Rechtsprechung
LG Karlsruhe, 19.10.2009 - 10 O 356/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- webshoprecht.de
Unzulässige Vermischung von Widerrufsrecht und Rückgaberecht
- Kanzlei Prof. Schweizer
Allein schon das Transparenzgebot verlangt, strikt zwischen Widerrufsrecht und Rückgaberecht zu unterscheiden
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Widerrufs/Rückgaberecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 339 S. 2 BGB
Wer den fälschlichen Eindruck erweckt, die Unterlassungserklärung wirksam unterschrieben zu haben, haftet - damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 3, 4 Nr. 11, 5 UWG
Belehrung über Widerrufs- und Rückgaberecht darf nicht vermischt werden - online-und-recht.de (Kurzinformation)
Treuwidriges Verhalten bei fehlender Unterschrift auf Unterlassungserklärung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Treuwidriges Verhalten des Unterlassungsschuldners bei rechtswidriger Unterlassungserklärung
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)
Widerrufs- und Rückgaberecht dürfen nicht vermischt werden
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Das treuwidrige Verhalten eines Unterlassungsschuldners
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.03.2008 - VIII ZR 95/07
Urteil des Bundesgerichtshofs zur Unwirksamkeit einer für den Mieter nicht …
Auszug aus LG Karlsruhe, 19.10.2009 - 10 O 356/09
Das Transparenzgebot verpflichtet den Verwender, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners in den AGB möglichst klar, einfach und präzise darzustellen (BGH NJW 2006, 996; 2007, 3632; 2008, 1438 m.w.N.). - BGH, 26.10.2005 - VIII ZR 48/05
Formularmäßige Vereinbarung der Mithaftung des Gesellschafter-Geschäftsführers …
Auszug aus LG Karlsruhe, 19.10.2009 - 10 O 356/09
Das Transparenzgebot verpflichtet den Verwender, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners in den AGB möglichst klar, einfach und präzise darzustellen (BGH NJW 2006, 996; 2007, 3632; 2008, 1438 m.w.N.). - BGH, 26.09.2007 - VIII ZR 143/06
Unwirksamkeit einer für den Mieter nicht hinreichend klaren und verständlichen …
Auszug aus LG Karlsruhe, 19.10.2009 - 10 O 356/09
Das Transparenzgebot verpflichtet den Verwender, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners in den AGB möglichst klar, einfach und präzise darzustellen (BGH NJW 2006, 996; 2007, 3632; 2008, 1438 m.w.N.).