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   VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 566/19   

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https://dejure.org/2019,46143
VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 566/19 (https://dejure.org/2019,46143)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.12.2019 - 10 S 566/19 (https://dejure.org/2019,46143)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Dezember 2019 - 10 S 566/19 (https://dejure.org/2019,46143)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Klage eines Naturschutzvereins gegen eine Genehmigung zur dauerhaften Umwandlung von 3,62 ha Wald sowie zur befristeten Umwandlung von 1,16 ha Wald zum Zweck von Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen; Konzentrationswirkung der Waldumwandlungsgenehmigung nach § 9 ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine separate Genehmigung zur Waldrodung für Windpark!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Baustopp für Windparks Länge und Blumberg sowie vorläufiges Rodungsverbot für Windpark Blumberg bestätigt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 70, 113
  • DÖV 2020, 337 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 823/19
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 566/19
    Wenn auf dem Anlagenstandort einer zu errichtenden immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage eine Waldnutzung besteht und deswegen zur Errichtung der Anlage die Nutzungsart Wald in eine andere Nutzungsart (in Gestalt der Nutzung "Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage") umgewandelt werden muss, handelt es sich bei der insoweit erforderlichen Waldumwandlungsgenehmigung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 LWaldG um eine die Anlage im Sinne von § 3 Abs. 5 BImSchG betreffende behördliche Entscheidung im Sinne von § 13 BImSchG; sie wird deshalb von dessen Konzentrationswirkung umfasst (wie Senatsbeschluss vom 17.12.2019 - 10 S 823/19 -).

    Die Waldumwandlung dient der mit Bescheid des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis vom 29.12.2016 in der Fassung vom 27.06.2018 immissionsschutzrechtlich genehmigten Errichtung und dem Betrieb von insgesamt vier Windkraftanlagen auf der Gemarkung Blumberg-Riedöschingen (sog. Windpark Blumberg; vgl. hierzu den Beschluss vom heutigen Tag in der Rechtssache 10 S 823/19) inklusive des Ausbaus der Zuwegungen.

    Die vier Windkraftanlagen beabsichtigt eine mit der Beigeladenen verbundene Gesellschaft unter teilweise gemeinsamer Nutzung der Infrastruktur von sieben geplanten Windkraftanlagen eines weiteren (im Verfahren 10 S 823/19 beigeladenen) Unternehmens (sog. Windpark Länge) zu betreiben.

    Hinzu kommt, dass die Waldumwandlungsgenehmigung wiederum mit der immissionsrechtlichen Genehmigung des Windparks Blumberg vom 29.12.2016 in der Fassung vom 27.06.2018 zusammen zu sehen ist; hinsichtlich dieser Genehmigung hat der Senat mit Beschluss vom heutigen Tag - 10 S 823/19 - ebenfalls die Beschwerde gegen die erstinstanzlich angeordnete Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zurückgewiesen.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.2007 - 1 S 1041/05

    Legehennenhaltung; Vereinbarkeit der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung mit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 566/19
    Die immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage in diesem Sinne "betreffend" sind alle behördlichen Entscheidungen (mit Ausnahme der insoweit in § 13 BImSchG ausdrücklich ausgeschlossenen), die Voraussetzung für die Errichtung und den Betrieb der Anlage sind und deren positive Entscheidung deswegen eine Freigabewirkung für die Anlage entfalten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.03.2007 - 1 S 1041/05 - VBlBW 2008, 19 = juris Rn. 56).

    Es werden nicht nur parallele sachliche Zuständigkeiten, sondern auch die Zulassungsverfahren und Entscheidungen zusammengefasst (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.03.2007 a. a. O. Rn. 56 m. w. N.).

  • BVerwG, 17.12.2002 - 7 B 119.02

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Konzentrationswirkung; Teilgenehmigung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 566/19
    Dementsprechend ist allgemein anerkannt, dass von der Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG auch Erlaubnisse und sonstige Entscheidungen des Naturschutzrechts erfasst werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.12.2002 - 7 B 119.02 - NVwZ 2003, 750).

    Eine gleichwohl entgegen der Konzentrationswirkung in einem eigenständigen Zulassungsverfahren gesondert erteilte Genehmigung ist rechtswidrig (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.2001 - 4 C 3.01 - NVwZ 2002, 1112 = juris Rn. 12 sowie Beschluss vom 17.12.2002 - 7 B 119.02 - NVwZ 2003, 750 = juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.06.2002 - 3 S 1915/01 - NVwZ-RR 2003, 191 = juris Rn. 25; Jarass a. a. O. Rn. 21a m. w. N.).

  • VG Freiburg, 15.02.2019 - 10 K 536/19

    Bekanntgabe der Entscheidung über die Zulässigkeit eines UVP-pflichtigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 566/19
    Die Beschwerden des Antragsgegners und der Beigeladenen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 15. Februar 2019 - 10 K 536/19 - werden zurückgewiesen.

    Auf den Eilantrag des Antragstellers hat das Verwaltungsgericht Freiburg mit Beschluss vom 15.02.2019 - 10 K 536/19 - die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers vom 29.01.2019 gegen die Waldumwandlungsgenehmigung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 LWaldG vom 09.02.2018 im Wesentlichen mit der Begründung wiederhergestellt, die Genehmigung verstoße gegen die Regelung der sachlichen Behördenzuständigkeit aus § 13 BImSchG.

