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   OVG Niedersachsen, 28.09.2016 - 10 LB 38/16   

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OVG Niedersachsen, 28.09.2016 - 10 LB 38/16 (https://dejure.org/2016,33617)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.09.2016 - 10 LB 38/16 (https://dejure.org/2016,33617)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. September 2016 - 10 LB 38/16 (https://dejure.org/2016,33617)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 DGrünErhV ND; DirektZahlVerpflG; Art 3 EGV 1122/2009; Art 4 EGV 73/2009
    Bedingung; Betriebsprämie; CC; CC Verstoß; Cross Compliance; Dauergrünland; Dauergrünlanderhaltungsgebot; Dauergrünlandumbruch; Sanktion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 19.09.2013 - 3 C 25.12

    Änderung der Rechtslage i.R.d. Wiederaufgreifen des Verfahrens durch die Änderung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.09.2016 - 10 LB 38/16
    Diese Regelungssystematik ist für die Umsetzung von CC-Pflichten, die sich aus Richtlinien ergeben, in der Rechtsprechung gebilligt worden (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.3.2013 - 3 C 25/12 -) und nunmehr im Unionsrecht ausdrücklich geregelt (vgl. Art. 93 Abs. 2 Verordnung (EU) Nr. 1306/2013).

    Schließlich handelt es sich bei der Kürzung von Direktzahlungen wegen eines CC-Verstoßes nach Art. 23 Verordnung (EG) Nr. 73/2009 i. V. m. Art. 2 Nr. 10 Verordnung (EG) Nr. 1122/2009, der insoweit den Begriff der "Unregelmäßigkeit" gegenüber der allgemeinen Definition in Art. 1 Abs. 2 Verordnung (EG/EURATOM) Nr. 2988/95 sektorspezifisch erweitert, um eine Sanktion i. S. d. Art. 5 Verordnung (EG/EURATOM) Nr. 2988/95 (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.9.2013 - 3 C 25/12 -, juris, Rn. 18), wie nunmehr in Art. 91 Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 klargestellt ist (vgl. Dänicke, AuR 2015, 335, 340).

    Erforderlich ist aber jedenfalls eine nationale Norm, aus der sich die CC-relevante Verpflichtung ergibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.9.2013 - 3 C 25/12 -, juris, Rn. 25 f.); der Umfang und die Dauer der Verpflichtung müssen normativ vorgegeben sein, dürfen hingegen nicht im Ermessen der Verwaltung liegen.

  • EuGH, 02.10.2014 - C-47/13

    Einweg-Getränkeverpackungen; Dosenpfand; Rücknahmepflicht; Pfandpflicht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.09.2016 - 10 LB 38/16
    Nach den Angaben der Beklagten in dem Parallelverfahren mit dem Aktenzeichen 10 LB 3/16 sei dies jedoch in der Region Niedersachsen/Bremen ausgehend von dem maßgebenden neuen, dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 2. Oktober 2014 (C-47/13) entsprechenden Begriffsverständnis von Dauergrünland bereits im Vorjahr 2013 der Fall gewesen.

    Sie räumt ein, dass "unter Beachtung der Ausführungen des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 2. Oktober 2014 (- C-47/13 -) schon zu Beginn des Antragsjahres 2014 der Dauergrünlandanteil" (in der Region Niedersachsen/Bremen) "wieder so gestiegen sei, dass die Abnahme im Verhältnis zum Referenzjahr wieder weniger als 5 % betragen habe".

    Dies gilt auch dann, wenn nachträglich eine Neuberechnung erforderlich ist, weil die Behörden irrtümlich - wie vorliegend auf Grund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 2. Oktober 2014 (- C-47/13 -) - von einem fehlerhaften Verständnis des Begriffs "Dauergrünland" ausgegangen sind.

