Weitere Entscheidung unten: VG Saarlouis, 06.03.2009

Rechtsprechung
   VG Gießen, 25.02.2009 - 10 L 80/09.GI   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,18592
VG Gießen, 25.02.2009 - 10 L 80/09.GI (https://dejure.org/2009,18592)
VG Gießen, Entscheidung vom 25.02.2009 - 10 L 80/09.GI (https://dejure.org/2009,18592)
VG Gießen, Entscheidung vom 25. Februar 2009 - 10 L 80/09.GI (https://dejure.org/2009,18592)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 2 Abs 1 GG, Art 4 GG, § 4 Abs 2 Nr 2 TierSchG
    Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Duldung einer wöchentlichen Schächtung; Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 4a Abs. 2 Nr. 2 Tierschutzgesetz (TierSchG); Anforderungen an die Zulässigkeit einer Schächtung; Zulässigkeit der Abgabe von geschächtetem Fleisch an gläubige ...

  • Wolters Kluwer

    Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht erlaubt Schächten unter Auflagen

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Nutztiere - Rinder, Schafe

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 24.11.2004 - 11 UE 317/03

    Ausnahmegenehmigung zum Schächten

    Auszug aus VG Gießen, 25.02.2009 - 10 L 80/09
    Der Anspruch des Antragstellers auf Erteilung der im Dezember 2008 beantragten Ausnahmegenehmigung auf fehlerfreie Ermessensausübung bei der Entscheidung über die Erteilung der Ausnahmegenehmigung verdichtet sich aber auf die einzig rechtmäßige Entscheidung auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung, wenn die Voraussetzungen des § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG vorliegen; allerdings steht der zuständigen Behörde dabei im Hinblick auf die notwendige inhaltliche Konkretisierung der Genehmigung, insbesondere zu den näheren Umständen des Schächtens, ein Beurteilungsspielraum zu, der von ihr sachgerecht auszufüllen ist (vgl. Hess.VGH, Urteil vom 24.11.2004 - 11 UE 317/03 -, sowie Beschluss vom 19.01.2005 - 11 TG 206/05 -).

    In der Vergangenheit haben sowohl der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 24.11.2004 - 11 UE 317/03 -) wie auch das Bundesverwaltungsgericht (23.11.2006 - 3 C 30.05 -) im Hinblick auf den Antragsteller festgestellt, dass dieser glaubhaft gemacht habe, dass eine Ausnahmegenehmigung erforderlich sei, um den Bedürfnissen von Angehörigen einer religiösen Gruppierung im Islam zu entsprechen, nach deren gemeinsamer Glaubensüberzeugung zwingende Vorschriften ihrer Religion den Genuss des Fleisches nicht geschächteter Tiere untersagen.

    Wie bereits dargelegt, kann die zuständige Behörde aber als integrale Bestandteile der Ausnahmegenehmigung Regelungen für die ordnungsgemäße Durchführung des Schächtens treffen (siehe hierzu BVerwG, Urteil vom 15.01.2002, a.a.O.; Hess. VGH, Urteil vom 24.11.2004 - 11 UE 317/03 - und Beschluss vom 19.01.2005 - 11 TG 206/05 -); ebenso hat es der Antragsgegner in der Hand, durch entsprechende Nebenbestimmungen sicherzustellen, dass das betäubungslose Schlachten lediglich in dem Umfang praktiziert wird, wie es zur Versorgung der Kunden notwendig ist, die aus religiösen Gründen nur Fleisch von geschächteten Tieren verzehren dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.11.2006 - 3 C 30.05 -).

