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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 05.07.2013 - 3-10 O 42/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,28783
LG Frankfurt/Main, 05.07.2013 - 3-10 O 42/13 (https://dejure.org/2013,28783)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05.07.2013 - 3-10 O 42/13 (https://dejure.org/2013,28783)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05. Juli 2013 - 3-10 O 42/13 (https://dejure.org/2013,28783)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bei einem Gewinnspiel mit Verlosung von Eintrittskarten dürfen die geschützten Namen der jeweiligen Veranstaltungen genannt werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftsanspruch und wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bei Täuschung über eine vermeintliche Stellung als Sponsor eines Festivals

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verlosung von Eintrittskarten für ein Festival - Keine Markenrechtsverletzung und keine Täuschung über Stellung als Sponsor

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Nennung fremder Marke bei Gewinnspiel

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Markenrecht: Markennutzung bei Gewinnspielen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gewinnspiel mit Auslobung zuvor erworbener Veranstaltungstickets zulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gewinnspiel mit Auslobung zuvor erworbener Veranstaltungstickets zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Nennung von fremden Marken bei Gewinnspiel erlaubt

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Markenrecht: Ist das Nennen fremder Marken im Rahmen von Gewinnspielen erlaubt?

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Fremde Marke darf im Rahmen eines Gewinnspiels genannt werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Fremde Marke darf im Rahmen eines Gewinnspiels genannt werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Nennung fremder Marke bei Gewinnspiel ist zulässig

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Nennung von fremden Marken bei Gewinnspiel zulässig

  • rechtsanwalt-harzewski.de (Kurzinformation)

    Zur Nennung von Musikfestival bei Gewinnspiel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 183/07

    WM-Marken

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.07.2013 - 10 O 42/13
    In der Folge besteht - wie bereits im Zusammenhang mit § 5 UWG ausgeführt - auch nicht die Gefahr einer Fehlvorstellung der angesprochenen Verkehrskreise darüber, dass zwischen dem Markeninhaber bzw. Festivalveranstalter und der Beklagten eine unmittelbare geschäftliche Beziehung besteht, da der Verkehr regelmäßig davon ausgeht, dass in einem solchen Fall eine deutlich herausgehobene Darstellung der Marke selbst erfolgt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 12. November 2009, I ZR 183/07 - WM-Marken, NJW-RR 2010, 851, 853).
  • BGH, 03.11.2005 - I ZR 29/03

    Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.07.2013 - 10 O 42/13
    Dabei kann sowohl offen bleiben, inwieweit die Klägerinnen Inhaberinnen der streitgegenständlichen Marken bzw. zur Ausübung der Rechte befugt sind, als auch, ob die Nennung der Festivals eine markenmäßige Nutzung - etwa wegen einer Beeinträchtigung der Investitions- oder Werbefunktion durch Ausnutzung der Wertschätzung der Marke - bedeutet (vgl. dazu BGH, Urteil vom 14.04.2011, I ZR 33/10 - Große Inspektion für alle, zitiert nach Juris Tz. 11, 13, 15; zur markenmäßigen Nutzung im Rahmen eines Gewinnspiels vgl. auch BGH, Urteil vom 03.11.2005, I ZR 29/03 - Gewinnfahrzeug mit Fahrzeugemblem, zitiert nach Juris Tz. 23) und ob durch den Verkauf der Tickets ohne Beschränkung Erschöpfung gemäß § 24 MarkenG eingetreten ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 03.11.2005, I ZR 29/03 - Gewinnfahrzeug mit Fahrzeugemblem, zitiert nach Juris Tz. 24).
  • LG Stuttgart, 04.05.2012 - 31 O 26/12

    Wettbewerbsrecht: Auslobung von Eintrittskarten für eine internationale

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.07.2013 - 10 O 42/13
    Sie hat insbesondere kein Logo der Veranstaltungen oder ein anderes besonderes werbliches Kennzeichen genutzt, das für eine Sponsorentätigkeit sprechen würden, sondern durch die Auslobung lediglich auf die Existenz der Veranstaltungen Bezug genommen (vgl. zu einem ähnlichen Fall LG Stuttgart, Urteil vom 04.05.2012, 30 O 26/12 KfH, GRUR-RR 2012, 358).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 139/07

    pcb - Zulässigkeit der Verwendung fremder Marken bei Google Adwords

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.07.2013 - 10 O 42/13
    Die Namen der Festivals werden in der Werbung aufgeführt, ohne dass dadurch eine darüber hinaus gehende werbliche Nutzung bzw. Abgrenzung zu anderen Waren oder Dienstleistungen (dazu BGH, Urteil vom 22. Januar 2009, I ZR 139/07 - pcb, GRUR 2009, 502, 504) erfolgte.
  • BGH, 14.04.2011 - I ZR 33/10

