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   LG Wiesbaden, 03.06.2015 - 10 O 80/12   

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LG Wiesbaden, 03.06.2015 - 10 O 80/12 (https://dejure.org/2015,12312)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 03.06.2015 - 10 O 80/12 (https://dejure.org/2015,12312)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 03. Juni 2015 - 10 O 80/12 (https://dejure.org/2015,12312)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 839, 823 Abs. 1 BGB, Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG
    Vorverurteilende und sachlich falsche öffentliche Äußerungen der Staatsanwaltschaft über einen Beschuldigten können Schmerzensgeldansprüche wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung begründen.

  • Telemedicus

    Schmerzensgeld wegen Äußerungen der Staatsanwaltschaft

  • Telemedicus

    Schmerzensgeld wegen Äußerungen der Staatsanwaltschaft

  • JurPC

    Schmerzensgeld bei falschen öffentlichen Äußerungen der Staatsanwaltschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • online-und-recht.de

    Unzutreffende Äußerungen der Staatsanwaltschaft über Beschuldigten können Schmerzensgeldanspruch auslösen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    15.000 EURO Schmerzensgeld für vorverurteilende und sachlich falsche öffentliche Äußerungen der Staatsanwaltschaft - Amtspflichtverletzung

  • lto.de (Pressemeldung, 04.06.2015)

    Öffentliche Vorverurteilung durch Staatsanwaltschaft: Schmerzensgeld für Ex-EBS-Chef Jahns

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Falsche Behauptungen der Staatsanwaltschaft begründen Schmerzensgeldanspruch des Beschuldigten

  • rechtsanwalt-it-medienrecht.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Presserecht: 15.000,- EUR Geldentschädigung wg. falscher Informationen durch die Staatsanwaltschaft

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Persönlichkeitsrechtsverletzung eines Beschuldigten durch Äußerungen der Staatsanwaltschaft?

Besprechungen u.ä.

  • rechtsanwalt-it-medienrecht.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Presserecht: 15.000,- EUR Geldentschädigung wg. falscher Informationen durch die Staatsanwaltschaft

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 2975
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.03.1994 - III ZR 15/93

    Bindung einer im Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG ergangenen Entscheidung des

    Auszug aus LG Wiesbaden, 03.06.2015 - 10 O 80/12
    Da jede staatsanwaltschaftliche Ermittlungstätigkeit und auch jede staatsanwaltschaftliche Presseinformation in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eingreift, bedarf sie der Rechtfertigung und erfordert eine Abwägung zwischen dem Informationsrecht der Presse und der Öffentlichkeit einerseits (Art. 5 Abs. 1 GG, § 3 HessPresseG) und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des jeweils Betroffenen andererseits (Art. 1 Abs. 1,2 Abs. 1GG) abzuwägen (BGH, Urteil vom 17.3.1994, III ZR 15/93).

    Allerdings ist anerkannt, dass die Staatsanwaltschaft in engen Grenzen über Ermittlungen berichten darf und muss (Verdachtsberichterstattung, vgl. BGH NJW 1994, 1950 ff.), um den berechtigten Informationsinteressen der Medien und der Öffentlichkeit aus Art. 5 Abs. 1 GG zu genügen.

    Hiernach sind die Verpflichtungen der Staatsanwaltschaft auf folgende Verhaltensweisen ausgerichtet: eine noch offene Verdachtslage ist distanzierend darzustellen; vorverurteilende Äußerungen haben zu unterbleiben ebenso wie unnötige Bloßstellungen (BGH Urteil v. 17.3.1994, Az.: III ZR 15/93, zitiert nach juris, m.w.N.).

    Ein Kriterium für die Rechtfertigung von öffentlichen Äußerungen der Staatsanwaltschaft zu laufenden Ermittlungsverfahren ist das Vorliegen eines Mindestbestandes an Beweistatsachen (vgl. BGH NJW 1994, 1950 ff.).

    Dabei hat sie bei der Informationsweitergabe zu berücksichtigen, dass juristische Laien oft geneigt sind, einen Verdacht und die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mit dem Schuldnachweis gleichzusetzen (vgl. BGH Urteil vom 17.3.1994, Az.III ZR 15/93).

  • BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28/83

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Ausstrahlung eines Nacktfotos im

    Auszug aus LG Wiesbaden, 03.06.2015 - 10 O 80/12
    Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, ist aufgrund der gesamten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen und hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, also von dem Ausmaß der Verbreitung der rechtswidrig verursachten Veröffentlichung, der Nachhaltigkeit und Fortdauer der Interessen- und Rufschädigung des Verletzten, ferner vom Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (BGHZ 78, 274, 280 m.w.N.; BGH NJW 1985, 1617,1619).