    Zu den Inhalten solcher Nebenbestimmungen, durch die die Belange des Tierschutzes - insbesondere nach Einführung des § 20a GG - soweit wie möglich gewahrt werden, gehören insbesondere "die Anforderungen an die Fixierungsmöglichkeiten der Tiere, dass Vorhalten eines geeigneten Betäubungsgerätes, die Art und Weise des Hautschnitts, der Durchtrennung der Weichteile des Halses bis auf die Wirbelsäule, die Anwesenheit von für die Schlachtung erforderlichen Personen, die Zuführung von Tieren zum Schlachtbereich, das Fixieren der Tiere im Stehen oder nach Verbringen in eine sitzende Position oder im Liegen auf einer Schräge bzw. in Seiten- oder Rückenlage auf einem Schlachtschraken, die Vorbereitung des Schächtschnitts durch Freilegung der Haut, eine geeignete mechanische Fixiereinrichtung für Rinder, insbesondere im Hinblick auf die bauliche Gestaltung und Funktion der Einrichtung ggf. nach Beurteilung durch einen Sachverständigen, die Art und Beschaffenheit des Schächtinstrumentes im Hinblick auf Länge und Schärfe, die Anbringung des Schächtschnitts, sowie die Art und Dauer der tierärztlichen Überwachung" (vgl. hierzu Hess. VGH, Urteil vom 24.11.2004, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.11.2006 - 3 C 30.05

    Staatszielbestimmung; Tierschutz; Schächten; betäubungsloses Schlachten;

    Auszug aus VG Gießen, 25.02.2009 - 10 L 80/09
    In der Vergangenheit haben sowohl der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 24.11.2004 - 11 UE 317/03 -) wie auch das Bundesverwaltungsgericht (23.11.2006 - 3 C 30.05 -) im Hinblick auf den Antragsteller festgestellt, dass dieser glaubhaft gemacht habe, dass eine Ausnahmegenehmigung erforderlich sei, um den Bedürfnissen von Angehörigen einer religiösen Gruppierung im Islam zu entsprechen, nach deren gemeinsamer Glaubensüberzeugung zwingende Vorschriften ihrer Religion den Genuss des Fleisches nicht geschächteter Tiere untersagen.

    Wie bereits dargelegt, kann die zuständige Behörde aber als integrale Bestandteile der Ausnahmegenehmigung Regelungen für die ordnungsgemäße Durchführung des Schächtens treffen (siehe hierzu BVerwG, Urteil vom 15.01.2002, a.a.O.; Hess. VGH, Urteil vom 24.11.2004 - 11 UE 317/03 - und Beschluss vom 19.01.2005 - 11 TG 206/05 -); ebenso hat es der Antragsgegner in der Hand, durch entsprechende Nebenbestimmungen sicherzustellen, dass das betäubungslose Schlachten lediglich in dem Umfang praktiziert wird, wie es zur Versorgung der Kunden notwendig ist, die aus religiösen Gründen nur Fleisch von geschächteten Tieren verzehren dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.11.2006 - 3 C 30.05 -).

  • BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99

    Schächten

    Auszug aus VG Gießen, 25.02.2009 - 10 L 80/09
    Durch seine Entscheidung vom 15. Januar 2002 - 1 BvR 1783/99 - (BVerfGE 104, 337 f.) hat das Bundesverfassungsgericht nämlich uneingeschränkt vorgegeben, dass für einen Schlachter, dessen berufliche Tätigkeit durch die Zielsetzung gekennzeichnet ist, seine - durch eine entsprechende Glaubensüberzeugung gebundenen - Kunden mit dem Fleisch (betäubungslos) geschächteter Tiere zu versorgen, das Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 4 GG streitet.
  • BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 30.03

    Milchquote; Referenzmenge; Rückgewähr nach Ende eines Pachtverhältnisses;