    GROSSE INSPEKTION FÜR ALLE

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.07.2013 - 10 O 42/13
    Dabei kann sowohl offen bleiben, inwieweit die Klägerinnen Inhaberinnen der streitgegenständlichen Marken bzw. zur Ausübung der Rechte befugt sind, als auch, ob die Nennung der Festivals eine markenmäßige Nutzung - etwa wegen einer Beeinträchtigung der Investitions- oder Werbefunktion durch Ausnutzung der Wertschätzung der Marke - bedeutet (vgl. dazu BGH, Urteil vom 14.04.2011, I ZR 33/10 - Große Inspektion für alle, zitiert nach Juris Tz. 11, 13, 15; zur markenmäßigen Nutzung im Rahmen eines Gewinnspiels vgl. auch BGH, Urteil vom 03.11.2005, I ZR 29/03 - Gewinnfahrzeug mit Fahrzeugemblem, zitiert nach Juris Tz. 23) und ob durch den Verkauf der Tickets ohne Beschränkung Erschöpfung gemäß § 24 MarkenG eingetreten ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 03.11.2005, I ZR 29/03 - Gewinnfahrzeug mit Fahrzeugemblem, zitiert nach Juris Tz. 24).
  • LG Stuttgart, 19.01.2012 - 35 O 95/11

    Wettbewerbsverstoß: Gewinnspiel eines Sportartikelherstellers für Eintrittskarten

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.07.2013 - 10 O 42/13
    Die Beklagte hat zudem nur das Ticket als solches als Gewinn in Aussicht gestellt, nicht aber - was wiederum für eine Sponsorenstellung gesprochen hätte - eine besondere VIP-Behandlung bzw. eine besondere Wertigkeit des Tickets (vgl. dazu LG Stuttgart, Urteil vom 19.01.2012, 35 O 95/11 KfH, beckRS 2012, 12338).
  • BGH, 05.06.2008 - I ZR 108/05

    Deutsche Post AG unterliegt im Streit um die Rechte aus der Marke "POST"

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.07.2013 - 10 O 42/13
    Eine bloße Benutzung der Bezeichnungen genügt für die Annahme der Unlauterkeit nicht (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 2008, I ZR 108/05 - Post I, zitiert nach Juris Tz. 23).
  • OLG Frankfurt, 21.11.2013 - 6 U 177/13

    Verwendung einer fremden Marke im Rahmen einer Gewinnspielwerbung

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main, verkündet am 5.7.2013, zugestellt am 15.7.2013, (Az.: 3-10 O 42/13) die Beklagte zu verurteilen,.
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Rechtsprechung
   LG Dortmund, 24.01.2014 - 10 O 42/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,20471
LG Dortmund, 24.01.2014 - 10 O 42/13 (https://dejure.org/2014,20471)
LG Dortmund, Entscheidung vom 24.01.2014 - 10 O 42/13 (https://dejure.org/2014,20471)
LG Dortmund, Entscheidung vom 24. Januar 2014 - 10 O 42/13 (https://dejure.org/2014,20471)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wettbewerbsrecht, onelinehandel, Rechtsmissbrauch, unwirksame Klauseln, Widerrufsbelehrung, Drittunterwerfung, Quotelung von Abmahnkosten

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Wettbewerbsrecht, onelinehandel, Rechtsmissbrauch, unwirksame Klauseln, Widerrufsbelehrung, Drittunterwerfung, Quotelung von Abmahnkosten

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen im Hinblick auf Wettbewerbsverstöße aufgrund der Unwirksamkeit von Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    "Kein Schadensersatz bei verspäteter Lieferung" und andere unzulässige AGB-Klauseln zur Lieferung / Ersatzlieferung eines Online-Händlers

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Verden, 23.12.2013 - 10 O 1/13
    Auszug aus LG Dortmund, 24.01.2014 - 10 O 42/13
    Wegen der Einzelheiten wird auf die Anlage zur Antragsschrift in dem Verfahren 10 O 1/13 Landgericht Dortmund Bezug genommen (Die Anlage K 3 zur Klageschrift im vorliegenden Verfahren enthält unerklärlicherweise die Angabe der zutreffenden Internetseite).

    Letztlich vermag auch der Umstand, dass der Beklagte zunächst in dem Verfahren 10 O 1/13 Landgericht Dortmund bereits erfolglos in Anspruch genommen worden war, den Einwand des Rechtsmissbrauchs in dem vorliegenden Verfahren nicht zu begründen.

