Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 09.01.2015 - 10 OB 109/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,49
OVG Niedersachsen, 09.01.2015 - 10 OB 109/14 (https://dejure.org/2015,49)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.01.2015 - 10 OB 109/14 (https://dejure.org/2015,49)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Januar 2015 - 10 OB 109/14 (https://dejure.org/2015,49)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,49) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 517
  • DÖV 2015, 348
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Bayern, 27.09.2013 - L 2 P 45/13

    Gegen den Beschluss, die Parteien vor den Güterichter zu verweisen, ist keine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.01.2015 - 10 OB 109/14
    Aus dem Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts (v. 27.9.2013 - L 2 P 45/13 B -, juris, BeckRS 2013, 74076, mit ablehnender Anmerkung Ziegler, FD-SozVR 2014, 354211) ergibt sich keine andere Bewertung.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.02.1998 - 7 E 10175/98

    Bestellung eines Prozeßpflegers; Prozeßpfleger; Querulantenfälle; Querulantenwahn

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.01.2015 - 10 OB 109/14
    Sie sind aus Gründen der Prozessökonomie gerade deshalb nicht gesondert angreifbar, um den Fortgang des Verfahrens bis zur richterlichen, an der Rechtslage ausgerichteten verfahrensbeendenden Entscheidung nicht zu verzögern (vgl. OVG Rheinl.- Pfl., Beschl. v. 10.2.1998 - 7 E 10175/98 -, NVwZ 1998, 693 f.; Guckelberger, a. a. O, Rn. 20, m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 28.01.2014 - 1 A 257/10

    Güterichter, Verweisung, Zustimmung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.01.2015 - 10 OB 109/14
    Dabei kann offen bleiben, ob eine Verweisung an den Güterichter nach § 173 VwGO i. V. m. § 278 Abs. 5 Satz 1 ZPO ohne Zustimmung der (Haupt-)Beteiligten überhaupt zulässig ist (vgl. zum Folgenden: SächsOVG, Beschl. v. 28.1.2014 - 1 A 257/10 -, m. w. N., juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2014 - 8 S 2751/11

    Verweisung an Güterichter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.01.2015 - 10 OB 109/14
    Selbst wenn man hiervon ausgeht, handelt es sich jedenfalls um eine Ermessensentscheidung (vgl. VGH Baden-Württ., Beschl. v. 27.2.2014 - 8 S 2751/11 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2016 - 3 L 162/16

    Berufsverbot für Schweinezüchter bleibt bestehen

    Rechtliche Bedenken gegen die prozessleitende Verfügung bestehen im Übrigen - wie oben bereits erläutert - nicht.Unter prozessleitenden Verfügungen sind richterliche Maßnahmen einschließlich Beschlüssen zu verstehen, die dem gesetz- und zweckmäßigen Ablauf des Verfahrens zur Vorbereitung der abschließenden Entscheidung dienen und ihrer Bedeutung nach den anderen in § 146 Abs. 2 VwGO genannten Maßnahmen entsprechen (NdsOVG, Beschluss vom 9. Januar 2015 - 10 OB 109/14 -, juris Rn. 9 m. w. N.) .
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2022 - 1 O 106/22

    Beschwerde gegen Ablehnung der Gewährung eines Schriftsatznachlasses

    Die Ablehnung der Gewährung eines Schriftsatznachlasses ist eine prozessleitende Verfügung im Sinne des § 146 Abs. 2 VwGO, weil damit dem Verfahren, vergleichbar den ebenfalls von § 146 Abs. 2 VwGO erfassten Beschlüssen über die Ablehnung von Beweisanträgen oder einer Terminsverlegung, im Interesse der Beschleunigung Fortgang gegeben werden soll und die Maßnahme der Vorbereitung der abschließenden Entscheidung dient (vgl. NiedersOVG, Beschluss vom 9. Januar 2015 - 10 OB 109/14 -, juris Rn. 9; BVerwG, Beschluss vom 8. September 1989 - 2 WDB 10, 11, 12, 13.89 u. a. -, juris); die angefochtene Entscheidung ist Ausfluss der richterlichen Verfahrensleitungsbefugnis und verfahrensgestaltender Natur.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht