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   LG Dortmund, 23.11.2016 - 10 O 11/16   

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https://dejure.org/2016,43182
LG Dortmund, 23.11.2016 - 10 O 11/16 (https://dejure.org/2016,43182)
LG Dortmund, Entscheidung vom 23.11.2016 - 10 O 11/16 (https://dejure.org/2016,43182)
LG Dortmund, Entscheidung vom 23. November 2016 - 10 O 11/16 (https://dejure.org/2016,43182)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Bezirksschornsteinfeger, Beliehener, unzulässiger Hinweis in Feuerstättenbescheid

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidriges Verhalten eines Bezirksschornsteinfegers durch einen unzulässigen Hinweis in einem Feuerstättenbescheid

  • kanzlei.biz

    Werbung eines Schornsteinfegers in Feuerstättenbescheid unzulässig

  • online-und-recht.de

    Werbung in einem öffentlichen Feuerstättenbescheid durch Schornsteinfeger rechtswidrig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß eines Schornsteinfegers durch Feuerstättenbescheid bei Vermischung von Funktion als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger mit privatwirtschaftliche

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Anzeige eines Schornsteinfegers in Feuerstättenbescheid wettbewerbswidrig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß eines Schornsteinfegers durch Feuerstättenbescheid bei Vermischung von Funktion als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger mit privatwirtschaftlichen Leistungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung in öffentlichem Feuerstättenbescheid wettbewerbswidrig

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2017, 200
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Aurich, 12.02.2014 - 6 O 17/12

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Werbung eines

    Auszug aus LG Dortmund, 23.11.2016 - 10 O 11/16
    In einer ähnlichen Konstellation hat das OLG Celle (GRUR-RR 2004, 374) entschieden, dass eine Stadt, die private Grabpflegearbeiten anbietet, sich gegenüber den privaten Gärtnereien einen nicht gerechtfertigten Wettbewerbsvorteil verschafft, wenn sie Hinterbliebenen, die die städtische Friedhofsverwaltung wegen des" Kaufs" einer Grabstelle aufsuchen müssen, Grabpflegeleistungen durch ihre Mitarbeiter in denselben Räumen anbietet (vgl. auch Landgericht Aurich, Urteil vom 12.2.2012, Az. 6 O 17/12 = BeckRS 2016, 07383, allerdings unter dem Gesichtspunkt der Irreführung).
  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 74/06

    bundesligakarten.de - Wettbewerbswidrigkeit des Schleichbezugs: Ausnutzung

    Auszug aus LG Dortmund, 23.11.2016 - 10 O 11/16
    Soweit ein Unterlassungsanspruch auf Wiederholungsgefahr gestützt ist, besteht er allerdings nur, wenn das beanstandete Verhalten auch schon zur Zeit seiner Begehung wettbewerbswidrig war (BGH GRUR 2009, 173).
  • OLG Celle, 09.09.2004 - 13 U 133/04

    Verschaffung eines nicht gerechtfertigten Wettbewerbsvorteils einer Stadt durch

    Auszug aus LG Dortmund, 23.11.2016 - 10 O 11/16
    In einer ähnlichen Konstellation hat das OLG Celle (GRUR-RR 2004, 374) entschieden, dass eine Stadt, die private Grabpflegearbeiten anbietet, sich gegenüber den privaten Gärtnereien einen nicht gerechtfertigten Wettbewerbsvorteil verschafft, wenn sie Hinterbliebenen, die die städtische Friedhofsverwaltung wegen des" Kaufs" einer Grabstelle aufsuchen müssen, Grabpflegeleistungen durch ihre Mitarbeiter in denselben Räumen anbietet (vgl. auch Landgericht Aurich, Urteil vom 12.2.2012, Az. 6 O 17/12 = BeckRS 2016, 07383, allerdings unter dem Gesichtspunkt der Irreführung).
  • OLG Celle, 26.06.2018 - 13 U 136/17

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung privatwirtschaftlicher

    Deshalb ist es nicht als unlauter zu bewerten, wenn der Beliehene, der während einer Feuerstättenschau auf die Möglichkeit der Durchführung der privatwirtschaftlichen Arbeiten angesprochen wird, darauf positiv reagiert, ohne dabei den Eindruck zu erwecken, die privatwirtschaftlichen Tätigkeiten könnten nur durch ihn erbracht werden (vgl. LG Dortmund, Urteil vom 23. November 2016 - 10 O 11/16, zitiert nach juris Rn. 58).
  • LG Dortmund, 10.04.2017 - 19 O 136/16
    Soweit die Abmahnung berechtigt war, kann gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 UWG der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden, wenn - wie hier - eine begründete Beanstandung Gegenstand der Abmahnung war (vgl. LG Dortmund, Urteil vom 23.11.2016, 10 O 11/16, BeckRS 2016, 20414).
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