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   LG Karlsruhe, 19.10.2009 - 10 O 356/09   

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https://dejure.org/2009,26369
LG Karlsruhe, 19.10.2009 - 10 O 356/09 (https://dejure.org/2009,26369)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.10.2009 - 10 O 356/09 (https://dejure.org/2009,26369)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Oktober 2009 - 10 O 356/09 (https://dejure.org/2009,26369)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 339 S. 2 BGB
    Wer den fälschlichen Eindruck erweckt, die Unterlassungserklärung wirksam unterschrieben zu haben, haftet

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 4 Nr. 11, 5 UWG
    Belehrung über Widerrufs- und Rückgaberecht darf nicht vermischt werden

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Treuwidriges Verhalten bei fehlender Unterschrift auf Unterlassungserklärung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Treuwidriges Verhalten des Unterlassungsschuldners bei rechtswidriger Unterlassungserklärung

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Widerrufs- und Rückgaberecht dürfen nicht vermischt werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Das treuwidrige Verhalten eines Unterlassungsschuldners

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.03.2008 - VIII ZR 95/07

    Urteil des Bundesgerichtshofs zur Unwirksamkeit einer für den Mieter nicht

    Auszug aus LG Karlsruhe, 19.10.2009 - 10 O 356/09
    Das Transparenzgebot verpflichtet den Verwender, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners in den AGB möglichst klar, einfach und präzise darzustellen (BGH NJW 2006, 996; 2007, 3632; 2008, 1438 m.w.N.).
  • BGH, 26.10.2005 - VIII ZR 48/05

    Formularmäßige Vereinbarung der Mithaftung des Gesellschafter-Geschäftsführers

    Auszug aus LG Karlsruhe, 19.10.2009 - 10 O 356/09
    Das Transparenzgebot verpflichtet den Verwender, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners in den AGB möglichst klar, einfach und präzise darzustellen (BGH NJW 2006, 996; 2007, 3632; 2008, 1438 m.w.N.).
  • BGH, 26.09.2007 - VIII ZR 143/06

    Unwirksamkeit einer für den Mieter nicht hinreichend klaren und verständlichen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 19.10.2009 - 10 O 356/09
    Das Transparenzgebot verpflichtet den Verwender, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners in den AGB möglichst klar, einfach und präzise darzustellen (BGH NJW 2006, 996; 2007, 3632; 2008, 1438 m.w.N.).
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