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   LG Bonn, 19.05.2009 - 10 O 483/08   

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https://dejure.org/2009,19753
LG Bonn, 19.05.2009 - 10 O 483/08 (https://dejure.org/2009,19753)
LG Bonn, Entscheidung vom 19.05.2009 - 10 O 483/08 (https://dejure.org/2009,19753)
LG Bonn, Entscheidung vom 19. Mai 2009 - 10 O 483/08 (https://dejure.org/2009,19753)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Erforderlichkeitsprüfung nach § 86 a Abs. 1 HGB

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 86a Abs. 1 HGB
    Erforderlichkeitsprüfung nach § 86 a Abs. 1 HGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichtverhältnis zwischen einem Unternehmer und einem Handelsvertreter nach § 86a Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB); Erforderlichkeitsprüfung nach§ 86a Abs. 1 HGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Bonnfinanz 9 -, Bereitstellungspflicht des U, Pflicht des U, Unterlagen zur Verfügung zu stellen, Erforderlichkeitsprüfung, Erfüllungsanspruch, Werbemaßnahmen, Kundenzeitschrift, Finanzzeit, EDV-Sachkostenpauschale

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 30.11.2007 - 19 U 84/07

    Ansprüche eines Handelsvertreters auf Rückerstattung von Zahlungen für

    Auszug aus LG Bonn, 19.05.2009 - 10 O 483/08
    Werbedrucksachen sind Druckwerke jeglicher Art, die der Werbung dienen sollen (OLG Köln, r+s 2009, 87, 88).

    In Abweichung zu der Entscheidung des OLG Köln (OLG Köln, r+s 2009, 87, 88), auf die sich der Kläger maßgeblich stützt, ist das Merkmal der Erforderlichkeit auch bei den im Gesetzestext aufgeführten Beispielen gesondert zu prüfen.

    Dies wäre allenfalls dann möglich, wenn von der Pauschale unter anderem Vertriebssoftware betroffen wäre, da eine solche Software kostenfrei zur Verfügung zu stellen wäre (vgl. OLG Köln, r+s 2009, 87, 88).

  • BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 11/10

    Zum Anspruch des Handelsvertreters auf kostenlose Überlassung von Hilfsmitteln

    b) Die Gegenmeinung befürwortet eine restriktive Auslegung und verlangt, dass die Unterlagen für die spezifische Anpreisung der Ware unerlässlich sein müssen (LG Bonn, Urteil vom 19. Mai 2009 - 10 O 483/08, juris; Thelen, VersR 2009, 1025, 1030 f.; Roth, BB 2010, 2000, 2003).
  • BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 10/10

    Zum Anspruch des Handelsvertreters auf kostenlose Überlassung von Hilfsmitteln

    b) Die Gegenmeinung befürwortet eine restriktive Auslegung und verlangt, dass die Unterlagen für die spezifische Anpreisung der Ware unerlässlich sein müssen (LG Bonn, Urteil vom 19. Mai 2009 - 10 O 483/08, juris; Thelen, VersR 2009, 1025, 1030 f.; Roth, BB 2010, 2000, 2003).
  • LG Heidelberg, 16.08.2011 - 11 O 90/10

    Handelsvertreter: Wirksamkeit einer Pflicht zur Nutzung des vom Unternehmer zur

    Teilweise wird dagegen verlangt, dass die Unterlagen für die Tätigkeit des Handelsvertreters unerlässlich sein müssen (LG Bonn, Urteil vom 19.05.2009 - 10 O 483/08, zitiert nach Juris, Thelen VersR 2009, 1025, 1030 f.; Roth, BB 2010, 2000, 2003 unter Hinweis auf OLG Hamburg, HVR-Nr. 101).
  • LG Hamburg, 16.01.2015 - 418 HKO 30/14

    Handelsvertreter: Unentgeltliche Überlassung erforderlicher Unterlagen

    Der BGH verlangt, dass die Unterlagen für die spezifische Tätigkeit des Vertreters unerlässlich sein müssen (zuvor schon: LG Bonn, Urteil vom 19. Mai 2009 - 10 O 483/08, juris; Thelen, VersR 2009, 1025, 1030 f.; Roth, BB 2010, 2000, 2003).
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