Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2013

Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 09.03.2012 - 10 S 12/12   

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https://dejure.org/2012,8745
LG Saarbrücken, 09.03.2012 - 10 S 12/12 (https://dejure.org/2012,8745)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.03.2012 - 10 S 12/12 (https://dejure.org/2012,8745)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. März 2012 - 10 S 12/12 (https://dejure.org/2012,8745)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mobilfunkanbieter hat keinen Anspruch auf über 3.300 EUR Roaming-Gebühren

  • openjur.de

    § 242 BGB
    Zu den Schutzpflichten im Rahmen eines Mobilfunkvertrages; Informationen über Roaming-Preise und Schutz des Kunden vor einer unbewußten Selbstschädigung

  • kanzlei.biz

    Gericht schiebt unerwarteter Kostenexplosion bei Nutzung von Roamingdiensten Riegel vor

  • beck.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Extrem teures Internetsurfen im Auslandsurlaub - Mobilfunkanbieter muss den Kunden rechtzeitig per SMS oder Anruf warnen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Hinweispflicht auf erhöhte Roaminggebühren im EU-Ausland

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Hinweispflicht auf erhöhte Roaming-Gebühren

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anspruch des Mobilfunkanbieters auf erhöhte Roaming-Gebühren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2819
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.06.2006 - I ZR 75/03

    Anforderungen an die Einbeziehung von AGB bei Bestellungen über das Internet

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.03.2012 - 10 S 12/12
    Nach dem Tatsachenvortrag der Klägerin war der Bestellvorgang nämlich derart gestaltet, dass er erst nach aktivem Bestätigen der Kenntnisnahme der AGB der ... GmbH fortgesetzt und abgeschlossen werden konnte (vgl.: BGH NJW 06, 2976).
  • LG Bonn, 01.06.2010 - 7 O 470/09

    Hinweispflicht eines TK-Anbieters bei auffallend hohen Rechnungen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.03.2012 - 10 S 12/12
    Dazu gehört ferner, dass der Mobilfunkanbieter seinen Kunden vor einer unbewussten Selbstschädigung schützt (OLG Schleswig-Holstein, a.a.O.; LG Kleve, Urt. v. 15.06.11 - 2 O 9/11 - zitiert nach juris; LG Bonn MMR 10, 749; AG Frankfurt MMR 08, 496).
  • LG Kleve, 15.06.2011 - 2 O 9/11

    Mobilfunkanbieter muss Kunden einer Flatrate auf exorbitant hohe Kosten durch

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.03.2012 - 10 S 12/12
    Dazu gehört ferner, dass der Mobilfunkanbieter seinen Kunden vor einer unbewussten Selbstschädigung schützt (OLG Schleswig-Holstein, a.a.O.; LG Kleve, Urt. v. 15.06.11 - 2 O 9/11 - zitiert nach juris; LG Bonn MMR 10, 749; AG Frankfurt MMR 08, 496).
  • OLG Schleswig, 15.09.2011 - 16 U 140/10

    Handy-Rechnung über 11.500 Euro muss nicht bezahlt werden

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.03.2012 - 10 S 12/12
    Es ist allgemein anerkannt, dass in einem Dauerschuldverhältnis, in dem regelmäßig kurzfristig Leistungen und Geldzahlungen ausgetauscht werden, die vertragliche Nebenpflicht beider Vertragspartner besteht, Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils zu nehmen (OLG Schleswig-Holstein, MMR 11, 836 - zitiert nach juris; m.w.N.).
  • AG Frankfurt/Main, 02.11.2007 - 32 C 1949/07

    Anspruch des Telefonanbieters auf Zahlung der Verbindungsentgelte bei

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.03.2012 - 10 S 12/12
    Dazu gehört ferner, dass der Mobilfunkanbieter seinen Kunden vor einer unbewussten Selbstschädigung schützt (OLG Schleswig-Holstein, a.a.O.; LG Kleve, Urt. v. 15.06.11 - 2 O 9/11 - zitiert nach juris; LG Bonn MMR 10, 749; AG Frankfurt MMR 08, 496).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 05.04.2019 - 219 C 21/19

