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   VG Stuttgart, 27.07.2006 - 10 K 1946/06   

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VG Stuttgart, 27.07.2006 - 10 K 1946/06 (https://dejure.org/2006,6402)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 27.07.2006 - 10 K 1946/06 (https://dejure.org/2006,6402)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 27. Juli 2006 - 10 K 1946/06 (https://dejure.org/2006,6402)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Aussagekraft des THC-COOH-Wertes über gelegentlichen Konsum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit der Entziehung einer Fahrerlaubnis und einer Verpflichtung zur Ablieferung des Führerscheins; Auswirkungen des Vorliegens eines zumindest gelegentlichen Cannabiskonsums sowie fehlender Trennung zwischen Konsum und Führen ...

  • archive.org
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Cannabiskonsum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Cannabiskonsum

  • verkehrslexikon.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Die Rechtsprechung in den verschiedenen Bundesländern zum Komplex Cannabis-Konsum und Fahrerlaubnis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.2002 - 10 S 2213/01

    Fahreignungszweifel nach Kokainkonsum

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.07.2006 - 10 K 1946/06
    Ausnahmen sind dann anzuerkennen, wenn in der Person des Konsumenten Besonderheiten bestehen, die darauf schließen lassen, dass seine Fähigkeit, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr sicher, umsichtig und verkehrsgerecht zu führen, sowie sein Vermögen, zwischen dem Konsum von Betäubungsmitteln und der Teilnahme am Straßenverkehr zuverlässig zu trennen, nicht erheblich herabgesetzt sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 24.05.2002, - 10 S 835/02 -, VBlBW 2003, 23-25, und vom 28.05.2002 - 10 S 2213/01 -, VBlBW 2003, 25-27 = VRS 103, (2002) 457-463).
  • VGH Bayern, 27.03.2006 - 11 CS 05.1559

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis, Begriff des "gelegentlichen"

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.07.2006 - 10 K 1946/06
    Daneben wird vertreten, dass auch bei einmaligem Konsum von Cannabis die THC-COOH-Konzentration auf bis zu 100 ng/ml ansteigen kann (vgl. hierzu Krause, a.a.O.; VGH München, B. v. 27.03.2006 - 11 CS 05.1559 - zitiert nach www.fahrerlaubnisrecht.de; OVG Brandenburg, B.v. 13.12.2004 - 4 B 206/04 -, Blutalkohol 2006, S. 161 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2002 - 10 S 835/02

    Fehlende Kraftfahreignung auch nach einmaligem Betäubungsmittelkonsum

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.07.2006 - 10 K 1946/06
    Ausnahmen sind dann anzuerkennen, wenn in der Person des Konsumenten Besonderheiten bestehen, die darauf schließen lassen, dass seine Fähigkeit, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr sicher, umsichtig und verkehrsgerecht zu führen, sowie sein Vermögen, zwischen dem Konsum von Betäubungsmitteln und der Teilnahme am Straßenverkehr zuverlässig zu trennen, nicht erheblich herabgesetzt sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 24.05.2002, - 10 S 835/02 -, VBlBW 2003, 23-25, und vom 28.05.2002 - 10 S 2213/01 -, VBlBW 2003, 25-27 = VRS 103, (2002) 457-463).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2004 - 19 B 148/04

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum, Cannabis

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.07.2006 - 10 K 1946/06
    Allerdings ist bei Anwendung des Erlasses zu berücksichtigen, dass die dort genannten "Grenzwerte" zur Beurteilung der Cannabiskonsumgewohnheiten nur bei Blutuntersuchungen gelten, die von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet wurden, und nicht für Blutproben, die nach akutem Konsum abgenommen wurden (vgl. OVG Münster, B. v. 01.03.2004 - 19 B 148/04 - zit. nach juris; VG Aachen, B. v. 24.11.2004 - 3 L 978/04 - zit. nach juris).
  • VG Aachen, 24.11.2004 - 3 L 978/04

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Entziehung der Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.07.2006 - 10 K 1946/06
    Allerdings ist bei Anwendung des Erlasses zu berücksichtigen, dass die dort genannten "Grenzwerte" zur Beurteilung der Cannabiskonsumgewohnheiten nur bei Blutuntersuchungen gelten, die von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet wurden, und nicht für Blutproben, die nach akutem Konsum abgenommen wurden (vgl. OVG Münster, B. v. 01.03.2004 - 19 B 148/04 - zit. nach juris; VG Aachen, B. v. 24.11.2004 - 3 L 978/04 - zit. nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.07.2006 - 10 K 1946/06
    Bei der Abwägung auf Grund summarischer Erfolgsprüfung gilt nach ständiger Rechtsprechung, dass das Suspensivinteresse umso größeres Gewicht hat, je mehr der Rechtsbehelf Aussicht auf Erfolg hat, und dass umgekehrt das Vollzugsinteresse umso mehr Gewicht hat, je weniger Aussicht auf Erfolg der Rechtsbehelf hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.11.1992 - 7 ER 300.92 -, DÖV 1993, 432; s.a. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.1997 - 13 S 1132/96 -, VBlBW 1997, 390).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1984 - 5 S 3142/83

