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   BSG, 15.12.1977 - 10 RV 51/76   

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https://dejure.org/1977,2354
BSG, 15.12.1977 - 10 RV 51/76 (https://dejure.org/1977,2354)
BSG, Entscheidung vom 15.12.1977 - 10 RV 51/76 (https://dejure.org/1977,2354)
BSG, Entscheidung vom 15. Dezember 1977 - 10 RV 51/76 (https://dejure.org/1977,2354)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Voraussetzung für die Gewährung eines Berufsschadensausgleichs an einen schädigungsunabhängig aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen Rentner

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rentner - Berufsschadensausgleich - Voraussetzungen - Einkommensminderung - Schwerbeschädigteneigenschaft - Vergleichseinkommen - Ermittlung

Papierfundstellen

  • BSGE 45, 227
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 30.04.1981 - 11 RA 54/80
    Auszug aus BSG, 15.12.1977 - 10 RV 51/76
    BSG SozR BVG @ 50 Nr. 45) und zur Zeit der Antragstellung und in der folgenden Zeit noch besteht (BSGE 52, 1, 2; 54, 216, 217; 57, 80, 86; BSG SozR BVG @ 50 Nr. 50; 5100 5 50 Nr. 4).

    Nach der Rechtsprechung des BSG muß die sachliche Voraussetzung des schädigungsbedingten Einkommensverlustes zur Zeit der Antragstellung und in der folgenden Zeit erfüllt sein (BSGE 52, 1; 54, 246;57, 80, 86; BSG SozR BVG % 50 Nr. 50 und 5100 5 50 Nr. 4).

  • BSG, 16.10.1974 - 10 RV 615/73

    Kein grundsätzlicher Ausschluß des aus schädigungsunabhängigen Gründen frühzeitig

    Auszug aus BSG, 15.12.1977 - 10 RV 51/76
    Demzufolge kann auch einem Rentner, der schädigungsunabhängig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden ist und erst danach die Gewährung von ESA beantragt hat, diese Leistung grundsätzlich bewilligt werden (BSGE 38, 160; BSG SozR 5400 $ 30 Nr. 4).
  • BSG, 13.06.1985 - 7 RAr 27/84

    Begriff Einkommen in der Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 15.12.1977 - 10 RV 51/76
    Wie der Senat in seinem Urteil v0m 16. Oktober 1974 (BSGE 58, 160, 162 f = SozR 5100 5 50 Nr. 5) und ihm folgend der 9. Senat des BSG im Urteil vom 17. Oktober 1974 (BSG SozR 5100 5 50 Nr. 4) entschieden haben, soll durch @ 50 Abs. 5 und 4 BVG jede Art eines schädigungsbedingten Einkommensverlustes aus Erwerbstätigkeit ausgegliChen werden.
  • BSG, 11.12.2008 - B 9 V 3/07 R

    Kriegsopferversorgung - Versorgungsverwaltung - Versorgungsamt - Zuständigkeit -

    Das BSG hat zum BSA bereits entschieden (BSG, Urteil vom 15.12.1977 - 10 RV 51/76 - BSGE 45, 227, 234 = SozR 3100 § 30 Nr. 33 S 138), wie dabei vorzugehen ist: Zunächst ist festzustellen, welche berufliche Tätigkeit der Beschädigte ohne die Schädigung nach seinen Lebensverhältnissen, Kenntnissen und Fähigkeiten und dem bisher betätigten Arbeits- und Ausbildungswillen während seines aktiven Berufslebens wahrscheinlich ausgeübt hätte.

    Soweit das BSG in einer früheren Entscheidung (BSG, Urteil vom 15.12.1977 - 10 RV 51/76 - BSGE 45, 227, 235 = SozR 3100 § 30 Nr. 33 S 139) ausgeführt hat, beim Fehlen amtlicher Erhebungen des Statistischen Bundesamtes für den maßgeblichen Zeitraum könnten zur Ermittlung des Vergleichseinkommens nur die beamten- oder tarifrechtlichen Besoldungs- oder Vergütungsgruppen des Bundes herangezogen werden, weicht der Senat hiervon nicht ab.

  • BSG, 05.03.1980 - 9 RV 81/78

    Beruf mit schädigungsbedingtem Einkommensverlust - Durchschnittseinkommen -

    Der Einkommensverlust ist pauschalierend nach dem durchschnittlichen Berufserfolg festzustellen (BSGE 45, 227, 254 = SozR 5100 5 30 Nr. 55 mwN; SozR 3100 5 50 Nr. 42, S. 486 mwN)" Im Unterschied zu EUR 50 Abs. 2 BVG wird in Abs. 5 und 4 der individuelle Maßstab wesentlich durch einen durchschnittlichen ergänzt.

    ausgegangen ist, daß @ 30 Abs. 4 BVG nicht erst für die Höhe des Berufsschadensausgleichs, sondern bereits für den Einkommensverlust als Voraussetzung des Anspruchs zu beachten ist (BSGE 45, 227, 254).

    Dies ergibt sich aus seiner Bezugnahme auf die entsprechenden Urteile des 9. und 10. Senats (BSGE 5a, 160, 165 = SozR 5100 5 50 Nr. 5; SozR 5400 5 50 Nr. 4; BSGE 45, 227 = SozR 5400 5 50 Nr. 55).

