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   BSG, 31.05.1979 - 10 RV 69/78   

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https://dejure.org/1979,7384
BSG, 31.05.1979 - 10 RV 69/78 (https://dejure.org/1979,7384)
BSG, Entscheidung vom 31.05.1979 - 10 RV 69/78 (https://dejure.org/1979,7384)
BSG, Entscheidung vom 31. Mai 1979 - 10 RV 69/78 (https://dejure.org/1979,7384)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Berufsschadensausgleich - Einstufung eines Versicherungsoberinspektors in der Privatversicherung

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LSG Bayern, 26.04.2012 - L 15 VS 2/06

    Soldatenversorgung - Berufsschadensausgleich - Beschränkung von Rechtsbehelfen -

    Ausschlaggebend für die Einordnung des Klägers in die Leistungsgruppen bis einschließlich 30.06.2009 sind die vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Rundschreiben vom 25. Oktober 1960 genannten Definitionen (vgl. BSG, Urteil vom 31.05.1979 - 10 RV 69/78 mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung des Bundessozialgerichts).

    In der Folgezeit hat es dargelegt, wie die "eingeschränkte Dispositionsbefugnis" zu verstehen ist: Diese müsse sich über den Arbeitsablauf im eigenen Arbeitsgebiet hinaus auf die Existenz des Unternehmens erstrecken und das Unternehmerrisiko direkt beeinflussen (vgl. BSG, Urteil vom 31.05.1979 - 10 RV 69/78, Rn. 13; bestätigt durch BSG, Urteil vom 19.06.1996 - 9 RV 19/94, Rn. 19).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 6 VH 789/15
    Für die Einstufung in Leistungsgruppen sind dabei bis einschließlich 30. Juni 2009 die vom BMAS in dem Rundschreiben vom 25. Oktober 1960 genannten Definitionen maßgeblich (BSG, Urteil vom 31. Mai 1979 - 10 RV 69/78 -, juris, Rz. 10 ff.; Bayerisches LSG, Urteil vom 26. April 2012 - L 15 VS 2/06 -, juris, Rz. 82).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2018 - L 13 VK 1/17

    Anspruch auf Berufsschadensausgleich nach dem Bundesversorgungsgesetz

    Nach den seinerzeit gültigen Vorgaben gehörten zur Leistungsgruppe II kaufmännische und technische Angestellte mit besonderen Erfahrungen und selbständigen Leistungen in verantwortlicher Tätigkeit mit eingeschränkter Dispositionsbefugnis, die Angestellte anderer Tätigkeitsgruppen einzusetzen und verantwortlich zu unterweisen haben, ferner Angestellte mit umfassenden kaufmännischen oder technischen Kenntnissen, außerdem Angestellte, die als Obermeister, Oberrichtmeister oder Meister mit hohem beruflichen Können und besonderer Verantwortung großen Werkstätten oder Abteilungen vorstehen (BSG, Urteil vom 31.05.1979 - 10 RV 69/78, Rn 13; vgl. zur Gültigkeitsdauer der aus den 1960er Jahren stammenden Definition bis zum Jahr 2009 Bayerisches LSG, Urteil vom 26.04.2012 - L 15 VS 2/06, Rn 82 und die Neufassung der Leistungsgruppen mit Rundschreiben des BMAS vom 19.06.2009 - IV c 2 - 61080/27).
  • BSG, 19.06.1996 - 9 RV 15/94

    Berufsschadensausgleich für einen Referatsleiter im Versicherungsgewerbe -

    In einer Entscheidung des 10. Senats vom 31. Mai 1979 - 10 RV 69/78 - (Der Versorgungsbeamte 1979 S 143) hat der 10. Senat ausgeführt, daß eine eingeschränkte Dispositionsbefugnis iS der Leistungsgruppe II nur vorliegt, wenn diese sich über den Arbeitsablauf im eigenen Arbeitsgebiet hinaus auf die Existenz des Unternehmens erstreckt und das Unternehmerrisiko direkt beeinflußt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2012 - L 10 VE 32/10
    Dass im Übrigen der Kläger im unmittelbaren Anschluss an den wahrscheinlichen Abschluss des Betriebswirtschaftsstudiums eine Arbeitsstelle gefunden hätte, die sowohl hinsichtlich der Betriebsgröße als auch hinsichtlich der ihm übertragenen Verantwortung den von dem Bundessozialgericht in dem schon von dem Sozialgericht zitierten Urteil vom 31. Mai 1979 (Az.: 10 RV 69/78, Der Versorgungsbeamte 1997, 143) genannten Anforderungen entspricht, hält der Senat nicht nur für unwahrscheinlich, sondern nahezu für ausgeschlossen.
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