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   LG Bielefeld, 09.11.2010 - 10 O 54/10   

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https://dejure.org/2010,28403
LG Bielefeld, 09.11.2010 - 10 O 54/10 (https://dejure.org/2010,28403)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 09.11.2010 - 10 O 54/10 (https://dejure.org/2010,28403)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 09. November 2010 - 10 O 54/10 (https://dejure.org/2010,28403)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch für einen Inhaber der Marke "Warendorfer Pferdeäppel" besteht gegenüber einem Inhaber der Marke "Warendorfer Pferdeleckerli" nicht; Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch für einen Inhaber der Marke "Warendorfer Pferdeäppel" ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch für einen Inhaber der Marke "Warendorfer Pferdeäppel" besteht gegenüber einem Inhaber der Marke "Warendorfer Pferdeleckerli" nicht; Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch für einen Inhaber der Marke "Warendorfer Pferdeäppel" ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 12.06.2007 - C-334/05

    HABM / Shaker - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus LG Bielefeld, 09.11.2010 - 10 O 54/10
    Bei dieser umfassenden Beurteilung der Verwechselungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (EUGH GRUR 2007, 700 Limoncello).
  • BGH, 26.02.2009 - I ZR 219/06

    Thermoroll

    Auszug aus LG Bielefeld, 09.11.2010 - 10 O 54/10
    Zu den von dem Beklagten zu erstattenden Abmahnkosten gehören auch die Kosten des Patentanwaltes des Klägers entsprechend § 140 III MarkenG (vgl. BGH GRUR 2009, 888 (Thermoroll) für Abmahnkosten.
  • BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05

    Schuhpark

    Auszug aus LG Bielefeld, 09.11.2010 - 10 O 54/10
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH GRUR 2008, 258 ff., -Interconnect/T-Interconnect; NJW-RR 2009, 536-Schuhpark).
  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

    Auszug aus LG Bielefeld, 09.11.2010 - 10 O 54/10
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH GRUR 2008, 258 ff., -Interconnect/T-Interconnect; NJW-RR 2009, 536-Schuhpark).
  • OLG Hamm, 24.05.2011 - 4 U 216/10

    Keine Verwechslungsgefahr

    Der Beklagte beantragt, das am 09.11.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Bielefeld 10 O 54/10 abzuändern und.
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