    Informations- und Warnpflichten eines Mobilfunkanbieters vor einer

    Die Verletzung dieser Nebenpflichten führt dazu, dass dem Gläubiger nach den Grundsätzen von Treu und Glauben ein Anspruch auf das vereinbarte Nutzungsentgelt nicht zusteht, weil dem der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gem. § 242 BGB entgegensteht (OLG Schleswig, MMR 2011, 836; LG Kleve, Urt. v. 15.6.2011 - 2 O 9/11, BeckRS 2011, 16091; LG Bonn, MMR 2010, 749; AG Frankfurt a. M., MMR 2008, 496; LG Saarbrücken NJW 2012, 2819, beck-online).".
  • AG Wiesbaden, 03.07.2012 - 91 C 1526/12

    Mobilfunkvertrag: Pflicht des Mobilfunkanbieters zum Hinweis auf hohe

    Für die Klägerin als Mobilfunkanbieterin bestand aus dem Mobilfunkvertrag die Nebenpflicht, für eine möglichst reibungslose und transparente Abwicklung des Vertragsverhältnisses zu sorgen und ihre Kunden vor unbewusster Selbstschädigung zu schützen (vgl. zu diesen Pflichten LG Saarbrücken, Urt. v. 09.03.2012, Az.: 10 S 12/12 m.w.N.).
  • AG Düsseldorf, 01.10.2014 - 24 C 3609/14

    Roaming-Gebühren bei Freischaltung durch Kunden

    Nebenpflicht im Rahmen eines Mobilfunkvertrages ist die Pflicht beider Vertragspartner, für eine möglichst reibungslose und transparente Abwicklung des Vertragsverhältnisses zu sorgen (LG Saarbrücken, Urteil v. 09.03.2012, Az. 10 S 12/12, NJW 2012, 2819; AG Wiesbaden, Urteil v. 03.07.2012, Az. 91 C 1526/12, NJW-RR 2013, 302).

    Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass derjenige, der eine Internetflatrate bucht, bei mehreren Möglichkeiten die günstigste Alternative auswählt (vgl. LG Saarbrücken, Urteil v. 09.03.2012, Az. 10 S 12/12, NJW 2012, 2819).

  • AG Landau/Pfalz, 13.09.2018 - 2 C 33/18

    Mobilfunkvertrag: Einwand der unzulässigen Rechtsausübung bei Geltendmachung von

    Die Verletzung dieser Nebenpflichten führt dazu, dass dem Gläubiger nach den Grundsätzen von Treu und Glauben ein Anspruch auf das vereinbarte Nutzungsentgelt nicht zusteht, weil dem der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gem. § 242 BGB entgegensteht (OLG Schleswig, MMR 2011, 836; LG Kleve, Urt. v. 15.6.2011 - 2 O 9/11, BeckRS 2011, 16091; LG Bonn, MMR 2010, 749; AG Frankfurt a. M., MMR 2008, 496; LG Saarbrücken NJW 2012, 2819, beck-online).

    Nebenpflicht im Rahmen eines Mobilfunkvertrages ist die Pflicht beider Vertragspartner, für eine möglichst reibungslose und transparente Abwicklung des Vertragsverhältnisses zu sorgen (LG Saarbrücken, Urteil v. 09.03.2012, Az. 10 S 12/12, NJW 2012, 2819; AG Wiesbaden, Urteil v. 03.07.2012, Az. 91 C 1526/12, NJW-RR 2013, 302).

  • LG Landau/Pfalz, 13.09.2018 - 2 O 33/18

    Mobilfunkvertrag: Einwand der unzulässigen Rechtsausübung bei Geltendmachung von

    Die Verletzung dieser Nebenpflichten führt dazu, dass dem Gläubiger nach den Grundsätzen von Treu und Glauben ein Anspruch auf das vereinbarte Nutzungsentgelt nicht zusteht, weil dem der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gem. § 242 BGB entgegensteht (OLG Schleswig, MMR 2011, 836; LG Kleve, Urt. v. 15.6.2011 - 2 O 9/11, BeckRS 2011, 16091; LG Bonn, MMR 2010, 749; AG Frankfurt a. M., MMR 2008, 496; LG Saarbrücken NJW 2012, 2819, beck-online).

