Rechtsprechung
LG Bochum, 07.08.2009 - I-10 S 15/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit aufgrund der Angabe einer bestimmten Internetadresse im Briefkopf eines Gutachtens; Beachtlichkeit der Ablehnungsfrist bei Bekanntwerden der Befangenheit eines Sachverständigen erst nach Fertigstellung ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Befangenheit wegen Äußerungen auf der Homepage!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Sachverständige: Befangenheit wegen Äußerungen auf der Homepage! (IBR 2010, 1450)
Verfahrensgang
- AG Witten - 2 C 1679/07
- LG Bochum, 07.08.2009 - I-10 S 15/08
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 498
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04
Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus LG Bochum, 07.08.2009 - 10 S 15/08
Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2005, 1869), der sich die Kammer insoweit anschließt, sind die Ablehnungsgründe in diesem Falle nicht binnen einer kalendermäßigen Frist, sondern grundsätzlich unverzüglich i.S. von § 121 Abs. 1 Nr. 1 BGB nach Kenntnis des Gutachtens geltend zu machen.
- LG Düsseldorf, 12.05.2017 - 61 Qs 5/17
Terminsgebühr, Bemessung
Die Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG war nur einmal festzusetzen, da das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und das anschließende gerichtliche Verfahren nur eine Angelegenheit im gebührenrechtlichen Sinne darstellen und daher für das gerichtliche Verfahren keine zweite Post- und Telekommunikationspauschale entsteht, wenn diese bereits im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde angefallen ist (vgl. auch LG Köln, Urt. v. 01.10.2008, Az. 10 S 15/08, BeckRS 2009, 11041).