    Beweidungsverbot im Naturschutzgebiet; Sofortvollzug; Begründung

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.07.2006 - 10 K 1946/06
    Sind für den Erlass des Verwaltungsakts und für die Anordnung der sofortigen Vollziehung im Wesentlichen die gleichen Gründe maßgebend, wie das bei der Entziehung der Fahrerlaubnis, durch die die von einem ungeeigneten Kraftfahrzeugführer ausgehenden Gefahren abgewendet werden sollen, der Fall ist, genügt es, wenn aus der Begründung ersichtlich ist, dass die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und die damit verbundenen Gefahren auch das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung begründen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.08.1976 - X 1318/76 -, NJW 1977, 165; Beschluss vom 31.01.1984 - 5 S 3142/83 -, NVwZ 1985, 58; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., Rdnr. 757 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.1976 - X 1318/76
    Auszug aus VG Stuttgart, 27.07.2006 - 10 K 1946/06
    Sind für den Erlass des Verwaltungsakts und für die Anordnung der sofortigen Vollziehung im Wesentlichen die gleichen Gründe maßgebend, wie das bei der Entziehung der Fahrerlaubnis, durch die die von einem ungeeigneten Kraftfahrzeugführer ausgehenden Gefahren abgewendet werden sollen, der Fall ist, genügt es, wenn aus der Begründung ersichtlich ist, dass die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und die damit verbundenen Gefahren auch das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung begründen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.08.1976 - X 1318/76 -, NJW 1977, 165; Beschluss vom 31.01.1984 - 5 S 3142/83 -, NVwZ 1985, 58; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., Rdnr. 757 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.11.1992 - 7 ER 300.92

    Nachbarklage gegen den Ausbau einer Bundesbahnstrecke - vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.07.2006 - 10 K 1946/06
    Bei der Abwägung auf Grund summarischer Erfolgsprüfung gilt nach ständiger Rechtsprechung, dass das Suspensivinteresse umso größeres Gewicht hat, je mehr der Rechtsbehelf Aussicht auf Erfolg hat, und dass umgekehrt das Vollzugsinteresse umso mehr Gewicht hat, je weniger Aussicht auf Erfolg der Rechtsbehelf hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.11.1992 - 7 ER 300.92 -, DÖV 1993, 432; s.a. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.1997 - 13 S 1132/96 -, VBlBW 1997, 390).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2003 - 12 ME 287/03

    Blutwert; Cannabis; Cannabiskonsum; Droge; Entziehung; Fahreignung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.07.2006 - 10 K 1946/06
    Zum Teil wird bei der Feststellung von 150 ng/ml THC-COOH anlässlich einer Blutuntersuchung auf regelmäßigen Cannabiskonsum geschlossen (vgl. hierzu OVG Lüneburg, B. v. 11.07.2003 - 12 ME 287/03 -, NVwZ-RR 2003, 899 m.w.N. insbesondere auf Dalrup/Käferstein/Köhler/Maier/Musshof, Blutalkohol 2000, 39 ff.; Gehrmann, NZV 2002, 202/206).
  • OVG Saarland, 30.09.2002 - 9 W 25/02

    Cannabiskonsum

  • OVG Brandenburg, 13.12.2004 - 4 B 206/04

    Recht der Fahrerlaubnis einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2003 - 19 B 1249/02

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis, erheblicher Cannabiskonsum

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2006 - 1 M 142/06
    Zum Aussagegehalt des THC-COOH-Wertes hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 16. August 2006 - 11 CS 05.3394 - (vgl. unter www.fahrerlaubnisrecht.de; vgl. auch OVG Frankfurt/Oder, Beschl. v. 13.12.2004 - 4 B 206/04 -, Blutalkohol 43/2006, 161, 163 f.; VG Stuttgart, Beschl. v. 27.07.2006 - 10 K 1946/06 -, juris) auf der Grundlage neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse u.a. ausgeführt: "... Unter Bezugnahme auf eine weitere Veröffentlichung von Huestis/Henningfield/Cone (Blood Cannabinoids I. Absorption of THC and formation of 11-OH-THC und THC-COOH during and after marijuana smoking, Journal of Analytical Toxicology 16 [1992], 276 ff.) führt Möller (in: Hettenbach/Kalus/Möller/Uhle, a.a.O., § 3, RdNr. 76) aus, bei THC-Carbonsäure-Werten, die eine Größenordnung von 60 bis 80 ng/ml "wesentlich" überschreiten, sei nicht von einem einmaligen Konsum von Cannabis auszugehen.
  • VG Schwerin, 14.01.2020 - 4 B 1713/19

    Relevanz von einmaligem Cannabiskonsum auf die Fahreignung; gelegentlicher Konsum

    Huestis/Henningfield/Cone (Blood Cannabinoids: 1. Absorption of THC and formation of 11-OH THC and THC COOH during and after smoking marihuana, S. 276 ff.; vgl. auch VGH München vom 27. März 2006 - 11 Cs 1559/05 - S. 10) seien nach Versuchen im Jahre 1992 zu dem Ergebnis gekommen, dass auch nach einem einmaligen Marihuanakonsum mit einem THC-Gehalt von nur 3, 55 % nach der inhalativen Aufnahme der THC-Wert im Blut auf über 100 ng/ml THC-COOH ansteigen könne (vgl. VG Stuttgart, Entsch. v. 27. Juli 2006 - 10 K 1946/06 -, den gelegentlichen Konsum verneinend bei 118 ng/ml THC-COOH).
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