Rechtsprechung
   LG Osnabrück, 23.03.2012 - 10 KLs 37/11, 10 KLs - 1100 Js 39222/11 - 37/11   

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https://dejure.org/2012,18653
LG Osnabrück, 23.03.2012 - 10 KLs 37/11, 10 KLs - 1100 Js 39222/11 - 37/11 (https://dejure.org/2012,18653)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 23.03.2012 - 10 KLs 37/11, 10 KLs - 1100 Js 39222/11 - 37/11 (https://dejure.org/2012,18653)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 23. März 2012 - 10 KLs 37/11, 10 KLs - 1100 Js 39222/11 - 37/11 (https://dejure.org/2012,18653)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 308 Abs 2 StGB; § ... 308 Abs 1 StGB; § 52 StGB; § 223 StGB; § 224 Abs 1 Nr 5 StGB; § 224 Abs 1 Nr 2 StGB; Berücksichtigung generalpräventiver Aspekte bei der Strafzumessung bei der Verurteilung eines fanatischen Fußballanhängers wegen eines Sprengstoffanschlags in einem Fußballstadion
    Sprengstoffanschlag; Pyrotechnik; Fußballstadion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Urteil im Verfahren wegen des Sprengstoff-Anschlags in der Osnatel-Arena rechtskräftig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Urteil im Verfahren wegen des Sprengstoff-Anschlags in der Osnatel-Arena rechtskräftig - Angeklagter nimmt Revision zurück

  • spiegel.de (Pressemeldung, 23.03.2012)

    Anschlag im Osnabrück-Stadion: Fünf Jahre Haft nach Sprengkörper-Attacke

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Anmeldung für Pressevertreter zur Sitzung bis 15.02.12 erforderlich

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Prozessauftakt am 23.02.2012 um 09:15 Uhr im Saal 272

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    LG Osnabrück, 24.03.2014 - 2 O 2628/13

    Michael C. wegen Sprengkörperwurf in Osnatel-Arena zu Schmerzensgeld verurteilt

    LG Münster, 23.04.2013 - 1 KLs 22/12

    Sprengstoffanschlag an der Bremer Brücke am 10. September 2011

    LG Osnabrück, 23.03.2012 - 10 KLs 37/11

    Sprengstoffanschlag; Pyrotechnik; Fußballstadion

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Sprengstoffanschlag an der Bremer Brücke am 10. September 2011

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 19.12.2002 - 1 StR 405/02

    Täter-Opfer-Ausgleich (sexuelle Selbstbestimmung; Gewaltdelikte; Strafmilderung;

    Auszug aus LG Osnabrück, 23.03.2012 - 10 KLs 37/11
    Um die friedensstiftende Wirkung der Schadenswiedergutmachung zu entfalten, kann jedoch nur dem Täter gemäß § 46a Nr. 1 StGB Strafmilderung zuteil werden, in dessen Verhalten im Verfahren die Übernahme von Verantwortung zum Ausdruck kommt (BGHSt 48, 134 m.w.N.).

    Dabei steht einer Strafmilderung im Sinne dieser Vorschrift nicht von vornherein entgegen, dass der Täter sich - wie im vorliegenden Fall - erst zu einem Zeitpunkt zu finanziellem Ausgleich verpflichtet hat, zu dem ihn das oder die Opfer bereits auf Zahlung in Anspruch genommen haben (BGHSt 48, 134; StV 2000, 129).

    bb) Eine Strafmilderung im Sinne des § 46a Nr. 2 StGB scheitert bereits daran, dass die Vorschrift für die materielle Wiedergutmachung zwingend den Eintritt eines Erfolgs, also eine geleistete (auch Teil-) Zahlung verlangt (vgl. BGHSt 48, 134).

  • BGH, 28.01.2004 - 2 StR 452/03

    Verwertbarkeit von Zeugenaussagen bei nachfolgender Zeugnisverweigerung; Mord;

    Auszug aus LG Osnabrück, 23.03.2012 - 10 KLs 37/11
    Auch im Lichte der von der Verteidigung erstrebten Übertragung der sogenannten "Ehrenmord"-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe (vgl. BGH NStZ 2004, 332; 1995, 79) vermag die Kammer die Herkunft des Angeklagten und seine Verbundenheit zum italienischen Fußball nicht strafmildernd zu bewerten.

    Nur in Fällen, in denen der Täter aufgrund seiner Herkunft und Verwurzelung in einem fremden Rechtskreis diese rechtliche Bewertung nicht erkennt und mit seinem Bewusstsein erfasst, kann ihm dies ausnahmsweise zu Gute gehalten werden (BGH NStZ 2004, 332).