  • BVerwG, 12.07.2018 - 7 B 15.17

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung und den

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 566/19
    Der Erfolg einer Verbandsklage hängt hiernach allerdings lediglich davon ab, dass die vom Rechtsverstoß betroffene, d. h. rechtswidrige, Entscheidung vom satzungsmäßigen Aufgabenbereich des Verbands (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UmwRG) erfasst wird; ein spezifischer und unmittelbarer Bezug des jeweiligen Rechtsverstoßes zu Umweltbelangen ist damit nicht gefordert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.07.2018 - 7 B 15.17 - AbfallR 2019, 55 = juris Rn. 19; ebenso OVG Niedersachsen, Urteil vom 11.12.2018 - 1 KN 185/16 - UPR 2019, 264).
  • OVG Niedersachsen, 11.12.2018 - 1 KN 185/16

    Anpassungsgebot; Ausfertigung; Auslegungsbekanntmachung; vorhabenbezogener

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 566/19
    Der Erfolg einer Verbandsklage hängt hiernach allerdings lediglich davon ab, dass die vom Rechtsverstoß betroffene, d. h. rechtswidrige, Entscheidung vom satzungsmäßigen Aufgabenbereich des Verbands (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UmwRG) erfasst wird; ein spezifischer und unmittelbarer Bezug des jeweiligen Rechtsverstoßes zu Umweltbelangen ist damit nicht gefordert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.07.2018 - 7 B 15.17 - AbfallR 2019, 55 = juris Rn. 19; ebenso OVG Niedersachsen, Urteil vom 11.12.2018 - 1 KN 185/16 - UPR 2019, 264).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2002 - 3 S 1915/01

    Konzentrationswirkung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 566/19
    Eine gleichwohl entgegen der Konzentrationswirkung in einem eigenständigen Zulassungsverfahren gesondert erteilte Genehmigung ist rechtswidrig (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.2001 - 4 C 3.01 - NVwZ 2002, 1112 = juris Rn. 12 sowie Beschluss vom 17.12.2002 - 7 B 119.02 - NVwZ 2003, 750 = juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.06.2002 - 3 S 1915/01 - NVwZ-RR 2003, 191 = juris Rn. 25; Jarass a. a. O. Rn. 21a m. w. N.).
  • BVerwG, 13.12.2001 - 4 C 3.01

    Windkraftanlage; Windfarm; Windenergie; Naturschutz; Landschaftspflege;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 566/19
    Eine gleichwohl entgegen der Konzentrationswirkung in einem eigenständigen Zulassungsverfahren gesondert erteilte Genehmigung ist rechtswidrig (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.2001 - 4 C 3.01 - NVwZ 2002, 1112 = juris Rn. 12 sowie Beschluss vom 17.12.2002 - 7 B 119.02 - NVwZ 2003, 750 = juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.06.2002 - 3 S 1915/01 - NVwZ-RR 2003, 191 = juris Rn. 25; Jarass a. a. O. Rn. 21a m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2018 - 8 A 11958/17

    Nachträgliche Kumulation von Windenergieanlagen; standortbezogenen Vorprüfung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 566/19
    Aus dem vom Beigeladenen zitierten Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 20.09.2018 - 8 A 11958/17 - (juris) lässt sich schon insofern nichts Gegenteiliges herleiten, weil diese Entscheidung anders als die vorliegende keinen Fall eines UVP-pflichtigen Vorhabens betraf (vgl. § 2 Abs. 4 Satz 2 UmwRG).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 13.91

    Fernstraßen - Festsetzung einer Ortsdurchfahrt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 566/19
    Dies ist (insbesondere) nur dann der Fall, wenn die rechtlich unbedenklichen Teile nicht in einem untrennbaren inneren Zusammenhang mit dem rechtswidrigen Teil stehen, sondern als selbständige Regelung weiter existieren können, ohne ihren ursprünglichen Bedeutungsgehalt zu verändern (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 20.08.1992 - 4 C 13.91 - NVwZ-RR 1993, 225).
  • OVG Niedersachsen, 29.08.2013 - 4 ME 76/13

    Zulässigkeit der Errichtung einer Anlage nach BImSchG in materieller Hinsicht

  • VG Freiburg, 23.09.2016 - 6 K 2683/16

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 19

  • VGH Baden-Württemberg, 31.10.2016 - 5 S 819/16

    Streitwert für Klage einer Gemeinde gegen die einem Dritten erteilte Genehmigung

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2015 - 8 S 534/15

    Umweltverträglichkeitsprüfung bei Windenergieanlage - Lärm und Schattenwurf

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2021 - 10 S 1956/20

    Windenergieanlage; Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG; Erfordernis des

    Bedürfen immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Windenergieanlagen der Befreiung von einem landschaftsschutzrechtlichen Bauverbot (§ 67 Abs. 1 BNatSchG), so handelt es sich bei der Befreiung um eine im Sinne von § 13 BImSchG andere die Anlage betreffende behördliche Entscheidung (Fortführung der Senatsrechtsprechung Beschlüsse vom 19.12.2019 - 10 S 566/19 -, - 10 S 823/19 -, jeweils juris).

    Die Kammer schließe sich der Auffassung des Senats im Beschluss vom 17.12.2019 (- 10 S 566/19 - NuR 2020, 637) an; die dort ausgeführten Grundsätze zu einer separat erteilten Waldumwandlungsgenehmigung - u.a. zu deren formeller und materieller Rechtswidrigkeit infolge der Verletzung des Konzentrationsgrundsatzes - seien auf den vorliegenden Fall übertragbar.

    Die immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage in diesem Sinne "betreffend" sind alle behördlichen Entscheidungen (mit Ausnahme der insoweit in § 13 BImSchG ausdrücklich ausgeschlossenen), die Voraussetzung für die Errichtung und den Betrieb der Anlage sind und deren positive Entscheidung deswegen eine Freigabewirkung für die Anlage entfalten (vgl. Senatsbeschluss vom 17.12.2019 - 10 S 566/19 - NuR 2020, 637 = juris Rn. 10; Senatsurteil vom 19.03.2007 - 1 S 1041/05 - VBlBW 2008, 19 = juris Rn. 56).

    Es werden nicht nur parallele sachliche Zuständigkeiten, sondern auch die Zulassungsverfahren und Entscheidungen zusammengefasst (vgl. Senatsbeschluss vom 17.12.2019 - 10 S 566/19 - NuR 2020, 637 = juris Rn. 14; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.03.2007 - 1 S 1041/05 - VBlBW 2008, 19 = juris Rn. 56 m. w. N.).

    Der Fehler war im Übrigen auch nicht offensichtlich, weil die Bestimmung der Reichweite der Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG - gerade wie hier im Vorfeld zu der die Waldumwandlungsgenehmigung betreffenden Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschluss vom 17.12.2019 - 10 S 566/19 - NuR 2020, 637 = juris Rn. 9 ff., 13 ff.) - umstritten war und sich deswegen jedenfalls nicht evident beantworten ließ.

    Ein spezifischer und unmittelbarer Bezug des jeweiligen Rechtsverstoßes zu Umweltbelangen ist hingegen nicht gefordert (vgl. Senatsbeschluss vom 17.12.2019 - 10 S 566/19 - NuR 2020, 637 = juris Rn. 18 m. w. N.).

  • VG Freiburg, 12.05.2020 - 2 K 9611/17

    Befreiung von den Ge- und Verboten des Naturschutzrechts für Windenergieanlagen;

    Die Kammer schließt sich der Auffassung des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in dessen Beschluss vom 17.12.2019 - 10 S 566/19 - an.

    Mit Verfügung vom 27.01.2020 sind die Beteiligten auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 17.12.2019 - 10 S 566/19 - hingewiesen worden.

    Insbesondere sind erforderliche naturschutzrechtliche Auflagen zur Vermeidung, zur Minimierung und zur Kompensation der mit der Errichtung und dem Betrieb der geplanten Windenergieanlagen im Sinne des § 3 Abs. 5 BImSchG verbundenen Umwelteinwirkungen notwendig miteinander verschränkt, weil sie die gleichen Eingriffe zu vermeiden bzw. zu minimieren versuchen und Ausgleichsmaßnahmen meist multifunktional zum naturschutzrechtlichen Ausgleich beitragen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.12.2019 - 10 S 566/19 - a.a.O. zur Waldumwandlungsgenehmigung).

    Die Kammer schließt sich hier der Auffassung des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in dessen Beschluss vom 17.12.2019 - 10 S 566/19 - an.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 823/19

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines

    Wenn auf dem Anlagenstandort einer zu errichtenden immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage eine Waldnutzung besteht und deswegen zur Errichtung der Anlage die Nutzungsart Wald in eine andere Nutzungsart (in Gestalt der Nutzung "Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage") umgewandelt werden muss, handelt es sich bei der insoweit erforderlichen Waldumwandlungsgenehmigung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 LWaldG um eine die Anlage im Sinne von § 3 Abs. 5 BImSchG betreffende behördliche Entscheidung im Sinne von § 13 BImSchG; sie wird deshalb von dessen Konzentrationswirkung umfasst (wie Senatsbeschluss vom 17.12.2019 - 10 S 566/19 -).

    Wie der Senat in seinem Beschluss vom heutigen Tag in der Rechtssache - 10 S 566/19 - ausgeführt hat, handelt es sich in einem Fall, in dem zur Errichtung einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage eine waldrechtliche Genehmigung zur Umwandlung von auf dem Anlagenstandort stockenden Walds erteilt werden muss, bei der Waldumwandlungsgenehmigung (§ 9 Abs. 1 Satz 1 LWaldG) um eine die Anlage im Sinne von § 3 Abs. 5 BImSchG betreffende behördliche Entscheidung im Sinne von § 13 BImSchG.

  • VG Karlsruhe, 12.04.2021 - 9 K 3203/19

    Zuständigkeit bei rechtshängigen Klagen gegen Windenergieanlagen nach

    Ist nach der hergebrachten baden-württembergischen Verwaltungspraxis (vgl. Nr. 5.1 des Windenergieerlasses Baden-Württemberg vom 09.05.2012 - Az. 64-4583/404) neben einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen im Wald entgegen der jüngeren Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zur hier eingreifenden Konzentrationswirkung nach § 13 BImSchG (vgl. die Beschlüsse vom 17.12.2019 - 10 S 823/19 -, juris, Rn. 10 ff. und - 10 S 566/19 -, juris, Rn. 8 ff. sowie vom 06.08.2020 - 10 S 2941/19 -, juris, Rn. 12) eine für dieses Vorhaben erforderliche Waldumwandlungsgenehmigung in einem gesonderten Verwaltungsverfahren ergangen, führt dies nicht auf einen für einen Individualkläger rügbaren Verfahrensfehler i.S.d. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 oder § 4 Abs. 1a UmwRG, wenn eine in beiden Verfahren gebotene Umweltverträglichkeitsprüfung im immissionsschutzrechtlichen Verfahren verfahrensrechtlich konzentriert (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 3 und 4 LWaldG) durchgeführt wurde (Abgrenzung zu VG Freiburg, Beschluss vom 12.03.2019 - 1 K 3798/18 -, juris Rn. 52 f. und nachgehend VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.12.2019 - 10 S 823/19 -, juris, Rn. 10 ff.).

