Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 19.11.2015 - 10 S 2004/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,37205
VGH Baden-Württemberg, 19.11.2015 - 10 S 2004/15 (https://dejure.org/2015,37205)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.11.2015 - 10 S 2004/15 (https://dejure.org/2015,37205)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. November 2015 - 10 S 2004/15 (https://dejure.org/2015,37205)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,37205) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkurrenz mehrerer Krankenhäuser um einen bestimmten Versorgungsbedarf; Zulässigkeit einer Anfechtungsklage des einen Krankenhauses gegen den an ein anderes Krankenhaus gerichteten begünstigenden Bescheid; Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan durch die ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 42 Abs 2 VwGO, § 80 Abs 5 S 1 Alt 1 VwGO, § 80a Abs 3 VwGO
    Krankenhaus; Rechtsschutzinteresse bei Verfahren wegen Aufnahme in einen Krankenhausbedarfsplan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkurrenz mehrerer Krankenhäuser um einen bestimmten Versorgungsbedarf; Zulässigkeit einer Anfechtungsklage des einen Krankenhauses gegen den an ein anderes Krankenhaus gerichteten begünstigenden Bescheid; Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan durch die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 187
  • DÖV 2016, 265
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.2015 - 10 S 2004/15
    Es besteht kein subjektives Recht eines Plankrankenhauses darauf, dass die Behörde eine Überversorgung durch eine Bettenaufstockung bei einem Konkurrenten vermeidet (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 35.07 - BVerwGE 132, 64).

    Im Ansatz zutreffend weisen freilich der Antragsgegner und die Beigeladene darauf hin, dass bei Verfahren, die das Begehren der Aufnahme in den Krankenhausplan zum Gegenstand haben, grundsätzlich die Verpflichtungsklage "in eigener Sache" vollständigen Rechtsschutz bietet (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 35.07 - BVerwGE 132, 64; bestätigt durch BVerfG, Beschluss vom 23.04.2009 - 1 BvR 3405/08 - NVwZ 2009, 977).

    Denn auch wenn die von der Behörde getroffene Auswahlentscheidung fehlerhaft sein sollte, so führt diese Verpflichtungsklage häufig lediglich zu einer Neubescheidung, bei der die dann gegebene Sach- und Rechtslage einschließlich aller zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen zu berücksichtigen ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 25.07.1985 - 3 C 25.84 - BVerwGE 72, 38; und vom 25.09.2008 - 3 C 35.07 - a.a.O.).

    Diese Betrachtung ist aus Rechtsschutzgründen unabdingbar und steht im Einklang mit den vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 25.09.2008 (- 3 C 35.07 -a.a.O.) aufgestellten Grundsätzen.

    Insoweit unterscheidet sich der hier vorliegende Sachverhalt maßgeblich von der dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.09.2008 (- 3 C 35.07 - a.a.O.) zugrunde liegenden Fallkonstellation, in der der klagende Krankenhausträger kein mit dem des Konkurrenten vergleichbares Versorgungsangebot unterbreitet hat, sondern mit seiner Klage lediglich den Marktzutritt des neuen Bewerbers verhindern wollte; nur in diesem Zusammenhang ist auch die vom Bundesverwaltungsgericht getroffene Aussage zu verstehen, dass sich bei einer bloßen Fortsetzung der Planposition des Begünstigten die Erfolgsaussichten der Verpflichtungsklage in eigener Sache nicht erheblich schmälern könnten und deshalb kein Rechtsschutzbedürfnis für eine flankierende Drittanfechtungsklage bzw. einen entsprechenden Eilantrag bestünde.

    Das setzt, da die Antragstellerin nicht Adressat des angefochtenen Bescheides ist, voraus, dass sie die Verletzung einer Vorschrift behauptet, die sie als Dritte zu schützen bestimmt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 35.07 - a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.12.2006 - 9 S 2182/06 - KHR 2007, 76).

    Wenn die Behörde zwischen mehreren Anbietern auswählt, betrifft ihre Entscheidung zwangsläufig die Rechte all dieser Anbieter (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 35.07 -a.a.O.; OVG Nordrhein Westfalen, Urteil vom 05.10.2010 - 13 A 2071/09 - KHR 2010, 129).