    Auszug aus VG Gießen, 25.02.2009 - 10 L 80/09
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG vom 15.01.2002, a.a.O.) sowie des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 23.11.2006 - 3 C 30.03 -) liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung gem. § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG bereits dann vor, wenn derjenige, der die Ausnahmegenehmigung nach § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG zur Versorgung der Mitglieder einer Gemeinschaft benötigt, substantiiert und nachvollziehbar darlegt, dass nach der gemeinsamen Glaubensüberzeugung seiner Kunden der Verzehr des Fleisches von Tieren zwingend eine betäubungslose Schlachtung voraussetzt und/oder die berufliche Tätigkeit des antragstellenden Schlachters zudem durch die Zielsetzung gekennzeichnet ist, seine Kunden entsprechend der gemeinsamen Glaubensüberzeugung mit dem Fleisch (betäubungslos) geschächteter Tiere zu versorgen.
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Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 06.03.2009 - 10 L 80/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,24908
VG Saarlouis, 06.03.2009 - 10 L 80/09 (https://dejure.org/2009,24908)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 06.03.2009 - 10 L 80/09 (https://dejure.org/2009,24908)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 06. März 2009 - 10 L 80/09 (https://dejure.org/2009,24908)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabis-Konsum

  • blutalkohol PDF, S. 395
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrerlaubnisentziehung bei Cannabiskonsum

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Saarlouis, 14.02.2008 - 10 L 2082/07
    Auszug aus VG Saarlouis, 06.03.2009 - 10 L 80/09
    hierzu VG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.05.2008, 10 L 304/08, und vom 14.02.2008, 10 L 2082/07; im Weiteren eine Fahreignungsrelevanz und fehlendes Trennungsvermögen bereits bei einer im Anschluss an die Autofahrt unter Cannabiseinfluss gemessenen THC-Konzentration zwischen 1, 0 und 2, 0 ng/ml annehmend: VGH Baden-Württemberg, zuletzt Beschlüsse vom 13.12.2007, 10 S 1272/07, DAR 2008, 277 und vom 27.03.2006, 10 S 2519/05, NJW 2006, 2135 ff; OVG Schleswig Holstein, Beschluss vom 07.06.2005, 4 MB 49/05, zitiert nach Juris; vgl. im Weiteren auch OVG Hamburg, Beschluss vom 15.12.2005, Bs 214/05, NJW 2006, 1367; abweichend OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.01.2004, 7 A 10206/03, DAR 2004, 413, welches bei einer THC-Konzentration von 2, 0 ng/ml die Feststellung verlangt, dass cannabisbedingte Beeinträchtigungen aufgetreten sind, die im Allgemeinen Auswirkungen auf die Sicherheit des Straßenverkehrs haben; noch weitergehend BayVGH, Beschluss vom 25.01.2006, 11 CS 05.1711, ZfS 2006, 236, wonach bei gelegentlichem Konsum von Cannabis und Fahren mit einer THC-Konzentration zwischen 1, 0 und 2, 0 ng/ml vor einer etwaigen Entziehung der Fahrerlaubnis ein medizinisch-psychologisches Gutachten einzuholen ist.

    VG des Saarlandes, Beschluss vom 14.02.2008, 10 L 2082/07; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 07.09.2006, 1 W 39/06, und vom 14.07.2006, 1 W 35/06; vgl. allgemein auch den Beschluss des OVG des Saarlandes vom 30.09.2002, 9 W 25/02, ZfS 2003, 44.

  • OVG Saarland, 30.09.2002 - 9 W 25/02

    Cannabiskonsum

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.03.2009 - 10 L 80/09
    VG des Saarlandes, Beschluss vom 14.02.2008, 10 L 2082/07; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 07.09.2006, 1 W 39/06, und vom 14.07.2006, 1 W 35/06; vgl. allgemein auch den Beschluss des OVG des Saarlandes vom 30.09.2002, 9 W 25/02, ZfS 2003, 44.

    Schließlich kann der Antragsteller auch aus der angeführten Entscheidung des OVG des Saarlandes vom 30.09.2002, 9 W 25/02, nichts zu seinen Gunsten herleiten, da es dort um die Frage des regelmäßigen Cannabiskonsums gegangen ist und im Übrigen im Zeitpunkt der Entziehungsverfügung eine mehrmonatige, gutachterlich bestätigte Abstinenzzeit vorgelegen hat.

