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   VGH Baden-Württemberg, 16.10.2014 - 10 S 2043/14   

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https://dejure.org/2014,30091
VGH Baden-Württemberg, 16.10.2014 - 10 S 2043/14 (https://dejure.org/2014,30091)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.10.2014 - 10 S 2043/14 (https://dejure.org/2014,30091)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Oktober 2014 - 10 S 2043/14 (https://dejure.org/2014,30091)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Zugang zu Umweltinformationen - Geheimhaltungsinteresse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebliche Beeinträchtigung der Datenschutzinteressen des Betroffenen durch die Bekanntgabe personenbezogener Daten; Gesamtabwägung über das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe von Umweltinformationen gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse des Betroffenen

  • kanzlei.biz

    Eilantrag gegen Löschung von E-Mail-Daten des ehemaligen Ministerpräsidenten Mappus abgewiesen

  • ra.de
  • lda.brandenburg.de PDF

    Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung, Bestimmtheit des Antrags, Interessenabwägung, Personenbezogene Daten

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3 Abs 1 UIG, § 9 Abs 1 S 1 Nr 1 UIG
    Zugang zu Umweltinformationen - Geheimhaltungsinteresse

  • fragdenstaat.de

    Anwendungsbereich/ Zuständigkeit - Interessenabwägung - Personenbezogene Daten - Begriffsbestimmung - Bestimmtheit des Antrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umweltinformation; Zugangsanspruch; Ablehnungsgrund; Personenbezogene Daten; Löschungsanspruch; Zweckbindung; Recht auf informationelle Selbstbestimmung; Erhebliches Interesse; Öffentliches Interesse

  • rechtsportal.de

    Erhebliche Beeinträchtigung der Datenschutzinteressen des Betroffenen durch die Bekanntgabe personenbezogener Daten; Gesamtabwägung über das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe von Umweltinformationen gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse des Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Begründung für Ablehnung des Eilantrags gegen Löschung von E-Mail-Dateien des früheren Ministerpräsidenten Mappus zugestellt

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Eilantrag gegen Löschung von E-Mail-Dateien des früheren Ministerpräsidenten Mappus auch in zweiter Instanz erfolglos

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen Löschung von E-Mail-Dateien des früheren Ministerpräsidenten Mappus abgelehnt - kein überwiegendes öffentliches Interesse

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen Löschung von E-Mail-Dateien

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen Löschung von E-Mail-Dateien des früheren Ministerpräsidenten Mappus auch in zweiter Instanz erfolglos

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Bestimmtheit des Antrags, Personenbezogene Daten, Interessenabwägung, Begriffsbestimmung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 65, 132
  • NVwZ-RR 2015, 169
  • DVBl 2014, 1600
  • DÖV 2015, 77
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2014 - 1 S 1352/13

    Anspruch auf Löschung von kopierten Daten aus dienstlicher Kennung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.10.2014 - 10 S 2043/14
    Mit rechtskräftigem Urteil vom 30.07.2014 (1 S 1352/13 - juris) entschied der erkennende Gerichtshof, dass dem Beigeladenen ein Anspruch auf Löschung der oben genannten Dateien zusteht, diese aber zuvor dem zuständigen Archiv zur Übernahme anzubieten sind.

    Bei der Bestimmung des § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UIG i.V.m. § 3 LUIG handelt es sich um eine bereichsspezifische datenschutzrechtliche Regelung, die im Rahmen ihres Anwendungsbereichs dem Landesdatenschutzgesetz als besondere Rechtsvorschrift des Bundes oder des Landes gemäß § 2 Abs. 5 Satz 1 LSDG vorgeht (zu den Anforderungen an derartige Rechtsvorschriften vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.07.2014 - 1 S 1352/13 - a.a.O.).

    Die E-Mail-Postfach-Daten des Beigeladenen betreffen Einzelangaben über dessen sachliche Verhältnisse, nämlich dessen Kommunikation mit Dritten, und sind daher personenbezogene Daten (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.07.2014 - 1 S 1352/13 - juris; ebenso schon VG Karlsruhe, Urteil vom 27.05.2013 - 2 K 3249/12 - a.a.O.).

    Denn die Kenntnis der umstrittenen Dateien ist nicht mehr notwendig zur Erfüllung der Zwecke des § 15 Abs. 4 LDSG, zu dem sie gespeichert worden sind (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.07.2014 - 1 S 1352/13 - a.a.O.).

    Der Löschungsanspruch besteht, weil diese strikte Zweckbindung entfallen ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.07.2014 - 1 S 1352/13 - a.a.O.).

    § 15 Abs. 4 LSDG schließt aber als Spezialregelung die Anwendung des § 15 Abs. 2 und Abs. 3 LSDG aus (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.07.2014 - 1 S 1352/13 - a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2011 - 8 A 2861/07

    Informationen über Agrarsubventionszahlungen müssen teilweise herausgegeben

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.10.2014 - 10 S 2043/14
    Zwar ist in Übereinstimmung mit dem weiten Begriffsverständnis der Umweltinformationsrichtlinie, zu deren Umsetzung die Bestimmung des § 2 Abs. 3 UIG dient (vgl. BT-Drucks. 15/3406, S. 11 und 14 f.), auch der Begriff der Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG weit auszulegen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 21.02.2008 - 4 C 13.07 -, BVerwGE 130, 223; OVG NRW, Urteil vom 01.03.2011 - 8 A 2861/07 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Dezember 2008 - 12 B 23.07 -, juris; jeweils m.w.N).