    Dass seine Bestimmungen über die Aufnahme von Krankenhäusern in den Krankenhausplan auch den beruflichen (Erwerbs-)Interesse der vorhandenen Plankrankenhäuser zu dienen bestimmt wären, lässt sich nicht erkennen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 35.07 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2015 - 10 S 96/13

    Erhöhung der beantragten Planbetten im Rahmen der Verpflichtungsklage;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.2015 - 10 S 2004/15
    Dabei kommt es nicht auf den den Antrag ablehnenden Bescheid, sondern vielmehr auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz an (vgl. hierzu näher Senatsurteil vom 16.04.2015 - 10 S 96/13 - DÖV 2015, 757).

    1.1.2 Schließlich kann das allgemeine Rechtsschutzinteresse nicht mit der Erwägung der Beigeladenen verneint werden, die Antragstellerin habe mit dem Senatsurteil vom 16.04.2015 (- 10 S 96/13 - a.a.O.) bereits einen Bescheidungsanspruch zuerkannt bekommen und deshalb ihr Rechtsschutzziel vollständig erreicht.

    In Übereinstimmung hiermit hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 16.04.2015 (- 10 S 96/13 - a.a.O. juris Rn 52) festgestellt, dass bei der im an die Antragstellerin gerichteten Ablehnungsbescheid vom 29.08.2014 auf der zweiten Stufe getroffenen Auswahlentscheidung lediglich vier weitere, im Umkreis von 60 Kilometern gelegene Kliniken als konkurrierende Einrichtungen in den Blick genommen worden seien und hat diese Vorgehensweise des Regierungspräsidiums als inkongruent mit der vorgenommenen landesweiten Bedarfsermittlung bezeichnet.

    Vor diesem Hintergrund vermochte der Senat in seinem Urteil vom 16.04.2015 (- 10 S 96/13 - a.a.O. juris Rn. 52) nicht von einem landesweiten Einzugsbereich im Fachgebiet der neurologischen Frührehabilitation auszugehen.

  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.2015 - 10 S 2004/15
    Denn auch wenn die von der Behörde getroffene Auswahlentscheidung fehlerhaft sein sollte, so führt diese Verpflichtungsklage häufig lediglich zu einer Neubescheidung, bei der die dann gegebene Sach- und Rechtslage einschließlich aller zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen zu berücksichtigen ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 25.07.1985 - 3 C 25.84 - BVerwGE 72, 38; und vom 25.09.2008 - 3 C 35.07 - a.a.O.).

    Diese Auslegung des § 8 Abs. 2 KHG ist durch die Grundrechte des Krankenhausträgers aus Art. 12 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 4 GG geboten (vgl. hierzu insbesondere BVerwG, Urteil vom 25.07.1985 - 3 C 25.84 - BVerwGE 72, 38).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2015 - 10 S 100/13

    Auswahl um Versorgungsbedarf bei mehreren um ihn konkurrierenden Krankenhäusern;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.2015 - 10 S 2004/15
    Voraussetzung ist freilich, dass der Kläger für sich selbst eine Planaufnahme erstreiten und nicht lediglich die Planaufnahme eines Konkurrenten abwehren will; unerheblich ist in diesem Zusammenhang, ob der begünstigte Krankenhausträger bereits zuvor mit einer bestimmten Bettenanzahl in den Krankenhausplan aufgenommen worden ist und nunmehr eine Bettenerhöhung anstrebt oder ob es sich um einen Neubewerber handelt (Fortführung von Senatsurteil vom 16.04.2015 - 10 S 100/13 - juris).

    Danach ist der im Verfahren 10 S 100/13 anzusetzende Streitwert von 12.500,-- EUR für das vorliegende Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu halbieren.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2010 - 13 A 2071/09

    Rechtlicher Charakter der Ausweisung von Schlaganfallstationen (Stroke Units) im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.2015 - 10 S 2004/15
    Wenn die Behörde zwischen mehreren Anbietern auswählt, betrifft ihre Entscheidung zwangsläufig die Rechte all dieser Anbieter (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 35.07 -a.a.O.; OVG Nordrhein Westfalen, Urteil vom 05.10.2010 - 13 A 2071/09 - KHR 2010, 129).
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.2015 - 10 S 2004/15
    Insbesondere gewährleistet das Grundrecht keinen Anspruch auf Erfolg im Wettbewerb oder auf Sicherung künftiger Erwerbsmöglichkeiten; es verleiht kein Recht darauf, den Marktzutritt eines anderes Konkurrenten abzuwehren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03 - BVerwGE 116, 135 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2014 - 10 S 1920/14

    Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax; Verlassen auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.2015 - 10 S 2004/15
    Kann mithin nicht von einem prinzipiellen prozessualen Vorrang des einen Aufnahmebescheid anfechtenden Dritten ausgegangen werden, so ist die Frage, wer bis zur Hauptsacheentscheidung das Risiko der Herbeiführung vollendeter Tatsachen tragen muss, primär nach dem materiellen Recht zu beantworten, also nach der Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08 - NVwZ 2009, 240 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 25.11.2014 - 10 S 1920/14 - VBlBW 2015, 253; Schoch, Vorläufiger Rechtsschutz und Risikoverteilung im Verwaltungsrecht, 1988, S. 1003 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2011 - 10 S 161/09

    Umweltverträglichkeitsprüfung auf Antrag eines Dritten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.2015 - 10 S 2004/15
    Zugleich sprechen prozessökonomische Gründe dafür, da ansonsten ein mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartendes Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO provoziert würde (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 08.03.2011 - 10 S 161/09 -NVwZ-RR 2011, 355).
  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.2015 - 10 S 2004/15
    Eine Verletzung von Rechten der Antragstellerin kann offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise ausgeschlossen werden (vgl. zu diesem Maßstab BVerwG, Urteile vom 17.12.2013 - 4 A 1.13 - NVwZ 2014, 669; und vom 22.02.1994 - 1 C 24.92 - BVerwGE 95, 133).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 10 S 3450/11

    Rechtsfragen im Zusammenhang mit einer Stillegungs- und Abbaugenehmigung für ein

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.2015 - 10 S 2004/15
    Das allgemeine Rechtsschutzinteresse fehlt nur, wenn die Klage bzw. der Antrag für den Antragsteller offensichtlich keinerlei rechtliche oder tatsächliche Vorteile bringen kann; die Nutzlosigkeit muss also eindeutig sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.04.2004 - 3 C 25.03 - BVerwGE 121, 1; Senatsurteil vom 30.10.2014 - 10 S 3450/11 -DVBl. 2015, 189).
  • BVerfG, 23.04.2009 - 1 BvR 3405/08

    Kein vorbeugender Rechtsschutz zugunsten eines Plankrankenhauses bei Aufnahme

  • BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08

    Keine Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch die Versagung vorläufigen

  • BVerwG, 22.02.1994 - 1 C 24.92

    Stromtariferhöhung - § 42 Abs. 2 VwGO, keine Klagebefugnis gegen staatliche

  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 C 25.03

    Rechtsschutzinteresse; planmodifizierende Vereinbarung; Bettenreduzierung;

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2006 - 9 S 2182/06

    Vorläufiger Rechtsschutz: Zum Anspruch auf effektiven Rechtsschutz eines

  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.2016 - 10 S 439/16

    Anzahl der Planbetten in einem Krankenhaus; überwiegende Erfolgsaussicht der

    Hat die Klage eines Klägers, der für sich selbst die Aufnahme in den Krankenhausplan erstreiten möchte, gegen die Planaufnahme eines Konkurrenten aller Voraussicht nach Erfolg, ist seinem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen den dem Träger des konkurrierenden Krankenhauses erteilten begünstigenden Bescheid in aller Regel zu entsprechen (Fortführung von Senatsbeschluss vom 19.11.2015 - 10 S 2004/15 - juris; Anschluss an BVerfG, Kammerbeschluss vom 14.02.2004 - 1 BvR 560/03 - BVerfGK 2, 223).

    Das allgemeine Rechtsschutzinteresse fehlt nur, wenn der Rechtsbehelf für den Rechtsschutzsuchenden offensichtlich keine rechtlichen oder tatsächlichen Vorteile bringen kann (vgl. Senatsbeschluss vom 19.11.2015 - 10 S 2004/15 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Diese Betrachtung ist aus Rechtsschutzgründen unabdingbar und steht im Einklang mit den vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 25.09.2008 (- 3 C 35.07 - juris) aufgestellten Grundsätzen (vgl. Senatsbeschluss vom 19.11.2015 - 10 S 2004/15 - juris Rn. 7).

    a) Bei der hier zu treffenden Entscheidung nach § 80a Abs. 3 i. V. m. § 80 Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 VwGO hat das Gericht eine Abwägung vorzunehmen zwischen dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung des Änderungsfeststellungsbescheids vom 29.08.2014, dem Interesse der Antragstellerin als der durch den Bescheid Belasteten, dass dieser bis zur abschließenden Klärung seiner Rechtmäßigkeit nicht vollzogen wird, und dem Interesse der Beigeladenen als der durch den Bescheid Begünstigten, bereits vor der abschließenden Klärung seiner Rechtmäßigkeit von ihm Gebrauch zu machen; bei dieser Abwägung ist die gesetzgeberische Entscheidung für den grundsätzlichen Vorrang des Vollzugsinteresses (§ 7 Abs. 1 Satz 4 LKHG) zu beachten (vgl. Senatsbeschluss vom 19.11.2015 - 10 S 2004/15 - juris Rn. 2).