  • OLG Naumburg, 14.05.2007 - 1 W 39/06

    Sachgerechte Schlüsselung von Gemeinkosten - Beschaffung von Ausgleichsenergie

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.03.2009 - 10 L 80/09
    VG des Saarlandes, Beschluss vom 14.02.2008, 10 L 2082/07; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 07.09.2006, 1 W 39/06, und vom 14.07.2006, 1 W 35/06; vgl. allgemein auch den Beschluss des OVG des Saarlandes vom 30.09.2002, 9 W 25/02, ZfS 2003, 44.
  • VG Saarlouis, 30.05.2008 - 10 L 304/08

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Cannabiskonsum

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.03.2009 - 10 L 80/09
    hierzu VG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.05.2008, 10 L 304/08, und vom 14.02.2008, 10 L 2082/07; im Weiteren eine Fahreignungsrelevanz und fehlendes Trennungsvermögen bereits bei einer im Anschluss an die Autofahrt unter Cannabiseinfluss gemessenen THC-Konzentration zwischen 1, 0 und 2, 0 ng/ml annehmend: VGH Baden-Württemberg, zuletzt Beschlüsse vom 13.12.2007, 10 S 1272/07, DAR 2008, 277 und vom 27.03.2006, 10 S 2519/05, NJW 2006, 2135 ff; OVG Schleswig Holstein, Beschluss vom 07.06.2005, 4 MB 49/05, zitiert nach Juris; vgl. im Weiteren auch OVG Hamburg, Beschluss vom 15.12.2005, Bs 214/05, NJW 2006, 1367; abweichend OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.01.2004, 7 A 10206/03, DAR 2004, 413, welches bei einer THC-Konzentration von 2, 0 ng/ml die Feststellung verlangt, dass cannabisbedingte Beeinträchtigungen aufgetreten sind, die im Allgemeinen Auswirkungen auf die Sicherheit des Straßenverkehrs haben; noch weitergehend BayVGH, Beschluss vom 25.01.2006, 11 CS 05.1711, ZfS 2006, 236, wonach bei gelegentlichem Konsum von Cannabis und Fahren mit einer THC-Konzentration zwischen 1, 0 und 2, 0 ng/ml vor einer etwaigen Entziehung der Fahrerlaubnis ein medizinisch-psychologisches Gutachten einzuholen ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 10 S 1272/07

    Fahrerlaubnisentziehung; Streitwert bei eigenständig bedeutsamen

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.03.2009 - 10 L 80/09
    hierzu VG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.05.2008, 10 L 304/08, und vom 14.02.2008, 10 L 2082/07; im Weiteren eine Fahreignungsrelevanz und fehlendes Trennungsvermögen bereits bei einer im Anschluss an die Autofahrt unter Cannabiseinfluss gemessenen THC-Konzentration zwischen 1, 0 und 2, 0 ng/ml annehmend: VGH Baden-Württemberg, zuletzt Beschlüsse vom 13.12.2007, 10 S 1272/07, DAR 2008, 277 und vom 27.03.2006, 10 S 2519/05, NJW 2006, 2135 ff; OVG Schleswig Holstein, Beschluss vom 07.06.2005, 4 MB 49/05, zitiert nach Juris; vgl. im Weiteren auch OVG Hamburg, Beschluss vom 15.12.2005, Bs 214/05, NJW 2006, 1367; abweichend OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.01.2004, 7 A 10206/03, DAR 2004, 413, welches bei einer THC-Konzentration von 2, 0 ng/ml die Feststellung verlangt, dass cannabisbedingte Beeinträchtigungen aufgetreten sind, die im Allgemeinen Auswirkungen auf die Sicherheit des Straßenverkehrs haben; noch weitergehend BayVGH, Beschluss vom 25.01.2006, 11 CS 05.1711, ZfS 2006, 236, wonach bei gelegentlichem Konsum von Cannabis und Fahren mit einer THC-Konzentration zwischen 1, 0 und 2, 0 ng/ml vor einer etwaigen Entziehung der Fahrerlaubnis ein medizinisch-psychologisches Gutachten einzuholen ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2004 - 7 A 10206/03

