanspruchnahme nach § 69 Abgabenordnung (AO) i.V.m. § 34 AO; Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer Kommanditgesellschaft als Haftender i.S.d. § 34 AO; Nichtabführung von Lohnsteuern nach Stellen eines Insolvenzantrages als schuldhafte ...

  • Judicialis

    AO § 34; ; AO § 69; ; GmbHG § 35 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 34; AO § 69
    Keine Haftung für nicht abgeführte LSt nach Widerruf der Lastschrift durch den vorläufigen Insolvenzverwalter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfahren: - Keine Haftung für nicht abgeführte LSt nach Widerruf der Lastschrift durch den vorläufigen Insolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Geschäftsführerhaftung: Lastschriftwiderruf durch vorläufigen Insolvenzverwalter führt nicht zur Haftung

  • nrw.de PDF, S. 1 (Pressemitteilung)

    Keine Haftung des Geschäftsführers bei Lastschriftwiderruf durch Insolvenzverwalter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lastschriftwiderruf durch den Insolvenzverwalter und die Geschäftsführerhaftung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Geschäftsführerhaftung für nicht abgeführte Lohnsteuer

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Lastschriftwiderruf durch vorläufigen Insolvenzverwalter

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    Keine Haftung des Geschäftsführers für Lohnsteuer im Insolvenzfall

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Lastschriftwiderruf durch vorläufigen Insolvenzverwalter begründet keine Haftung des Geschäftsführers

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Lastschriftwiderruf durch vorläufigen Insolvenzverwalter führt nicht umgehend zur Haftung des Geschäftsführers

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Geschäftsführerhaftung: Lastschriftwiderruf durch vorläufigen Insolvenzverwalter

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Geschäftsführerhaftung | Lastschriftwiderruf durch vorläufigen Insolvenzverwalter (FG)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geschäftsführerhaftung: Lastschriftwiderruf durch vorläufigen Insolvenzverwalter

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Insolvenz - Keine Haftung bei Lastschriftwiderruf

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 233
  • NZI 2010, 51
  • EFG 2009, 1616
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 04.11.2004 - IX ZR 22/03

    Zum Widerruf von Kontobelastungen durch Insolvenzverwalter

    Auszug aus FG Münster, 02.07.2009 - 10 K 1549/08
    Der Kläger verweist insoweit auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4.11.2004 IX ZR 22/03, BGHZ 161, 49.

    Er ist nach der Rechtsprechung des 9. Senats des Bundesgerichtshofs sogar verpflichtet, einer im Einzugsermächtigungsverfahren erfolgten Belastungsbuchung auf dem Schuldnerkonto innerhalb der Frist der Nr. 7 Abs. 3 AGB-Banken zu widersprechen, um ein Eintreten der Genehmigungsfiktion zu verhindern (vgl. BGH-Urteil vom 10.6.2008 XI ZR 283/97, [...]Datenbank; BGH-Urteil vom 21.9.2006 IX ZR 173/02, WM 2006, 2046; BGH-Urteil vom 4.11.2004 IX ZR 22/03, BGHZ 161, 49).

    Da der vorläufige Insolvenzverwalter nach der Rechtsprechung des 9. Senats des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH-Urteil vom 10.6.2008 XI ZR 283/97, [...]Datenbank; BGH-Urteil vom 21.9.2006 IX ZR 173/02, WM 2006, 2046; BGH-Urteil vom 4.11.2004 IX ZR 22/03, BGHZ 161, 49) jedoch berechtigt und sogar verpflichtet war, die Genehmigung von Belastungsbuchungen im Einzugsermächtigungsverfahren zu verhindern, und zwar ohne sachliche Einwendungen gegen die Forderung erheben zu müssen, steht nicht fest, dass er die Zustimmung erteilt hätte.

  • BGH, 21.09.2006 - IX ZR 173/02

    Verweigerung der Genehmigung von Lastschriften durch den Insolvenzverwalter

    Auszug aus FG Münster, 02.07.2009 - 10 K 1549/08
    Er ist nach der Rechtsprechung des 9. Senats des Bundesgerichtshofs sogar verpflichtet, einer im Einzugsermächtigungsverfahren erfolgten Belastungsbuchung auf dem Schuldnerkonto innerhalb der Frist der Nr. 7 Abs. 3 AGB-Banken zu widersprechen, um ein Eintreten der Genehmigungsfiktion zu verhindern (vgl. BGH-Urteil vom 10.6.2008 XI ZR 283/97, [...]Datenbank; BGH-Urteil vom 21.9.2006 IX ZR 173/02, WM 2006, 2046; BGH-Urteil vom 4.11.2004 IX ZR 22/03, BGHZ 161, 49).

