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   FG Köln, 28.06.2004 - 10 Ko 1603/04   

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FG Köln, 28.06.2004 - 10 Ko 1603/04 (https://dejure.org/2004,4166)
FG Köln, Entscheidung vom 28.06.2004 - 10 Ko 1603/04 (https://dejure.org/2004,4166)
FG Köln, Entscheidung vom 28. Juni 2004 - 10 Ko 1603/04 (https://dejure.org/2004,4166)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entstehung der Erledigungsgebühr wegen "Mitwirkens" des Rechtsanwalts an der Erledigung; Auslegung des Begriffs "mitwirken" im finanzgerichtlichen Verfahren

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1642
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Niedersachsen, 17.07.1995 - IX 3/94

    Erledigungsgebühr für die Tätigkeit des Prozeßbevollmächtigten; Umfang der für

    Auszug aus FG Köln, 28.06.2004 - 10 Ko 1603/04
    Ebenso wenig genügt es, dass das Finanzamt unter dem Eindruck der Klagebegründung bzw. eines diese ergänzenden Schriftsatzes oder aufgrund eines Hinweises auf die Rechtslage/Rechtsprechung den Bescheid aufhebt bzw. ändert und damit den Kläger klaglos stellt (FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. September 1995 1 Ko 2/95, EFG 1995, 1077 und Außensenate Stuttgart, Beschluss vom 2. Oktober 1985 XII Ko 1/85, EFG 1986, 309; Niedersächsisches FG, Beschluss vom 17. Juli 1995 IX 3/94 Ko, 1077; FG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Februar 1987 3 Ko 2/87, EFG 1987, 322; FG Bremen, Beschluss vom 16. Dezember 1993 292138 E 2, EFG 1994, 316; Tipke/Kruse, AO/FGO, § 139 FGO Rz 100).
  • FG Köln, 02.07.2001 - 10 Ko 2725/01

    Voraussetzungen für das Verdienen einer Erledigungsgebühr

    Auszug aus FG Köln, 28.06.2004 - 10 Ko 1603/04
    Auch die Vergleichsgebühr wird nicht bereits durch die allgemeine Prozessführung (Klageerhebung und Begründung derselben) verdient; erforderlich ist vielmehr eine darüber hinausgehende Mitwirkung beim Abschluss oder bei der Vorbereitung eines Vergleichs, auch wenn die Vergleichsbereitschaft des Gegners durch die allgemeine Prozessführung gefördert wird (vgl. FG Köln, Beschluss vom 2. Juli 2001 10 Ko 2725/01, EFG 2001, 1321; Riedel/Sußbauer/Fraunholz, BRAGO, 8. Aufl. § 23 Rz. 21).
  • FG Baden-Württemberg, 04.09.1995 - 1 Ko 2/95
    Auszug aus FG Köln, 28.06.2004 - 10 Ko 1603/04
    Ebenso wenig genügt es, dass das Finanzamt unter dem Eindruck der Klagebegründung bzw. eines diese ergänzenden Schriftsatzes oder aufgrund eines Hinweises auf die Rechtslage/Rechtsprechung den Bescheid aufhebt bzw. ändert und damit den Kläger klaglos stellt (FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. September 1995 1 Ko 2/95, EFG 1995, 1077 und Außensenate Stuttgart, Beschluss vom 2. Oktober 1985 XII Ko 1/85, EFG 1986, 309; Niedersächsisches FG, Beschluss vom 17. Juli 1995 IX 3/94 Ko, 1077; FG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Februar 1987 3 Ko 2/87, EFG 1987, 322; FG Bremen, Beschluss vom 16. Dezember 1993 292138 E 2, EFG 1994, 316; Tipke/Kruse, AO/FGO, § 139 FGO Rz 100).
  • FG Köln, 26.11.1986 - II K 135/86
    Auszug aus FG Köln, 28.06.2004 - 10 Ko 1603/04
    Ebenso wenig genügt es, dass das Finanzamt unter dem Eindruck der Klagebegründung bzw. eines diese ergänzenden Schriftsatzes oder aufgrund eines Hinweises auf die Rechtslage/Rechtsprechung den Bescheid aufhebt bzw. ändert und damit den Kläger klaglos stellt (FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. September 1995 1 Ko 2/95, EFG 1995, 1077 und Außensenate Stuttgart, Beschluss vom 2. Oktober 1985 XII Ko 1/85, EFG 1986, 309; Niedersächsisches FG, Beschluss vom 17. Juli 1995 IX 3/94 Ko, 1077; FG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Februar 1987 3 Ko 2/87, EFG 1987, 322; FG Bremen, Beschluss vom 16. Dezember 1993 292138 E 2, EFG 1994, 316; Tipke/Kruse, AO/FGO, § 139 FGO Rz 100).
  • FG Rheinland-Pfalz, 17.02.1987 - 3 Ko 2/87
    Auszug aus FG Köln, 28.06.2004 - 10 Ko 1603/04
    Ebenso wenig genügt es, dass das Finanzamt unter dem Eindruck der Klagebegründung bzw. eines diese ergänzenden Schriftsatzes oder aufgrund eines Hinweises auf die Rechtslage/Rechtsprechung den Bescheid aufhebt bzw. ändert und damit den Kläger klaglos stellt (FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. September 1995 1 Ko 2/95, EFG 1995, 1077 und Außensenate Stuttgart, Beschluss vom 2. Oktober 1985 XII Ko 1/85, EFG 1986, 309; Niedersächsisches FG, Beschluss vom 17. Juli 1995 IX 3/94 Ko, 1077; FG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Februar 1987 3 Ko 2/87, EFG 1987, 322; FG Bremen, Beschluss vom 16. Dezember 1993 292138 E 2, EFG 1994, 316; Tipke/Kruse, AO/FGO, § 139 FGO Rz 100).
  • BFH, 16.12.1969 - VII B 45/68

