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LG Dortmund, 25.06.2014 - 10 O 24/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 25.06.2014 - 10 O 24/13
- OLG Hamm, 25.08.2015 - 4 U 165/14
- BGH, 15.12.2016 - I ZR 213/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Hamm, 26.07.2012 - 4 U 16/12
Wettbewerbswidrigkeit der Aufstellung von Elektroherden ohne die Pflichtangaben …
Auszug aus LG Dortmund, 25.06.2014 - 10 O 24/13
Letztlich kann der Kläger sich auch nicht mit Erfolg auf das Urteil des OLG Hamm vom 26.07.2012 (Aktenzeichen I-4 U 16/12 = BeckRS 2012, 23071) berufen. - BGH, 10.02.2011 - I ZR 183/09
Irische Butter
Auszug aus LG Dortmund, 25.06.2014 - 10 O 24/13
Es liegt hier auch nicht, wie der Kläger unter Berufung auf das Urteil des BGH vom 10.02.2011 (NJW-RR 2011, 398 - Irische Butter -) geltend macht, nur eine unschädliche Überbestimmung vor. - BGH, 12.07.2001 - I ZR 40/99
Laubhefter; Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags; Wettbewerbsrechtlicher …
Auszug aus LG Dortmund, 25.06.2014 - 10 O 24/13
Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Unterlassungsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnisse des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (BGH GRUR 2002, 86 (88) m.w.N.). - BGH, 12.07.2001 - I ZR 261/98
Rechenzentrum
Auszug aus LG Dortmund, 25.06.2014 - 10 O 24/13
Daher sind Unterlassungsanträge, die lediglich den Wortlaut eines Gesetzes wiederholen, grundsätzlich als unbestimmt und damit als unzulässig anzusehen (BGH GRUR 2000, 438; NJW-RR 2002, 108). - BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97
Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des …
Auszug aus LG Dortmund, 25.06.2014 - 10 O 24/13
Daher sind Unterlassungsanträge, die lediglich den Wortlaut eines Gesetzes wiederholen, grundsätzlich als unbestimmt und damit als unzulässig anzusehen (BGH GRUR 2000, 438; NJW-RR 2002, 108).