    Denn hierbei handelt es sich nach der jüngeren Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg nicht um eine Maßnahme, die die Errichtung einer nach § 4 BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlage lediglich vorbereitet, sondern um eine die Anlage im Sinne von § 3 Abs. 5 BImSchG betreffende behördliche Entscheidung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 17.12.2019 - 10 S 823/19 -, juris, Rn. 10 ff. und - 10 S 566/19 -, juris, Rn. 8 ff. sowie vom 06.08.2020 - 10 S 2941/19 -, juris, Rn. 12 - vgl. auch VG Freiburg, Beschlüsse vom 15.02.2019 - 10 K 536/19 -, juris, Rn. 17 ff. und vom 12.03.2019 - 1 K 3798/18 -, juris, Rn. 29 ff. und - zu einem naturschutzrechtlichen Befreiungsverfahren - Urteil vom 12.05.2020 - 2 K 9611/17 -, juris, Rn. 34 ff. und 69 ff.; a.A. noch etwa Dipper, Waldgesetz für Baden-Württemberg.

    Er betrifft allein die Ausgestaltung und Durchführung des Verfahrens der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Genehmigungserteilung im Hinblick auf die gemäß § 13 BImSchG zugleich nolens volens mit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung erteilte Waldumwandlungsgenehmigung im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 1 LWaldG (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 17.12.2019 - 10 S 566/19 -, juris, Rn. 8 ff. und - 10 S 823/19 -, juris, Rn. 10 ff.).

    Mit den Beschlüssen vom 19.12.2019 (- 10 S 566/19 - und - 10 S 823/19 -, juris) hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg nicht etwa eine zuvor gefestigte entgegengesetzte Rechtsprechung geändert, sondern sich erstmals eingehend mit der Frage der Reichweite der Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG in Bezug auf Waldumwandlungsgenehmigungen befasst.

    Diesem baden-württembergischen Regelungsansatz zur Konzentration der UVP-Verfahren entspricht im Hinblick auf die sachliche Entscheidungsbefugnis die bundesrechtliche Vorgabe des § 13 BImSchG zur Verfahrenskonzentration (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 17.12.2019 - 10 S 823/19 -, juris, Rn. 16 und - 10 S 566/19 -, juris, Rn. 14; Landmann/Rohmer UmweltR/Seibert, 93. EL August 2020, BImSchG § 13 Rn. 30 ff.; Jarass BImSchG, 13. Aufl. 2020, BImSchG § 13 Rn. 1) bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde, hier dem Landratsamt.

    Ist nach der hergebrachten baden-württembergischen Verwaltungspraxis (vgl. Nr. 5.1 des Windenergieerlasses Baden-Württemberg vom 09.05.2012 - Az. 64-4583/404) neben einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen im Wald entgegen der jüngeren Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zur hier eingreifenden Konzentrationswirkung nach § 13 BImSchG (vgl. die Beschlüsse vom 17.12.2019 - 10 S 823/19 -, juris, Rn. 10 ff. und - 10 S 566/19 -, juris, Rn. 8 ff. sowie vom 06.08.2020 - 10 S 2941/19 -, juris, Rn. 12) eine für dieses Vorhaben erforderliche Waldumwandlungsgenehmigung - wie hier - in einem gesonderten Verwaltungsverfahren ergangen, führt dies nicht auf einen für einen Individualkläger rügbaren Verfahrensfehler i.S.d. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 oder § 4 Abs. 1a UmwRG, wenn eine in beiden Verfahren gebotene Umweltverträglichkeitsprüfung im immissionsschutzrechtlichen Verfahren verfahrensrechtlich konzentriert (vgl. nochmals § 9 Abs. 1 Satz 3 und 4 LWaldG) durchgeführt wurde.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2023 - 10 S 1914/22

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen; Prüfung der

    Denn die rechtlich unbedenklichen Teile der Genehmigung stehen mit dem rechtswidrigen Teil nicht in einem untrennbaren inneren Zusammenhang, sondern können als selbständige Regelung weiter existieren, ohne ihren ursprünglichen Bedeutungsgehalt zu verändern; die angefochtene immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist insoweit teilbar (vgl. hierzu Senatsentscheidung vom 17.12.2019 - 10 S 566/19 - juris Rn. 20 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.2020 - 10 S 2941/19

    Missachtung der Konzentrationswirkung von § 13 BImSchG -

    Zur Korrektur einer Verletzung von § 13 BImSchG (im Anschluss an die Beschlüsse des Senats vom 19.12.2019 - 10 S 566/19 und 10 S 823/19).

    Am 09.01.2020 hat er die Beschwerdebegründung unter Bezugnahme auf die Senatsbeschlüsse vom 19.12.2019 - 10 S 566/19 und 10 S 823/19 - ergänzt und gerügt, die Konzentrationswirkung gemäß § 13 BImSchG sei missachtet worden.

