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   VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 10 S 1121/90   

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VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 10 S 1121/90 (https://dejure.org/1990,4610)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.07.1990 - 10 S 1121/90 (https://dejure.org/1990,4610)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Juli 1990 - 10 S 1121/90 (https://dejure.org/1990,4610)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Begründung des Sofortvollzugsinteresses - keine Heilung durch Nachschieben von Gründen - Aufhebung der Vollziehungsanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.1976 - X 1318/76
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 10 S 1121/90
    Für eine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ist in derartigen Fällen kein Raum (im Anschluß an den Senatsbeschluß vom 25.8.1976, DVBl 1976, 948, 949).

    Auch die Offensichtlichkeit der Gründe, die einen Sofortvollzug gebieten, rechtfertigt in aller Regel keine Ausnahme vom Begründungszwang, wie die ausdrückliche Regelung in § 80 Abs. 3 S. 2 VwGO zeigt (vgl. die Beschlüsse des Senats v. 25.8.1976 -- X 1318/76 --, DVBl. 1976, 948, 949 und v. 27.6.1990 -- 10 S 1129/90 --, m.w.N.).

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 10 S 1121/90
    Dabei bedarf es grundsätzlich der Darlegung eines besonderen öffentlichen Interesses, das über das allgemeine öffentliche Interesse hinausgeht, das den Erlaß des belastenden Verwaltungsakts als solchen rechtfertigt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.7.1973, BVerfGE 35, 382, 401 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.1990 - 10 S 1129/90

    Stillegung eines Kernkraftwerks wegen Zweifel an der Genehmigungsfähigkeit -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 10 S 1121/90
    Auch die Offensichtlichkeit der Gründe, die einen Sofortvollzug gebieten, rechtfertigt in aller Regel keine Ausnahme vom Begründungszwang, wie die ausdrückliche Regelung in § 80 Abs. 3 S. 2 VwGO zeigt (vgl. die Beschlüsse des Senats v. 25.8.1976 -- X 1318/76 --, DVBl. 1976, 948, 949 und v. 27.6.1990 -- 10 S 1129/90 --, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.05.1985 - 12 CS 84 A.2718
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 10 S 1121/90
    Für eine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO ist daher kein Raum (vgl. den Beschl. des Senats v. 25.8.1976, a.a.O.; BayVGH, Beschl. v. 15.5.1985, NVwZ 1985, 663; Kopp, VwGO, 8. Aufl., 1989, § 80 RdNrn. 64, 76, 79, m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 26.02.2018 - 12 K 16702/17

    Sofort vollziehbare Betriebsuntersagung hinsichtlich eines Dieselfahrzeugs,

    Zum anderen kann eine fehlende oder unzureichende Begründung nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO grundsätzlich nicht mit heilender Wirkung nachgeholt werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.09.2011, a.a.O., m.w.N.; Beschluss vom 17.07.1990 - 10 S 1121/90 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2011 - 1 S 2554/11

    Aufhebung einer Vollziehungsanordnung durch das Gericht wegen unzureichender

    Sie leidet daher an einem formellen Mangel, der zu ihrer Aufhebung nötigt, ohne dass es darauf ankommt, ob ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung besteht (VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 25.08.1976 - X 1318/76 -, NJW 1977, 165 sowie Beschluss v. 17.07.1990 - 10 S 1121/90 -, juris m.w.N).

    Auch die Offensichtlichkeit der Gründe, die einen Sofortvollzug gebieten, rechtfertigt in aller Regel keine Ausnahme vom Begründungszwang, wie die ausdrückliche Regelung in § 80 Abs. 3 S. 2 VwGO zeigt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse v. 25.8.1976, a.a.O. und v. 17.07.1990, a.a.O., m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs (Beschluss v. 25.08.1976, a.a.O. und Beschluss v. 17.07.1990, a.a.O.) und auch nach der überwiegend in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung (vgl. Eyermann, VwGO, 11. Auflage, § 80 RdNr. 44, Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O. § 80, RdNr. 179, jeweils m.w.N.; BayVGH, Beschluss. v. 24.02.1988, BayVBl. 1989, 117) kann eine fehlende oder unzureichende Begründung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht mit heilender Wirkung nachgeholt werden.