  • OVG Niedersachsen, 31.03.2016 - 10 LB 32/14

    Beanspruchung von Forderungen eines Parlamentspräsidenten im Verfassungsgefüge

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.09.2016 - 10 LB 38/16
    Denn die Klägerin habe unter Bezugnahme u.a. auf das Senatsurteil vom 31. März 2016 (- 10 LB 32/14 -, juris, Rn. 59 ff.) zutreffend darauf verwiesen, dass danach das Verbot nach § 2 Abs. 1 DG-ErhVO, ungenehmigt Dauergrünland umzubrechen, nicht - wie vom Verwaltungsgericht angenommen - bis zur Bekanntgabe des Wiederanstiegs der Quote nach § 2 Abs. 1 Satz 4 DG-ErhVO im Niedersächsischen Ministerialblatt am 19. Dezember 2014 fortbestanden habe, sondern stattdessen auf die inhaltliche Richtigkeit dieser Bekanntmachung abzustellen sei.

    Aus der demnach inhaltlich lediglich zulässigen deklaratorischen Wirkung einer von der Exekutive festzustellenden Bedingung für die innere Wirksamkeit einer Norm, hier der 5 %-Schwelle für die Genehmigungspflicht nach § 2 Abs. 1 Satz 2 DG-ErhVO, hat der Senat weiter geschlossen (vgl. Urt. v. 31. März 2016 - 10 LB 32/14 -), dass es mit dieser deklaratorischen Wirkung unvereinbar wäre,.

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2016 - 10 LB 82/14

    Gemeinsame Agrarpolitik; Agrarbeihilfe; Direktzahlung; Betriebsprämie;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.09.2016 - 10 LB 38/16
    Zudem handele es sich bei dem ungenehmigten Umbruch von Dauergrünland nicht um ein Dauerdelikt (vgl. zuletzt Senatsurt. v. 27.4.2016 - 10 LB 82/14 -, juris, Leitsatz 2), so dass eine Verminderung des Kürzungssatzes auch nicht auf die vermeintlich nicht über den 19. Dezember 2014 hinausgehende Dauer des Verstoßes gestützt werden könne.

    Wie der Senat wiederholt, zuletzt mit Urteil vom 27. April 2016 (- 10 LB 82/14 -, juris, Rn. 61) entschieden hat, ist es nicht zu beanstanden,.

  • BVerwG, 29.04.1999 - 8 B 87.99

    Neustädter Bucht; Speedboot; Sportboot; Lärmschutz; Schallemission; Schallpegel;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.09.2016 - 10 LB 38/16
    Wie bereits zuvor zum rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot ausgeführt, wirkt sich aber auch ein solcher, ebenfalls aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteter Vertrauensschutz nur zu Gunsten und nicht zu Lasten von Bürgern bzw. zu Gunsten öffentlicher Rechtsträger (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.4.1999 - 8 B 87/99 -, juris, Rn. 4, m. w. N.) aus, kann jedoch nicht zugleich eine letztlich CC-relevante und damit den Bürger belastende übergangsweise Fortgeltung des fehlerhaften Begriffsverständnisses von Dauergrünland rechtfertigen.
  • BVerfG, 08.12.2014 - 2 BvR 450/11

    Contergan

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.09.2016 - 10 LB 38/16
    Dass die Anforderungen an die Bestimmtheit von Normen zu Gunsten bzw. zu Lasten von natürlichen Personen unterschiedlich sind, wird aus dem unterschiedlichen Geltungsumfang des Analogieverbots deutlich: Zu Lasten der Normunterworfenen gilt etwa nach Art. 103 Abs. 2 GG ein Analogieverbot (vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 8.12.2014 - 2 BvR 450/11 -, juris, Rn. 19).
  • BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75