  • LSG Bayern, 26.04.2012 - L 15 VS 2/06

    Soldatenversorgung - Berufsschadensausgleich - Beschränkung von Rechtsbehelfen -

    Dazu ergänzt § 30 Abs. 5 Satz 2 BVG in der jeweils maßgebenden Fassung, dass zur Ermittlung des Durchschnittseinkommens die jeweils am 31. Dezember bekannten Werte der amtlichen Erhebungen des Statistischen Bundesamts für das Bundesgebiet und die beamten- oder tarifrechtlichen Besoldungs-, Vergütungs- oder Lohngruppen des Bundes aus den drei letzten der Anpassung vorangegangenen Kalenderjahren heranzuziehen sind (so genannte Vergleichsgrundlage, vgl. § 30 Abs. 14 lit. a BVG; BSG, Urteil vom 21.02.1972 - 10 RV 366/71, Rn. 24; BSG, Urteil vom 15.12.1977 - 10 RV 51/76, Rn. 35).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2007 - L 7 V 45/03

    Voraussetzungen einer Gewährung von Witwenbeihilfe nach dem

    Bei der Berechnung durch den Rentenversicherungsträger waren unter Berücksichtigung des Urteils des BSG vom 15.12.1977 -10 RV 51/76- die vom Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 07.11.2006 mitgeteilten Bezüge eines im öffentlichen Dienstes beschäftigten Kaufmannsgehilfen zugrunde zu legen.
  • LSG Bayern, 27.11.2013 - L 15 VK 1/10

    Einkommen, Gesundheitszustand, Rentenversicherung, Versorgung, Witwenrente,

    Wie bei der Ermittlung der fiktiven (Vergleichs-)Hinterbliebenenversorgung vorzugehen ist, hat das BSG in ähnlicher Weise bereits zum Berufsschadenausgleich entschieden (vgl. BSG, Urteil vom 15.12.1977, Az.: 10 RV 51/76): Zunächst ist festzustellen, welche berufliche Tätigkeit der Beschädigte ohne die Schädigung nach seinen Lebensverhältnissen, Kenntnissen und Fähigkeiten und dem bisher betätigten Arbeits- und Ausbildungswillen während seines aktiven Berufslebens wahrscheinlich ausgeübt hätte.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 07.09.2005 - L 4 V 16/04

    Berufsschadensausgleich bei fehlendem beruflichen Aufstieg und wegen vorzeitigen

    Der Einkommensverlust ist pauschalierend nach einem durchschnittlichen Berufserfolg festzustellen (BSGE 45, 227, 234 = SozR 3100 § 30 Nr. 33 mwN; SozR 3100 § 30 Nr. 42 S 186 mwN; SozR 3100 § 30 Nr. 60; Hansen, aaO, S. 113 ff) und gleicht auch einen evtl. Schaden in der Rente aus.
  • BSG, 13.05.1987 - 9a RV 12/85

    Berufsschadensausgleich-Einstufung eines Angestellten

    Ein solcher Vergleich würde nicht dem Entschädigungsgrundsatz des 5 1 Abs. 1 iVm 5 30 Abs. 3 BVG (BSGE 45, 227, 229 : SozR 3100 5 30 Nr. 33 und st Rspr) gerecht, sondern wesentlich eine nicht schädigungsbedingte Einkommenseinbuße ausgleichen.
  • BSG, 06.09.1989 - 9 RV 26/88

    Bewertung der schädigungsbedingten MdE

    chung in BSGE 45, 227 = SozR 3100 § 30 Nr. 33), wobei insbesondere das altersbedingte Ausscheiden und die hierdurch verursachten Einbußen gemäß § 30 Abs. 6 BVG grundsätzlich nicht als Nachschaden gelten (vgl hierzu insbesondere BSGE 56, 121, 122 f = BSG SozR 3100 § 30 Nr. 60).
  • BSG, 30.06.1977 - 9 RV 76/76

    Witwenversorgung - Bewilligungsbescheid - Rücknahme - Keine Ehe - Ehe mit anderem

    Nach bereits ergangenen Urteilen darf die Zuerkennung einer Beschädigtenversorgung (@ 4 Abs. 4 bis 5, 5 50 BVG) nicht völlig zurückgenommen werden, wenn die Möglichkeit, daß eine als Schädigungsfolge anerkannte Gesundheitsstörung durch schädigende Einwirkungen zwar nicht entstanden, aber verschlimmert worden ist, nicht ausgeschlossen werden kann (BSG SozR Nr. 42 zu 5 44 VeerG; BSGE 48, 260, 262 f = SozR Nr. 20 zu 5 44 VeerG; Bundesversorgungsblatt 4962, 89) oder wenn ein falsch diagnostizierter und anerkannter Leidenszustand möglicherweise tatsächlich besteht (BSGE 46, 255, 255 f = SozR Nr. 46 zu 5 44 VeerG) oder wenn die Möglichkeit, eine Bewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit als noch vertretbar anzusehen, nicht ausscheidet (BSGE 45, 227, 229 f = SozR Nr. 40 zu 5 44 VeerG).
  • BSG, 05.03.1980 - 9 RV 11/79

    Berufsschadensausgleich - Legaldefinition des Einkommensverlustes - Kleinlandwirt

    Allerdings ist nicht stets beim Unterschreiten des für die Vergleichsberechnung pauschalierten Durchschnittseinkommens (vgl ua BSG vom 1977-12-15 10 RV 51/76 = SozR 3100 § 30 Nr. 33 und BSG vom 1979-01-24 9 RV 58/77 = SozR 3100 § 30 Nr. 42 S 186) ein rechtserheblicher Einkommensverlust gegeben.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.1976 - L 7 V 35/74

    Schädigungsunabhängiges vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben - in der

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