    Da der vorläufige Insolvenzverwalter nach der Rechtsprechung des 9. Senats des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH-Urteil vom 10.6.2008 XI ZR 283/97, [...]Datenbank; BGH-Urteil vom 21.9.2006 IX ZR 173/02, WM 2006, 2046; BGH-Urteil vom 4.11.2004 IX ZR 22/03, BGHZ 161, 49) jedoch berechtigt und sogar verpflichtet war, die Genehmigung von Belastungsbuchungen im Einzugsermächtigungsverfahren zu verhindern, und zwar ohne sachliche Einwendungen gegen die Forderung erheben zu müssen, steht nicht fest, dass er die Zustimmung erteilt hätte.

  • BGH, 21.07.2006 - V ZR 252/05

    Zeitliche Grenzen der Ausübung eines Wiederkaufsrechts betreffend Grundstücke zum

    Auszug aus FG Münster, 02.07.2009 - 10 K 1549/08
    Er ist nach der Rechtsprechung des 9. Senats des Bundesgerichtshofs sogar verpflichtet, einer im Einzugsermächtigungsverfahren erfolgten Belastungsbuchung auf dem Schuldnerkonto innerhalb der Frist der Nr. 7 Abs. 3 AGB-Banken zu widersprechen, um ein Eintreten der Genehmigungsfiktion zu verhindern (vgl. BGH-Urteil vom 10.6.2008 XI ZR 283/97, [...]Datenbank; BGH-Urteil vom 21.9.2006 IX ZR 173/02, WM 2006, 2046; BGH-Urteil vom 4.11.2004 IX ZR 22/03, BGHZ 161, 49).

    Da der vorläufige Insolvenzverwalter nach der Rechtsprechung des 9. Senats des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH-Urteil vom 10.6.2008 XI ZR 283/97, [...]Datenbank; BGH-Urteil vom 21.9.2006 IX ZR 173/02, WM 2006, 2046; BGH-Urteil vom 4.11.2004 IX ZR 22/03, BGHZ 161, 49) jedoch berechtigt und sogar verpflichtet war, die Genehmigung von Belastungsbuchungen im Einzugsermächtigungsverfahren zu verhindern, und zwar ohne sachliche Einwendungen gegen die Forderung erheben zu müssen, steht nicht fest, dass er die Zustimmung erteilt hätte.

  • BFH, 19.03.1999 - VII B 158/98

    GmbH-Geschäftsführer; LSt-Haftung; Scheckhingabe

    Auszug aus FG Münster, 02.07.2009 - 10 K 1549/08
    Wer wie ein Geschäftsführer einer GmbH die steuerlichen Pflichten eines anderen nach § 34 AO zu erfüllen hat, hat dafür Sorge zu tragen, dass zum einen die zur Tilgung der Steuerschulden erforderlichen Handlungen - wie z.B. die Erteilung der Einzugsermächtigung - vorgenommen werden, und dass zum anderen die Steuerschulden auf Grund der Einzugsermächtigung tatsächlich eingezogen werden können (vgl. BFH-Beschluss vom 19.3.1999 VII B 158/98, BFH/NV 1999, 1304).

    Eine Pflichtwidrigkeit des Geschäftsführers ist zu verneinen, wenn dieser die Einzugsermächtigung rechtzeitig erteilt hat und zum Fälligkeitszeitpunkt eine ausreichende Deckung auf dem Konto vorhanden war, so dass mit einer Tilgung der Steuerschuld zu rechnen war (vgl. BFH-Beschluss vom 19.3.1999 VII B 158/98, BFH/NV 1999, 1304).

  • BFH, 27.02.2007 - VII R 67/05

    Lohnsteuer - Lohnsteuerabzugsverfahren - Haftung - Haftungsquote - Insolvenz -

    Auszug aus FG Münster, 02.07.2009 - 10 K 1549/08
    Trotz der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters mit Zustimmungsvorbehalt war der Kläger zwar weiterhin verfügungsbefugt und zur ordnungsgemäßen Vertretung der Gesellschaft verpflichtet, mit der Stellung des Insolvenzantrags zeigt ein Geschäftsführer jedoch, dass er von der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung seiner Gesellschaft ausgeht, so dass ihm die Nichtabführung der Lohnsteuer nicht mehr als schuldhafte Pflichtverletzung vorgeworfen werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 27.2.2007 VII 67/05, BFHE 216, 491, BFH/NV 2007, 1732).

    Reichen die zur Verfügung stehenden Mittel zur Befriedigung der arbeitsrechtlich geschuldeten Löhne (einschließlich des in ihnen enthaltenen Steueranteils) nicht aus, so darf der Geschäftsführer die Löhne nur entsprechend gekürzt auszahlen und muss aus den dadurch übrig bleibenden Mitteln die auf die gekürzten (Netto-)Löhne entfallende Lohnsteuer an das Finanzamt abführen (vgl. BFH-Urteil vom 27.2.2007 VII R 67/05, BFHE 216, 491, BFH/NV 2007, 1732).