    Grund - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik -Gemeinsame

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.09.2016 - 10 LB 38/16
    In der Rechtsprechung (vgl. für ein Bundesgesetz: BVerfG, Urt. v. 8.7.1976 - 1 BvL 19/75, 1 BvL 20/75, 1 BvR 148/75 -, BVerfGE 42, 263 ff., sowie sinngemäß für eine Verordnung des Bundes: BVerwG, Urt. v. 16.1.2003 - 7 C 31/02 -, BVerwGE 117, 322 ff.), Literatur (vgl. von Lewinski, in: Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Art. 82, Rn. 283 ff.) und Praxis (vgl. BMJ, Handbuch der Rechtsförmlichkeit, 3. Aufl., Ziffer 11.3, Rn. 452 ff.) zu dem Art. 45 Nds.Verf. im Kern entsprechenden Art. 82 GG ist zu Recht anerkannt, dass danach der maßgebliche Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Norm (Gesetz) nicht unter allen Umständen wörtlich und unter genauer Bestimmung eines Termins in der Norm (Gesetz) selbst angeführt sein muss, sondern eine Norm ggf. auch in der Weise in Kraft gesetzt werden kann, dass hierfür ein hinreichend bestimmtes Ereignis, also eine Bedingung maßgebend sein soll.
  • BVerwG, 16.01.2003 - 7 C 31.02

    Begehung; CC-Verstoß; Dauergrünlandumbruch; Feststellung; mehrere Verstöße

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.09.2016 - 10 LB 38/16
    In der Rechtsprechung (vgl. für ein Bundesgesetz: BVerfG, Urt. v. 8.7.1976 - 1 BvL 19/75, 1 BvL 20/75, 1 BvR 148/75 -, BVerfGE 42, 263 ff., sowie sinngemäß für eine Verordnung des Bundes: BVerwG, Urt. v. 16.1.2003 - 7 C 31/02 -, BVerwGE 117, 322 ff.), Literatur (vgl. von Lewinski, in: Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Art. 82, Rn. 283 ff.) und Praxis (vgl. BMJ, Handbuch der Rechtsförmlichkeit, 3. Aufl., Ziffer 11.3, Rn. 452 ff.) zu dem Art. 45 Nds.Verf. im Kern entsprechenden Art. 82 GG ist zu Recht anerkannt, dass danach der maßgebliche Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Norm (Gesetz) nicht unter allen Umständen wörtlich und unter genauer Bestimmung eines Termins in der Norm (Gesetz) selbst angeführt sein muss, sondern eine Norm ggf. auch in der Weise in Kraft gesetzt werden kann, dass hierfür ein hinreichend bestimmtes Ereignis, also eine Bedingung maßgebend sein soll.
  • OVG Niedersachsen, 29.08.2012 - 10 LC 107/10

    Bedingung; Betriebsprämie; CC; CC-Verstoß; Cross Compliance; Dauergrünland;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.09.2016 - 10 LB 38/16
    Denn eine solche gerichtliche Entscheidung stellt grundsätzlich vorbehaltlich abweichender, hier aber nicht ersichtlicher spezieller Regelungen die Rechtslage klar und wirkt damit auch für die Vergangenheit und nicht erst in die Zukunft (vgl. Senatsurt. v. 29.8.2012 - 10 LC 107/10 -, juris, Rn. 52 ff.).
  • BVerwG, 29.08.2008 - 6 B 49.08

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.09.2016 - 10 LB 38/16
    Demgegenüber sind die Gerichte insbesondere zum Schutz der Grundrechte zu richterlicher Rechtsfortbildung in dem Sinne befugt, dass sie bei unzureichenden gesetzlichen Vorgaben das materielle Recht gegebenenfalls aus den allgemeinen Rechtsgrundlagen ableiten können und müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.8.2008 - 6 B 49/08 -, juris, Rn. 9, m. w. N.).
  • BVerwG, 27.06.2013 - 3 C 21.12

    Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie

  • OVG Niedersachsen, 28.09.2016 - 10 LB 3/16

    Anderweitige Verpflichtung; Baumreihe; Baumschutz; Betriebsprämie;

  • OVG Niedersachsen, 28.09.2016 - 10 LB 3/16

    Strafrechtliche Verurteilung wegen Gebrauchens unechter Personaldokumente bei der

    An dieser Rechtsprechung hält der Senat unter Berücksichtigung der Einwände der Beklagten fest; wegen der Einzelheiten wird auf die Gründe in dem Urteil des Senats vom heutigen Tag in dem Parallelverfahren mit dem Aktenzeichen 10 LB 38/16 verwiesen.
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