    Mitwirken bei Beweisaufnahme - Bevollmächtigter - Ergebnis der Beweisaufnahme -

    Auszug aus FG Köln, 28.06.2004 - 10 Ko 1603/04
    Deshalb kommt als "Mitwirkung bei der Erledigung" nur eine besondere Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten in Betracht, die die materielle Erledigung des Rechtsstreits ohne Urteil herbeiführt und die über die bereits mit der Prozess- oder Verhandlungsgebühr abgegoltene Einlegung und Begründung des Rechtsbehelfs hinausgeht (BFH-Beschluss vom 16. Dezember 1969 VII B 45/68, BStBl II 1970, 251).
  • FG Köln, 16.03.2016 - 10 Ko 2520/15

    Zugrundezulegender Streitwert im Rahmen der Kostenfestsetzung bei einem

    Um den Prozessbevollmächtigten im finanzgerichtlichen Verfahren nicht gegenüber einem Rechtsanwalt zu privilegieren, der im Zivilprozess eine auf einen Vergleich gerichtete Tätigkeit entfaltet hatte, wurde für eine "Mitwirkung bei der Erledigung" nach altem Recht in ständiger Rechtsprechung eine besondere Tätigkeit des Bevollmächtigten verlangt, die die materielle Erledigung des Rechtsstreits ohne Urteil herbeiführte und die über die bereits mit der Prozess- oder Verhandlungsgebühr abgegoltene Einlegung und Begründung des Rechtsbehelfs hinausging (vgl. FG Köln, Beschluss vom 28.06.2004 - 10 Ko 1603/04, EFG 2004, 1642; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.09.1995 - 1 Ko 2/95, EFG 1995, 1077, jeweils m.w.N.).

    Aus Gründen der Praktikabilität und Vereinfachung nimmt das Gericht eine nicht unwesentliche Einschränkung des ursprünglichen Klagebegehrens an, wenn es um mehr als 10 % eingeschränkt wird (vgl. FG Köln, Beschluss vom 28.06.2004 - 10 Ko 1603/04, EFG 2004, 1642; vom 30.09.2014 - 10 Ko 2686/14, EFG 2014, 2170).

  • FG Baden-Württemberg, 27.08.2007 - 8 KO 1/07

    Kostenfestsetzung - Ansatz einer Erledigungsgebühr - Entscheidungsbefugnis des

    Die Klageerhebung nebst Begründung und Beratung des Klägers stellt -wie im Streitfall -keine besondere Leistung dar, die nicht bereits mit der Verfahrensgebühr abgegolten wäre (vgl. zu § 24 BRAGO FG Köln Beschluss vom 28. Juni 2004 10 KO 1603/04, EFG 2004, 1642; FG Baden-Württemberg Beschluss vom 4. September 1995 1 KO 2/95, EFG 1995, 1077).

