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   LG Essen, 25.08.2005 - 10 S 184/05   

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https://dejure.org/2005,10193
LG Essen, 25.08.2005 - 10 S 184/05 (https://dejure.org/2005,10193)
LG Essen, Entscheidung vom 25.08.2005 - 10 S 184/05 (https://dejure.org/2005,10193)
LG Essen, Entscheidung vom 25. August 2005 - 10 S 184/05 (https://dejure.org/2005,10193)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1688
  • NZV 2007, 88
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.03.1996 - IV ZR 275/95

    Beschädigung des ziehenden Pkw durch einen Camping-Anhänger

    Auszug aus LG Essen, 25.08.2005 - 10 S 184/05
    Nach ständiger höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung sind Kollisionen zwischen Zugmaschine und Anhänger, worum es auch hier geht, als Unfall im Sinne des § 12 Absatz 6 a AKB Satz 1 AKB in der bis zum 31.7.2003 geltenden Fassung zu bewerten ( BGH NJW-RR 1996, 857; Prölls - Martin § 12 AKB Rdn. 62 mwN.).
  • AG Essen, 08.03.2005 - 12 C 296/04
    Auszug aus LG Essen, 25.08.2005 - 10 S 184/05
    Auf die Berufung des Klägers wird das am 08.03.2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts Essen - 12 C 296/04 - abgeändert.
  • BGH, 04.03.2015 - IV ZR 128/14

    Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) A. 2. 3. 2

    Entgegen der Auffassung der Revision erfasst diese Klausel der AKB, deren Auslegung in der Revisionsinstanz voll überprüfbar ist (vgl. Senatsurteil vom 19. Dezember 2012 - IV ZR 21/11, VersR 2013, 354 Rn. 10), auch einen Schaden zwischen einem Fahrzeug und seinem Anhänger, sofern er ohne Einwirkung von außen verursacht worden ist (so ausdrücklich LG Karlsruhe r+s 2012, 68, 69; AG Mönchengladbach ZfS 2014, 578; Knappmann in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. AKB 2008 A.2.3 Rn. 15; ebenso OLG Düsseldorf NJW-RR 2007, 829; OLG Stuttgart r+s 2007, 238, 239; Halm/Kreuter/Schwab/Stomper, AKB-Kommentar AKB 2008 A.2.3 Rn. 703; MünchKomm-VVG/Krischer, KraftfahrtV Rn. 240; Stiefel/Maier/Stadler, Kraftfahrtversicherung 18. Aufl. AKB 2008 A.2.3 Rn. 58 f.; a.A. LG Essen r+s 2006, 65, 66).
  • LG Karlsruhe, 07.12.2011 - 1 S 88/11

    Kfz-Vollkaskoversicherung: Risikoausschluss für Schaden zwischen Zugfahrzeug und

    2. der AKB kann auch nicht so aufgefasst werden, dass nur ein Schaden zwischen einem ziehenden Kraftfahrzeug und einem gezogenen Kraftfahrzeug, also ein Schaden bei einem Abschleppvorgang, nicht mitversichert sein soll (so aber LG Essen, NJW-RR 2006, 1688 f.).

    Die Entscheidung des LG Essen (NJW-RR 2006, 1688) ist vereinzelt geblieben und würde zudem bei konsequenter Anwendung ebenfalls dazu führen, dass die Klage als unbegründet abzuweisen wäre, weil ein Anhänger dann nicht als Kraftfahrzeug anzusehen und nicht unter den Schutz der Vollkaskoversicherung fallen würde.

  • OLG Hamm, 09.07.2014 - 20 U 13/14

    Eintrittspflicht der Fahrzeugversicherung für Schäden an einer Zugmaschine durch

    Entgegen der vom Kläger (mit Verweis auf die Entscheidung des LG Essen, r+s 2006, 65, Juris-Rn. 17 ff) vertretenen Ansicht unterfallen auch Kollisionsschäden zwischen einer Zugmaschine und einem gezogenen Auflieger den vom Versicherungsschutz ausgenommenen Betriebsschäden.
  • OLG Hamm, 21.05.2014 - 20 U 13/14

    Eintrittspflicht der Fahrzeugversicherung für Schäden an einer Zugmaschine durch

    Entgegen der vom Kläger (mit Verweis auf die Entscheidung des LG Essen, r+s 2006, 65, Juris-Rn. 17 ff) vertretenen Ansicht unterfallen auch Kollisionsschäden zwischen einer Zugmaschine und einem gezogenen Auflieger den vom Versicherungsschutz ausgenommenen Betriebsschäden.
  • AG Mönchengladbach, 25.06.2014 - 36 C 71/14

    Zum Ausschluss von Betriebsschäden zwischen Zugfahrzeug und Anhänger in der

    Die Klausel kann nicht so verstanden werden, dass nur Unfalle zwischen Kraftfahrzeugen erfasst werden sollen (so aber LG Essen, NJW-RR 2006, 1688).
  • LG Essen, 13.02.2012 - 18 O 342/11

    Anspruch gegen eine Kfz-Versicherung auf Ersatz von Schäden zwischen ziehendem

    Diese Ausschlussklausel umfasst nicht nur Schäden beim Abschleppen, sondern auch Kollisionen zwischen einem Anhänger und dem Zugfahrzeug (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2007, 175; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2007, 829; LG Karlsruhe, r + s 2012, 68; Prölss/Martin-Knappmann, Versicherungsvertragsgesetz, 28. Auflage, AKB 2008 A.2.3 Rdnr. 15; a. A. LG Essen, NJW-RR 2006, 1688).
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