    Bei mehrpoligen Rechtsverhältnissen, insbesondere bei begünstigenden Verwaltungsakten mit belastender Drittwirkung wie dem hier in Rede stehenden Änderungsfeststellungsbescheid vom 29.08.2014, stehen sich die Rechtspositionen der entsprechend reziprok betroffenen Privaten grundsätzlich gleichrangig gegenüber (vgl. Senatsbeschluss vom 19.11.2015 - 10 S 2004/15 - juris Rn. 3 m.N.).

    20 Soweit der Antragsgegner und die Beigeladene auf die Ausführungen zum öffentlichen Interesse an einer geordneten Krankenhausversorgung im Senatsbeschluss vom 19.11.2015 (- 10 S 2004/15 - juris Rn. 16 f.) verweisen, ist darauf hinzuweisen, dass dort von offenen Erfolgsaussichten ausgegangen wurde.

  • VG Aachen, 11.03.2016 - 7 K 2449/14

    Krankenhaus; Planbetten; Erhöhung; Auswahlentscheidung; Wettbewerb; Klagebefugnis

    vgl. zu diesem Kriterium BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 35.07 -, juris Rn. 14 m.w.N.; VGH BW, Beschluss vom 19.11.2015 - 10 S 2004/15 -, juris Rn. 9; OVG NRW, Beschluss vom 12.09.2012 - 13 A 811/12 -, juris Rn. 5; VG L. , Urteil vom 19.01.2016 - 14 K 2363/14 -, juris Rn. 34; Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 42 Rn. 182 m.w.N.; Wahl/Schütz, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO § 42 Rn. 50 (Stand: Oktober 2015).

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 35.07 -, juris Rn. 16; VGH BW, Urteil vom 16.04.2015 - 10 S 100/13 -, juris Rn. 30; Beschluss vom 19.11.2015 - 10 S 2004/15 -, juris Rn. 11; OVG NRW, Urteil vom 05.10.2010 - 13 A 2071/09 -, juris Rn. 46; Beschluss vom 18.12.2008 - 13 A 2221/08 -, juris Rn. 6; VG Cottbus, Beschluss vom 21.05.2015 - VG 3 L 52/15 -, juris Rn. 7; VG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.2015 - 21 L 1470/15 -, juris Rn. 8; Szabados, in: Spickhoff, Medizinrecht, 2. Auflage 2014, KHG, § 8 Rn. 27; Quaas, in: Quaas/Zuck, Medizinrecht, 3. Auflage 2014, § 26 Rn. 505.

    vgl. VGH BW, Beschluss vom 19.11.2015 - 10 S 2004/15 -, juris Rn. 11; Nds.OVG, Beschluss vom 10.12.2013 - 13 ME 168/13 -, juris Rn. 10, 12; VG Cottbus, Beschluss vom 21. Mai 2015 - VG 3 L 52/15 -, juris Rn. 7; Baumeister/Budroweit, WiVerw 2006, 1 (22, 26); ferner Quaas, in: Quaas/Zuck, Medizinrecht, 3. Auflage 2014, § 26 Rn. 504 zu der Konstellation, dass mit der Aufnahme eines Neubewerbers nicht zugleich (abschließend) über eine entsprechende Bettenreduzierung oder gar Planherausnahme bei den schon vorhandenen Plankrankenhäusern entschieden, vielmehr diese lediglich angekündigt werde.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 35/07 -, juris Rn. 32 ff.; VGH BW, Urteil vom 16.04.2015 - 10 S 100/13 -, juris Rn. 29; Beschluss vom 19.11.2015 - 10 S 2004/15 -, juris Rn. 11, 14; Beschluss vom 20.11.2001 - 9 S 1572/01 -, juris Rn. 22; Nds.OVG, Beschluss vom 10.12.2013 - 13 ME 168/13 -, juris Rn. 13; VG Cottbus, Beschluss vom 21.05.2015 - VG 3 L 52/15 -, juris Rn. 12.

    Aus dem Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 19. November 2015 - 10 S 2004/15 -, juris, kann Abweichendes nicht abgeleitet werden.