    Es genügt nicht, dass der Beklagte unter dem Eindruck der Klagebegründung bzw. ergänzender Schriftsatzes oder aufgrund eines Hinweises auf die Rechtslage bzw. Rechtsprechung den angegriffenen Bescheid aufhebt bzw. ändert und den Kläger klaglos stellt (vgl. zu § 24 BRAGO FG Köln Beschluss vom 28. Juni 2004 10 KO 1603/04, EFG 2004, 1642 m.w.N.).

  • FG Köln, 28.06.2007 - 10 Ko 715/07

    Abzugsfähigkeit von Vorsteuerbeträgen aus einem errichteten Neubau von der

    Um den Prozessbevollmächtigten im finanzgerichtlichen Verfahren nicht gegenüber einem Rechtsanwalt zu privilegieren, der im Zivilprozess eine auf einen Vergleich gerichtete Tätigkeit entfaltet hatte, wurde für eine "Mitwirkung bei der Erledigung" nach altem Recht in ständiger Rechtsprechung eine besondere Tätigkeit des Bevollmächtigten verlangt, die die materielle Erledigung des Rechtsstreits ohne Urteil herbeiführte und die über die bereits mit der Prozess- oder Verhandlungsgebühr abgegoltene Einlegung und Begründung des Rechtsbehelfs hinausging (FG Köln, Beschluss vom 28. Juni 2004 10 Ko 1603/04, EFG 2004, 1642, FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. September 1995 1 Ko 2/95, EFG 1995, 1077, jeweils m.w.N.).

    Aus Gründen der Praktikabilität und Vereinfachung nimmt das Gericht nicht unwesentliche Einschränkung des ursprünglichen Klagebegehrens an, wenn es um mehr als 10% eingeschränkt wird (FG Köln, Beschluss vom 28. Juni 2004 10 Ko 1603/04, EFG 2004, 1642).

  • FG Schleswig-Holstein, 20.08.2008 - 5 KO 15/08

    Kostenerstattung für das außergerichtliche Vorverfahren - keine Erstattung

    Da nichts dafür ersichtlich ist, dass eine Privilegierung des Prozessbevollmächtigten im finanzgerichtlichen Verfahren gegenüber einem Rechtsanwalt im Zivilprozess, der eine auf einen Vergleich gerichtete Tätigkeit entfaltet, gewollt war, kommt demnach als "Mitwirkung bei der Erledigung" nur eine besondere Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten in Betracht, die eine materielle Erledigung des Rechtsstreits ohne Urteil herbeiführt und die über die bereits mit der Prozess- oder Verhandlungsgebühr abgegoltene Einlegung und Begründung des Rechtsbehelfs hinaus geht (vgl. BFH, Beschluss vom 16. Dezember 1969 VII B 45/68, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1970, 251; FG Köln, Beschlüsse vom 28. Juni 2004 10 Ko 1603/04, EFG 2004, 1642, vom 28. August 2006, 10 Ko 202/06, EFG 2007, 145; vom 13. März 2008 10 Ko 3739/07 zit. nach juris; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. August 2007 8 Ko 1/07, EFG 2007, 1972).

    Da es selbstverständlich ist, dass der Prozessbevollmächtigte in möglichst überzeugender Weise rechtliche Argumente vorträgt, die der Klage seines Mandanten zum Erfolg verhelfen können, stellt dies keine besondere Leistung dar, die nicht bereits mit der Prozessgebühr abgegolten wäre (vgl. FG Köln, Beschlüsse vom 28. Juni 2004, 10 KO 1603/04, EFG 2004, 1642, vom 28. August 2006 10 KO 202/06, EFG 2007, 145, FG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 04. September 1995, 1 KO 2/95, EFG 1995, 1077; vom 27. August 2007 8 KO 1/07, EFG 2007, 1972, Schleswig-Holsteinisches FG, Beschluss vom 20. Dezember 2006 2 KO 189/06, EFG 2007, 383).

  • FG Köln, 13.03.2008 - 10 Ko 3867/07

    Vorliegen einer für die Entstehung einer Erledigungsgebühr hinreichenden

    Dies ist keine besondere Leistung, die nicht bereits mit der Prozessgebühr abgegolten wäre (FG Köln, Beschluss vom 28. Juni 2004 10 Ko 1603/04, EFG 2004, 1642, FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. September 1995 1 Ko 2/95, EFG 1995, 1077).