    Hintergrund der Zubilligung einer Geldentschädigung bei bestimmten Fällen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist der Gedanke, dass ohne einen solchen Anspruch Verletzungen der Würde und der Ehre des Menschen oft sanktionslos blieben, so dass der Persönlichkeitsrechtsschutz gewissermaßen leerlaufen würde (BGH NJW 1985, 1617 ff., Herrenreiter-Fall).

  • BGH, 24.02.1994 - III ZR 76/92

    Beurteilung von Maßnahmen der Verfolgungsbehörde im Bußgeldverfahren im

    Auszug aus LG Wiesbaden, 03.06.2015 - 10 O 80/12
    Bei der Prüfung, ob gemäß § 152 Abs. 2 StPO zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für die Einleitung eines Ermittlungsverfahren vorlagen, ist zu beachten, dass die Staatsanwaltschaft bereits dann zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens verpflichtet ist, wenn nach kriminalistischer Erfahrung die Möglichkeit besteht, dass eine verfolgbaren Straftat vorliegt (sog. Anfangsverdacht; BGH NJW 1998, 96, 97; BGH NJW 1994, 3162).
  • VGH Hessen, 15.10.2001 - 10 TZ 1734/01

    Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft; zur Verteidigerinformation

    Auszug aus LG Wiesbaden, 03.06.2015 - 10 O 80/12
    Der Anspruch auf ein faires Verfahren beinhaltet u.a. ein Recht auf Waffengleichheit zwischen der Strafverfolgungsbehörde und dem Beschuldigten (HessVGH Beschluss vom 15.10.2001, Az. 10 TZ 1734/01), wie es in Z. 23 Abs. 2 der Richtlinien für das Straf-und Bußgeldverfahren und in den Richtlinien des GenStAs für die Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaft mit den Medien zum Ausdruck gekommen ist.
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus LG Wiesbaden, 03.06.2015 - 10 O 80/12
    Dies bedeutet in erster Linie, dass die Darstellung nicht vorverurteilend sein darf (BGH Urteil vom 7.12.1999, Az.VI ZR 51/99, juris Rn.20).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - 15 U 98/03

    Zum Beurteilungsspielraum der Staatsanwaltschaft bei der Prüfung ob ein

    Auszug aus LG Wiesbaden, 03.06.2015 - 10 O 80/12
    Die Vertretbarkeit darf nur dann verneint werden, wenn bei voller Würdigung auch der Belange einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege die Einleitung der Ermittlungen gegen den Beschuldigten nicht mehr verständlich wäre (BGH Urteil vom 15.5.1997, Az. III ZR 46/96) oder wenn die Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Beschuldigten bei kundigen Dritten mit gleichem Kenntnisstand gewissermaßen ein Kopfschütteln hervorriefe (OLG Düsseldorf, Urteil 27.4.2005, Az. I-15 U 98/03, juris Rn.63).
  • BGH, 15.05.1997 - III ZR 46/96

    Zulässigkeit einer Streitverkündung im Prozeß des Verkäufers gegen den Käufer

    Auszug aus LG Wiesbaden, 03.06.2015 - 10 O 80/12
    Die Vertretbarkeit darf nur dann verneint werden, wenn bei voller Würdigung auch der Belange einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege die Einleitung der Ermittlungen gegen den Beschuldigten nicht mehr verständlich wäre (BGH Urteil vom 15.5.1997, Az. III ZR 46/96) oder wenn die Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Beschuldigten bei kundigen Dritten mit gleichem Kenntnisstand gewissermaßen ein Kopfschütteln hervorriefe (OLG Düsseldorf, Urteil 27.4.2005, Az. I-15 U 98/03, juris Rn.63).
  • BGH, 08.03.1956 - III ZR 113/54

    Amtspflichten der Staatsanwaltschaft

    Auszug aus LG Wiesbaden, 03.06.2015 - 10 O 80/12
    Der Staatsanwaltschaft obliegt die Amtspflicht zur ordnungsgemäßen Führung ihres Amtes auch dem Beschuldigten gegenüber (BGH Urt. vom 8.3.1956, Az.III ZR 113/54).
  • LG Düsseldorf, 30.04.2003 - 2b O 182/02

