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   FG Düsseldorf, 08.09.2011 - 10 K 3255/09 Kg   

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https://dejure.org/2011,26050
FG Düsseldorf, 08.09.2011 - 10 K 3255/09 Kg (https://dejure.org/2011,26050)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.09.2011 - 10 K 3255/09 Kg (https://dejure.org/2011,26050)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. September 2011 - 10 K 3255/09 Kg (https://dejure.org/2011,26050)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung der notwendigen Aufwendungen für einen erfolgreichen Einspruch gegen eine Kindergeldfestsetzung; Bestimmung des Begriffs unter einer "Angelegenheit" i. S. von § 7 Abs. 2 BRAGO; Bestimmung der Vergütung eines Steuerberaters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerberatergebühren: Für Kostenerstattung im Einspruchsverfahren besteht zwischen mehreren Gegenständen nur dann innerer Zusammenhang, wenn Vorgehen gegen mehrere Verwaltungsakte keine unterschiedlichen Erwägungen erfordert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 662
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Münster, 15.10.1991 - 13 Ko 4229/91
    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.09.2011 - 10 K 3255/09
    Ein innerer Zusammenhang mehrerer Gegenstände wird nicht allein dadurch begründet, dass in einem Einspruchsschreiben gegen mehrere Bescheide Einspruch eingelegt wird (a. A. Finanzgericht - FG - Münster, Beschluss vom 15. Oktober 1991 13 Ko 4229-4232/91 KFB, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1992, 215).
  • BVerwG, 09.05.2000 - 11 C 1.99

    Kosten des Vorverfahrens; dieselbe Angelegenheit; einheitlicher Auftrag; innerer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.09.2011 - 10 K 3255/09
    Beauftragt der Adressat mehrerer Verwaltungsakte einen Rechtsanwalt damit, aus demselben rechtlichen Gesichtspunkt einheitlich gegen alle Verwaltungsakte vorzugehen, wird der Rechtsanwalt, sofern keine inhaltliche oder formale Differenzierung zwischen den Verfahren geboten ist, in "derselben Angelegenheit" tätig (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 9. Mai 2000 11 C 1/99, Neue Juristische Wochenschrift 2000, 2289).
  • FG Brandenburg, 27.02.2001 - 1 KO 3064/00

    Wertgebühr eines Steuerberaters bei Tätigwerden in einem einheitlichen Rahmen;

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.09.2011 - 10 K 3255/09
    Die Geschäftsgebühr richtet sich nicht nach dem Vorgehen der Finanzbehörde, sondern nach den Regelungen in den §§ 10, 40 StBGebV (ebenso FG des Landes Brandenburg, Beschluss vom 27. Februar 2001 1 KO 3064/00, EFG 2001, 653).
  • FG Hamburg, 19.11.2015 - 3 KO 226/15

    Kostenrecht - Streitwert für Gewinnfeststellung - Vorverfahrens-Kosten -

    bb) Dementsprechend sind auch derartig gleichgerichtete Einsprüche gegen verschiedene aufgrund eines einheitlichen Lebensvorgangs erlassene Steuerbescheide gebührenrechtlich trotz verschiedener Gegenstände oder Auftraggeber nur eine Angelegenheit mit einer Geschäftsgebühr (FG Düsseldorf, Urteil vom 08.09.2011 10 K 3255/09 Kg, EFG 2012, 662; Beschlüsse FG Baden-Württemberg vom 12.06.2014 8 KO 1022/12, Juris, FG Brandenburg, Beschluss vom 27.02.2001 1 KO 3064/00, EFG 2001, 653; FG Münster vom 15.10.1991 13 Ko 4229/91 KFB u. a., EFG 1992, 215; z. T. entgg. Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 139 FGO Rz. 136 a. E.).
  • FG Baden-Württemberg, 12.06.2014 - 8 KO 1022/12

    Tätigwerden in derselben Angelegenheit i.S. des § 15 Abs. 1 RVG - Bemessung des

    Dafür ist bestimmend, ob der Berufsträger aufgrund eines einheitlichen Auftrags auftritt, ein innerer Zusammenhang zwischen den vermeintlich verletzten Rechten der Mandanten besteht und der Prozessvertreter einen einheitlichen Tätigkeitsrahmen wahrt (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts -BVerwG- vom 9.5.2000 11 C 1/99, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 2000, 2289; Finanzgericht -FG- des Landes Brandenburg, Beschluss vom 27.2.2001 1 KO 3064/00, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2001, 653; FG Düsseldorf, Beschlüsse vom 15.10.2009 3 Ko 439/09 KF, EFG 2010, 161 und vom 8.9.2011 10 K 3255/09 Kg, EFG 2012, 662; Mayer in Gerold/Schmidt, RVG, 21. Auflage, § 15 Rz. 5 ff).
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