    Aus Gründen der Praktikabilität und Vereinfachung nimmt der beschließende Senat in inzwischen ständiger Rechtsprechung eine nicht unwesentliche Einschränkung des ursprünglichen Klagebegehrens an, wenn es um mehr als 10% eingeschränkt wird (FG Köln, Beschluss vom 28. Juni 2004 10 Ko 1603/04, EFG 2004, 1642).

  • FG Köln, 23.07.2015 - 10 Ko 597/15

    Streitwert bei gleichzeitiger Anfechtung eines auf 0 Euro lautenden

    Um den Prozessbevollmächtigten im finanzgerichtlichen Verfahren nicht gegenüber einem Rechtsanwalt zu privilegieren, der im Zivilprozess eine auf einen Vergleich gerichtete Tätigkeit entfaltet hatte, wurde für eine "Mitwirkung bei der Erledigung" nach altem Recht in ständiger Rechtsprechung eine besondere Tätigkeit des Bevollmächtigten verlangt, die die materielle Erledigung des Rechtsstreits ohne Urteil herbeiführte und die über die bereits mit der Prozess- oder Verhandlungsgebühr abgegoltene Einlegung und Begründung des Rechtsbehelfs hinausging (FG Köln, Beschluss vom 28.6. 2004 - 10 Ko 1603/04, EFG 2004, 1642, FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4.9. 1995 - 1 Ko 2/95, EFG 1995, 1077, jeweils m.w.N.).

    Aus Gründen der Praktikabilität und Vereinfachung nimmt das Gericht eine nicht unwesentliche Einschränkung des ursprünglichen Klagebegehrens an, wenn es um mehr als 10% eingeschränkt wird (FG Köln, Beschluss vom 28. Juni 2004 10 Ko 1603/04, EFG 2004, 1642).

  • FG Köln, 06.05.2010 - 10 K 4102/09

    Kostenerstattung nach § 77 EStG

    Um den Prozessbevollmächtigten im finanzgerichtlichen Verfahren nicht gegenüber einem Rechtsanwalt zu privilegieren, der im Zivilprozess eine auf einen Vergleich gerichtete Tätigkeit entfaltet hatte, wurde für eine "Mitwirkung bei der Erledigung" nach altem Recht in ständiger Rechtsprechung eine besondere Tätigkeit des Bevollmächtigten verlangt, die die materielle Erledigung des Rechtsstreits ohne Urteil herbeiführte und die über die bereits mit der Prozess- oder Verhandlungsgebühr abgegoltene Einlegung und Begründung des Rechtsbehelfs hinausging (FG Köln, Beschluss vom 28. Juni 2004 10 Ko 1603/04, EFG 2004, 1642, FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. September 1995 1 Ko 2/95, EFG 1995, 1077, jeweils m.w.N.).

    Aus Gründen der Praktikabilität und Vereinfachung wird eine nicht unwesentliche Einschränkung des ursprünglichen Begehrens angenommen, wenn es um mehr als 10% eingeschränkt wurde (FG Köln, Beschluss vom 28. Juni 2004 10 Ko 1603/04, EFG 2004, 1642).

  • FG Köln, 17.06.2009 - 10 Ko 4491/08

    Erledigungsgebühr

    Um den Prozessbevollmächtigten im finanzgerichtlichen Verfahren nicht gegenüber einem Rechtsanwalt zu privilegieren, der im Zivilprozess eine auf einen Vergleich gerichtete Tätigkeit entfaltet hatte, wurde für eine "Mitwirkung bei der Erledigung" nach altem Recht in ständiger Rechtsprechung eine besondere Tätigkeit des Bevollmächtigten verlangt, die die materielle Erledigung des Rechtsstreits ohne Urteil herbeiführte und die über die bereits mit der Prozess- oder Verhandlungsgebühr abgegoltene Einlegung und Begründung des Rechtsbehelfs hinausging (FG Köln, Beschluss vom 28. Juni 2004 10 Ko 1603/04, EFG 2004, 1642, FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. September 1995 1 Ko 2/95, EFG 1995, 1077, jeweils m.w.N.).

    Aus Gründen der Praktikabilität und Vereinfachung nimmt das Gericht eine nicht unwesentliche Einschränkung des ursprünglichen Klagebegehrens an, wenn es um mehr als 10% eingeschränkt wird (FG Köln, Beschluss vom 28. Juni 2004 10 Ko 1603/04, EFG 2004, 1642).