    Mit der Warn- und Appellfunktion des Schriftlichkeitserfordernisses wäre es nicht vereinbar, wenn eine fehlende Begründung mit heilender Wirkung nachgeholt werden könnte (vgl. Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O., § 80 RdNr. 174 ff. m.w.N; VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 17.07.1990, a.a.O; Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, VwGO, 2. Auflage, § 80 RdNr. 48, m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2011 - 8 S 2910/10

    Nachträgliche Anforderungen an den Brandschutz von Industriebetrieben

    a) Allerdings ist der Antragstellerin insoweit - und auch im Übrigen (siehe unten 2a)) - entgegen der Beschwerdebegründung nicht schon wegen eines Verstoßes gegen § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO und eines daraus resultierenden Ermessensfehlers bei der Anordnung der sofortigen Vollziehung vorläufiger Rechtsschutz - durch Aufhebung der Sofortvollzugsanordnung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.07.1990 - 10 S 1121/90 - juris m.w.N.) - zu gewähren.
  • OVG Thüringen, 28.07.2011 - 1 EO 1108/10

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen; Begründung der

    Der Senat schließt sich der von der überwiegenden Kommentarliteratur (vgl. Eyermann, VwGO, Komm., 12. Aufl., § 80 Rdnr. 44; Kopp/Schenke, a. a. O., § 80 Rdnr. 87; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Komm., Bd. I, § 80 Rdnr. 179; Sodan/Ziekow, Komm. zur VwGO, Stand 2003, Bd. III, § 80 Rdnr. 101; Wuttig/Thimet, Gemeindliches Satzungsrecht, a. a. O.) sowie einem Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 25.08.1976 - X 1318/76 - NJW 1977, 165, und vom 17.07.1990 - 10 S 1121/90 - BayVGH, Beschlüsse vom 20.01.1998 - 23 CS 97.3528 -, vom 24.03.1999 - 10 CS 99.27 -, vom 06.10.2000 - 2 CS 98.2373 -, vom 29.09.2003 - 9 CS 03.1815 - und vom 15.01.2004 - 13 AS 03.2997 -) vertretenen Auffassung an, dass eine Heilung eines Verstoßes gegen § 80 Abs. 3 S. 1 VwGO durch spätere Darlegungen nicht möglich ist.

    Die Beschränkung auf die Aufhebung der Vollziehungsanordnung im Fall einer Verletzung des Begründungserfordernisses gemäß § 80 Abs. 3 S. 1 VwGO bringt den eingeschränkten Prüfungsumfang und die eingeschränkte Bindungswirkung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung zum Ausdruck (vgl. hierzu ThürOVG, Beschlüsse vom 01.03.1994, 22.06.2004 und 08.06.2010, a. a. O.; ferner BVerwG, Beschluss vom 18.09.2001 - 1 DB 26/01 -; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.07.1990 - 10 S 1121/90 - BayVGH, Beschluss vom 23.12.1996 - 26 CS 96.2760 -, BayVBl 1997, 409/410; Eyermann, a. a. O., § 80 Rdnr. 93 m. w. N.).

  • VG Freiburg, 08.07.2002 - 4 K 251/02

    Apotheke; Notdienstregelung; Sofortvollzug; Begründung; Interessenabwägung

    Für eine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO ist kein Raum, wenn bzw. weil mit dem Wegfall der Anordnung der sofortigen Vollziehung dem Widerspruch des Antragstellers bereits gem. § 80 Abs. 1 VwGO wieder die aufschiebende Wirkung zukommt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.07.1990 - 10 S 1121/90 - v. 16.11.1990 - 9 S 2359/90 -, VBlBW 1991, 180, 181; v. 30.04.1996 - 1 S 776/96 -, VBlBW 1996, 297, 298; Eyermann/J. Schmidt, VwGO, 11. Aufl., § 80 Rd.-Nr. 93 m.w.N.).

    Vielmehr bedarf es grundsätzlich der Darlegung eines besonderen öffentlichen Interesses, das über das allgemeine öffentliche Interesse hinausgeht, welches den Erlass des belastenden Verwaltungsakts als solchen rechtfertigt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.10.1973, BVerfGE 35, 382, 401 f.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.07.1990, a.a.O.).