    Mit seinen Beschlüssen vom 19.12.2019 (- 10 S 566/19 und 10 S 823/19 - juris) hat der Senat nicht etwa eine zuvor gefestigte entgegengesetzte Rechtsprechung geändert, sondern sich erstmals eingehend mit der Frage der Reichweite der Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG in Bezug auf Waldumwandlungsgenehmigungen befasst.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2021 - 10 S 1327/20

    Klage eines Umweltverbandes gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für

    Ebenso wenig bedarf es einer Entscheidung, ob es wegen offensichtlicher Mängel - wie vom Antragsteller geltend gemacht - auch an einer planungsrechtlichen Grundlage für die erteilte Genehmigung fehlt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 10.12.2020 - 9 CS 20.892 - juris 42, 50) fehlt und ob die gesonderte Erteilung einer Ausnahme hinsichtlich der Biotope der Konzentrationswirkung in § 13 BImSchG hinreichend Rechnung trägt (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.12.2019 - 10 S 566/19 - juris Rn. 9 ff.; speziell zur Biotopausnahmegenehmigung OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 08.05.2002 - 5 K 17/01 - juris; sowie bestätigend BVerwG, Beschluss vom 17.12.2002 - 7 B 119/02 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2022 - 14 S 2056/21

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von elf Windenergieanlagen; kein Vorliegen

    Der Kläger könne die Aufhebung auch nicht aufgrund der Verfahrensgestaltung in Bezug auf die Erteilung der Waldumwandlungsgenehmigung in einem gesonderten Verfahren (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 17.12.2019 - 10 S 823/19 - juris Rn. 10 ff., vom selben Tage - 10 S 566/19 - juris Rn. 8 ff., sowie vom 06.08.2020 - 10 S 2941/10 - juris Rn. 12) verlangen.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2022 - 10 S 848/21

    Genehmigung von Windkraftanlagen; Spruchreifmachen der Sache bei

    Mit Schreiben vom 03.06.2020 forderte das Landratsamt Reutlingen die Klägerin auf, ihren Antrag um (im Hinblick auf die Rechtsprechung des Senats im Beschluss vom 17.12.2019 - 10 S 566/19 - juris erforderliche) Unterlagen zur Waldumwandlung und um Unterlagen zur ausreichenden Erschließung zu ergänzen.
  • VGH Hessen, 30.06.2023 - 9 B 2279/21

    Verlängerung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

    Denn einem sich über mehrere Kilometer erstreckenden Ausbau land- und forstwirtschaftlicher Wege fehlt der notwendige Anlagenbezug (Beschluss des erkennenden Senats vom 10.2.2023, a. a. O., Rn. 32; vgl. dazu auch VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 17.12.2019, Az. 10 S 566/19, Rn. 20 und vom 12.10.2022, Az. 10 S 2903/21, Rn. 38; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 2.8.2022, Az. 12 MS 88.22, Rn. 30; anderer Ansicht unter Annahme einer "Kettenkonzentration" Bayerischer VGH, Beschluss vom 7.2.2023, Az. 22 CS 22.1908, Rn. 42; jeweils juris).
  • OVG Niedersachsen, 15.12.2021 - 12 MS 97/21

    Genehmigung, immissionsschutzrechtliche; Windenergieanlage; Zielabweichung;

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2022 - 10 S 2903/21

    Pflichten der Immissionsschutzbehörde im Hinblick auf - für eine Beteiligung in

  • VGH Bayern, 31.08.2022 - 1 CE 22.1576

    Bauaufsichtliches Einschreiten gegen Zuwegung zu genehmigter Windkraftanlage

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2023 - 3a A 30.23

    Windenergieanlage - immissionsschutzrechtliche Genehmigung - Konzentration -

  • VG Stuttgart, 13.11.2020 - 13 K 3126/20

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer

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Rechtsprechung
   VG Freiburg, 15.02.2019 - 10 K 536/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,3158
VG Freiburg, 15.02.2019 - 10 K 536/19 (https://dejure.org/2019,3158)
VG Freiburg, Entscheidung vom 15.02.2019 - 10 K 536/19 (https://dejure.org/2019,3158)
VG Freiburg, Entscheidung vom 15. Februar 2019 - 10 K 536/19 (https://dejure.org/2019,3158)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Bekanntgabe der Entscheidung über die Zulässigkeit eines UVP-pflichtigen Vorhabens in der Form der öffentlichen Bekanntmachung im amtlichen Veröffentlichungsblatt der zuständigen Behörde; Konzentrationswirkung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung umfasst ...

  • rechtsportal.de

    Einstweiliger Rechtsschutz; Waldumwandlungsgenehmigung; Windpark; UVP-Pflicht; Anerkannte Vereinigung; Rechtsbehelf; Öffentliche Bekanntmachung der Zulässigkeitsentscheidung; Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Konzentrationswirkung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Konzentration nach § 13 BImSchG umfasst Waldumwandlung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.2007 - 1 S 1041/05

    Legehennenhaltung; Vereinbarkeit der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung mit

    Auszug aus VG Freiburg, 15.02.2019 - 10 K 536/19
    Denn mit der in dieser Regelung - bundesrechtlich - bestimmten Einbeziehung aller "andere(n) die Anlage betreffende(n) behördliche(n) Entscheidungen" in das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren ist eine ausschließliche sachliche und verfahrensrechtliche Zuständigkeit des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis als der für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der von der Beigeladenen geplanten Windkraftanlagen im Bereich des Windparks Blumberg zuständigen unteren Immissionsschutzbehörde (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 3; Abs. 3 ImSchZuVO) begründet, die auch die Erteilung der von der Beigeladenen zum Zwecke der Verwirklichung dieses Windparks beantragten Waldumwandlungsgenehmigung umfasst und die Entscheidungszuständigkeit der Forstbehörde nach dem Landeswaldgesetz verdrängt (zu den Folgen der Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG für eine anderweitig erteilte Genehmigung vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.03.2007 - 1 S 1041/05 -, juris Rn. 56; OVG Nds., Beschl. v. 29.08.2013 - 4 ME 76/13 -, juris Rn. 20; OVG NRW, Beschl. v. 25.02.1994 - 11 B 3128/93 -, NVwZ-RR 1995, 61; Seibert, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 87. EL Juli 2018, BImSchG § 13 Rn. 50 m.w.N.).

    Die nach § 13 BImSchG bestimmte Einbeziehung anderer die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen in die immissionsschutzrechtliche Genehmigung und das entsprechende Verfahren (siehe hierzu BVerwG, Beschl. v. 17.12.2002 - 7 B 119.02 -, NVwZ 2003, 750) erfasst alle Regelungen, die ohne das Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz Gegenstand eines eigenständigen Verfahrens wären und hierbei dergestalt auf eine Überprüfung bestimmter Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb der Anlage gerichtet sind, dass mit einer positiven Entscheidung ein Recht oder ein rechtlich erheblicher Vorteil begründet oder bestätigt und damit eine (Teil-)Freigabewirkung des Vorhabens bewirkt würde (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.03.2007 - 1 S 1041/05 -, juris Rn. 56; Seibert in: Landmann/Rohmer, a.a.O., § 13 BImSchG Rn. 68 ff., 72).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2016 - 3 S 2225/15

    Windenergieanlage; Umweltverträglichkeitsprüfung; Lärmimmissionen; besonderes

    Auszug aus VG Freiburg, 15.02.2019 - 10 K 536/19
    Ob diese Erwägungen der Behörde tatsächlich genügen, um die Anordnung des Sofortvollzugs zu rechtfertigen, ist für die Einhaltung des formellen Begründungserfordernisses des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht von Bedeutung, da das Gericht im Rahmen des § 80 Abs. 5 VwGO eine eigene Interessenabwägung vornimmt, ohne auf die von der Behörde nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO vorgebrachten Gründe beschränkt zu sein (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.02.2016 - 3 S 2225/15 -, juris Rn. 8; Beschl. v. 06.07.2015 - 8 S 534/15 -, juris Rn. 17; Beschl. v. 25.09.2012 - 10 S 731/12 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 27.09.2011 - 1 S 2554/11 -, juris Rn. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2015 - 8 S 534/15

    Umweltverträglichkeitsprüfung bei Windenergieanlage - Lärm und Schattenwurf

    Auszug aus VG Freiburg, 15.02.2019 - 10 K 536/19
    Ob diese Erwägungen der Behörde tatsächlich genügen, um die Anordnung des Sofortvollzugs zu rechtfertigen, ist für die Einhaltung des formellen Begründungserfordernisses des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht von Bedeutung, da das Gericht im Rahmen des § 80 Abs. 5 VwGO eine eigene Interessenabwägung vornimmt, ohne auf die von der Behörde nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO vorgebrachten Gründe beschränkt zu sein (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.02.2016 - 3 S 2225/15 -, juris Rn. 8; Beschl. v. 06.07.2015 - 8 S 534/15 -, juris Rn. 17; Beschl. v. 25.09.2012 - 10 S 731/12 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 27.09.2011 - 1 S 2554/11 -, juris Rn. 1).
  • OVG Niedersachsen, 29.08.2013 - 4 ME 76/13

    Zulässigkeit der Errichtung einer Anlage nach BImSchG in materieller Hinsicht

    Auszug aus VG Freiburg, 15.02.2019 - 10 K 536/19
    Denn mit der in dieser Regelung - bundesrechtlich - bestimmten Einbeziehung aller "andere(n) die Anlage betreffende(n) behördliche(n) Entscheidungen" in das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren ist eine ausschließliche sachliche und verfahrensrechtliche Zuständigkeit des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis als der für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der von der Beigeladenen geplanten Windkraftanlagen im Bereich des Windparks Blumberg zuständigen unteren Immissionsschutzbehörde (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 3; Abs. 3 ImSchZuVO) begründet, die auch die Erteilung der von der Beigeladenen zum Zwecke der Verwirklichung dieses Windparks beantragten Waldumwandlungsgenehmigung umfasst und die Entscheidungszuständigkeit der Forstbehörde nach dem Landeswaldgesetz verdrängt (zu den Folgen der Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG für eine anderweitig erteilte Genehmigung vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.03.2007 - 1 S 1041/05 -, juris Rn. 56; OVG Nds., Beschl. v. 29.08.2013 - 4 ME 76/13 -, juris Rn. 20; OVG NRW, Beschl. v. 25.02.1994 - 11 B 3128/93 -, NVwZ-RR 1995, 61; Seibert, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 87. EL Juli 2018, BImSchG § 13 Rn. 50 m.w.N.).
  • BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 5000.10

    Luftrechtliche Planfeststellung; Wiedereinsetzung; Klagefrist; Zustellfiktion;

    Auszug aus VG Freiburg, 15.02.2019 - 10 K 536/19
    Denn zum einen hat der Gesetzgeber mit der speziellen Regelung zur Form der öffentlichen Bekanntmachung eines Planfeststellungsbeschlusses bzw. einer Zulässigkeitsentscheidung über ein UVP-pflichtiges Vorhaben in § 74 Abs. 5 Satz 2 VwVfG bzw. in dem Verweis auf diese Regelung in § 9 Abs. 2 UVPG einerseits und der allein kumulativ möglichen Veröffentlichungsform nach § 27a VwVfG andererseits selbst zum Ausdruck gebracht, dass andere Formen der öffentlichen Bekanntmachung nicht ausreichend sein sollen (so etwa zu § 41 Abs. 3 VwVfG Kopp/Ramsauer, VwVfG Kommentar, 18. Aufl. 2018, § 41 Rn. 49; zur Entbehrlichkeit einer ordnungsgemäßen Auslegung bei ordnungsgemäßer öffentlicher Bekanntmachung und der damit gegebenen "Anstoßfunktion" BVerwG, Urt. v. 31.07.2012 - 4 A 5000.10 u.a. -, BVerwGE 144, 1 juris Rn. 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2012 - 10 S 731/12

    Sofortvollzug atomrechtlicher Stilllegungs- und Abbauverfügung; Kernkraftwerk

    Auszug aus VG Freiburg, 15.02.2019 - 10 K 536/19
    Ob diese Erwägungen der Behörde tatsächlich genügen, um die Anordnung des Sofortvollzugs zu rechtfertigen, ist für die Einhaltung des formellen Begründungserfordernisses des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht von Bedeutung, da das Gericht im Rahmen des § 80 Abs. 5 VwGO eine eigene Interessenabwägung vornimmt, ohne auf die von der Behörde nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO vorgebrachten Gründe beschränkt zu sein (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.02.2016 - 3 S 2225/15 -, juris Rn. 8; Beschl. v. 06.07.2015 - 8 S 534/15 -, juris Rn. 17; Beschl. v. 25.09.2012 - 10 S 731/12 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 27.09.2011 - 1 S 2554/11 -, juris Rn. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2011 - 1 S 2554/11

    Aufhebung einer Vollziehungsanordnung durch das Gericht wegen unzureichender

    Auszug aus VG Freiburg, 15.02.2019 - 10 K 536/19
    Ob diese Erwägungen der Behörde tatsächlich genügen, um die Anordnung des Sofortvollzugs zu rechtfertigen, ist für die Einhaltung des formellen Begründungserfordernisses des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht von Bedeutung, da das Gericht im Rahmen des § 80 Abs. 5 VwGO eine eigene Interessenabwägung vornimmt, ohne auf die von der Behörde nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO vorgebrachten Gründe beschränkt zu sein (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.02.2016 - 3 S 2225/15 -, juris Rn. 8; Beschl. v. 06.07.2015 - 8 S 534/15 -, juris Rn. 17; Beschl. v. 25.09.2012 - 10 S 731/12 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 27.09.2011 - 1 S 2554/11 -, juris Rn. 1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2011 - 14 B 391/11

    Beseitigung einer Klageverfristung durch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus VG Freiburg, 15.02.2019 - 10 K 536/19
    Entgegen der Einlassung des Antragsgegners und der Beigeladenen ist der Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage auch nicht deshalb unzulässig, weil die in der Hauptsache angefochtene Waldumwandlungsgenehmigung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 09.02.2018 infolge der Verfristung der Klage bestandskräftig geworden wäre (zur Unzulässigkeit des Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO in diesem Fall vgl. OVG NRW, Beschl. v. 24.05.2011 - 14 B 391/11 -, juris Rn. 4; Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 80 Rn. 129).
  • BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 3.04

    Landesamt für Verfassungsschutz; Scientology; informationelles

    Auszug aus VG Freiburg, 15.02.2019 - 10 K 536/19
    Allerdings ist auch die Regelung des § 46 VwVfG zur Unbeachtlichkeit von Verfahrens- und Formfehlern nicht anwendbar, da dort zwar die Möglichkeit der Unbeachtlichkeit des Verstoßes gegen die Regelungen zur "örtlichen Zuständigkeit" einer Behörde geregelt wird, nicht jedoch die Möglichkeit der Unbeachtlichkeit des Verstoßes auch gegen Regelungen zur sachlichen Zuständigkeit (zur fehlenden Erstreckung der Regelung des § 46 VwVfG auf Verstöße gegen die sachliche Zuständigkeit vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 09.03.2005 - 6 C 3.04 -, juris Rn. 14; Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 46 Rn. 23 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.1994 - 11 B 3128/93

    Baurecht: Inhalt einer - durch das BImSchG eingeschränkten - Baugenehmigung;

    Auszug aus VG Freiburg, 15.02.2019 - 10 K 536/19
    Denn mit der in dieser Regelung - bundesrechtlich - bestimmten Einbeziehung aller "andere(n) die Anlage betreffende(n) behördliche(n) Entscheidungen" in das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren ist eine ausschließliche sachliche und verfahrensrechtliche Zuständigkeit des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis als der für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der von der Beigeladenen geplanten Windkraftanlagen im Bereich des Windparks Blumberg zuständigen unteren Immissionsschutzbehörde (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 3; Abs. 3 ImSchZuVO) begründet, die auch die Erteilung der von der Beigeladenen zum Zwecke der Verwirklichung dieses Windparks beantragten Waldumwandlungsgenehmigung umfasst und die Entscheidungszuständigkeit der Forstbehörde nach dem Landeswaldgesetz verdrängt (zu den Folgen der Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG für eine anderweitig erteilte Genehmigung vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.03.2007 - 1 S 1041/05 -, juris Rn. 56; OVG Nds., Beschl. v. 29.08.2013 - 4 ME 76/13 -, juris Rn. 20; OVG NRW, Beschl. v. 25.02.1994 - 11 B 3128/93 -, NVwZ-RR 1995, 61; Seibert, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 87. EL Juli 2018, BImSchG § 13 Rn. 50 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.12.2002 - 7 B 119.02

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Konzentrationswirkung; Teilgenehmigung;

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 566/19

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines Windparks: Konzentrationswirkung für

    Die Beschwerden des Antragsgegners und der Beigeladenen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 15. Februar 2019 - 10 K 536/19 - werden zurückgewiesen.