  • FG Köln, 08.12.2008 - 10 Ko 1455/08

    Bemessung des Streitwerts bei der Anfechtung von Steuerbescheiden nach dem

    Um den Prozessbevollmächtigten im finanzgerichtlichen Verfahren nicht gegenüber einem Rechtsanwalt zu privilegieren, der im Zivilprozess eine auf einen Vergleich gerichtete Tätigkeit entfaltet hatte, wurde für eine "Mitwirkung bei der Erledigung" nach altem Recht in ständiger Rechtsprechung eine besondere Tätigkeit des Bevollmächtigten verlangt, die die materielle Erledigung des Rechtsstreits ohne Urteil herbeiführte und die über die bereits mit der Prozess- oder Verhandlungsgebühr abgegoltene Einlegung und Begründung des Rechtsbehelfs hinausging (FG Köln, Beschluss vom 28. Juni 2004 10 Ko 1603/04, EFG 2004, 1642, FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. September 1995 1 Ko 2/95, EFG 1995, 1077, jeweils m.w.N.).

    Aus Gründen der Praktikabilität und Vereinfachung nimmt das Gericht eine nicht unwesentliche Einschränkung des ursprünglichen Klagebegehrens an, wenn es um mehr als 10% eingeschränkt wird (FG Köln, Beschluss vom 28. Juni 2004 10 Ko 1603/04, EFG 2004, 1642).

  • FG Köln, 13.03.2008 - 10 Ko 3739/07

    Erledigungsgebühr als zusätzliche Vergütung für Verhandlungen eines

    Um den Prozessbevollmächtigten im finanzgerichtlichen Verfahren nicht gegenüber einem Rechtsanwalt zu privilegieren, der im Zivilprozess eine auf einen Vergleich gerichtete Tätigkeit entfaltet hatte, wurde für eine "Mitwirkung bei der Erledigung" nach altem Recht in ständiger Rechtsprechung eine besondere Tätigkeit des Bevollmächtigten verlangt, die die materielle Erledigung des Rechtsstreits ohne Urteil herbeiführte und die über die bereits mit der Prozess- oder Verhandlungsgebühr abgegoltene Einlegung und Begründung des Rechtsbehelfs hinausging (FG Köln, Beschluss vom 28. Juni 2004 10 Ko 1603/04, EFG 2004, 1642, FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. September 1995 1 Ko 2/95, EFG 1995, 1077, jeweils m.w.N.).

    Aus Gründen der Praktikabilität und Vereinfachung nimmt das Gericht nicht unwesentliche Einschränkung des ursprünglichen Klagebegehrens an, wenn es um mehr als 10% eingeschränkt wird (FG Köln, Beschluss vom 28. Juni 2004 10 Ko 1603/04, EFG 2004, 1642).

  • FG Köln, 28.08.2006 - 10 Ko 202/06

    Streitwerthöhe nach Differenzbetrag zwischen festgesetztem und begehrtem

  • FG Köln, 30.09.2014 - 10 Ko 2686/14

    Erledigungsgebühr bei Zustimmung zu einer gerichtlichen Verständigung

  • FG Köln, 08.12.2008 - 10 Ko 1355/08

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

  • FG Köln, 16.06.2011 - 10 Ko 933/11

    Entstehen einer Erledigungsgebühr

  • FG Schleswig-Holstein, 20.08.2008 - 5 K 220/07

    Erstattungsfähigkeit der Zeitgebühr eines Steuerberaters für die Prüfung von

  • FG Köln, 28.02.2011 - 10 Ko 1119/10

    Kläger und Finanzamt sparen bei Einigung im Klageverfahren

  • FG Köln, 26.02.2007 - 10 Ko 1308/06

    Möglichkeit der Ermäßigung der Verfahrensgebühr bei vorzeitiger Beendigung des

  • FG Hamburg, 09.05.2016 - 3 KO 114/16

    Finanzgerichtsordnung/Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: Aussetzung der Vollstreckung

  • FG Köln, 29.05.2018 - 2 Ko 3253/17

    Anforderungen an die Erstattung einer Erledigungsgebühr an den Erinnerungsführer

  • FG Köln, 29.05.2018 - 2 Ko 1654/17

    Kostenfestsetzung: Keine - automatische - Erledigungsgebühr, wenn das

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 01.06.2010 - 2 Ko 4/10

    Entscheidungsbefugnis des Berichterstatters über die Erinnerung - Voraussetzungen

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