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   OVG Niedersachsen, 17.04.2012 - 10 LB 161/08   

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https://dejure.org/2012,10080
OVG Niedersachsen, 17.04.2012 - 10 LB 161/08 (https://dejure.org/2012,10080)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.04.2012 - 10 LB 161/08 (https://dejure.org/2012,10080)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. April 2012 - 10 LB 161/08 (https://dejure.org/2012,10080)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Ausgleichszahlung für Stärkekartoffelerzeuger

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 1 Buchst. d VO Nr. 97/95/EG; § 10 Abs. 1 S. 1 MOG; § 37 Abs. 1 VwVfG
    Erzeugervereinigung i.S.d. Art. 1 Buchst. d VO Nr. 97/95/EG als eine auf gewisse Dauer angelegte und mitgliedschaftlich organisierte Vereinigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erzeugervereinigung i.S.d. Art. 1 Buchst. d VO Nr. 97/95/EG als eine auf gewisse Dauer angelegte und mitgliedschaftlich organisierte Vereinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erzeugervereinigung i.S.d. Art. 1 Buchst. d VO Nr. 97/95/EG als eine auf gewisse Dauer angelegte und mitgliedschaftlich organisierte Vereinigung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rücknahme von Ausgleichszahlungen für Stärkekartoffelerzeuger bei nur mittelbarem Anbauvertrag

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 09.12.2004 - 3 C 37.03

    Landwirtschaftsrecht; Gemeinschaftsrecht; Marktorganisationen; Agrarmarkt;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.04.2012 - 10 LB 161/08
    Entscheidend ist, wie der Empfänger den Verwaltungsakt verstehen musste (vgl. BVerwG, Teilurteil vom 9. Dezember 2004 - BVerwG 3 C 37.03 -, Buchholz 451.90 Sonstiges Europäisches Recht Nr. 198).

    Entscheidend ist, wie der Empfänger den Verwaltungsakt verstehen musste (BVerwG, Teilurteil vom 9. Dezember 2004, a.a.O.; Beschluss vom 16. November 2009, a.a.O.).

    Das nationale Recht stellt beide Wege zur Verfügung, bestimmt aber, dass bei Einschaltung des Stärkeunternehmens dieses nur als Stellvertreter des Kartoffelerzeugers auftritt (BVerwG, Teilurteil vom 9. Dezember 2004, a.a.O.).

    Ist hiernach das Stärkeunternehmen nur Vertreter des materiell Begünstigten, so ist es selbst zwar Bekanntmachungsadressat, nicht jedoch Regelungsadressat der Bewilligungsbescheide, und zwar auch nicht zugleich und neben dem Kartoffelerzeuger (BVerwG, Teilurteil vom 9. Dezember 2004, a.a.O.).

    Eine Erzeugervereinigung muss auf eine gewisse Dauer angelegt sein und eine mitgliedschaftliche Organisationsstruktur aufweisen wie dies etwa bei einer Genossenschaft der Fall ist (BVerwG, Teilurteil vom 9. Dezember 2004, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2012 - 10 LB 157/08

    Hinreichende Bestimmtheit zurückgenommener Bewilligungsbescheide über

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.04.2012 - 10 LB 161/08
    Ist ein Widerspruchsverfahren durchgeführt worden und hat die Widerspruchsbehörde mit dem Widerspruchsbescheid den Inhalt des Verwaltungsakts ausgelegt, ist von diesem Inhalt auszugehen (vgl. Senatsurteil vom 21. Februar 2012 - 10 LB 157/08 -, juris; U. Stelkens, a.a.O., Rdnr. 76).

    Denn es weist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im gegenwärtigen Stand keine Rechtsvorschriften auf, welche die Befugnis der Behörde dem Beihilfeempfänger gegenüber regeln, in der Durchführung des Gemeinschaftsrechts Verwaltungsakte über gewährte Prämien und Beihilfen zu widerrufen oder zurückzunehmen (EuGH, Urteile vom 13. März 2008 - C-383/06 [Vereniging Nationaal Overlegorgaan Sociale Werkvoorziening] -, Slg. 2008, I-1561 und vom 15. Januar 2009 - C-281/07 [Bayerische Hypotheken- und Vereinsbank] -, Slg. 2009, I-91; Senatsurteile vom 17. Mai 2011 - 10 LC 266/08 -, RdL 2011, 317 = AUR 2011, 404, vom 20. Dezember 2011 - 10 LC 174/09 - juris und vom 17. Januar 2012 - 10 LC 193/07 - juris, vom 21. Februar 2012 - 10 LB 157/08 -, juris).

