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   LG Düsseldorf, 07.08.2015 - 10 KLs 1/14   

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https://dejure.org/2015,21793
LG Düsseldorf, 07.08.2015 - 10 KLs 1/14 (https://dejure.org/2015,21793)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.08.2015 - 10 KLs 1/14 (https://dejure.org/2015,21793)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. August 2015 - 10 KLs 1/14 (https://dejure.org/2015,21793)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ist bei Verbindung in der HV auch noch eine Terminsgebühr entstanden?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Terminsgebühr eines Pflichtverteidigers bei hinzuverbundenem Verfahren

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 17.11.1997 - 2 Ws 255/97
    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.08.2015 - 10 KLs 1/14
    Für den Bestellungsakt ist keine Beschlussform vorgeschrieben und grundsätzlich können Prozesshandlungen auch des Gerichtes konkludent erfolgen (vgl. OLG Hamburg NJW 1998, 621).
  • OLG Dresden, 07.10.2008 - 2 Ws 455/08

    Erfallen der Terminsgebühr des Pflichtverteidigers bei Verbindung zweier

    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.08.2015 - 10 KLs 1/14
    Unterbleibt er, so ist der Beginn der Hauptverhandlung deshalb von dem Zeitpunkt an anzunehmen, in welchem der Vorsitzende für die Beteiligten erkennbar kundgibt, die Verhandlung in der Sache durchführen zu wollen (vgl. OLG Dresden NStZ-RR 2009, 128; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Auflage, § 243 Rn. 4).
  • OLG Bremen, 19.11.2012 - Ws 183/12
    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.08.2015 - 10 KLs 1/14
    Dabei muss aber zu dem Zeitpunkt die Durchführung der Hauptverhandlung möglich sein, insbesondere muss der Eröffnungsbeschluss vorliegen (vgl. OLG Dresden a.a.O., OLG Bremen NStZ-RR 2013, 128).
  • OLG Hamm, 21.02.2017 - 5 Ws 245/16

    Unterscheidung Verfahrens- und Verschmelzungsverbindung für Gebührenanspruch;

    Soweit der Beschwerdeführer für seine Meinung den Beschluss des LG Düsseldorf vom 07.08.2015 (10 KLs 1/14, juris) heranzieht, ergibt sich bereits aus dem Beschluss ausdrücklich, dass jener Sachverhalt mit dem Sachverhalt der Entscheidung des OLG Dresden nicht vergleichbar sei.
  • LG Dortmund, 13.01.2017 - 34 Qs 70/16

    Verbindung von Verfahren, Aufruf, Eröffnungsentscheidung

    Denn die Durchführung der Hauptverhandlung war noch nicht möglich, weil es an der Prozessvoraussetzung eines Eröffnungsbeschlusses (§§ 203, 207 StPO), im Unterschied zu der vom Verteidiger zitierten Entscheidung des LG Düsseldorf (Beschluss vom 07.08.2015 - Az. 10 KLs 1/14, beck-online), fehlte und dem Amtsgericht dadurch die Durchführung der Hauptverhandlung verboten war (vgl. BGH, NStZ-RR 2011, 150; OLG Hamm, Beschluss vom 06.09.2016 - Az. II-1 Ws 348/16; OLG Dresden, a.a.O.; OLG Bremen, a.a.O.).
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