  • VG Sigmaringen, 21.04.2016 - 3 K 3176/13

    Befreiung Anschluss-/Benutzungszwang; Teilbefreiung; landwirtschaftlicher Bedarf;

    Das allgemeine Rechtsschutzinteresse fehlt nur, wenn die Klage für den Kläger offensichtlich keinerlei rechtliche oder tatsächliche Vorteile bringen kann; die Nutzlosigkeit muss also eindeutig sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.04.2004 - 3 C 25.03 -, BVerwGE 121, 1; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.10.2014 - 10 S 3450/11 -, DVBl. 2015, 189; sowie Beschluss vom 19.11.2015 - 10 S 2004/15 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2022 - 10 S 1312/22

    Antrag auf Regelung der Vollziehung; Rechtsschutzbedürfnis bei später

    Das allgemeine Rechtsschutzinteresse fehlt nur, wenn die Klage bzw. der Antrag für den Antragsteller offensichtlich keinerlei rechtliche oder tatsächliche Vorteile bringen kann; die Nutzlosigkeit muss also eindeutig sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.07.2022 - 8 C 10.21 - juris Rn. 13; Senatsbeschluss vom 19.11.2015 - 10 S 2004/15 - juris Rn. 6).
  • VG Karlsruhe, 17.01.2018 - 3 K 11163/17

    Klage des Konkurrenten gegen glücksspielrechtliche Erlaubnis

    Bei der von der Kammer zu treffenden eigenen Entscheidung über die Frage der Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs sind die privaten Interessen des Antragstellers an der Verschonung vom Vollzug des Verwaltungsakts bis zur Entscheidung über den eingelegten Rechtsbehelf und das Interesse der Allgemeinheit und des Begünstigten am sofortigen Vollzug gegeneinander abzuwägen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.11.2015 - 10 S 2004/15 -, juris).
  • VG Augsburg, 04.07.2022 - Au 8 S 22.765

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, Glücksspielrecht, Untersagung des

    Ein solches fehlt nur, wenn die gerichtliche Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung dem Antragsteller offensichtlich keinerlei rechtliche oder tatsächliche Vorteile bringen kann (vgl. VGH BW, B.v. 19.11.2015 - 10 S 2004/15 - juris Rn. 6; vgl. zum Ganzen auch Schoch/Schneider, VwGO, Stand: 41. EL Juli 2021, § 80 Rn. 493).
  • VG Greifswald, 28.08.2017 - 3 B 967/17

    Krankenhausrecht einschl. Krankenhauspflegesätze

    Das wird die Erfolgsaussichten der Klage in eigener Sache nur dann nicht erheblich schmälern, wenn der Dritte bereits zuvor in den Plan aufgenommen war und diese Planposition lediglich fortgesetzt wurde (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 19.11.2015 - 10 S 2004/15 -, juris; Beschl.v.13.06.2016 - 10 S 439/16 -, juris Rn. 10; OVG Weimar, Urt. v. 03.11.2016 - 3 KO 578/13 -, juris Rn. 40).
  • VG Augsburg, 14.09.2022 - Au 8 S 22.1659

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, Glücksspielrecht, Untersagung des

    Ein solches fehlt nur, wenn die gerichtliche Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung dem Antragsteller offensichtlich keinerlei rechtliche oder tatsächliche Vorteile bringen kann (vgl. VGH BW, B.v. 19.11.2015 - 10 S 2004/15 - juris Rn. 6; vgl. zum Ganzen auch Schoch/Schneider, VwGO, Stand: 41. EL Juli 2021, § 80 Rn. 493).
  • VG Düsseldorf, 22.11.2019 - 21 K 19675/17
    Ein Plankrankenhaus hat nämlich keinen Anspruch darauf, dass die Behörde eine Überversorgung durch eine Bettenaufstockung bei einem Konkurrenten vermeidet, BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 3 C 35/07 -, in: juris (Rn. 32) mit Anm. Liebler, jurisPR-BVerwG 15/2009, Anm. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. November 2015 - 10 S 2004/15 -, in: juris (Rn. 11).
  • VG Augsburg, 24.10.2022 - Au 8 S 22.1562

    Erfolgreicher Eilantrag gegen Haltungsuntersagung und Abgabepflicht für einen

    Ein solches fehlt nur, wenn die gerichtliche Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung dem Antragsteller offensichtlich keinerlei rechtliche oder tatsächliche Vorteile bringen kann (vgl. etwa VGH BW, B.v. 19.11.2015 - 10 S 2004/15 - juris Rn. 6; vgl. zum Ganzen auch Schoch/Schneider, VwGO, Stand: 41. EL Juli 2021, § 80 Rn. 493).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht