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   FG Münster, 16.08.2006 - 10 K 3390/04 E   

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https://dejure.org/2006,4420
FG Münster, 16.08.2006 - 10 K 3390/04 E (https://dejure.org/2006,4420)
FG Münster, Entscheidung vom 16.08.2006 - 10 K 3390/04 E (https://dejure.org/2006,4420)
FG Münster, Entscheidung vom 16. August 2006 - 10 K 3390/04 E (https://dejure.org/2006,4420)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 § 8 Abs. 2 S. 9
    Anwendung der 1%-Regelung

  • rechtsportal.de

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 § 8 Abs. 2 S. 9
    Anwendung der 1%-Regelung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ermittlung der Einkünfte: - Anwendung der 1%-Regelung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    1%-Regelung bei Privatnutzung von betrieblich genutztem Kfz: Keine Minderung wegen selbst getragener Treibstoffkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auch bei Spritbeteiligung Ein-Prozent-Regelung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung von selbst getragenen Treibstoffkosten für einen vom Arbeitgeber überlassenen Pkw, dessen Nutzungsentgelt nach der sog. 1%-Methode versteuert wird

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Keine Kürzung des pauschal errechneten geldwerten Vorteils bei Fahrzeugüberlassung um die eigenen Betriebskosten

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Anwendung der 1%-Regelung: Keine Berücksichtigung von selbst getragenen Treibstoffkosten

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Keine Minderung des geldwerten Vorteils bei Anwendung der 1 % Regelung wegen selbst getragener Treibstoffkosten

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Anwendung der Ein-Prozent-Regelung trotz Spritbeteiligung

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Minderung des nach der 1%-Methode ermittelten geldwerten Vorteils aus privater Nutzung eines Firmenfahrzeugs wegen selbst getragener Treibstoffkosten

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Anwendung der 1%-Regelung: Keine Berücksichtigung von selbst getragenen Treibstoffkosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2006, 2603
  • EFG 2006, 1662
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG München, 19.11.2004 - 8 K 2408/02

    Keine Minderung des geldwerten Vorteils bei Kfz-Überlassung wegen Bezinkosten;

    Auszug aus FG Münster, 16.08.2006 - 10 K 3390/04
    Soweit danach der Arbeitnehmer einen Teil der laufenden Betriebskosten des überlassenen Fahrzeugs zu tragen hat, rechnen diese gerade nicht zu den vom Arbeitgeber zu erbringenden Leistungen mit der Folge, dass sie vom Arbeitnehmer auch nicht vergütet werden können (ebenso: Urteil des Finanzgerichts München vom 19.11.2004 - 8 K 2408/02, EFG 2005, 430).
  • FG Düsseldorf, 04.12.2014 - 12 K 1073/14

    Werbungskostenabzug für vom Arbeitnehmer zu tragende Benzinkosten bei

    Da der Arbeitgeber nach dem Arbeitsvertrag mit dem Kläger die Benzinkosten nicht zu tragen brauchte, verbietet sich die Annahme, bei den vom Kläger getragenen Benzinkosten handele es sich um im abgekürzten Zahlungsweg geleistete Entgeltzahlungen (vgl. dazu Urteil Finanzgericht - FG - Münster vom 16. August 2006 10 K 3390/04 E, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2006, 1662).
  • BFH, 18.10.2007 - VI R 57/06

    Berücksichtigung privater Aufwendungen bei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung

    Die nach erfolglosem Vorverfahren erhobene Klage hatte im Hinblick auf im Revisionsverfahren nicht mehr streitige Punkte Erfolg, wurde aber hinsichtlich der geltend gemachten Treibstoffkosten durch das Finanzgericht (FG) aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 1662 veröffentlichten Gründen abgewiesen.
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