Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 20.06.1996 - 10 L 780/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,8588
OVG Niedersachsen, 20.06.1996 - 10 L 780/94 (https://dejure.org/1996,8588)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.06.1996 - 10 L 780/94 (https://dejure.org/1996,8588)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Juni 1996 - 10 L 780/94 (https://dejure.org/1996,8588)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,8588) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • webshoprecht.de

    Zur Einstufung eines Hautpflegemittels mit 1%igem Clotrimazol-Anteil als Arzneimittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 2 Abs. 1 AMG; § 2 Abs. 3 Nr. 3 AMG; § 4 Abs. 1 LMG; 65/65 EWGRL; 768/76 EWGRL
    Arzneimittel; Kosmetikum; Hautschutzpräparat; Clotrimazol; Prüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Arzneimittel; Kosmetikum; Hautschutzpräparat; Clotrimazol; Prüfung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.1995 - 13 A 3778/93

    Einstellung eines Verwaltungsverfahrens; Verwaltungsakt; Umsetzung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.1996 - 10 L 780/94
    Haut- und Nagelschutzpräparate mit einem Anteil an Clotrimazol in Höhe von 1% sind wegen der Mykosen heilenden Wirkung ungeachtet ihres Einsatzes zum Schutz vor Pilzbefall Arzneimittel iSd § 2 Abs. 1 AMG und keine kosmetischen Mittel nach § 4 Abs. 1 LMBG (LMG) (aA OVG Münster, Urt. v. 29.3.1995 - 13 A 3778/93 -, ZLR 1995, 555).

    Das OVG Münster hat auf die Berufung der Herstellerfirma mit Urteil vom 29. März 1995 - 13 A 3778/93 - den angefochtenen Gerichtsbescheid sowie die Ordnungsverfügung des Regierungspräsidenten D in der Fassung des Widerspruchsbescheides aufgehoben, weil es die streitigen Erzeugnisse als Kosmetika und nicht als Arzneimittel bewertet hat.

    Während des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu 1) nach Ergehen des rechtskräftigen Urteils des OVG Münster vom 29. März 1995 - 13 A 3778/93 -, ZLR 1995, 555, den Antrag gestellt, in Abänderung des Senatsbeschlusses vom 25. März 1992 - 10 M 902/92 - die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage gegen die Untersagungsverfügung der Beklagten vom 26. November 1991 wiederherzustellen.

    Die hiervon abweichende Auffassung des OVG Münster (Urt. v. 29.3.1995 - 13 A 3778/93 -, ZLR 1995, 555) vermag der erkennende Senat nicht zu teilen.

  • EuGH, 16.04.1991 - C-112/89

    Upjohn / Farzoo

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.1996 - 10 L 780/94
    Es ist Sache des nationalen Gerichts, von Fall zu Fall die erforderlichen Qualifizierungen vorzunehmen, wobei es die pharmakologischen Eigenschaften des betreffenden Erzeugnisses, so wie sie beim gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Kenntnisse festgestellt werden können, die Modalitäten seiner Anwendung, den Umfang seiner Verbreitung und seine Bekanntheit bei den Verbrauchern zu berücksichtigen hat (EuGH, Urt. v. 16.4.1991 - Rs C-112/89 -, LRE 28, 19, 21 ff.).

    Dann falle ein Erzeugnis, das den Charakter eines Arzneimittels oder einer Arzneispezialität aufweise, doch nicht in den Geltungsbereich der Kosmetik-RL, sondern unterliege allein der Arzneimittel-RL (EuGH, Urt. v. 16.4.1991 - Rs C - 112/89 -, LRE 28, 19, 24).

  • BVerwG, 24.11.1994 - 3 C 2.93

    Arzneimittel - Begriffsbestimmung - Therapeutische Wirksamkeit - Therapeutischer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.1996 - 10 L 780/94
    Mit der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, dass der Begriff des Arzneimittels in der Verordnung über apothekenpflichtige und frei verkäufliche Arzneimittel in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. November 1988 (BGBl I S. 2150) nicht definiert, sondern vorausgesetzt werde (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1994 - 3 C 2.93 -, NVwZ-RR 1995, 625, 627), geht der erkennende Senat hiervon nunmehr auch für die erwähnte Verordnung über verschreibungspflichtige Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (zuletzt geändert durch die 34. Änderungsverordnung v. 7.6.1995, BGBl I S. 789) aus (ebenso OVG Münster, aaO, S. 559; Kloesel/Cyran, AMG, § 2 Anm. 34 b).

    Der Anwendungsbereich der arzneimittelrechtlichen Vorschriften ist vielmehr wegen der erstrebten Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln, insbesondere im Hinblick auf ihre Qualität, ihre Wirksamkeit und ihre Unbedenklichkeit (vgl. § 1 AMG), "objektiv" anhand tatsächlicher Gegebenheiten abzugrenzen (BVerwG, Urt. v. 24.11.1994 - 3 C 2.93 -, NVwZ-RR 1995, 625, 626).

  • BGH, 17.09.1965 - Ib ZR 11/64

    Apothekenzwang bei sog. Vorbeugungsmitteln

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.1996 - 10 L 780/94
    Er kann die antimykotische Wirkung des Stoffes Clotrimazol in dieser Konzentration nicht verneinen, auch nicht dadurch, dass er nur auf eine vorbeugende Wirkung ("Schützt wirksam vor Pilzbefall") abstellt (vgl. BGH, Urt. v. 17.9.1965 - Ib ZR 11/64 -, BGHZ 44, 208, 218).
  • BVerwG, 19.10.1989 - 3 C 35.87

    Zur Einordnung von Desinfektionsmitteln - GEHWOL Nagelpilz-Tinktur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.1996 - 10 L 780/94
    Der Gedanke des Vorrangs bzw. der Spezialität des Arzneimittelbegriffs lässt sich auch damit begründen, dass die Gewährleistung einer effektiven Arzneimittelsicherheit, die dem Schutz des überragend wichtigen Gemeinschaftsgutes der Volksgesundheit dient, umfassende und intensive Eingriffsbefugnisse der zuständigen Fachbehörden verlange (BVerwG, Urt. v. 19.10.1989 - 3 C 35/87 -, NJW 1990, 2948 zu § 69 Abs. 1 AMG).
  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 33.89

    Irreführung - Gemeinschaftsrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.1996 - 10 L 780/94
    Daher kommt es nicht mehr darauf an, ob der engere Begriff des kosmetischen Mittels der Kosmetik-RL bei § 4 Abs. 1 LMBG im Wege einer "Auslegungshilfe" (BVerwG, Urt. v. 23.1.1992 - BVerwG 3 C 33.89 -, BVerwGE 89, 320, 323 f.) oder "unmittelbaren Wirkung" oder Zielverbindlichkeit nach Art. 189 Abs. 3 EWGV zugrunde zu legen ist oder nicht; denn gesetzessystematisch sperrt bereits § 2 Abs. 3 Nr. 3 AMG, wonach Arzneimittel nicht kosmetische Mittel im Sinne des § 4 LMBG sind, die Prüfung nach § 4 Abs. 1 LMBG, wenn bereits ein Arzneimittel nach der Funktion vorliegt.
  • OVG Berlin, 16.01.1986 - 5 B 2.85
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.1996 - 10 L 780/94
    Auszugehen ist zunächst in Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung der Kläger und des OVG Münster sowie der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. Fresenius, Verkehrsfähigkeit von sog. Fitnessprodukten für Sportler nach dem AMG und dem LMBG, Pharma Recht 1987, 105) von § 4 Abs. 1 LMBG (ebenso OVG Berlin, Urt. v. 16.1.1986 - OVG 5 B 2/85 -, OVGE 17, 234, 236).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht