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   FG München, 10.10.2006 - 10 K 2721/05   

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https://dejure.org/2006,33091
FG München, 10.10.2006 - 10 K 2721/05 (https://dejure.org/2006,33091)
FG München, Entscheidung vom 10.10.2006 - 10 K 2721/05 (https://dejure.org/2006,33091)
FG München, Entscheidung vom 10. Oktober 2006 - 10 K 2721/05 (https://dejure.org/2006,33091)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Doppelte Haushaltsführung und Reisekosten als Werbungskosten; Abzugsfähigkeit sog. gemischter Aufwendungen; Unmittelbarer beruflicher Anlass einer Reise

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1; ; EStG § 12 Nr. 1 S. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Reisekosten - doppelte Haushaltsführung - Beweislast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 21.08.1995 - VI R 47/95

    Kein Werbungskostenabzug von Aufwendungen für eine Auslandsreise, bei der neben

    Auszug aus FG München, 10.10.2006 - 10 K 2721/05
    Eine Qualifizierung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben scheidet bereits dann aus, wenn das Hineinspielen der Lebensführung nicht nur von ganz untergeordneter Bedeutung ist (BFH-Urteil vom 21. August 1995 VI R 47/95, BFHE 179, 37, BStBl II 1996, 10).
  • BFH, 06.09.1995 - XI R 71/94

    Tarifermäßigung für Entschädigungen

    Auszug aus FG München, 10.10.2006 - 10 K 2721/05
    Insoweit kann es als gewichtiges Indiz für eine berufliche Veranlassung insbesondere gewertet werden, wenn die Reise durch einen Fachverband für einen im Wesentlichen gleichartigen (homogenen) Teilnehmerkreis mit konkretem Berufsbezug organisiert wird (BFH-Urteil vom 21. August 1995 VI R 44/95, BFH/NV 1996, 204).
  • BFH, 02.03.2005 - VI R 36/01

    Werbungskostenabzug - Zahlungen aufgrund abstrakten Schuldanerkenntnisses

    Auszug aus FG München, 10.10.2006 - 10 K 2721/05
    Da ein begehrter Werbungskostenabzug steuermindernd wirkt, trägt der Steuerpflichtige die objektive Beweislast (Feststellungslast) für alle Tatsachen, die den Abzug der Werbungskosten dem Grunde und der Höhe nach begründen (BFH-Urteil vom 2. März 2005 VI R 36/01 BFH/NV 2006, 33).
  • BFH, 21.08.1995 - VI R 44/95
    Auszug aus FG München, 10.10.2006 - 10 K 2721/05
    Insoweit kann es als gewichtiges Indiz für eine berufliche Veranlassung insbesondere gewertet werden, wenn die Reise durch einen Fachverband für einen im Wesentlichen gleichartigen (homogenen) Teilnehmerkreis mit konkretem Berufsbezug organisiert wird (BFH-Urteil vom 21. August 1995 VI R 44/95, BFH/NV 1996, 204).
  • BFH, 31.01.1997 - VI R 72/95

    Aktuelle BFH-Rechtsprechung zu Auslandsstudienreisen

    Auszug aus FG München, 10.10.2006 - 10 K 2721/05
    Das bloße Überwiegen der beruflichen Veranlassung gegenüber privaten Elementen reicht nicht aus (BFH-Urteil vom 31. Januar 1997 VI R 72/95, BFH/NV 1997, 476).
  • BFH, 27.08.2002 - VI R 22/01

    Werbungskosten bei Auslandsgruppenreisen

    Auszug aus FG München, 10.10.2006 - 10 K 2721/05
    Als unmittelbaren beruflichen Anlass hat der BFH beispielsweise das Aufsuchen eines Geschäftsfreundes, das Halten eines Vortrages auf einem Fachkongress oder die Durchführung eines Forschungsauftrages angesehen (BFH-Urteil vom 27. August 2002 VI R 22/01, BFHE 200, 250, BStBl II 2003, 369, m.w.N.).
  • BFH, 23.01.1997 - IV R 39/96

    Eigener Vortrag bei Auslandskongreß

    Auszug aus FG München, 10.10.2006 - 10 K 2721/05
    Reisen, denen ein offensichtlich unmittelbarer beruflicher Anlass zugrunde liegt, sind in der Regel ausschließlich der beruflichen Sphäre zuzuordnen (vgl. BFH-Urteil vom 23. Januar 1997 IV R 39/96, BFHE 182, 536, BStBl II 1997, 357).
  • BFH, 14.07.1988 - IV R 57/87

    Zur betrieblichen Veranlassung der Aufwendungen für ein Steuerberater-Symposium

    Auszug aus FG München, 10.10.2006 - 10 K 2721/05
    Reisen, die nach der Lebenserfahrung sowohl dem beruflichen als auch dem Bereich der privaten Lebensführung angehören können, führen nur dann zu abziehbaren Werbungskosten, wenn die Reisen ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend im beruflichen Interesse unternommen werden, wenn also die Verfolgung privater Interessen, wie z.B. Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises, nach dem Anlass der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung nahezu ausgeschlossen ist (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213; BFH-Urteil vom 14. Juli 1988 IV R 57/87, BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19).
  • BFH, 28.11.1980 - VI R 193/77

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers anläßlich seiner ehrenamtlichen

    Auszug aus FG München, 10.10.2006 - 10 K 2721/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--(vgl. etwa Urteil vom 28. November 1980 VI R 193/77, BFHE 132, 431, BStBl II 1981, 368) sind Werbungskosten über den Wortlaut des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG hinaus alle Aufwendungen, die durch die Erzielung von steuerpflichtigen Einnahmen veranlasst sind.
  • BFH, 09.11.1995 - IV R 2/93

    Bei der Bemessung der Pensionsrückstellung können auch freiwillig gezahlte

    Auszug aus FG München, 10.10.2006 - 10 K 2721/05
    Anders sind dagegen solche Reisen zu beurteilen, denen ein konkreter Bezug zur beruflichen Tätigkeit fehlt, wie das bei der Teilnahme an Reisen in der Regel der Fall ist, die an beliebte Orte des Tourismus führen, einen erheblichen persönlichen Erlebniswert haben und eine Erweiterung des allgemeinen Gesichtsfelds bewirken (BFH-Urteil vom 30. Juni 1995 VI R 22/91, BFH/NV 1996, 30).
  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

  • BFH, 30.06.1995 - VI R 22/91

    Einkommensteuerveranlagung von Transferkosten und Reisekostenaufwendungen

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