    Nebenpflicht im Rahmen eines Mobilfunkvertrages ist die Pflicht beider Vertragspartner, für eine möglichst reibungslose und transparente Abwicklung des Vertragsverhältnisses zu sorgen (LG Saarbrücken, Urteil v. 09.03.2012, Az. 10 S 12/12, NJW 2012, 2819; AG Wiesbaden, Urteil v. 03.07.2012, Az. 91 C 1526/12, NJW-RR 2013, 302).

  • AG München, 14.05.2021 - 113 C 23543/20

    Handy auf Reisen - Mobilfunkbetreiber muss auch Unternehmer auf erhöhte

    Konkret verletzte die Zedentin ihre Nebenpflicht, den Beklagten auf stark über dem vereinbarten Basistarif entstehende Kosten hinzuweisen (vgl. BGH, Urt. v. 15.03.2012 - III ZR 190/11; LG Saarbrücken, Urt. v. 09.03.2012 - 10 S 12/12).
  • LG Potsdam, 21.08.2012 - 4 O 55/12

    Telekommunikationsdienstvertrag: Wegfall der Zahlungspflicht bei Berechnung der

    Das Gericht schließt sich in diesem Punkt ausdrücklich den entsprechenden Erwägungen der Entscheidungen des LG Münster (AZ.: 6 S 93/10 vom 18.01.2011) und des LG Saarbrücken (AZ.: 10 S 12/12 vom 09.03.2012) an.
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2013 - 10 S 12.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,24840
OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2013 - 10 S 12.12 (https://dejure.org/2013,24840)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.09.2013 - 10 S 12.12 (https://dejure.org/2013,24840)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. September 2013 - 10 S 12.12 (https://dejure.org/2013,24840)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Erforderlichkeit und Ziele einer Sanierungssatzung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 80 Abs 2 S 1 Nr 1 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO, § 146 Abs 4 VwGO, § 154 Abs 1 BauGB, § 212a BauGB
    Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag; Sanierungsgebiet Prenzlauer Berg-Kollwitzplatz; Wirksamkeit der Sanierungssatzung; Erforderlichkeit; Sanierungsziele; Sanierungskonzept; Zielbaummethode; Bodenwert; sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung; (keine) Anordnung der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 24.03.2010 - 4 BN 60.09

    Sanierungssatzung; städtebauliche Sanierungsmaßnahmen; Substanzmängel;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2013 - 10 S 12.12
    Ihr steht dabei ein weiter Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. März 2010 - BVerwG 4 BN 60.09 -, NVwZ 2010, 1490, juris Rn. 3 m.w.N.).

    Die Sanierung ist nach den Vorstellungen des Gesetzgebers ein Prozess, der als Gesamtmaßnahme eine Koordination sehr unterschiedlicher Einzelmaßnahmen erfordert (BVerwG, Beschluss vom 24. März 2010, a.a.O., Rn. 7).

    Für den Erlass einer Sanierungssatzung genügt dabei ein Sanierungskonzept mit der Feststellung, dass städtebauliche Missstände vorliegen, der Benennung der Ziele und Zwecke der Sanierung und der Feststellung, dass die Sanierung im Allgemeinen durchführbar erscheint; im Laufe des Sanierungsverfahrens hat dann die Verdichtung und zunehmende Konkretisierung der Sanierungsziele zu erfolgen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2006 - BVerwG 4 C 9.04 -, BVerwGE 126, 104, juris Rn. 22, 24; Beschluss vom 24. März 2010, a.a.O., Rn. 7, 10).

    Zutreffend ist allerdings, dass die Rechtmäßigkeit einer Sanierungsmaßnahme neben dem Vorliegen städtebaulicher Missstände voraussetzt, dass die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets erforderlich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. März 2010, a.a.O., Rn. 3; OVG NW, Urteil vom 19. Januar 2011 - 2 D 146/08.NE -, BRS 78 Nr. 213, juris Rn. 41).

