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   VGH Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 10 S 1256/13   

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VGH Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 10 S 1256/13 (https://dejure.org/2014,19641)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.07.2014 - 10 S 1256/13 (https://dejure.org/2014,19641)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Juli 2014 - 10 S 1256/13 (https://dejure.org/2014,19641)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Fahrtenbuchauflage, Anordnung, Voraussetzungen

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhältnissmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage bei beträchtlichem Geschwindigkeitsverstoß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVZO § 31a Abs. 1 S. 1
    Verhältnissmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage bei beträchtlichem Geschwindigkeitsverstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Das ungeliebte Fahrtenbuch: Der Fahrer aus Japan - sieht er "japanisch” aus?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 10 S 1256/13
    Unmöglichkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats dann anzunehmen, wenn die Bußgeldbehörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 3.80 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12; sowie Beschluss vom 25.06.1987 - 7 B 139.87 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 17; Senatsurteil vom 16.04.1999 - 10 S 114/99 - VBlBW 1999, 463; sowie Senatsbeschluss vom 04.08.2009 - 10 S 1499/09 - NJW 2009, 3802).

    Für die Beurteilung der Angemessenheit der polizeilichen Aufklärungsmaßnahmen kommt es dabei wesentlich darauf an, ob die Polizei bzw. die Bußgeldbehörde in sachgerechtem und rationellem Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen getroffen hat, die der Bedeutung des aufzuklärenden Verkehrsverstoßes gerecht werden und erfahrungsgemäß Erfolg versprechen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 3.80 - a.a.O., m.w.N.).

    Ein derartiger Verkehrsverstoß liegt in der Regel vor, wenn - wie hier - die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschritten wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 3.80 - a.a.O.) oder wenn mit der Verwirklichung des Bußgeldtatbestandes eine Eintragung in das Verkehrszentralregister (hier: 1 Punkt) einhergeht (vgl. so auch OVG Bremen, Beschluss vom 01.08.2007 - 1 A 465/06 - NZV 2007, 644).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2010 - 10 S 1860/10

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 10 S 1256/13
    Es sind die bei verständiger Beurteilung nötigen, aber auch angemessenen und zumutbaren Schritte zur Ermittlung des Fahrzeugführers unternommen worden, jedoch bis zum insoweit maßgeblichen Zeitpunkt des Eintritts der nach § 26 Abs. 3 StVG dreimonatigen Verfolgungsverjährung ergebnislos geblieben (zu diesem maßgeblichen Zeitpunkt vgl. Senatsbeschluss vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 -, NJW 2011, 628).

    Im Übrigen kann, worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat, der Kläger sich auch deshalb nicht auf eine angeblich verspätete Übermittlung des Anhörungsbogens als Ursache für eine mangelnde Mitwirkung bei der Fahreridentifizierung berufen, weil ihn als Firmeninhaber insoweit eine Dokumentationsobliegenheit trifft (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 16.04.1999 - 10 S 114/99 - VBlBW 1999, 463, vom 27.07.2009 - 10 S 1216/09 -, vom 30.11.2010, a.a.O., und vom 14.01.2014 - 10 S 2438/13 - NJW 2014, 487).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 10 S 114/99

    Fahrtenbuchauflage - Fahrerfeststellung bei Firmenfahrzeug

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 10 S 1256/13
    Unmöglichkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats dann anzunehmen, wenn die Bußgeldbehörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 3.80 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12; sowie Beschluss vom 25.06.1987 - 7 B 139.87 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 17; Senatsurteil vom 16.04.1999 - 10 S 114/99 - VBlBW 1999, 463; sowie Senatsbeschluss vom 04.08.2009 - 10 S 1499/09 - NJW 2009, 3802).

    Im Übrigen kann, worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat, der Kläger sich auch deshalb nicht auf eine angeblich verspätete Übermittlung des Anhörungsbogens als Ursache für eine mangelnde Mitwirkung bei der Fahreridentifizierung berufen, weil ihn als Firmeninhaber insoweit eine Dokumentationsobliegenheit trifft (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 16.04.1999 - 10 S 114/99 - VBlBW 1999, 463, vom 27.07.2009 - 10 S 1216/09 -, vom 30.11.2010, a.a.O., und vom 14.01.2014 - 10 S 2438/13 - NJW 2014, 487).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 10 S 1499/09

    Verpflichtung der Bußgeldbehörde zu angemessenen und zumutbaren Schritten zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 10 S 1256/13
    Unmöglichkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats dann anzunehmen, wenn die Bußgeldbehörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 3.80 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12; sowie Beschluss vom 25.06.1987 - 7 B 139.87 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 17; Senatsurteil vom 16.04.1999 - 10 S 114/99 - VBlBW 1999, 463; sowie Senatsbeschluss vom 04.08.2009 - 10 S 1499/09 - NJW 2009, 3802).

