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   FG Köln, 13.03.2008 - 10 K 2174/07   

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https://dejure.org/2008,6683
FG Köln, 13.03.2008 - 10 K 2174/07 (https://dejure.org/2008,6683)
FG Köln, Entscheidung vom 13.03.2008 - 10 K 2174/07 (https://dejure.org/2008,6683)
FG Köln, Entscheidung vom 13. März 2008 - 10 K 2174/07 (https://dejure.org/2008,6683)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abhängigkeit der Feststellung der Ausbildungsplatzsuche im Rahmen des § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. c Einkommensteuergesetz (EStG) vom Nachweis eigener Bemühungen um einen Arbeitsplatz; Begründung der Vermutung hinsichtlich der Ausbildungssuche durch eine ...

  • Judicialis

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a; ; EStG § 62; ; EStG § 63 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Einen Ausbildungsplatz suchend" im Sinne von § 32 Abs. 4 Nr. 1 EStG bei lediglich einer Meldung an Amtsstelle bei der Agentur für Arbeit für die Rentenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld: - "Einen Ausbildungsplatz suchend" im Sinne von § 32 Abs. 4 Nr. 1 EStG bei lediglich einer Meldung an Amtsstelle bei der Agentur für Arbeit für die Rentenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Ausbildungsplatzsuche Voraussetzung für den Anspruch auf Kindergeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1043
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Düsseldorf, 11.08.2006 - 18 K 5042/05

    Kindergeld; Ausbildungsplatz; Berufsausbildung; Rentenversicherung;

    Auszug aus FG Köln, 13.03.2008 - 10 K 2174/07
    Insbesondere handle es sich nicht einen Grundlagenbescheid i.S. des § 171 Abs. 10 AO 1977 (Hinweis auf das Urteil des FG Düsseldorf vom 11. August 2006 18 K 5042/05 Kg, EFG 2006, 1764).

    Bei dieser Bescheinigung handelt es sich zwar nicht um einen Grundlagenbescheid i. S. des § 171 Abs. 10 AO 1977 (ebenso FG Düsseldorf, Urteil vom 11. August 2006 18 K 5042/05 Kg, EFG 2006, 1764).

    Da die Berufsberatung der Beklagten inzwischen alle diesbezüglichen Vorgänge gelöscht hat und deshalb nicht mehr feststellbar ist, ob sich die Tochter der Klägerin bei dieser Gelegenheit auch als ausbildungsplatzsuchend gemeldet hat, könnte das Schreiben der Berufsberatung gegenüber der Tochter der Klägerin nur dann als bedeutungslos angesehen werden, wenn sein Inhalt erkennbar unrichtig wäre, etwa weil feststünde, dass das Kind in dieser Zeit keinen Ausbildungsplatz gesucht hat (so offensichtlich im Fall des FG Düsseldorf, Urteil vom 11. August 2006 18 K 5042/05 Kg, EFG 2006, 1764).

  • BFH, 21.04.2006 - III S 31/05

    Kindergeld: Nachweis des ernsthaften Bemühens um Ausbildungsplatz

    Auszug aus FG Köln, 13.03.2008 - 10 K 2174/07
    a) Der BFH hat sich zum Nachweis des ernsthaften Bemühens des Kindes um einen Ausbildungsplatz noch nicht abschließend geäußert (BFH-Beschluss vom 21. April 2006 III S 31/05, BFH/NV 2006, 1467).
  • BFH, 17.10.2001 - I R 103/00

    Veranlagungszeitraum

    Auszug aus FG Köln, 13.03.2008 - 10 K 2174/07
    Dies ergibt sich aus dem Grundsatz der sphärenorientierten Beweislastverteilung (vgl. BFH-Urteil vom 17. Oktober 2001 I R 103/00, BFHE 197, 68, BStBl II 2004, 171).
  • FG Köln, 22.09.2005 - 10 K 5182/04

    Kindergeld: Nachweis eines fehlenden Ausbildungsplatzes

    Auszug aus FG Köln, 13.03.2008 - 10 K 2174/07
    Der Senat hat die Berücksichtigung von Kindern als ausbildungsplatzsuchend gemäß § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. c EStG zuletzt wiederholt vom Nachweis eigener Bemühungen um einen Ausbildungsplatz abhängig gemacht, wenn das Kind nicht bereits bei der Berufsberatung als ausbildungsplatzsuchend gemeldet war (FG Köln, Urteile vom 11. November 2004 10 K 5425/03, EFG 2005, 455 und vom 22. September 2005 10 K 5182/04, EFG 2006, 68).
  • FG Köln, 11.11.2004 - 10 K 5425/03

