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   BSG, 22.01.1986 - 10 RKg 20/84   

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BSG, 22.01.1986 - 10 RKg 20/84 (https://dejure.org/1986,2507)
BSG, Entscheidung vom 22.01.1986 - 10 RKg 20/84 (https://dejure.org/1986,2507)
BSG, Entscheidung vom 22. Januar 1986 - 10 RKg 20/84 (https://dejure.org/1986,2507)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Minderung des Kindergeldes - Verfassungsmäßigkeit des § 10 Abs. 2 BKGG - Kindergeld

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 26.06.1979 - 1 BvL 10/78

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses freiwilliger Weiterversicherung durch im

    Auszug aus BSG, 22.01.1986 - 10 RKg 20/84
    Bei der verfassungsrechtlichen Prüfung eines Gesetzes mit unechter Rückwirkung bedarf es daher der Abwägung zwischen dem Ausmaß des Vertrauensschutzes des Einzelnen und der Bedeutung des gesetzlichen Zieles für die Allgemeinheit (BVerfGE 51, 356, 362, 363).
  • BSG, 10.04.1985 - 10 RKg 4/84

    Kindergeld - Aufhebung des Kindergeldes

    Auszug aus BSG, 22.01.1986 - 10 RKg 20/84
    Das Kindergeld wird aus allgemeinen Steuermitteln einem bestimmten Personenkreis gewährt, den der Gesetzgeber nach Gesichtspunkten umschreibt, die er für erheblich hält und die er ändern kann (Urteil des erkennenden Senats vom 10. April 1985 - 10 RKg 4/84 - demnächst in SozR 5870 § 2 Nr. 42).
  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus BSG, 22.01.1986 - 10 RKg 20/84
    Aus der zu Art. 33 Abs. 5 GG ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- (BVerfGE 44, 249 ) kann ein allgemeingültiger Verfassungsgrundsatz derart nicht hergeleitet werden, daß der Gesetzgeber verpflichtet sei, allen Familien mit Kindern Ausgleichsleistungen zu gewähren, die die finanziellen Belastungen durch Kinder in voller Höhe decken, so daß eine Minderung des verfügbaren Einkommens nicht eintritt.
  • BVerwG, 24.06.1954 - V C 78.54

    Rechte eines Bedürftigen bei gesetzlichen Pflichten des Fürsorgeträgers gegenüber

    Auszug aus BSG, 22.01.1986 - 10 RKg 20/84
    Dieser Grundsatz gebietet eine Sozialordnung, die dem Bürger einen Anspruch auf Leistungen des Staates gibt, soweit sein Existenzminimum nicht gewährleistet ist (BVerfGE 1, 97, 104; BVerwGE 1, 159, 161 f; Benda, Handbuch des Verfassungsrechts 1983 S 477, 514).
  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

    Auszug aus BSG, 22.01.1986 - 10 RKg 20/84
    Auch bei "unechter Rückwirkung" ist das Vertrauen enttäuscht, wenn das Gesetz einen entwertenden Eingriff vornimmt, mit dem der Betroffene nicht zu rechnen brauchte, den er also bei seinen Dispositionen nicht berücksichtigen konnte (BVerfGE 14, 288, 299).
  • BVerfG, 23.11.1976 - 1 BvR 150/75

    Kinderfreibeträge

    Auszug aus BSG, 22.01.1986 - 10 RKg 20/84
    Nach dem verfassungsrechtlichen Gebot der "Steuergerechtigkeit" ist der Gesetzgeber verpflichtet, die unabweisbare Sonderbelastung durch Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern "nicht außer acht zu lassen" (BVerfGE 43, 108 ff).
  • BVerfG, 09.02.1983 - 1 BvL 8/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 13 Abs. 1a Satz 3 AVG

    Auszug aus BSG, 22.01.1986 - 10 RKg 20/84
    Andererseits kann sich der Einzelne dann nicht auf den Schutz seines Vertrauens berufen, wenn sein Vertrauen auf den Fortbestand einer ihm günstigen Regelung eine Rücksichtnahme durch den Gesetzgeber billigerweise nicht beanspruchen darf (BVerfGE 63, 152, 175 mwN).
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BSG, 22.01.1986 - 10 RKg 20/84
    Dieser Grundsatz gebietet eine Sozialordnung, die dem Bürger einen Anspruch auf Leistungen des Staates gibt, soweit sein Existenzminimum nicht gewährleistet ist (BVerfGE 1, 97, 104; BVerwGE 1, 159, 161 f; Benda, Handbuch des Verfassungsrechts 1983 S 477, 514).
  • BSG, 04.09.2013 - B 10 EG 6/12 R

    Elterngeld - Absenkung des Bemessungssatzes nach § 2 Abs 2 S 2 BEEG idF vom

    Die Ausgaben für das Elterngeld trägt der Bund (§ 12 Abs. 2 BEEG) aus allgemeinen Steuermitteln (vgl ebenso zur Abschaffung der Arbeitslosenhilfe BVerfG Beschluss vom 7.12.2010 - 1 BvR 2628/07 - BVerfGE 128, 90, 101 ff = SozR 4-1100 Art. 14 Nr. 23 RdNr 30 ff; vgl zum Kindergeld BSG Urteil vom 22.1.1986 - 10 RKg 20/84 - SozR 5870 § 10 Nr. 8 S 12; ebenso zum Elterngeld Buchner/Becker, MuSchG/BEEG, 8. Aufl 2008, vor §§ 1-14 BEEG RdNr 12) .