    Fahren unter Drogeneinfluss - Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.03.2009 - 10 L 80/09
    hierzu VG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.05.2008, 10 L 304/08, und vom 14.02.2008, 10 L 2082/07; im Weiteren eine Fahreignungsrelevanz und fehlendes Trennungsvermögen bereits bei einer im Anschluss an die Autofahrt unter Cannabiseinfluss gemessenen THC-Konzentration zwischen 1, 0 und 2, 0 ng/ml annehmend: VGH Baden-Württemberg, zuletzt Beschlüsse vom 13.12.2007, 10 S 1272/07, DAR 2008, 277 und vom 27.03.2006, 10 S 2519/05, NJW 2006, 2135 ff; OVG Schleswig Holstein, Beschluss vom 07.06.2005, 4 MB 49/05, zitiert nach Juris; vgl. im Weiteren auch OVG Hamburg, Beschluss vom 15.12.2005, Bs 214/05, NJW 2006, 1367; abweichend OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.01.2004, 7 A 10206/03, DAR 2004, 413, welches bei einer THC-Konzentration von 2, 0 ng/ml die Feststellung verlangt, dass cannabisbedingte Beeinträchtigungen aufgetreten sind, die im Allgemeinen Auswirkungen auf die Sicherheit des Straßenverkehrs haben; noch weitergehend BayVGH, Beschluss vom 25.01.2006, 11 CS 05.1711, ZfS 2006, 236, wonach bei gelegentlichem Konsum von Cannabis und Fahren mit einer THC-Konzentration zwischen 1, 0 und 2, 0 ng/ml vor einer etwaigen Entziehung der Fahrerlaubnis ein medizinisch-psychologisches Gutachten einzuholen ist.
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.06.2005 - 4 MB 49/05

    Gelegentlicher Cannabiskonsum - Fahrtauglichkeit - fehlendes trennungsvermögen

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.03.2009 - 10 L 80/09
    hierzu VG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.05.2008, 10 L 304/08, und vom 14.02.2008, 10 L 2082/07; im Weiteren eine Fahreignungsrelevanz und fehlendes Trennungsvermögen bereits bei einer im Anschluss an die Autofahrt unter Cannabiseinfluss gemessenen THC-Konzentration zwischen 1, 0 und 2, 0 ng/ml annehmend: VGH Baden-Württemberg, zuletzt Beschlüsse vom 13.12.2007, 10 S 1272/07, DAR 2008, 277 und vom 27.03.2006, 10 S 2519/05, NJW 2006, 2135 ff; OVG Schleswig Holstein, Beschluss vom 07.06.2005, 4 MB 49/05, zitiert nach Juris; vgl. im Weiteren auch OVG Hamburg, Beschluss vom 15.12.2005, Bs 214/05, NJW 2006, 1367; abweichend OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.01.2004, 7 A 10206/03, DAR 2004, 413, welches bei einer THC-Konzentration von 2, 0 ng/ml die Feststellung verlangt, dass cannabisbedingte Beeinträchtigungen aufgetreten sind, die im Allgemeinen Auswirkungen auf die Sicherheit des Straßenverkehrs haben; noch weitergehend BayVGH, Beschluss vom 25.01.2006, 11 CS 05.1711, ZfS 2006, 236, wonach bei gelegentlichem Konsum von Cannabis und Fahren mit einer THC-Konzentration zwischen 1, 0 und 2, 0 ng/ml vor einer etwaigen Entziehung der Fahrerlaubnis ein medizinisch-psychologisches Gutachten einzuholen ist.
  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1711

    Entziehung der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum, Trennen von Konsum