    Darin unterscheidet sich die vorliegende Fallgestaltung von der dem Senatsbeschluss vom 04.08.2009 (10 S 1499/09 - NJW 2009, 3802) zu Grunde liegenden, die durch eine evidente Nichtidentität des einen Mann zeigenden Fahrerfotos mit der dortigen Fahrzeughalterin gekennzeichnet war.

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 10 S 1162/13

    Verlässlichkeit geeichter Geschwindigkeitsmessgeräte; Privilegierung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 10 S 1256/13
    Insoweit ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur gerichtlichen Verwertbarkeit von Daten aus standardisierten Messverfahren entsprechend heranzuziehen (vgl. Senatsbeschluss vom 04.12.2013 - 10 S 1162/13 - DAR 2014, 103 m.N. zur ordnungswidrigkeitsrechtlichen Rechtsprechung; Beschluss vom 09.12.2013 - 10 S 2082/13 -).

    Nach der vom Kläger insoweit gezeigten mangelnden Mitwirkung an der Sachaufklärung waren weitere zielführende Hinweise auch bei einer förmlichen Vorladung als Zeuge nicht zu erwarten (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 04.12.2013 - 10 S 1162/13 - DAR 2014, 103 m.w.N.).

  • BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98

    Zulassung der Revision; grundsätzliche Bedeutung; Zusammenführung von Boden- und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 10 S 1256/13
    Dies wäre nur dann zu bejahen, wenn für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechts- oder Tatsachenfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich wäre und deren obergerichtliche Klärung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.08.1999 - 11 B 61.98 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19 - zu dem strukturähnlichen Revisionszulassungsgrund).
  • OVG Bremen, 01.08.2007 - 1 A 465/06

    Fahrtenbuchauflage; Wesentlicher Verkehrsverstoß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 10 S 1256/13
    Ein derartiger Verkehrsverstoß liegt in der Regel vor, wenn - wie hier - die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschritten wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 3.80 - a.a.O.) oder wenn mit der Verwirklichung des Bußgeldtatbestandes eine Eintragung in das Verkehrszentralregister (hier: 1 Punkt) einhergeht (vgl. so auch OVG Bremen, Beschluss vom 01.08.2007 - 1 A 465/06 - NZV 2007, 644).
  • BVerwG, 25.06.1987 - 7 B 139.87

    Fahrtenbuchauflage - Verspätete Anhörung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 10 S 1256/13
    Unmöglichkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats dann anzunehmen, wenn die Bußgeldbehörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 3.80 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12; sowie Beschluss vom 25.06.1987 - 7 B 139.87 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 17; Senatsurteil vom 16.04.1999 - 10 S 114/99 - VBlBW 1999, 463; sowie Senatsbeschluss vom 04.08.2009 - 10 S 1499/09 - NJW 2009, 3802).
  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 10 S 1256/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind, wenn die Überzeugung des Tatrichters auf Messergebnissen beruht, die mit anerkannten Geräten in einem weithin standardisierten und täglich praktizierten Verfahren gewonnen werden, keine weitergehenden Ermittlungen und diesbezüglichen Darlegungen in den Urteilsgründen erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 19.08.1993 - 4 StR 627/92 - BGHSt 39, 291; Beschluss vom 30.10.1997 - 4 StR 24/97 - BGHSt 43, 277).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2013 - 10 S 1933/13

    Bindungswirkung von Bußgeldbescheiden im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren; kein

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 10 S 1256/13
    Im Übrigen kann, worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat, der Kläger sich auch deshalb nicht auf eine angeblich verspätete Übermittlung des Anhörungsbogens als Ursache für eine mangelnde Mitwirkung bei der Fahreridentifizierung berufen, weil ihn als Firmeninhaber insoweit eine Dokumentationsobliegenheit trifft (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 16.04.1999 - 10 S 114/99 - VBlBW 1999, 463, vom 27.07.2009 - 10 S 1216/09 -, vom 30.11.2010, a.a.O., und vom 14.01.2014 - 10 S 2438/13 - NJW 2014, 487).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.2002 - 10 S 1408/01