  • BFH, 30.12.2004 - VII B 145/04

    Vertretung; Haftung; vorläufiger Insolvenzverwalter

    Auszug aus FG Münster, 02.07.2009 - 10 K 1549/08
    Der Schuldner wird daher nicht in der Weise aus seiner Pflichtenstellung verdrängt, dass die ihm obliegenden steuerlichen Pflichten nunmehr ausschließlich vom vorläufigen Insolvenzverwalter zu erfüllen wären (vgl. BFH-Beschluss vom 30.12.2004 VII B 145/04, BFH/NV 2005, 665).
  • BFH, 17.11.1992 - VII R 13/92

    Zeitpunkt der Fälligkeit der einzubehaltenden Lohnsteuer

    Auszug aus FG Münster, 02.07.2009 - 10 K 1549/08
    Die bloße Möglichkeit oder eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Nichteintritts genügen dazu nicht (vgl. BFH-Urteil vom 17.11.1992 VII R 13/92, BStBl II 1993 Seite 471).
  • FG Saarland, 07.11.2000 - 1 K 94/00

    1. Haftungsverschulden des Geschäftsführers einer GmbH, wenn er die steuerlichen

    Auszug aus FG Münster, 02.07.2009 - 10 K 1549/08
    Die Verantwortlichkeit für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten der KG ergibt sich aus der nominellen Stellung des Klägers als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH und ist unbeeinflusst davon, ob er die Geschäftsführung auch tatsächlich ausgeübt hat (vgl. BFH-Beschluss vom 7.3.1995 VII B 172/94, BFH/NV 1995, 941; Urteil des Finanzgerichts Saarland vom 7.11.2000 1 K 94/00, [...]Datenbank).
  • BFH, 23.03.1993 - VII R 38/92

    - Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist für den Haftungsanspruch nach Aufhebung

    Auszug aus FG Münster, 02.07.2009 - 10 K 1549/08
    Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt er für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten verantwortlich (vgl. BFH-Urteile vom 23.3.1993 VII R 38/92, BFH/NV 1994, 71; vom 16.3.1993 VII R 57/92, BFH/NV 1993, 707).
  • BFH, 16.03.1993 - VII R 57/92

    Abgrenzung von bloßen Gewinnzuweisungen und echten Verbindlichkeiten im Fall von

    Auszug aus FG Münster, 02.07.2009 - 10 K 1549/08
    Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt er für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten verantwortlich (vgl. BFH-Urteile vom 23.3.1993 VII R 38/92, BFH/NV 1994, 71; vom 16.3.1993 VII R 57/92, BFH/NV 1993, 707).
  • BFH, 20.10.1987 - VII R 73/84

    Entscheidung zur Nichteröffnung des Finanzrechtsweges im Rahmen einer Revision

  • BFH, 27.06.1989 - VIII R 73/84

    Verspätungszuschlag gegen GmbH-Geschäftsführer bei GmbH & Co. KG zulässig;

  • BGH, 25.10.2007 - IX ZR 217/06

    Lastschriftenwiderruf in der Insolvenz

  • BFH, 07.03.1995 - VII B 172/94

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Steuerschulden

  • FG Münster, 03.03.2016 - 1 K 2243/12

    Rechtmäßigkeit eines gegenüber dem Geschäftsführer einer KG entstandenen

    Der gesetzliche Vertreter, der eine durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ausgesprochene Zustimmungsverweigerung (zunächst) akzeptiert, verletzt nach der Rechtsprechung des BFH seine Pflichten im Regelfall gerade nicht grob fahrlässig (vgl. BFH, Urteil v. 03.12.2004, VII B 178/04, juris; Beschluss v. 19.10.2010, VII B 190/09, juris; s.a. FG Münster, Urteil v. 02.07.2009, 10 K 1549/08, juris).
  • FG Münster, 03.03.2016 - 1 K 2245/12

    Rechtmäßigkeit eines gegenüber dem Geschäftsführer einer KG entstandenen

    Der gesetzliche Vertreter, der eine durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ausgesprochene Zustimmungsverweigerung (zunächst) akzeptiert, verletzt nach der Rechtsprechung des BFH seine Pflichten im Regelfall gerade nicht grob fahrlässig (vgl. BFH, Urteil v. 03.12.2004, VII B 178/04, juris; Beschluss v. 19.10.2010, VII B 190/09, juris; s.a. FG Münster, Urteil v. 02.07.2009, 10 K 1549/08, juris).
  • FG Münster, 07.11.2011 - 11 V 2705/11

    Insolvenzverwalter vorläufig nicht auskunftspflichtig!

    Außerdem habe der rechtswidrige Widerruf einer bereits genehmigten Lastschrift nicht die Folge, dass der ursprüngliche Steueranspruch wieder auflebe (FG Münster, Urteil vom 02.07.2009 - 10 K 1549/08 L, EFG 2009, 1616).
  • FG Münster, 16.08.2011 - 11 V 1844/11

    AdV eines Auskunfts- und Vorlageersuchens im Insolvenzverfahren

    Außerdem habe der rechtswidrige Widerruf einer bereits genehmigten Lastschrift nicht die Folge, dass der ursprüngliche Steueranspruch wieder auflebe (FG Münster, Urteil vom 02.07.2009 - 10 K 1549/08 L, EFG 2009, 1616).
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