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.03.2009 - 10 L 80/09
    hierzu VG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.05.2008, 10 L 304/08, und vom 14.02.2008, 10 L 2082/07; im Weiteren eine Fahreignungsrelevanz und fehlendes Trennungsvermögen bereits bei einer im Anschluss an die Autofahrt unter Cannabiseinfluss gemessenen THC-Konzentration zwischen 1, 0 und 2, 0 ng/ml annehmend: VGH Baden-Württemberg, zuletzt Beschlüsse vom 13.12.2007, 10 S 1272/07, DAR 2008, 277 und vom 27.03.2006, 10 S 2519/05, NJW 2006, 2135 ff; OVG Schleswig Holstein, Beschluss vom 07.06.2005, 4 MB 49/05, zitiert nach Juris; vgl. im Weiteren auch OVG Hamburg, Beschluss vom 15.12.2005, Bs 214/05, NJW 2006, 1367; abweichend OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.01.2004, 7 A 10206/03, DAR 2004, 413, welches bei einer THC-Konzentration von 2, 0 ng/ml die Feststellung verlangt, dass cannabisbedingte Beeinträchtigungen aufgetreten sind, die im Allgemeinen Auswirkungen auf die Sicherheit des Straßenverkehrs haben; noch weitergehend BayVGH, Beschluss vom 25.01.2006, 11 CS 05.1711, ZfS 2006, 236, wonach bei gelegentlichem Konsum von Cannabis und Fahren mit einer THC-Konzentration zwischen 1, 0 und 2, 0 ng/ml vor einer etwaigen Entziehung der Fahrerlaubnis ein medizinisch-psychologisches Gutachten einzuholen ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.2006 - 10 S 2519/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabis-Konsums; Trennungsvermögen;

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.03.2009 - 10 L 80/09
    hierzu VG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.05.2008, 10 L 304/08, und vom 14.02.2008, 10 L 2082/07; im Weiteren eine Fahreignungsrelevanz und fehlendes Trennungsvermögen bereits bei einer im Anschluss an die Autofahrt unter Cannabiseinfluss gemessenen THC-Konzentration zwischen 1, 0 und 2, 0 ng/ml annehmend: VGH Baden-Württemberg, zuletzt Beschlüsse vom 13.12.2007, 10 S 1272/07, DAR 2008, 277 und vom 27.03.2006, 10 S 2519/05, NJW 2006, 2135 ff; OVG Schleswig Holstein, Beschluss vom 07.06.2005, 4 MB 49/05, zitiert nach Juris; vgl. im Weiteren auch OVG Hamburg, Beschluss vom 15.12.2005, Bs 214/05, NJW 2006, 1367; abweichend OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.01.2004, 7 A 10206/03, DAR 2004, 413, welches bei einer THC-Konzentration von 2, 0 ng/ml die Feststellung verlangt, dass cannabisbedingte Beeinträchtigungen aufgetreten sind, die im Allgemeinen Auswirkungen auf die Sicherheit des Straßenverkehrs haben; noch weitergehend BayVGH, Beschluss vom 25.01.2006, 11 CS 05.1711, ZfS 2006, 236, wonach bei gelegentlichem Konsum von Cannabis und Fahren mit einer THC-Konzentration zwischen 1, 0 und 2, 0 ng/ml vor einer etwaigen Entziehung der Fahrerlaubnis ein medizinisch-psychologisches Gutachten einzuholen ist.
  • VG Saarlouis, 13.09.2007 - 10 L 1006/07

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruches gegen die

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.03.2009 - 10 L 80/09
    hierzu VG des Saarlandes, Beschluss vom 13.09.2007, 10 L 1006/07.
  • VGH Bayern, 27.03.2006 - 11 CS 05.1559

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis, Begriff des "gelegentlichen"

  • OVG Hamburg, 15.12.2005 - 3 Bs 214/05

    (Anordnung der sofortigen Vollziehung bei Fahrerlaubnisentziehung als Regelfall;

  • VG Saarlouis, 24.02.2009 - 10 K 724/09

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum;

    hierzu VG des Saarlandes, Beschlüsse vom 06.03.2009, 10 L 80/09; vom 30.05.2008, 10 L 304/08 und vom 14.02.2008, 10 L 2082/07; im Weiteren eine Fahreignungsrelevanz und fehlendes Trennungsvermögen bereits bei einer im Anschluss an die Autofahrt unter Cannabiseinfluss gemessenen THC-Konzentration zwischen 1, 0 und 2, 0 ng/ml annehmend: VGH Baden-Württemberg, zuletzt Beschlüsse vom 13.12.2007, 10 S 1272/07, DAR 2008, 277 und vom 27.03.2006, 10 S 2519/05, NJW 2006, 2135 ff; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07.06.2005, 4 MB 49/05, zitiert nach Juris; siehe auch OVG Hamburg, Beschluss vom 15.12.2005, Bs 214/05, NJW 2006, 1367; abweichend OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.01.2004, 7 A 10206/03, DAR 2004, 413, das bei einer THC-Konzentration von 2, 0 ng/ml die Feststellung verlangt, dass cannabisbedingte Beeinträchtigungen aufgetreten sind, die im Allgemeinen Auswirkungen auf die Sicherheit des Straßenverkehrs haben; noch weitergehend BayVGH, Beschluss vom 25.01.2006, 11 Cs 05.1711, ZfS 2006, 236, wonach bei gelegentlichen Konsum von Cannabis und Fahren mit einer THC-Konzentration zwischen 1, 0 und 2, 0 ng/ml vor einer Entziehung der Fahrerlaubnis ein medizinisch-psychologisches Gutachten einzuholen ist.

    hierzu VG des Saarlandes, Beschluss vom 06.03.2009, 10 L 80/09, wonach der dort festgestellte - und vorliegend vom Kläger noch übertroffene - Wert von 0, 038 mg/l Tetrahydrocannabinol-Carbonsäure nach dem in jenem Verfahren eingeholten Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin deutlich über dem Wert liege, der üblicherweise bei einem einmaligen oder gelegentlichen Konsum gegeben sei.

  • VG Saarlouis, 11.03.2016 - 5 L 101/16

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Entzug der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsum

    Im Übrigen müsste er die Behauptungen, er sei nach den Angaben der behandelnden Ärztin trotz der Einnahme von Dronabinol in der Lage sei, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen und gegenüber anderen Drogenkonsumenten in hohem Maße zuverlässig im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO - etwa durch Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung der Ärztin - glaubhaft machen, um dies mit Erfolg geltend machen zu können.(Vgl. VG des Saarlandes, Beschluss vom 06.03.2009 - 10 L 80/09 -, a.a.O.; ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.12.2013 - 16 B 1344/13 -, juris, unter Hinweis auf OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02.03.2011 - 10 B 11400/10-, NJW 2011, 1985 = NZV 2011, 573; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.02.2009 - 4 LB 61/08-, juris, und Beschluss vom 07.06.2005 - 4 MB 49/05-, juris, VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.02.2007 - 10 S 2302/06-, juris).

    Die Anforderungen an ein ausreichendes Trennungsvermögen sind daher nur erfüllt, wenn der Konsument Fahren und Konsum in jedem Fall derart zu trennen vermag, dass eine Beeinträchtigung seiner verkehrsrelevanten Eigenschaften durch die Einnahme von Cannabis unter keinen Umständen eintreten kann.(Vgl. VG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.11.2014 - 6 L 1765/14 - und vom 27.10.2014 - 6 L 961/14 - unter Hinweis auf Urteil vom 25.02.2011 - 10 K 955/10 - und Beschlüsse vom 30.05.2008 - 10 L 304/08 -, vom 08.07.2008 - 10 L 518/08 -, vom 06.03.2009 - 10 L 80/09 - und vom 30.07.2009 - 10 L 590/09 -).

  • VG Saarlouis, 27.02.2013 - 10 L 255/13

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Konsum von Amphetamin

    hierzu etwa die Beschlüsse der Kammer vom 14.02.2008, 10 L 2082/07, vom 06.03.2009, 10 L 80/09 und vom 07.11.2011, 10 L 1549/11 und vom 27.03.2012, 10 L 204/12, sowie die Beschlüsse des OVG des Saarlandes vom 14.07.2006, 1 W 35/06, und vom 15.12.2011, 1 B 420/11, jeweils m.w.N.