    Dauer einer Fahrtenbuchauflage

  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2014 - 10 S 2438/13

    Erstreckung einer Fahrtenbuchauflage auf alle Fahrzeuge eines Halters bei nur

  • BVerwG, 01.03.1994 - 11 B 130.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anordnung zur Führung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2011 - 10 S 354/11

    Berufungszulassung wegen Vorliegens ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 10 S 278/15

    Fahrtenbuchauflage bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem

    Insoweit ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur gerichtlichen Verwertbarkeit von Daten aus standardisierten Messverfahren entsprechend heranzuziehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 04.12.2013 - 10 S 1162/13 - ESVGH 64, 161 = VBlBW 2015, 128 m.N. zur ordnungswidrigkeitsrechtlichen Rechtsprechung; vom 09.12.2013 - 10 S 2082/13 - vom 21.07.2014 - 10 S 1256/13).
  • VG Aachen, 19.01.2024 - 10 L 1019/23

    Fahrtenbuchauflage; 12 Monate; Geschwindigkeitsüberschreitung; Messgerät;

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 30. Juni 2020 - 8 A 1423/19 -, juris, Rn. 14 ff., und vom 10. September 2019 - 8 B 774/19 -, juris, Rn. 5; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21. Juli 2014 - 10 S 1256/13 -, juris, Rn. 7; Bay. VGH, Beschluss vom 14. Mai 2013 - 11 CS 13.606 -, juris, Rn. 13; Sächs. OVG, Beschluss vom 3. Juli 2013 - 3 B 349/13 -, juris, Rn. 11; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 26. März 2012 - 2 LA 21/12 -, juris, Rn. 8; OVG M.-V., Beschluss vom 26. Mai 2008 - 1 L 103/08 -, juris, Rn. 12; Nds. OVG, Beschluss vom 12. Dezember 2007 - 12 LA 267/07 -, juris, Rn. 17 (zur Dokumentationspflicht); OVG Bremen, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 1 A 236/05 -, juris, Rn. 6 und 8.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2023 - 7 B 10360/23

    Führen eines Fahrtenbuchs; Preisgabe von persönlichen Daten an die Polizei- oder

    Auch das Verhalten des Halters bei der Aufklärung des Verkehrsverstoßes kann gewürdigt werden (vgl. VGH BW, Beschluss vom 21. Juli 2014 - 10 S 1256/13 -, juris Rn. 10; SächsOVG, Beschluss vom 22. März 2017 - 3 B 42/17 -, juris Rn. 10).
  • VG Sigmaringen, 01.09.2015 - 5 K 2765/15

    Zur Frage der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei Verweigerung der

    Lehnt dieser die sachdienliche Mitwirkung an der Aufklärung des Verstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1982, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m.w.N. sowie VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.07.2014 - 10 S 1256/13 -, Beschluss vom 04.12.2013 - 10 S 1162/13 und Beschluss vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - 8 A 1423/19

    Fahrtenbuchauflage, Firmenfahrzeug, Mitwirkungsobliegenheiten

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 10. September 2019 - 8 B 774/19 -, juris Rn. 5; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21. Juli 2014 - 10 S 1256/13 -, juris Rn. 7; Bay. VGH, Beschluss vom 14. Mai 2013 - 11 CS 13.606 -, juris Rn. 13; Sächs. OVG, Beschluss vom 3. Juli 2013 - 3 B 349/13 -, juris Rn. 11; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 26. März 2012 - 2 LA 21/12 -, juris Rn. 8; OVG M.-V., Beschluss vom 26. Mai 2008 - 1 L 103/08 -, juris Rn. 12; Nds. OVG, Beschluss vom 12. Dezember 2007 - 12 LA 267/07 -, juris Rn. 17 (zur Dokumentationspflicht); OVG Bremen, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 1 A 236/05 -, juris Rn. 6, 8.
  • VG Neustadt, 26.01.2015 - 3 L 22/15

    Fahrtenbuchauflage für 31 Firmenfahrzeuge für die Dauer von 12 Monaten bei

    Entsprechendes gilt, wenn in der Verfügung ein zeitnahes Kalenderdatum für den Beginn der Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuches festgesetzt wird (so VGH BW, Beschluss vom 9. Februar 2009 - 10 S 3350/08 - und vom 21. Juli 2014 - 10 S 1256/13 -, juris).
  • VG Mainz, 15.07.2015 - 3 K 757/14

