Weitere Entscheidung unten: LG Saarbrücken, 29.08.2016

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   LG Saarbrücken, 20.05.2016 - 10 S 13/16   

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https://dejure.org/2016,11430
LG Saarbrücken, 20.05.2016 - 10 S 13/16 (https://dejure.org/2016,11430)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 20.05.2016 - 10 S 13/16 (https://dejure.org/2016,11430)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 20. Mai 2016 - 10 S 13/16 (https://dejure.org/2016,11430)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    StromGVV § 2 Abs. 2
    Adressat der Realofferte für die Energielieferung im Mehrparteienhaus

  • kanzlei-kotz.de

    Stromlieferungsvertrag in Mehrparteienhaus - Wer ist Vertragspartner?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Energieversorgung über hausinterne Unterverteilung: Wer muss den Strom bezahlen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Strom: Hauseigentümer als Vertragspartner bei hausinterner Unterverteilung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Strom und Gas im Mehrparteienhaus: Im Zweifelsfall zahlt der Vermieter! (IMR 2017, 37)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 02.07.2014 - VIII ZR 316/13

    Zum stillschweigenden Vertragsschluss durch Energieverbrauch

    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.05.2016 - 10 S 13/16
    Nach diesen allgemeinen Rechtsgrundsätzen, an deren Anwendbarkeit in § 2 Abs. 2 der Verordnungen über die allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung mit Energie und Wasser (StromGVV, GasGVV) lediglich klarstellend erinnert wird (BGHZ 202, 17 Rdnr. 10), ist in dem Leistungsangebot eines Versorgungsunternehmens grundsätzlich ein Vertragsangebot zum Abschluss eines Versorgungsvertrags in der Gestalt einer Realofferte zu sehen, welches von demjenigen konkludent angenommen wird, der aus dem Leitungsnetz des Versorgungsunternehmens Elektrizität und Gas entnimmt.

    Allerdings kann auch ein Mieter oder Pächter eines Grundstücks Adressat des Vertragsangebots sein, wenn dem Mieter oder Pächter die tatsächliche Verfügungsgewalt über die ihm überlassene Miet- oder Pachtsache eingeräumt worden ist (BGHZ 202, 17 Rdnr. 13; 158 Rdnr. 15, vgl. OLG Saarbrücken, Urt. v. 13.11.2014 - 4 U 147/13, IR 2015, 45).

  • OLG Saarbrücken, 13.11.2014 - 4 U 147/13

    Energielieferungsvertrag: Faktische Entnahme von Fernwärme; Vertragsstrafe bei

    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.05.2016 - 10 S 13/16
    Allerdings kann auch ein Mieter oder Pächter eines Grundstücks Adressat des Vertragsangebots sein, wenn dem Mieter oder Pächter die tatsächliche Verfügungsgewalt über die ihm überlassene Miet- oder Pachtsache eingeräumt worden ist (BGHZ 202, 17 Rdnr. 13; 158 Rdnr. 15, vgl. OLG Saarbrücken, Urt. v. 13.11.2014 - 4 U 147/13, IR 2015, 45).
  • BGH, 06.06.1973 - IV ZR 164/71

    Beweiserhebung und -würdigung im Vaterschaftsprozeß

    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.05.2016 - 10 S 13/16
    Der Richter darf und muss sich der in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGHZ 53, 254, 256; 61, 165, 169 f.; Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 286 Rdnr. 19; P/G/Laumen, ZPO, 7. Aufl., § 286 Rdnr. 4).
  • BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 1/04

    Zustandekommen eins Energielieferungsvertrages

    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.05.2016 - 10 S 13/16
    Aus Sicht eines objektiven Empfängers stellt die Vorhaltung der Energie und die Möglichkeit der Energieentnahme an den ordnungsgemäßen Entnahmevorrichtungen nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte ein Leistungsangebot dar, welches der Abnehmer, der die angebotenen Leistungen in Anspruch nimmt, auch bei entgegenstehenden ausdrücklichen Äußerungen schlüssig annimmt, weil der Abnehmer weiß, dass die Lieferung nur gegen eine Gegenleistung erbracht zu werden pflegt (st. Rspr. BGH, Urteile vom 26.1.2005 - VIII ZR 66/04, WM 2005, 1089; VIII ZR 1/04, ZNER 2005, 63).
  • BGH, 25.02.2016 - IX ZR 146/15