    Im Übrigen dürfte selbst dann, wenn dem Antragsgegner im Rahmen der ihm bei der Festlegung des Sanierungskonzepts und der darauf beruhenden Entscheidung über die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen obliegenden Abwägung (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 24. März 2010, a.a.O., Rn. 3) ein Fehler unterlaufen sein sollte, dieser Fehler mittlerweile wegen Ablaufs der (im Jahr 1993 noch geltenden siebenjährigen) Rügefrist unbeachtlich geworden sein (vgl. zu einer solchen Fallkonstellation BVerwG, Urteil vom 4. März 1999 - BVerwG 4 C 8.98 -, NVwZ 1999, 1336, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2012 - 2 S 12.12

    Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag; Beschwerde; sofortige Vollziehung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2013 - 10 S 12.12
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abgabenforderung, die zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs führen können, sind erst dann anzunehmen sind, wenn bei summarischer Prüfung ein Erfolg des Rechtsmittels im Hauptsacheverfahren wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 3. Februar 2012 - OVG 10 S 50.10 -, NVwZ 2012, 711, juris Rn. 3 und Beschluss vom 17. Dezember 2012 - OVG 2 S 12.12 -, juris Rn. 3 jeweils m.w.N.).

    Der Hinweis der Antragstellerin auf ausreichende Vergleichswerte kann ihrer Beschwerde ebenfalls nicht zum Erfolg verhelfen, weil die Prüfung, ob eine Datenlage ermittelt werden kann, die für die Anwendung des Vergleichsverfahrens ausreicht, den Rahmen eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens übersteigt (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 17. Dezember 2012 - OVG 2 S 12.12 -, juris Rn. 23).

  • BVerwG, 16.11.2004 - 4 B 71.04

    Methodik der Ermittlung der Bodenwerterhöhung nach Durchführung städtebaulicher

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2013 - 10 S 12.12
    Fehlt es an aussagekräftigem Datenmaterial ist eine andere Methode anzuwenden, wobei jede Methode zulässig ist, mit der der gesetzliche Auftrag, die Bodenwerterhöhung und damit den Ausgleichsbetrag nach dem Unterschied zwischen Anfangs- und Endwert zu ermitteln, erfüllt werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. November 2004 - BVerwG 4 B 71.04 -, NVwZ 2005, 449, juris Rn. 6; Beschluss vom 28. Juli 2010 - BVerwG 4 B 11.10 -, BRS 76 Nr. 229, juris Rn. 6).

    Zu diesen grundsätzlich geeigneten Methoden gehört auch die im vorliegenden Fall angewandte Zielbaummethode (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. November 2004, a.a.O. gerade zu der hier vorliegenden Konstellation, dass der Endwert aus dem festgestellten Anfangswert und dem modellhaft berechneten Betrag der sanierungsbedingten Wertsteigerung abgeleitet wird).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.02.2012 - 10 S 50.10

    Sanierungsgebiet; Ausgleichsbetrag des Eigentümers; Bodenwerterhöhungen;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2013 - 10 S 12.12
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abgabenforderung, die zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs führen können, sind erst dann anzunehmen sind, wenn bei summarischer Prüfung ein Erfolg des Rechtsmittels im Hauptsacheverfahren wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 3. Februar 2012 - OVG 10 S 50.10 -, NVwZ 2012, 711, juris Rn. 3 und Beschluss vom 17. Dezember 2012 - OVG 2 S 12.12 -, juris Rn. 3 jeweils m.w.N.).

    Die Bewertung von Grundstücken unterliegt einem Wertermittlungsspielraum, weil die eigentliche Bewertung immer nur eine Schätzung darstellen kann, die Erfahrung und Sachkunde voraussetzt (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 3. Februar 2012, a.a.O., Rn. 6; Urteil vom 5. November 2009 - OVG 2 B 7.07 -, juris Rn. 15).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2011 - 2 D 146/08

    Verletzung eigener Rechte i.S.d. § 47 Abs. 2 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2013 - 10 S 12.12
    Zutreffend ist allerdings, dass die Rechtmäßigkeit einer Sanierungsmaßnahme neben dem Vorliegen städtebaulicher Missstände voraussetzt, dass die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets erforderlich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. März 2010, a.a.O., Rn. 3; OVG NW, Urteil vom 19. Januar 2011 - 2 D 146/08.NE -, BRS 78 Nr. 213, juris Rn. 41).