    Auf den Eilantrag des Antragstellers hat das Verwaltungsgericht Freiburg mit Beschluss vom 15.02.2019 - 10 K 536/19 - die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers vom 29.01.2019 gegen die Waldumwandlungsgenehmigung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 LWaldG vom 09.02.2018 im Wesentlichen mit der Begründung wiederhergestellt, die Genehmigung verstoße gegen die Regelung der sachlichen Behördenzuständigkeit aus § 13 BImSchG.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 823/19

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines

    Hinsichtlich der in Bezug auf den Windpark Blumberg erteilten Waldumwandlungsgenehmigung vom 09.02.2018 hat der Senat mit Beschluss vom heutigen Tag einen erstinstanzlichen Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 15.02.2019 - 10 K 536/19 - (juris) bestätigt, in welchem das Verwaltungsgericht auf einen Eilantrag des Antragstellers die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen die Waldumwandlungsgenehmigung im Wesentlichen mit der Begründung wiederhergestellt hatte, die Genehmigung verstoße gegen die Regelung der sachlichen Behördenzuständigkeit in § 13 BImSchG.
  • VG Freiburg, 12.03.2019 - 1 K 3798/18

    Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Windenergieanlagen;

    Anderes gilt insbesondere nicht im Hinblick auf den Beschluss des Gerichts vom 15.02.2019 (10 K 536/19), mit dem die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die der Beigeladenen zu 2 erteilte Waldumwandlungsgenehmigung wiederhergestellt wurde.

    Die Kammer setzt sich durch die hier vertretene Auslegung, die auch dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 15.02.2019 (10 K 536/19) zugrunde liegt, nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs.

    Die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts hat bereits ausgeführt, dass die der Beigeladenen zu 2 erteilte Waldumwandlungsgenehmigung nicht bestandskräftig geworden ist (Beschluss vom 15.02.2019 - 10 K 536/19 -).

  • VG Karlsruhe, 12.04.2021 - 9 K 3203/19

    Zuständigkeit bei rechtshängigen Klagen gegen Windenergieanlagen nach

    Denn hierbei handelt es sich nach der jüngeren Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg nicht um eine Maßnahme, die die Errichtung einer nach § 4 BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlage lediglich vorbereitet, sondern um eine die Anlage im Sinne von § 3 Abs. 5 BImSchG betreffende behördliche Entscheidung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 17.12.2019 - 10 S 823/19 -, juris, Rn. 10 ff. und - 10 S 566/19 -, juris, Rn. 8 ff. sowie vom 06.08.2020 - 10 S 2941/19 -, juris, Rn. 12 - vgl. auch VG Freiburg, Beschlüsse vom 15.02.2019 - 10 K 536/19 -, juris, Rn. 17 ff. und vom 12.03.2019 - 1 K 3798/18 -, juris, Rn. 29 ff. und - zu einem naturschutzrechtlichen Befreiungsverfahren - Urteil vom 12.05.2020 - 2 K 9611/17 -, juris, Rn. 34 ff. und 69 ff.; a.A. noch etwa Dipper, Waldgesetz für Baden-Württemberg.

    Denn die den genannten Entscheidungen zugrundeliegenden und vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Ergebnis bestätigten Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Freiburg (Beschlüsse vom 15.02.2019 - 10 K 536/19 - NuR 2019, S. 356 und vom 12.03.2019 - 1 K 3798/18 -, beide auch in juris) waren noch während des hiesigen Vorverfahrens ergangen, das erst mit Erlass des Widerspruchsbescheides vom 08.04.2019 endete.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.2020 - 10 S 2941/19

    Missachtung der Konzentrationswirkung von § 13 BImSchG -

    Denn die den genannten Entscheidungen zugrundeliegenden und vom Senat im Ergebnis bestätigten Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Freiburg (Beschlüsse vom 15.02.2019 - 10 K 536/19 - NuR 2019, 356 und vom 12.03.2019 - 1 K 3798/18 - juris) waren während des Laufs der Beschwerdebegründungsfrist bereits ergangen und in der Fachliteratur veröffentlicht und konnten dem Antragsteller daher bekannt sein.
  • VG Freiburg, 20.06.2018 - 4 K 4053/18
    Dem Eilantrag hinsichtlich der Waldumwandlungsgenehmigung für den Windpark Blumberg hat das Gericht mit Beschluss vom 15.02.2019 - 10 K 536/19 - stattgegeben.
  • VG Freiburg, 17.10.2018 - 10 K 5833/18
    Dem Eilantrag hinsichtlich der Waldumwandlungsgenehmigung für den Windpark Blumberg hat das Gericht mit Beschluss vom 15.02.2019 - 10 K 536/19 - stattgegeben.
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