    Er hat insoweit die Prioritäten zu setzen und eine politische Entscheidung zu treffen (BSG Urteil vom 22.1.1986 - 10 RKg 20/84 - SozR 5870 § 10 Nr. 8 S 11) .

    Allgemein ist ein Vertrauen in staatliches Handeln insoweit nicht geschützt, als es darauf gerichtet ist, dass insbesondere Leistungen der gewährenden Staatstätigkeit - also finanzielle Leistungen, denen keine finanziellen Leistungen des Bürgers an den Staat vorausgegangen sind - grundsätzlich und in gleicher Höhe weiter gewährt werden (vgl BSG Urteil vom 22.1.1986 - 10 RKg 20/84 - SozR 5870 § 10 Nr. 8 S 11) .

  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

    In Übereinstimmung mit dem Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 22. Januar 1986 - 10 RKg 20/84) sei davon auszugehen, daß § 10 Abs. 2 BKGG in der seit dem 1. Januar 1983 geltenden Fassung nicht verfassungswidrig sei.

    Das Bundessozialgericht habe im Urteil vom 22. Januar 1986 - 10 RKg 20/84 - festgestellt, daß die Vorschrift des § 10 Abs. 2 BKGG mit Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 und Abs. 4 sowie Art. 33 Abs. 5 GG - und darüber hinaus auch mit Art. 14 GG - vereinbar sei.

  • BSG, 04.09.2013 - B 10 EG 11/12 R

    Elterngeld - Absenkung des Bemessungssatzes nach § 2 Abs 2 S 2 BEEG idF vom

    Die Ausgaben für das Elterngeld trägt der Bund (§ 12 Abs. 2 BEEG) aus allgemeinen Steuermitteln (vgl ebenso zur Abschaffung der Arbeitslosenhilfe BVerfG Beschluss vom 7.12.2010 - 1 BvR 2628/07 - BVerfGE 128, 90, 101 ff = SozR 4-1100 Art. 14 Nr. 23 RdNr 30 ff; vgl zum Kindergeld BSG Urteil vom 22.1.1986 - 10 RKg 20/84 - SozR 5870 § 10 Nr. 8 S 12; ebenso zum Elterngeld Buchner/Becker, MuSchG/BEEG, 8. Aufl 2008, vor §§ 1-14 BEEG RdNr 12) .

    Er hat insoweit die Prioritäten zu setzen und eine politische Entscheidung zu treffen (BSG Urteil vom 22.1.1986 - 10 RKg 20/84 - SozR 5870 § 10 Nr. 8 S 11) .

    Allgemein ist ein Vertrauen in staatliches Handeln insoweit nicht geschützt, als es darauf gerichtet ist, dass insbesondere Leistungen der gewährenden Staatstätigkeit - also finanzielle Leistungen, denen keine finanziellen Leistungen des Bürgers an den Staat vorausgegangen sind - grundsätzlich und in gleicher Höhe weiter gewährt werden (vgl BSG Urteil vom 22.1.1986 - 10 RKg 20/84 - SozR 5870 § 10 Nr. 8 S 11) .

  • BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 287/86

    Kindergeld für Besserverdienende

    Die Bescheide des Arbeitsamts Paderborn - Kindergeldkasse - vom 3. und 23 Februar 1983 - II 72 KG - Nr. 23060/373 -, der Wiederspruchsbescheid vom 4. Mai 1983 - II 16-9032 W 211/83 KG 23060 -, das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 30. September 1983 - S9 Ar 19/83 -, das Urteil des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12. Juni 1984 - L 13 Ar 33/83 - und ) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 22. Januar 1986 - 10 RKg 20/84 - verletzen Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes.
  • BSG, 22.01.1998 - B 14/10 KG 19/95 R

    Wegfall des Kindergeldanspruches - Student - Erwerbseinkommen von wenigstens 750

    Soweit im Rahmen der Beamtenbesoldung durch eine Minderung des Kg und damit einhergehend eine Senkung des Ortszuschlages (§§ 40 Abs. 3, 41 Abs. 2 Satz 2 BBesG) eine Verminderung des verfügbaren Gesamteinkommens von Beamten eintritt, muß dem bei Unvereinbarkeit mit Verfassungsgrundsätzen auf dem Gebiet der Beamtenbesoldung Rechnung getragen werden (BSG SozR 5870 § 10 Nr. 8).
  • LSG Bayern, 29.11.2002 - L 14 KG 33/99
    Der Gesetzgeber war auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass die allgemeinen Lebenshaltungskosten und damit die Kosten für den Unterhalt von Kindern seit Inkrafttreten des § 2 Abs. 2 Satz 2 BKGG im Jahre 1976 erheblich gestiegen sind, nicht gehalten, den gestiegenen Belastungen durch Erhöhung der Grenze von 750,- DM Rechnung zu tragen (BSG vom 24.09.1986, a.a.O., unter Berufung auf BSG SozR 5870 § 10 Nr. 8).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.03.2014 - L 11 EG 1512/12
    Allgemein ist ein Vertrauen in staatliches Handeln insoweit nicht geschützt, als es darauf gerichtet ist, dass insbesondere Leistungen der gewährenden Staatstätigkeit - also finanzielle Leistungen, denen keine finanziellen Leistungen des Bürgers an den Staat vorausgegangen sind - grundsätzlich und in gleicher Höhe weiter gewährt werden (BSG 22.01.1986, 10 RKg 20/84, SozR 5870 § 10 Nr. 8).
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