    VG des Saarlandes, Urteil vom 25.02.2011, 10 K 955/10, und Beschlüsse vom 30.05.2008, 10 L 304/08, vom 08.07.2008, 10 L 518/08, vom 06.03.2009, 10 L 80/09, und vom 30.07.2009, 10 L 590/09.

  • VG Saarlouis, 30.07.2009 - 10 L 590/09
    hierzu etwa die Beschlüsse der Kammer vom 14.2.2008, 10 L 2082/07 und vom 6.3.2009, 10 L 80/09, sowie den Beschluss des OVG des Saarlandes vom 14.07.2006, 1 W 35/06, jeweils mit weiteren Nachweisen.

    So die Kammer etwa in ihren Beschlüssen vom 30.05.2008, 10 L 304/08, 8.7.2008, 10 L 518/08, und 6.3.2009, 10 L 80/09.

  • VG Saarlouis, 31.05.2013 - 10 L 442/13

    Fahrerlaubnisentziehungsverfahren: Fahreignungsrelevanter Cannabiskonsum;

    hierzu etwa die Beschlüsse der Kammer vom 14.02.2008, 10 L 2082/07, vom 06.03.2009, 10 L 80/09 und vom 07.11.2011, 10 L 1549/11 und vom 27.03.2012, 10 L 204/12, sowie die Beschlüsse des OVG des Saarlandes vom 14.07.2006, 1 W 35/06, und vom 15.12.2011, 1 B 420/11, jeweils m.w.N.

    VG des Saarlandes, Urteil vom 25.02.2011, 10 K 955/10, und Beschlüsse vom 30.05.2008, 10 L 304/08, vom 08.07.2008, 10 L 518/08, vom 06.03.2009, 10 L 80/09, und vom 30.07.2009, 10 L 590/09.

  • VG Saarlouis, 23.01.2013 - 10 K 156/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach gelegentlichem Drogenkonsum

    hierzu etwa die Beschlüsse der Kammer vom 14.2.2008, 10 L 2082/07 und vom 6.3.2009, 10 L 80/09, sowie den Beschluss des OVG des Saarlandes vom 14.07.2006, 1 W 35/06, jeweils mit weiteren Nachweisen.

    So die Kammer etwa in ihren Beschlüssen vom 30.05.2008, 10 L 304/08, 8.7.2008, 10 L 518/08, vom 6.3.2009, 10 L 80/09, und vom 30.07.2009, 10 L 590/09, sowie a.a.O.

  • VG Saarlouis, 27.03.2012 - 10 L 204/12

    Annahme gelegentlichen Konsums von Cannabis ohne Trennungsvermögen bei Nachweis

    hierzu etwa die Beschlüsse der Kammer vom 14.2.2008, 10 L 2082/07, vom 6.3.2009, 10 L 80/09 und vom 07.11.2011, 10 L 1549/11, sowie die Beschlüsse des OVG des Saarlandes vom 14.07.2006, 1 W 35/06, und vom 15.12.2011, 1 B 420/11, jeweils mit weiteren Nachweisen.

    So die Kammer etwa im Urteil vom 25.02.2011, 10 K 955/10, und in ihren Beschlüssen vom 30.05.2008, 10 L 304/08, 8.7.2008, 10 L 518/08, 6.3.2009, 10 L 80/09, und 30.07.2009, 10 L 590/09, sowie a.a.O.

  • VG Saarlouis, 25.02.2011 - 10 K 955/10

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Cannabiskonsum

    hierzu auch die Beschlüsse der Kammer vom 10.09.2010, 10 L 650/10, und vom 06.03.2009, 10 L 80/09.
  • VG Saarlouis, 21.04.2011 - 10 K 637/10

    Anspruch auf Rücknahme einer bestandskräftigen Fahrerlaubniserteilung

    dazu ausführlich den Kammerbeschluss vom 06.03.2009, 10 L 80/09; ferner Kammerurteil vom 25.02.2011, 10 K 955/10.
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