  • BGH, 31.05.2002 - 2 StR 73/02

    Vergewaltigung; Schuldunfähigkeit (BAK-Berechnung; Reduktionsfaktor;

    Auszug aus LG Osnabrück, 23.03.2012 - 10 KLs 37/11
    Erforderlich, aber auch genügend hierfür ist, dass die Art der Behandlung durch den Täter nach den Umständen des Einzelfalls generell geeignet ist, das Leben des Opfers zu gefährden; einer konkreten Gefährdung bedarf es nicht (BGH NStZ-RR 2010, 176-177; NStZ 2005, 156; 2004, 618; NJW 2002, 3264).

    In der Regel wird ferner vorausgesetzt sein, dass das Opfer die Leistungen des Täters als friedensstiftend akzeptiert (BGH NJW 2002, 3264).

  • BGH, 07.10.1994 - 2 StR 319/94

    Blutrache - § 211 StGB, sonstiger niedriger Beweggrund, Ostanatolier, "andere

    Auszug aus LG Osnabrück, 23.03.2012 - 10 KLs 37/11
    Auch im Lichte der von der Verteidigung erstrebten Übertragung der sogenannten "Ehrenmord"-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe (vgl. BGH NStZ 2004, 332; 1995, 79) vermag die Kammer die Herkunft des Angeklagten und seine Verbundenheit zum italienischen Fußball nicht strafmildernd zu bewerten.
  • BGH, 11.10.2005 - 1 StR 195/05

    Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" (Wut und Verärgerung; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus LG Osnabrück, 23.03.2012 - 10 KLs 37/11
    Ungeachtet der Frage, ob die vorgenannte Rechtsprechung überhaupt auf die Strafzumessung im vorliegenden Fall übertragen werden kann, wäre der Maßstab für die objektive Bewertung zunächst den Vorstellungen der Rechtgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland zu entnehmen (BGH a.a.O.; NStZ 2006, 284).
  • BGH, 28.02.1979 - 3 StR 24/79

    Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in einem besonders

    Auszug aus LG Osnabrück, 23.03.2012 - 10 KLs 37/11
    Die Kammer hält die Berücksichtigung generalpräventiver Umstände für zulässig und notwendig (vgl. BGHSt 34, 150; 28, 318), da in der Tat des Angeklagten die zunehmende Gewaltbereitschaft fanatischer Fußballanhänger anlässlich von Fußballspielen zum Ausdruck kommt und eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme der zur Aburteilung stehenden Straftat oder ähnlicher Delikte festzustellen ist (vgl. BGH NStZ 2007, 702; 1987, 100; 1984, 409).
  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 318/86

    Strafaussetzung bei nach langdauernder Heilbehandlung begangenen Taten

    Auszug aus LG Osnabrück, 23.03.2012 - 10 KLs 37/11
    Die Kammer hält die Berücksichtigung generalpräventiver Umstände für zulässig und notwendig (vgl. BGHSt 34, 150; 28, 318), da in der Tat des Angeklagten die zunehmende Gewaltbereitschaft fanatischer Fußballanhänger anlässlich von Fußballspielen zum Ausdruck kommt und eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme der zur Aburteilung stehenden Straftat oder ähnlicher Delikte festzustellen ist (vgl. BGH NStZ 2007, 702; 1987, 100; 1984, 409).
  • BGH, 28.03.1984 - 2 StR 137/84

    Beurteilung des Mundverkehrs und Afterverkehrs bei der Strafzumessung einer

    Auszug aus LG Osnabrück, 23.03.2012 - 10 KLs 37/11
    Die Kammer hält die Berücksichtigung generalpräventiver Umstände für zulässig und notwendig (vgl. BGHSt 34, 150; 28, 318), da in der Tat des Angeklagten die zunehmende Gewaltbereitschaft fanatischer Fußballanhänger anlässlich von Fußballspielen zum Ausdruck kommt und eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme der zur Aburteilung stehenden Straftat oder ähnlicher Delikte festzustellen ist (vgl. BGH NStZ 2007, 702; 1987, 100; 1984, 409).
  • BGH, 17.06.1997 - 1 StR 187/97

    Voraussetzungen eines Aufklärungsbeitrags des Täters - Beitrag des Täters zu

    Auszug aus LG Osnabrück, 23.03.2012 - 10 KLs 37/11
    Der Täter muss durch seine Angaben die Voraussetzungen für die voraussichtlich erfolgreiche Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Belasteten geschaffen haben (BGH NStZ-RR 1998, 25).
  • BGH, 08.05.2007 - 4 StR 173/07

    Gefährliche Körperverletzung (hinterlistiger Überfall); Strafzumessung

    Auszug aus LG Osnabrück, 23.03.2012 - 10 KLs 37/11
    Die Kammer hält die Berücksichtigung generalpräventiver Umstände für zulässig und notwendig (vgl. BGHSt 34, 150; 28, 318), da in der Tat des Angeklagten die zunehmende Gewaltbereitschaft fanatischer Fußballanhänger anlässlich von Fußballspielen zum Ausdruck kommt und eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme der zur Aburteilung stehenden Straftat oder ähnlicher Delikte festzustellen ist (vgl. BGH NStZ 2007, 702; 1987, 100; 1984, 409).
  • BGH, 11.08.1998 - 1 StR 326/98

    Tatbestandsmerkmal der großen Zahl von Menschen bei der besonders schweren

  • BGH, 18.11.1999 - 4 StR 435/99

    Untreue; Strafzumessung; Täter-Opfer-Ausgleich; Wiedergutmachung;

  • BGH, 18.04.2002 - 3 StR 52/02

    Raub; schwere Gesundheitsbeschädigung (individuelle Schadensdisposition; konkrete

  • BGH, 25.05.2001 - 2 StR 78/01

    Zusammentreffen von Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung;

  • BGH, 14.12.1999 - 4 StR 554/99

    Prüfungspflicht; Täter-Opfer-Ausgleich; Strafrahmenmilderung; Sexueller Mißbrauch

  • BGH, 19.10.1999 - 1 StR 515/99

    Strafrahmenverschiebung nach § 46a StGB; Unterlassene Erörterung; Erhebliche

  • BGH, 23.07.2004 - 2 StR 101/04

    Schwere räuberische Erpressung (Gefahr des Todes; Vorsatz); Strafzumessung

  • BGH, 13.05.2003 - 3 StR 128/03

    Gewerbs- und bandenmäßige Fälschung beweiserheblicher Daten (0190-Rufnummern;

  • BGH, 29.04.2004 - 4 StR 43/04

    Landfriedensbruch (Angriff bestimmter Personen als Repräsentanten eines

  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 156/07

    Voraussetzungen der Mittäterschaft bei der unerlaubten Einfuhr von

  • BGH, 04.03.1997 - 1 StR 797/96

    Annahme eines minder schweren Falles einer Betäubungsmittelstraftat wenn der

  • BGH, 05.02.1997 - 2 StR 570/96

    Fehlende Nichtanwendung eines Strafmilderungsgrundes als Revisionsgrund -

  • BGH, 25.02.2010 - 4 StR 575/09

    Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz; gefährliche Körperverletzung (Verwendung

  • LG Köln, 03.12.2020 - 113 KLs 23/19
    Insofern kann auch ein Knallkörper eine Explosion im Sinne des § 308 Abs. 1 StGB herbeiführen (vgl. LG Osnabrück, Urteil vom 23.03.2012, 10 KLs 37/11, Rn. 181 - juris).

    Der Knallkörper war insbesondere nach den Angaben des Sachverständigen Dr. I aufgrund dessen objektiver Beschaffenheit und der konkreten Verwendung im Einzelfall - der Herbeiführung der Explosion des Knallkörpers in unmittelbarer Nähe zu einer großen Anzahl von Menschen - geeignet, erhebliche Verletzungen herbeizuführen (vgl. Zöller, in: Leipold/Tsambikakis/Zöller, Anwaltkommentar StGB, 3. Auflage 2020, § 224, Rn. 8; LG Osnabrück, Urteil vom 23.03.2012, 10 KLs 37/11, Rn. 186 - juris).

  • LG Münster, 23.04.2013 - 1 KLs 22/12

    Sprengstoffanschlag an der Bremer Brücke am 10. September 2011

    Die Kammer hat die Ausdrucke dieser Textnachrichten (Bl. 373 ff. des Sonderbandes Spurensicherungsbericht der Beiakte LG P1 10 KLs 37/11) in der Hauptverhandlung in Augenschein genommen.
  • LG Osnabrück - 12 O 2925/13 (anhängig)

    Weitere Schmerzensgeldklage gg. Michael C. wg. Sprengkörperwurf in Osnatel-Arena

    Juri C. ist wegen dieses Vorfalls rechtskräftig vom Landgericht Osnabrück am 23.03.2012 wegen vorsätzlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden, Az. 10 KLs 37/11.
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