    Daran fehlt es regelmäßig nur, wenn die Sanierung von keiner erkennbaren Konzeption getragen ist oder wenn sonstige Maßnahmen des Städtebaurechts, also Maßnahmen und Planungen ohne Anwendung des städtebaulichen Sanierungsrechts, zur Behebung der städtebaulichen Missstände ausreichen (vgl. OVG NW, Urteil vom 19. Januar 2011, a.a.O., Rn. 86 ff. m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.1996 - 22 A 2639/93

    Bauleitplanung: Ausschluß eines Ratsmitglieds von der Aufstellung einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2013 - 10 S 12.12
    Es gehört zwar zu den Voraussetzungen für die Heranziehung zu einem sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrag, dass das veranlagte Grundstück wirksam in den Bereich eines förmlich festgelegten Sanierungsgebiets einbezogen worden ist (vgl. etwa OVG NW, Urteil vom 5. Dezember 1996 - 22 A 2639/93 -, juris Rn. 9; OVG SH, Urteil vom 23. Mai 2006 - 1 LB 8/04 -, NVwZ-RR 2007, 811, juris Rn. 31, 33), daran bestehen auf der Grundlage des Beschwerdevorbringens aber keine ernsthaften Zweifel.
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.05.2006 - 1 LB 8/04
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2013 - 10 S 12.12
    Es gehört zwar zu den Voraussetzungen für die Heranziehung zu einem sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrag, dass das veranlagte Grundstück wirksam in den Bereich eines förmlich festgelegten Sanierungsgebiets einbezogen worden ist (vgl. etwa OVG NW, Urteil vom 5. Dezember 1996 - 22 A 2639/93 -, juris Rn. 9; OVG SH, Urteil vom 23. Mai 2006 - 1 LB 8/04 -, NVwZ-RR 2007, 811, juris Rn. 31, 33), daran bestehen auf der Grundlage des Beschwerdevorbringens aber keine ernsthaften Zweifel.
  • BVerwG, 24.05.2006 - 4 C 9.04

    Besonderes Städtebaurecht; Sanierungsrecht; sanierungsrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2013 - 10 S 12.12
    Für den Erlass einer Sanierungssatzung genügt dabei ein Sanierungskonzept mit der Feststellung, dass städtebauliche Missstände vorliegen, der Benennung der Ziele und Zwecke der Sanierung und der Feststellung, dass die Sanierung im Allgemeinen durchführbar erscheint; im Laufe des Sanierungsverfahrens hat dann die Verdichtung und zunehmende Konkretisierung der Sanierungsziele zu erfolgen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2006 - BVerwG 4 C 9.04 -, BVerwGE 126, 104, juris Rn. 22, 24; Beschluss vom 24. März 2010, a.a.O., Rn. 7, 10).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2010 - 2 S 23.10

    Kausalität zwischen Sanierungsmaßnahmen und Steigerung des Bodenwertes

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2013 - 10 S 12.12
    Allerdings dürfte eine exakte Abgrenzung zwischen sanierungsbedingten und allgemeinen Entwicklungen kaum durchführbar sein (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 21. Juni 2010 - OVG 2 S 23.10 -, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 04.03.1999 - 4 C 8.98

    Ausgleichsbetrag; Sanierungsgebiet; Funktionsschwäche; Sanierungsziel; Begrenzung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2013 - 10 S 12.12
    Im Übrigen dürfte selbst dann, wenn dem Antragsgegner im Rahmen der ihm bei der Festlegung des Sanierungskonzepts und der darauf beruhenden Entscheidung über die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen obliegenden Abwägung (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 24. März 2010, a.a.O., Rn. 3) ein Fehler unterlaufen sein sollte, dieser Fehler mittlerweile wegen Ablaufs der (im Jahr 1993 noch geltenden siebenjährigen) Rügefrist unbeachtlich geworden sein (vgl. zu einer solchen Fallkonstellation BVerwG, Urteil vom 4. März 1999 - BVerwG 4 C 8.98 -, NVwZ 1999, 1336, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2009 - 2 B 7.07

    Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag; sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung;

  • BVerwG, 28.07.2010 - 4 B 11.10

    Bindungswirkung der Wertermittlungsverordnung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2023 - 10 B 26.23
    - und damit auch das förmliche Festlegen eines Sanierungsgebietes nach § 142 Abs. 1 Satz 1 BauGB - neben dem Vorliegen städtebaulicher Missstände, dass die einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung im öffentlichen Interesse liegen (§ 136 Abs. 1 BauGB) und die Sanierungsmaßnahme insoweit erforderlich ist (vgl. OVG-Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2013 - OVG 10 S 12.12 - juris Rn. 11).