  • OLG Hamm, 03.09.2013 - 4 U 58/13
    Auszug aus LG Dortmund, 24.01.2014 - 10 O 42/13
    In einem solchen Fall wird durch die ernsthafte und endgültige Verweigerung der Freistellung die sonst erforderliche Ablehnungsandrohung entbehrlich (OLG Hamm GRUR-RR 2014, 133).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 66/08

    Holzhocker

    Auszug aus LG Dortmund, 24.01.2014 - 10 O 42/13
    Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung ist daher grundsätzlich nach § 4 Nr. 11 UWG unlauter im Sinne von § 3 UWG (vgl. BGH GRUR 2010, 1142).
  • OLG Hamm, 01.04.2008 - 4 U 10/08

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen

    Auszug aus LG Dortmund, 24.01.2014 - 10 O 42/13
    Die Vorschriften über den gesetzlich geforderten Widerruf bei Fernabsatzgeschäften und über die Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in diesem Zusammenhang Regelungen des Marktverhaltens im Interesse der Verbraucher als Marktteilnehmer (OLG Hamm, Urteil vom 01.04.2008, AZ: 4 U 10/08 m.w.N.; Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Auflage, § 4, Rn. 11.156f m.w.N.).
  • OLG Hamm, 22.06.2004 - 4 U 13/04

    Missbrauch der Klagebefugnis

    Auszug aus LG Dortmund, 24.01.2014 - 10 O 42/13
    Der Anspruchsberechtigte muss mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen verfolgen und diese müssen unter Berücksichtigung der gesamten Umstände als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (vgl. unter anderem BGH, GRUR 2002, 260; OLG Hamm, GRUR-RR 2005, 141).
  • OLG Hamm, 13.10.2011 - 4 U 99/11

    Zur Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung einer nicht mehr aktuellen

    Auszug aus LG Dortmund, 24.01.2014 - 10 O 42/13
    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Begründung des OLG Brandenburg in dem vorgenannten Urteil in vollem Umfang Bezug genommen, insbesondere auch, soweit das OLG Brandenburg seine Entscheidung von der des OLG Hamm (MMR 2012, 29) abgrenzt.
  • OLG Brandenburg, 08.10.2013 - 6 U 97/13

    Falsches Zitieren eines Paragrafen in einer Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Dortmund, 24.01.2014 - 10 O 42/13
    Das Gericht folgt dem OLG Brandenburg (GRUR-RR 2013, 511) jedoch darin, dass allein die formal unzutreffende Verweisung nicht zu einer Fehlerhaftigkeit im vorgenannten Sinne führt.
  • BGH, 09.11.2011 - I ZR 123/10

    Überschrift zur Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Dortmund, 24.01.2014 - 10 O 42/13
    Hierbei handelt es sich um eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG (vgl. BGH GRUR 2012, 643).
  • OLG Hamm, 16.01.2014 - 4 U 102/13

    "B-Ware" ist nicht zwingend gebraucht

    Auszug aus LG Dortmund, 24.01.2014 - 10 O 42/13
    Bei einer zu weit gehenden Forderung bleibt es also dem Schuldner überlassen, eine ausreichende Unterwerfungserklärung abzugeben (OLG Hamm, Urteil vom 16.01.2014, AZ: I-4 U 102/13; Köhler/ Bornkamm, a.a.O., § 12, Rn. 1.17).
  • OLG Hamm, 13.08.2009 - 4 U 71/09

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer dreijährigen Garantie für

    Auszug aus LG Dortmund, 24.01.2014 - 10 O 42/13
    In einem solchen Fall ist es angemessen, die Abmahnkosten zu quoteln (OLG Hamm, Urteil vom 13.08.2009, AZ: I-4 U 71/09; Teplitzky, § 41, Rn. 86a mit Fußnoten 489 und 490).
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 18.03.2015 - 10 O 42/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,44985
LG Koblenz, 18.03.2015 - 10 O 42/13 (https://dejure.org/2015,44985)
LG Koblenz, Entscheidung vom 18.03.2015 - 10 O 42/13 (https://dejure.org/2015,44985)
LG Koblenz, Entscheidung vom 18. März 2015 - 10 O 42/13 (https://dejure.org/2015,44985)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,44985) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

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Wird zitiert von ...

  • OLG Koblenz, 10.11.2015 - 5 U 428/15

    Umfang der ärztlichen Aufklärung über Behandlungsalternativen vor Reposition

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 18.03.2015, Aktenzeichen 10 O 42/13, wird zurückgewiesen.

    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 18.03.2015, Aktenzeichen 10 O 42/13, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.

    unter Änderung des Urteils des Landgerichtes Koblenz vom 18.03.2015, 10 O 42/13, die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an sie ein Schmerzensgeld zu zahlen, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichtes gestellt und das für den Fall der Säumnis mit 20.000 EUR beziffert wird, nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit.

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