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   BSG, 08.07.1970 - 10 RV 189/68   

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https://dejure.org/1970,6211
BSG, 08.07.1970 - 10 RV 189/68 (https://dejure.org/1970,6211)
BSG, Entscheidung vom 08.07.1970 - 10 RV 189/68 (https://dejure.org/1970,6211)
BSG, Entscheidung vom 08. Juli 1970 - 10 RV 189/68 (https://dejure.org/1970,6211)
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Wird zitiert von ... (8)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2013 - L 11 VE 57/09

    Soziales Entschädigungsrecht - zu Unrecht erlittene DDR-Haft - Versorgungsrente -

    Zu prüfen ist also, welchen Beruf der Kläger ohne die Schädigungsfolgen ausüben würde und ob er infolge seiner anerkannten Schädigung seit dem Zeitpunkt der Antragstellung einen Einkommensverlust hat (vgl. hierzu und zum Folgenden BSG, Urteil vom 8. Juli 1970 - 10 RV 189/68 - juris).
  • LSG Bayern, 26.04.2012 - L 15 VS 2/06

    Soldatenversorgung - Berufsschadensausgleich - Beschränkung von Rechtsbehelfen -

    Das wird aus dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 08.07.1970 - 10 RV 189/68 deutlich, das folgende Passagen enthält:.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2015 - L 11 VE 15/14

    Berufsschadensausgleich - Ermittlung des Vergleichseinkommens -

    Zu prüfen ist also, welchen Beruf die Klägerin ohne die Schädigungsfolgen ausüben würde und ob sie infolge ihrer anerkannten Schädigung seit dem Zeitpunkt der Antragstellung einen Einkommensverlust hat (vgl. hierzu und zum Folgenden BSG, Urteil vom 8. Juli 1970 - 10 RV 189/68 - juris).
  • LSG Hessen, 09.07.1998 - L 5 V 1149/95

    Kriegsopferversorgung - Berufsschadensausgleich - Ermittlung des

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) kann für die Ermittlung des Vergleichseinkommens grundsätzlich von demjenigen Beruf ausgegangen werden, den der Beschädigte vor dem Eintritt des schädigenden Ereignisses ausgeübt hat, weil in aller Regel nach der Lebenserfahrung angenommen werden darf, daß ein Beschädigter ohne die Schädigung in diesem Beruf weiter tätig gewesen wäre (BSG, Urteil vom 8. Juli 1970 -- 10 RV 189/68 --).
  • LSG Sachsen, 23.03.2000 - L 1 V 9/98

    Berufsschadensausgleich nach dem Bundesversorgungsgesetz - Beitrittsgebiet -

    Insoweit ist auf den Einkommensverlust nach § 30 BVG grundsätzlich die im Versorgungsrecht geltende Kausalität anzuwenden, d.h. die anerkannten Schädigungsfolgen müssen wesentlich zu der Einkommensminderung beigetragen haben (vgl. BSG, Urteil vom 08.07.1970 10 RV 189/68 ...; Urteil vom 17.03.1970 9 RV 88/69 ...; Urteil vom 06.07.19.71 9 RV 514/68).
  • BSG, 05.10.1971 - 9 RV 346/68

    Berufsschadensausgleich - Berufswechsel - Sachaufklärungspflicht

    Der wirtschaftliche Schaden, der nach § 30 Abs. 3 und 4 BVG ausgeglichen werden soll, kann nur durch einen Vergleich des Zustandes, der ohne die Schädigungsfolgen bestehen würde, mit dem Zustand, der infolge der Schädigung im Sinne des § 1 BVG entstanden ist, ermittelt werden (vgl BSG 1970-07-08 10 RV 189/68 = SozR Nr. 44 zu § 30 BVG).
  • LSG Berlin, 21.04.1977 - L (Z) 11 V 1/76
    Bei der Betrachtung scheiden aber diejenigen Berufe aus, die ein Beschädigter ohne die Schädigung nicht ergriffen hätte und denen er sich gerade wegen seiner Schädigung zugewandt hat (vgl BSG vom 1970-07-08 10 RV 189/68 = SozR Nr. 44 zu § 30 BVG).
  • BSG, 21.09.1971 - 8 RV 475/70

    Kriegsopferversorgung - Berufsschadensausgleich - Anspruchsberechtigung -

    Nur wenn einer Bedingung gegenüber der anderen die überragende Bedeutung zukommt, verdrängt sie die andere und ist allein als Ursache im Rechtssinne anzusehen (vgl BSG 1970-07-08 10 RV 189/68 = SozR BVG § 30 Nr. 44; BSG 1955-07-14 8 RV 177/54 = BSGE 1, 150, 157).
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