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Amtspflichtverletzung,

    Auszug aus LG Wiesbaden, 03.06.2015 - 10 O 80/12
    Kommt es im Rahmen polizeilicher und staatsanwaltschaftliche Ermittlungen zu einer Häufung von amtspflichtwidrigen Äußerungen, die jeweils isoliert betrachtet keine Geldentschädigung erfordern, so kann sich dies in der Gesamtbetrachtung der Persönlichkeitsrechtsverletzungen anders darstellen (LG Düsseldorf Urt. v. 30.4.2003, Az. 2 b O 182/02; OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.4.2005, Az. I 15-U 98/03).
  • OLG Hamm, 14.11.2014 - 11 U 129/13

    Amtshaftungsansprüche wegen einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft über

    Auszug aus LG Wiesbaden, 03.06.2015 - 10 O 80/12
    den Gegenstand der Anklage selbstverständlich zutreffend darzustellen (vgl. OLG Hamm, Urteil v. 14.11.2014, Az.: I-11 U 129/13, zitiert nach juris).
  • BGH, 25.09.1980 - III ZR 74/78

    Ordentlicher Rechtsweg

  • BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82

    Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen

  • VG Regensburg, 23.07.2019 - RO 4 K 17.1570

    Pressearbeit der Staatsanwaltschaft, Grundsatz des fairen Verfahrens, Gebot der

    Für beabsichtigtes Informationshandeln der Staatsanwaltschaft bedeutet dies: Der Beschuldigte muss von einer Anklageerhebung, über die die Staatsanwaltschaft Auskunft geben will, so rechtzeitig und umfassend in Kenntnis gesetzt werden, dass er selbst gegenüber Presse und Öffentlichkeit in vergleichbar wirksamer Weise reagieren, insbesondere auf Presseanfragen substantiiert und fundiert antworten oder eigene Medienerklärungen vorbereiten kann (ebenso HessVGH, B.v. 15.10.2001 - 10 TZ 1734/01 - NJW 2001, 3802 LG Wiesbaden, U.v. 3.6.2015 - 10 O 80/12 - NJW 2015, 2975/2981 f., dagegen Huff, NJW 2004, 403/407).

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK gebietet daher ein entsprechendes Zuwarten der Strafverfolgungsbehörde vor der Veröffentlichung (ebenso HessVGH, B.v 15.10.2001 - 10 TZ 1734/01 - NJW 2001, 3802 f.; LG Wiesbaden, U.v. 3.6.2015 - 10 O 80/12 - NJW 2015, 2975/2981 f.; ähnlich VG Frankfurt, B.v. 11.2.1997 - 4 G 11/97 - StV 1997, 240/241, das aber nur auf die notwendige Durchsicht der Anklageschrift abstellt).

    Auch in der Literatur wird die Ansicht vertreten, dass wenige Stunden genügen könnten (Huff, Anm. zu LG Wiesbaden, LG Wiesbaden, U.v. 3.6.2015 - 10 O 80/12 - NJW 2015, 2975/2985).

    Das Oberlandesgericht Hamm (U.v. 14.11.2014 - U 129/13 - NJW-RR 2015, 936) und das Landgericht Wiesbaden (U.v. 3.6.2015 - 10 O 80/12 - NJW 2015, 2975/2978 f.) haben zutreffend festgehalten, dass sich die Staatsanwaltschaft bei ihren Auskünften zu laufenden Ermittlungsverfahren an den Grenzen rechtmäßiger Verdachtsberichterstattung orientieren muss.

  • VG Berlin, 16.06.2016 - 1 K 13.14

    Anspruch auf Auskunft über eine Mitteilung eines Pressesprechers an verschiedene

    Zwar erfordert das aus Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (- GG -) i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG folgende Grundrecht auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8.10.1974 - 2 BvR 747/73, BeckRS 9998, 106675), dass die Öffentlichkeit über die Tatsache einer Anklageerhebung erst informiert wird, wenn die Anklage dem Betroffenen zugestellt ist (VGH Kassel, Beschluss vom 15.10.2001 - 10 TZ 1734/01, juris, Rn. 3; VG Frankfurt a. M., Beschluss vom 25.5.2001 - 1 G 2174/01, juris, Rn. 9; LG Wiesbaden, Urteil vom 3.6.2015 - 10 O 80/12, NJW 2015, 2975 [2982]; vgl. auch Ziff. 23 Abs. 2 RiStBV).

    Der Beschuldigte soll in die Lage versetzt werden, unmittelbar im Anschluss an eine öffentliche Äußerung der Staatsanwaltschaft auf Nachfragen von Medienvertretern fundiert antworten zu können (VGH Kassel, Beschluss vom 15.10.2001 - 10 TZ 1734/01, juris, Rn. 3; LG Wiesbaden, Urteil vom 3.6.2015 - 10 O 80/12, NJW 2015, 2975 [2982]).

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   LG Hildesheim, 12.03.2013 - 10 O 80/12   

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