    Fahrtenbuch auch nach Verkehrsverstoß durch Beifahrer zulässig

    Vorliegend hat die Klägerin jedoch ihren Mitwirkungspflichten nicht in ausreichender Weise Genüge getan, denn sie war nicht in der Lage, den Fahrzeugführer des betreffenden Fahrzeugs zu benennen, obwohl sie als Kaufmann eine erhöhte Dokumentationsobliegenheit trifft (vgl. VGH BW, Beschluss vom 21. Juli 2014 - 10 S 1256/13 -, juris Rn. 7; OVG NW, Beschluss vom 13. November 2013 - 8 A 632/13 -, juris Rn. 9; BayVGH, Beschluss vom 14. Mai 2013 - 11 CS 13.606 -, juris Rn. 12; OVG S-H, Beschluss vom 26. März 2012 - 2 LA 21/12 -, juris Rn. 8 f.; OVG Bremen, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 1 A 236/05 -, juris Rn. 5 f.).
  • VGH Bayern, 03.05.2019 - 11 ZB 19.213

    Fahrtenbuchauflage trotz Zeugnisverweigerungsrecht

    Unterbleiben dahingehende Angaben oder lehnt der Fahrzeughalter eine Mitwirkung erkennbar ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen nach dem Fahrzeugführer zu betreiben (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 9.12.1993 a.a.O.; U.v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 - juris Rn. 7; BayVGH, a.a.O.); zumal Ermittlungsbemühungen nur dann sinnvoll sind, wenn der Täter vor Ablauf der dreimonatigen Verjährungsfrist (§ 26 Abs. 3 StVG) und deren in Betracht kommenden Unterbrechungen so rechtzeitig bekannt ist, dass die Verkehrsordnungswidrigkeit noch mit Aussicht auf Erfolg geahndet werden kann (vgl. VGH BW, B.v. 21.7.2014 - 10 S 1256/13 - juris Rn. 5).
  • VGH Hessen, 28.07.2021 - 2 A 1463/20

    Die Fahrerlaubnisbehörde ist zu weiteren Ermittlungen nicht verpflichtet, wenn

    Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil Ermittlungsbemühungen nur dann sinnvoll sind, wenn der Täter vor Ablauf der dreimonatigen Verjährungsfrist (§ 26 Abs. 3 StVG) und deren in Betracht kommenden Unterbrechungen so rechtzeitig bekannt ist, dass die Verkehrsordnungswidrigkeit noch mit Aussicht auf Erfolg geahndet werden kann (vgl. VGH BW, Beschluss vom 21.7.2014 - 10 S 1256/13 -, juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 07.01.2019 - 11 CS 18.1373

    Zumutbare Ermittlungsbemühungen bei Vorhandensein eines Fahrtenschreibers

    Unterbleiben dahingehende Angaben oder lehnt der Fahrzeughalter eine Mitwirkung erkennbar ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen nach dem Fahrzeugführer zu betreiben (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 9.12.1993 a.a.O.; U.v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 - juris Rn. 7; BayVGH, a.a.O.); zumal Ermittlungsbemühungen nur dann sinnvoll sind, wenn der Täter vor Ablauf der dreimonatigen Verjährungsfrist (§ 26 Abs. 3 StVG) und deren in Betracht kommenden Unterbrechungen so rechtzeitig bekannt ist, dass die Verkehrsordnungswidrigkeit noch mit Aussicht auf Erfolg geahndet werden kann (vgl. VGH BW, B.v. 21.7.2014 - 10 S 1256/13 - juris Rn. 5).
  • VG Mainz, 02.12.2015 - 3 L 1482/15

    Keine Fahrtenbuchauflage für gesamten Fuhrpark eines Handwerksbetriebs

  • VG Sigmaringen, 16.06.2015 - 5 K 1730/15

    Fahrtenbuchauflage bei Verkehrsverstoß von einigem Gewicht nach neuem

  • VG München, 18.05.2015 - M 23 S 15.919

    Fahrtenbuchauflage; keine ausreichenden Ermittlungen

  • VGH Bayern, 01.04.2019 - 11 CS 19.214

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Anordnung des Führens eines Fahrtenbuchs

  • VG Freiburg, 07.12.2015 - 4 K 2707/15

    Fahrtenbuchauflage: Pflicht zur Vernehmung des Halters als Zeuge

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