    Allerdings kann sich die Behörde auf die den Verwaltungsakt selbst tragenden Erwägungen stützen und darauf Bezug nehmen, wenn die den Erlass des Verwaltungsakts rechtfertigenden Gründe zugleich die Dringlichkeit der Vollziehung ergeben.   Dies wird vor allem bei Maßnahmen eiliger Gefahrenabwehr gelten können; auch in derartigen Fällen muss die Behörde aber eindeutig zum Ausdruck bringen, dass sie in diesen Gründen auch das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung sieht (VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 17.07.1990, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2018 - 5 S 548/18

    Beschwerdeentscheidung bei offensichtlicher Fehlerhaftigkeit der

    Wegen des formellen Mangels ist die Vollziehungsanordnung ohne Weiteres aufzuheben, ohne dass es darauf ankäme, ob ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung tatsächlich besteht (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.8.1976, a. a. O.; Beschluss vom 17.7.1990 - 10 S 1121/90 - juris Rn. 5 m. w. N. und Beschluss vom 27.9.2011, a. a. O., juris Rn. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2011 - 10 S 625/11

    Fahrerlaubnisentzug; Begründung der Sofortvollzuganordnung; Interessenabwägung

    Der angeführte Beschluss des Senats vom 17.07.1990 (10 S 1121/90) betraf zum einen keine mit einer Fahrerlaubnisentziehung oder -einschränkung vergleichbare Gefahrenabwehrmaßnahme, sondern die Untersagung einer - nicht mit Gefahren für Leib oder Leben verbundenen - Ablagerung von Bauschutt und "Neckarbaggergut".
  • VG Freiburg, 07.08.2018 - 3 K 9009/17

    Dienende Funktion eines Bauvorhabens für ein landwirtschaftliches Unternehmen bei

    Der Behörde bleibt aber die Befugnis, eine neue Vollziehbarkeitsanordnung mit diesmal gesetzeskonformer Begründung zu treffen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 25.08.1976 - X 1318/76 -, vom 17.07.1990 - 10 S 1121/90 -, vom 27.09.2011 - 1 S 2554/11 - sowie vom 29.06.2018 - 5 S 548/18 -, jeweils m. w. N. bei juris; Schoch, in Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, 33. EL Juni 2017, § 80 VwGO Rn. 249 ff., m. w. N.; Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 23. Auflage 2017, § 80 VwGO Rn. 87).
  • VG Karlsruhe, 27.03.2018 - 12 K 5/18

    Nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer einer befristeten Aufenthaltserlaubnis

    Eine fehlende oder unzureichende Begründung nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO kann grundsätzlich auch nicht mit heilender Wirkung nachgeholt werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.09.2011, a.a.O., m.w.N.; Beschluss vom 17.07.1990 - 10 S 1121/90 -, juris).
  • VG Freiburg, 20.04.2018 - 1 K 2099/18

    Notwendigkeit des Beiseins einer Person bei einem Beißvorfall eines evtl.

    Allerdings muss die Behörde auch in diesen Fällen eindeutig zum Ausdruck bringen, dass sie in den Gründen, die zum Erlass des Grundverwaltungsakts geführt haben, auch das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung sieht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.07.1990 - 10 S 1121/90 -, juris).
  • VG Karlsruhe, 26.01.2004 - 6 K 4485/03

    Ausweisung - besonderer Ausweisungsschutz

  • VG Düsseldorf, 09.09.2020 - 29 L 1111/20
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.07.2000 - 2 M 3/00

    Streitwert bei Sofortvollzug eines wasserrechtlichen Einleitungsverbotes

  • VG Gera, 10.12.2020 - 2 E 1785/20

    Untersagung des Einsatzes einer Lehrkraft; mangelnde fachliche Qualifikation -

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1992 - 14 S 2179/92

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis - Begründung der sofortigen Vollziehung -

  • VG Karlsruhe, 25.07.2001 - 6 K 934/01

    Widerruf der Maklererlaubnis

  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1997 - 11 S 379/97

    Zulassungsverfahren: Durchentscheiden des Rechtsmittelgerichts nach Zulassung der

  • VG Würzburg, 27.10.2014 - W 4 S 14.1033

    Bauaufsichtliche Verpflichtung zur Errichtung eines Kinderspielplatzes

  • VG Würzburg, 20.12.2016 - W 5 S 16.1159

    Aufhebung der Anordnung des sofortigen Vollzugs einer Nutzungsuntersagung wegen

  • VG Würzburg, 27.10.2014 - W 4 S 14.1035

    Duldungsverpflichtung für Grundstückseigentümer; Errichtung eines

  • VG Würzburg, 04.09.2012 - W 4 S 12.736

    Wasserrechtliche Beseitigungsanordnung; Anordnung des Sofortvollzugs; fehlende

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