    Ernsthaftes Bemühen um einen Ausbildungsplatz

    Auszug aus FG Köln, 13.03.2008 - 10 K 2174/07
    Der Senat hat die Berücksichtigung von Kindern als ausbildungsplatzsuchend gemäß § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. c EStG zuletzt wiederholt vom Nachweis eigener Bemühungen um einen Ausbildungsplatz abhängig gemacht, wenn das Kind nicht bereits bei der Berufsberatung als ausbildungsplatzsuchend gemeldet war (FG Köln, Urteile vom 11. November 2004 10 K 5425/03, EFG 2005, 455 und vom 22. September 2005 10 K 5182/04, EFG 2006, 68).
  • BFH, 22.09.2011 - III R 30/08

    Bescheinigung über Zeiten der Ausbildungsuche nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a SGB

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit Urteil vom 13. März 2008  10 K 2174/07 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1043) hinsichtlich der Monate Mai bis September 2005 statt.
  • FG Düsseldorf, 21.07.2009 - 10 K 809/07

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Kindergeldanspruchs nach Abbruch der

    Das heißt, die in einer öffentlichen Urkunde bezeugte Tatsache kann nur dann als nicht bewiesen beurteilt werden, wenn sich die Urkunde nach der Überzeugung des Gerichts (§ 96 Abs. 1 FGO) als fehlerhaft herausstellt (§ 418 Abs. 2 ZPO; vergl. dazu auch die Urteile des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. April 2006 - 6 K 2707/05, abrufbar bei [...], des Finanzgerichts Köln vom 13. März 2008 - 10 K 2174/07, EFG 2008, 1043 und des Finanzgerichts des Saarlandes vom 9. September 2008 - 2 K 1016/08, EFG 2009, 38).
  • FG Saarland, 09.09.2008 - 2 K 1016/08

    Einkommensteuer; Nachweis der Arbeitssuche eines Kindes durch Bescheinigung der

    Ungeachtet der fehlenden Grundlagenfunktion einer solchen Bescheinigung ist der Senat der Auffassung, dass einer solchen Bescheinigung solange eine Nachweisfunktion zukommt, wie sie nicht entsprechend § 45 SGB X zurückgenommen worden ist (insoweit ansatzweise a.A. FG Düsseldorf, Urteil vom 11. August 2006, 18 K 5042/05 Kg, EFG 2006, 1764 betr. eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über beitragsfreie Zeiten der Ausbildungssuche für die Rentenversicherung; ansatzweise wie hier: FG Köln, Urteil vom 13. März 2008, 10 K 2174/07, EFG 2008, 1043).
  • FG Hessen, 04.06.2009 - 3 K 1533/06

    Kindergeldanspruch für volljähriges Kind ohne Ausbildungsplatz -

    Wieweit die Reduzierung des Beweismaßes gehen kann, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. BFH-Urteil vom 15.02.1989 X R 16/86, BStBl II 1989, 462, mit weiteren Hinweisen zu einzelnen Kriterien; für einen ähnlich gelagerten Fall im Kindergeldrecht vgl. auch Urteil des Finanzgerichts Köln vom 13.03.2008 10 K 2174/07, EFG 2008, 1043 mit Anm. Reuß).
  • FG Baden-Württemberg, 12.04.2011 - 6 K 3291/08

    Kindergeldanspruch - Ernsthafte Bemühungen um einen Ausbildungsplatz - Kein

    Schon deshalb kann sie nicht den Charakter eines Grundlagenbescheids haben, an den die Familienkassen gebunden wären (so auch Urteil des saarländischen FG vom 8. Juni 2010 2 K 1516/08, abrufbar bei juris, zu einer Bescheinigung der Berufsberatung zur Vorlage bei der Familienkasse,; ebenso Urteil des FG Köln vom 13. März 2008 10 K 2174/07, EFG 2008, 1043 und Urteile des FG Düsseldorf vom 21. Juli 2009 10 K 809/07, EFG 2010, 144 und vom 11. August 2006 18 K 5042/05 Kg, EFG 2006, 1764 zu einer von der Agentur für Arbeit zur Vorlage beim Rentenversicherungsträger erstellten Bescheinigung).
  • FG Saarland, 08.06.2010 - 2 K 1516/08

    Nachweis der Ausbildungswilligkeit durch für die Familienkasse bestimmte, trotz

    Ungeachtet der fehlenden Grundlagenfunktion einer solchen Bescheinigung ist der Senat der Auffassung, dass ihr solange eine Nachweisfunktion zukommt, wie sie nicht entsprechend § 45 SGB X zurückgenommen worden ist (insoweit ansatzweise a.A. FG Düsseldorf vom 11. August 2006 18 K 5042/05 Kg, EFG 2006, 1764 betr. eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über beitragsfreie Zeiten der Ausbildungssuche für die Rentenversicherung; ansatzweise wie hier: FG Köln vom 13. März 2008 10 K 2174/07, EFG 2008, 1043).
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