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   VG Köln, 10.02.2010 - 10 K 4788/08   

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VG Köln, 10.02.2010 - 10 K 4788/08 (https://dejure.org/2010,16158)
VG Köln, Entscheidung vom 10.02.2010 - 10 K 4788/08 (https://dejure.org/2010,16158)
VG Köln, Entscheidung vom 10. Februar 2010 - 10 K 4788/08 (https://dejure.org/2010,16158)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines in Bagdad/Irak geborenen Klägers auf Einbürgerung auf Grundlage des § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) in den deutschen Staatsverband; Ablehnung der Aufnahme in den deutschen Staatsverband wegen Verurteilung zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Darmstadt, 03.12.2008 - 5 K 1079/08

    Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze bei Verurteilungen im

    Auszug aus VG Köln, 10.02.2010 - 10 K 4788/08
    Jedenfalls ist eine Überschreitung des festgelegten Strafrahmens um mehr als 30 %, wie sie im Falle des Klägers vorliegt, nicht mehr als geringfügig anzusehen, ebenso: VG Darmstadt, Urteil vom 03.12.2008 - 5 K 1079/08.DA - juris; VG Arnsberg, Beschluss vom 18.05.2009 - 1 K 3221/08 - (jeweils bezogen auf eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten ausgesetzt zur Bewährung).

    Ferner ist zu bedenken, dass § 12a Abs. 1 StAG auch Gesamtstrafen und die Kumulierung von Verurteilungen erfasst, ähnlich auch VG Darmstadt, Urteil vom 03.12.2008, a.a.O..

  • BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 16.96

    Abwasserabgabe; Einhaltensfiktion (sog. 4-aus-5-Regelung); Einhaltung des

    Auszug aus VG Köln, 10.02.2010 - 10 K 4788/08
    Auch wenn eine solche norminterpretierende Verwaltungsvorschrift eine möglichst einheitliche Bestimmung und Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffes (hier: Geringfügigkeit) gewährleistet, sind die Verwaltungsgerichte an eine solche nicht gebunden, vgl. nur Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 01.12.2009 - 7 B 37/09 - Urteil vom 28.10.1998 - 8 C 16/96 - BVerwGE 107, 338 (340).
  • BVerwG, 02.03.2010 - 7 B 37.09

    Elektro- und Elektronikgerät; Begriff

    Auszug aus VG Köln, 10.02.2010 - 10 K 4788/08
    Auch wenn eine solche norminterpretierende Verwaltungsvorschrift eine möglichst einheitliche Bestimmung und Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffes (hier: Geringfügigkeit) gewährleistet, sind die Verwaltungsgerichte an eine solche nicht gebunden, vgl. nur Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 01.12.2009 - 7 B 37/09 - Urteil vom 28.10.1998 - 8 C 16/96 - BVerwGE 107, 338 (340).
  • BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 5.11

    Anspruch auf Einbürgerung; Ausschlussgrund, -tatbestand; Bagatellgrenze;

    So wird etwa für die Frage, ob eine Zuvielforderung kostenrechtlich noch verhältnismäßig "geringfügig" im Sinne von § 92 Abs. 2 ZPO ist, allgemein davon ausgegangen, dass die Grenze der Geringfügigkeit bei 10 % der Bezugsgröße verläuft (s. Hüßtege, in: Thomas/Putzo, ZPO, 32. Aufl. 2011, § 92 Rn. 8; Schneider, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 3. Aufl. 2011, § 92 Rn. 8; vgl. auch Bayerischer VerfGH, Entscheidung vom 20. November 2000 - Vf. 14-VI-00 - juris Rn. 6, 14 m.w.N.; vgl. ferner die weiteren Nachweise und Beispiele im Urteil des erstinstanzlich entscheidenden VG Köln vom 10. Februar 2010 - 10 K 4788/08 - juris Rn. 32 f.).
  • VGH Hessen, 08.04.2014 - 5 A 2213/13

    Grenze der Geringfügigkeit im Sinne von § 12 a Abs. 1 Satz 3 StAG

    Durch die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 20. März 2012 - 5 C 5/11 -, BVerwGE 142, 145), der sich der Senat anschließt, ist geklärt, dass jedenfalls eine Überschreitung der Bagatellgrenze um 1/3 nicht mehr als geringfügig im Sinne von § 12a Abs. 1 Satz 3 StAG anzusehen ist (ebenso Bayerischer VGH, Beschluss vom 4. April 2011 - 5 C 11.474 -, juris; VG Köln, Urteil vom 10. Februar 2010 - 10 K 4788/08 -, NWVBl 2011, 29, und VG Darmstadt, Urteil vom 3. Dezember 2008 - 5 K 1079/08.DA -, juris; a.A., allerdings ohne nachvollziehbare Begründung: Berlit, a.a.O., § 12a, Rn. 44, wonach die Annahme einer geringfügigen Überschreitung auch bei 180 Tagessätzen vom Wortlaut zwar nicht vorgegeben, mit ihm aber nicht unvereinbar sei).
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