    Hiernach kommt das nationale Recht zur Anwendung, jedoch unter Beachtung der durch das Gemeinschaftsrecht gezogenen Grenzen (vgl. Senatsurteil vom 21. Februar 2012, a.a.O.).

    Unabhängig davon, dass auch eine solche längere Verjährungsfrist gewahrt wäre, kommt nach derzeitiger Rechtslage eine längere nationale Verjährungsfrist nicht zur Anwendung (vgl. Senatsurteil vom 21. Februar 2012, a.a.O.).

  • EuGH, 16.03.2006 - C-94/05

    Emsland-Stärke - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr. 97/95 - An

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.04.2012 - 10 LB 161/08
    Folglich kann ein Vertrag, der zwischen einem Stärkeunternehmen und einem Unternehmen geschlossen wurde, das die Kartoffeln unmittelbar oder mittelbar von Kartoffelerzeugern bezieht, nicht als Anbauvertrag im Sinne der genannten Vorschrift angesehen werden, auch wenn er als solcher bezeichnet worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 16. März 2006 - C 94/05 [Emsland-Stärke] -, Slg. 2006, I-2619).

    Dieses Verbot bezweckt zum einen - wie aus der vierten Begründungserwägung dieser Verordnung hervorgeht - das Kontingent zu schützen, indem es die Kontrolle der von den Stärkeunternehmen gekauften Kartoffelmenge durch die zuständigen nationalen Behörden erleichtert (vgl. EuGH, Urteil vom 16. März 2006, a.a.O.).

    Das Erfordernis eines unmittelbar mit den Erzeugern geschlossenen Anbauvertrags ist das einzige Mittel, um zu verhindern, dass ein Teil des Kaufpreises, der von dem Stärkeunternehmen tatsächlich gezahlt worden ist, von Zwischenhändlern vereinnahmt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 16. März 2006, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 17.04.2012 - 10 LB 162/08

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Einwilligung des Verpächters zur

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Verfahren unter den Aktenzeichen 10 LB 161/08 und 10 LB 162/08 verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

    Daneben wurden den Anträgen auf Ausgleichszahlungen für Erzeuger von Stärkekartoffeln nach Art. 11 Abs. 1 und 2 Verordnung (EG) Nr. 97/95 die bestätigten Zahlungsverzeichnisse nach Art. 10 der Verordnung vorgelegt, die u.a. den Namen des Erzeugers, die Nummer des Anbauvertrags sowie Datum und Nummer der Abnahmescheine enthalten (vgl. Bl. 133 f. Beiakte B zu 10 LB 161/08).

    So finden sich in den beigezogenen Verwaltungsvorgängen die Durchschriften der Gutschriften (Bl. 73 bis 82 Beiakte F zu 10 LB 161/08) und Kopien der Zahlungsverzeichnisse (Gutschriftenzusammenstellungen Bl. 133 f. Beiakte E zu 10 LB 161/08).

    17, 4 %; insoweit wird auf die Feststellungen in dem Prüfbericht unter dem 13. September 1999 (Bl. 125 Beiakte B zu 10 LB 161/08) verwiesen.

  • OVG Niedersachsen, 02.07.2012 - 10 LA 63/11

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme und Rückforderung von Beihilfen für die Impfung

    Das ist derjenige, dem gegenüber das Rechtsverhältnis begründet worden ist, sofern nicht zwischenzeitlich eine Rechtsnachfolge stattgefunden hat (BVerwG, Teilurteil vom 9. Dezember 2009 - BVerwG 3 C 37.03 - Buchholz 451.90 Sonstiges Europäisches Recht Nr. 198 mit weiteren Nachweisen; Senatsurteile vom 21. Februar 2012 - 10 LB 155/08 und 10 LB 157/08 -, vom 17. April 2012 - 10 LB 161/08 und 10 LB 162/08 - sowie vom 15. Mai 2012 10 LB 188/08 -, juris).
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