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   VG Köln, 08.08.2006 - 10 K 4977/05   

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VG Köln, 08.08.2006 - 10 K 4977/05 (https://dejure.org/2006,90140)
VG Köln, Entscheidung vom 08.08.2006 - 10 K 4977/05 (https://dejure.org/2006,90140)
VG Köln, Entscheidung vom 08. August 2006 - 10 K 4977/05 (https://dejure.org/2006,90140)
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  • BVerwG, 24.05.2000 - 7 C 15.99

    Offene Vermögensfragen - Bodenreformenteignung; Enteignung eines Staatenlosen;

    Auszug aus VG Köln, 08.08.2006 - 10 K 4977/05
    VG Köln, Urteil vom 30.06.2004 -10 K 4346/02- und Urteil vom 06.11.2002 -10 K 949/00-; ebenso: Marx in Gemeinschaftskommentar zum Staatsangehörigkeitsrecht, Stand August 2000, Randnr. 18 zu § 17 StAG; wohl auch: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.05.2000 -7 C 15.99; Buchholz 428 Nr. 14 zu § 1 Abs. 8 VermG; OVG Hamburg, Urteil vom 23.02.1998 -B F III 13/97-.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.2003 - 13 S 1181/01

    Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamts für Staatsangehörigkeitsausweise;

    Auszug aus VG Köln, 08.08.2006 - 10 K 4977/05
    -13 S 1181/01-.
  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 B 307.86
    Auszug aus VG Köln, 08.08.2006 - 10 K 4977/05
    Die richterliche Überzeugung, dass eine bestimmter Person in den deutschen Staatsverbamd eingebürgert worden ist bzw. dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat, kann indes auch ohne urkundliche Belege aus anderen Umständen gebildet werden, was insbesondere dann gilt, wenn die in Rede stehenden Vorgänge zeitlich besonders weit zurückliegen oder in einer Situation erfolgt sind, aus der heraus das Fehlen von Urkunden erklärlich erscheint - vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 24.03.1987 -9 B 307.86-, Buchholz 412.3 Nr. 35 zu § 1 BVFG; Urteil vom 10.01.1961 -I C 127.58., Buchholz 130 Nr. 1 zu § 16 RuStAG; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.06.2003.
  • BVerwG, 10.01.1961 - I C 127.58
    Auszug aus VG Köln, 08.08.2006 - 10 K 4977/05
    Die richterliche Überzeugung, dass eine bestimmter Person in den deutschen Staatsverbamd eingebürgert worden ist bzw. dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat, kann indes auch ohne urkundliche Belege aus anderen Umständen gebildet werden, was insbesondere dann gilt, wenn die in Rede stehenden Vorgänge zeitlich besonders weit zurückliegen oder in einer Situation erfolgt sind, aus der heraus das Fehlen von Urkunden erklärlich erscheint - vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 24.03.1987 -9 B 307.86-, Buchholz 412.3 Nr. 35 zu § 1 BVFG; Urteil vom 10.01.1961 -I C 127.58., Buchholz 130 Nr. 1 zu § 16 RuStAG; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.06.2003.
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