    Insolvenzverfahren: Ablehnung der Erfüllung eines noch nicht vollständig

    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.05.2016 - 10 S 13/16
    Zwar hat der BGH in einem Urteil vom 25.2.2016 - IX ZR 146/15, WM 2016, 614 die Auffassung vertreten, dass sich die Realofferte eines "vollständig fremdvermieteten Grundstücks" durchaus an die Mieter des Grundstücks richten könne, sofern diese die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Übergabepunkt ausüben.
  • BGH, 17.12.2015 - IX ZR 61/14

    Insolvenzanfechtung: Beweislast des Anfechtungsgegners und Wirkungen eines

    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.05.2016 - 10 S 13/16
    Vielmehr ist der Rechtsmittelführer zur Darlegung der Kausalität des Verfahrensfehlers zugleich gehalten aufzuzeigen, in welcher Weise er bei erteiltem Hinweis reagiert und seinem Rechtsschutzziel zum Erfolg verholfen hätte (BGH, Urt. v. 9.10.2003 - I ZR 17/01, NJW-RR 2004, 495, 496; Urt. v. 9.12.1987 - VIII ZR 374/86, NJW-RR 1988, 477, 478; vgl. Urt. v. 17.12.2015 - IX ZR 61/14, WM 2016, 172; PG/Lemke, aaO., § 520 Rdnr. 37).
  • BGH, 22.01.2014 - VIII ZR 391/12

    Energielieferungsvertrag: Zustandekommen durch Belieferung eines

    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.05.2016 - 10 S 13/16
    Hierbei entspricht es im Regelfall der sozialtypischen Sicht, als Empfänger der im Leistungsangebot des Versorgungsunternehmens liegenden Realofferte denjenigen anzusehen, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss am Übergabepunkt ausübt (BGH, Beschl. v. 20.12.2005 - VIII ZR 7/04, WuM 2006, 207; vgl. Urt. v. 22.1.2014 - VIII ZR 391/12, CuR 2014, 27).
  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 101/02

    Zulassung der Revision wegen offensichtlicher Unrichtigkeit; Begriff der

    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.05.2016 - 10 S 13/16
    Nach richtiger Auffassung (BGH, Beschl. v. 19.12.2002 - VII ZR 101/02, NJW 2003, 831; PG/Ackermann, aaO., § 543 Rdnr. 6; Zöller/Heßler, aaO., § 543 Rdnr. 6a) muss die Zulassungsfrage entscheidungserheblich sein.
  • BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 66/04

    Zustandekommen eines Energielieferungsvertrages bei Einstellung der Lieferungen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.05.2016 - 10 S 13/16
    Aus Sicht eines objektiven Empfängers stellt die Vorhaltung der Energie und die Möglichkeit der Energieentnahme an den ordnungsgemäßen Entnahmevorrichtungen nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte ein Leistungsangebot dar, welches der Abnehmer, der die angebotenen Leistungen in Anspruch nimmt, auch bei entgegenstehenden ausdrücklichen Äußerungen schlüssig annimmt, weil der Abnehmer weiß, dass die Lieferung nur gegen eine Gegenleistung erbracht zu werden pflegt (st. Rspr. BGH, Urteile vom 26.1.2005 - VIII ZR 66/04, WM 2005, 1089; VIII ZR 1/04, ZNER 2005, 63).
  • BGH, 09.12.1987 - VIII ZR 374/86

    Parteifähigkeit einer GmbH & Co. KG nach Löschung der Komplementär-GmbH;

    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.05.2016 - 10 S 13/16
    Vielmehr ist der Rechtsmittelführer zur Darlegung der Kausalität des Verfahrensfehlers zugleich gehalten aufzuzeigen, in welcher Weise er bei erteiltem Hinweis reagiert und seinem Rechtsschutzziel zum Erfolg verholfen hätte (BGH, Urt. v. 9.10.2003 - I ZR 17/01, NJW-RR 2004, 495, 496; Urt. v. 9.12.1987 - VIII ZR 374/86, NJW-RR 1988, 477, 478; vgl. Urt. v. 17.12.2015 - IX ZR 61/14, WM 2016, 172; PG/Lemke, aaO., § 520 Rdnr. 37).
  • BGH, 20.12.2005 - VIII ZR 7/04

    Zustandekommen eines Versorgungsvertrages durch die tatsächliche Entnahme von

  • BGH, 09.10.2003 - I ZR 17/01

    Verfahrensrecht - Verletzung der Aufklärungs- und Hinweispflicht

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   LG Saarbrücken, 29.08.2016 - 10 S 13/16   

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LG Saarbrücken, 29.08.2016 - 10 S 13/16 (https://dejure.org/2016,40957)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 29.08.2016 - 10 S 13/16 (https://dejure.org/2016,40957)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 29. August 2016 - 10 S 13/16 (https://dejure.org/2016,40957)
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