    Daran fehlt es regelmäßig nur, wenn die Sanierung von keiner erkennbaren Konzeption getragen ist oder wenn sonstige Maßnahmen des Städtebaurechts, also Maßnahmen und Planungen ohne Anwendung des städtebaulichen Sanierungsrechts, zur Behebung der städtebaulichen Missstände ausreichen (OVG-Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2013, a.a.O., Rn. 11 m.w.N. und Beschluss vom 24. Oktober 2023.

    Zweitens ähneln sich nach dem allgemeinen Teil der Begründung ihrer Festlegung Art und Umfang ihrer städtebaulichen Missstände (zu den fünf Sanierungsgebieten der Neunten Verordnung vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2013 - OVG 10 S 12.12 - juris Rn. 8; zu den elf Sanierungsgebieten der hier einschlägigen Zehnten Verordnung vgl. den oben unter II. zur Erforderlichkeit der Festlegung zitierten Bericht zur Begründung der Sanierungsverordnung, a.a.O., S. 3 - 6).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2023 - 10 N 68.22

    Antrag auf Zulassung der Berufung - sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag -

    Das Zulassungsvorbringen stellt weder die städtebaulichen Missstände, die danach im Anfangszustand dieses Sanierungsgebiets bestanden (vgl. dazu bereits OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2013 - OVG 10 S 12.12 - juris Rn. 8), noch den Umfang ihrer Behebung im Sanierungszeitraum substantiiert in Frage, auch nicht in den von der Klägerin zitierten Auszügen aus dem ohnehin nur auf den städtebaulichen Ausgangszustand bezogenen Bericht über die Voruntersuchungen (Zulassungsbegründung, a.a.O., S. 14 f. und 15 f.; Schriftsatz vom 3. September 2019, S. 5 - 7).

    Daran fehlt es regelmäßig nur, wenn die Sanierung von keiner erkennbaren Konzeption getragen ist oder wenn sonstige Maßnahmen des Städtebaurechts, also Maßnahmen und Planungen ohne Anwendung des städtebaulichen Sanierungsrechts, zur Behebung der städtebaulichen Missstände ausreichen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2013 - OVG 10 S 12.12 - juris Rn. 11 m.w.N.).

    Wenn die Klägerin ausführt, nach den eigenen Einschätzungen des damaligen Sanierungsbeauftragten habe es "der Sanierung selbst nicht bedurft, um eine Bodenwerterhöhung zu verursachen, die nunmehr mit der Sanierungsausgleichsabgabe abgeschöpft werden soll" (Schriftsatz vom 10. Dezember 2019, S. 5), widerspricht das nicht nur der von ihr selbst unter Bezugnahme auf die Voruntersuchung eingeräumten Notwendigkeit einer Steuerung der städtebaulichen Erneuerung, wie sie der erkennende Senat mit der Begründung der Erforderlichkeit der förmlichen Festsetzung des in Rede stehenden Sanierungsgebietes bereits bestätigt hat (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2013, a.a.O., Rn. 11).

  • VG Berlin, 17.05.2018 - 13 K 271.14

    Bemessung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrages; Zielbaummethode;

    Zur Neunten Verordnung hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 9. September 2013 - 10 S 12.12 - juris Rn. 7 ff. folgendes ausgeführt:.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2022 - 10 B 6.19

    Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag; sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung,

    Die grundsätzliche Eignung des Zielbaumverfahrens als Methode zur Ermittlung sanierungsbedingter Bodenwertsteigerungen ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt (BVerwG, Beschluss vom 16. November 2004 - 4 B 71/04 - juris Rn. 6; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. August 2006 - OVG 10 S 7.06 - juris Rn. 6; Urteil vom 5. November 2009 - OVG 2 B 7.07 -, juris Rn. 22 und 25 - 27; Beschluss vom 3. Februar 2012 - OVG 10 S 50.10 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 17. Dezember 2012 - OVG 2 S 12.12 -, juris Rn. 17 und 19; Beschluss vom 9. September 2013 - OVG 10 S 12.12 -, juris Rn. 15 f.; Beschluss vom 11. März 2014 - OVG 10 S 1.14 -, juris Rn. 6; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 17. Juni 2004 - 1 B 854/02 - juris Rn. 42, und Beschluss vom 25. Juli 2018 - 1 B 210/18 -, juris Rn. 6; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 21. Juni 2016 - 3 Bf 54/15 - juris Rn. 56 - 58 m.w.N., und Urteil vom 26. Januar 2017 - 3 Bf 52/15 - juris Rn. 50).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2016 - 10 S 9.16

    Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag; Prüfungsmaßstab im vorläufigen

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Abgabenforderung bestehen, wenn ein Erfolg des Rechtsmittels im Hauptsacheverfahren wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 3. Februar 2012 - OVG 10 S 50.10 -, NVwZ 2012, 711, juris Rn. 3; Beschluss vom 9. September 2013 - OVG 10 S 12.12 -, NJW-RR 2014, 59, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VG Cottbus, 28.12.2016 - 1 L 159/16

    Kommunalrecht: Hundesteuer; Erhöhte Hundesteuerpflicht für gefährliche Hunde

    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 80 Abs. 4 S. 3 VwGO (analog) an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Abgabenbescheides bestehen dabei erst und nur dann, wenn der Erfolg des Rechtsbehelfs in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als sein Misserfolg (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2013 - OVG 10 S 12.12 -, juris Rn. 3).
  • VG Berlin, 24.11.2022 - 13 K 300.19
    Hinsichtlich der städtebaulichen Missstände, die die Erforderlichkeit nach dem zuvor Gesagten indizieren, verweist die Kammer dabei auf die vorbereitenden Untersuchungen des Beklagten, insbesondere auf die Abschlussbroschüre und die darin zusammengefassten Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen sowie auf die zutreffenden Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur Rechtmäßigkeit der Vorgängerverordnung in seinem Beschluss vom 9. September 2013 (10 S 12.12 - juris Rn. 7 ff.), denen sie sich anschließt.
  • VG Berlin, 21.11.2013 - 13 A 129.08

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags; Reichweite einer Erschließungsanlage;

    (4) Die Klägerin hat ferner nicht plausibel machen können, dass der Sachverständige den ihm zukommenden Wertermittlungsspielraum (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2013 - OVG 10 S 12.12 -, Urteil vom 5. November 2009 - OVG 2 B 7.07 -) überschritten hat, indem er auf Bodenrichtwerte statt auf Vergleichskauffälle zurückgegriffen hat.
  • VG Berlin, 24.11.2022 - 13 K 223.17
    Hinsichtlich der städtebaulichen Missstände, die die Erforderlichkeit nach dem zuvor Gesagten indizieren, verweist die Kammer dabei auf die vorbereitenden Untersuchungen des Beklagten, insbesondere auf die Abschlussbroschüre und die darin zusammengefassten Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen sowie auf die zutreffenden Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur Rechtmäßigkeit der 9. VO in seinem Beschluss vom 9. September 2013 (10 S 12.12 - juris Rn. 7 ff.), denen sie sich anschließt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2014 - 10 S 1.14

    Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag; Maßstab für die Anordnung der

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Abgabenforderung bestehen, wenn ein Erfolg des Rechtsmittels im Hauptsacheverfahren wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 3. Februar 2012 - OVG 10 S 50.10 -, NVwZ 2012, 711, juris Rn. 3, Beschluss vom 9. September 2013 - OVG 10 S 12.12 -, NJW-RR 2014, 59; juris Rn. 3 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2014 - 10 S 10.14

    Beschwerde; Darlegungsanforderungen; vorläufiger Rechtsschutz;

  • VG Berlin, 07.12.2022 - 13 K 150.16
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2014 - 2 S 49.13

    Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag; Vorausleistung; vorläufiger Rechtsschutz;

  • VG Berlin, 24.11.2022 - 13 K 493.17
  • VG Berlin, 24.11.2022 - 13 K 383.18
  • VG Berlin, 05.10.2022 - 13 K 185.19
  • VG Berlin, 05.10.2022 - 13 K 193.18
  • VG Berlin, 19.06.2014 - 13 K 353.12

    Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag

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