    Für die Auswirkungen auf Umweltbestandteile oder Faktoren im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a) UIG ist ein potentieller Wirkungszusammenhang ausreichend; er muss allerdings hinreichend wahrscheinlich sein (OVG NRW, Urteil vom 01.03.2011 a.a.O. m.w.N.).

    Erforderlich ist auch hier lediglich eine hinreichend enge Beziehung zwischen der jeweiligen Tätigkeit oder Maßnahme und dem angestrebten Erfolg für die Umwelt (OVG NRW, Urteil vom 01.03.2011 a.a.O. m.w.N.).

    Vielmehr fallen Informationen nur dann unter das Zugangsrecht, wenn sie zu einer oder mehreren der in der Richtlinie angegebenen Kategorien gehören und einen nicht nur entfernten Umweltbezug aufweisen (vgl. zur Richtlinie 90/313/EWG EuGH, Urteil vom 12. Juni 2003 - C- 316/01 - Glawischnig -, juris Rn. 25; OVG NRW, Urteil vom 01.03.2011 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 24.09.2009 - 7 C 2.09

    Emissionshandel; Emissionsberechtigung; Zuteilung; Zuteilungsbescheide;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.10.2014 - 10 S 2043/14
    Anderenfalls überwöge das öffentliche Interesse stets; die Abwägung im Einzelfall wäre entbehrlich (BVerwG, Urteil vom 24.09.2009 - 7 C 2.09 - juris).

    Auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird insoweit der Nutzen der Bekanntgabe für den Umweltschutz in die Abwägung eingestellt (BVerwG, Urteil vom 24.09.2009 - 7 C 2.09 - a.a.O.).

  • BVerwG, 21.02.2008 - 4 C 13.07

    Flughafen Frankfurt/M; Planfeststellungsverfahren; Umweltinformation;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.10.2014 - 10 S 2043/14
    Zwar ist in Übereinstimmung mit dem weiten Begriffsverständnis der Umweltinformationsrichtlinie, zu deren Umsetzung die Bestimmung des § 2 Abs. 3 UIG dient (vgl. BT-Drucks. 15/3406, S. 11 und 14 f.), auch der Begriff der Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG weit auszulegen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 21.02.2008 - 4 C 13.07 -, BVerwGE 130, 223; OVG NRW, Urteil vom 01.03.2011 - 8 A 2861/07 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Dezember 2008 - 12 B 23.07 -, juris; jeweils m.w.N).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann auch nicht unterschieden werden zwischen unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen auf die Umwelt; dieses Kriterium hat keinen Eingang in die Umweltinformationsrichtlinie gefunden und ist deshalb zur Abgrenzung einer Umweltinformation von anderen, einem Antragsteller nicht zustehenden Informationen in der Sache untauglich (BVerwG, Urteil vom 21.02.2008 - 4 C 13.07 - a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25. März 1999 - 7 C 21.98 -, BVerwGE 108, 369 = juris Rn. 28 zu § 3 Abs. 2 UIG a.F.).

  • VG Karlsruhe, 27.05.2013 - 2 K 3249/12

    Löschung von gespeicherten personenbezogenen Daten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.10.2014 - 10 S 2043/14
    Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat festgestellt, dass der Antragsteller einen Zusammenhang zwischen den Baumfällungen und den E-Mail-Postfachdaten nicht hinreichend substantiiert habe (VG Karlsruhe, Urteil vom 27.05.2013 - 2 K 3249/12 - juris).

    Die E-Mail-Postfach-Daten des Beigeladenen betreffen Einzelangaben über dessen sachliche Verhältnisse, nämlich dessen Kommunikation mit Dritten, und sind daher personenbezogene Daten (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.07.2014 - 1 S 1352/13 - juris; ebenso schon VG Karlsruhe, Urteil vom 27.05.2013 - 2 K 3249/12 - a.a.O.).

  • EuGH, 12.06.2003 - C-316/01

    Glawischnig

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.10.2014 - 10 S 2043/14
    Vielmehr fallen Informationen nur dann unter das Zugangsrecht, wenn sie zu einer oder mehreren der in der Richtlinie angegebenen Kategorien gehören und einen nicht nur entfernten Umweltbezug aufweisen (vgl. zur Richtlinie 90/313/EWG EuGH, Urteil vom 12. Juni 2003 - C- 316/01 - Glawischnig -, juris Rn. 25; OVG NRW, Urteil vom 01.03.2011 a.a.O. m.w.N.).
  • BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 21.98

    Anspruch auf Informationen über die staatliche finanzielle Förderung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.10.2014 - 10 S 2043/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann auch nicht unterschieden werden zwischen unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen auf die Umwelt; dieses Kriterium hat keinen Eingang in die Umweltinformationsrichtlinie gefunden und ist deshalb zur Abgrenzung einer Umweltinformation von anderen, einem Antragsteller nicht zustehenden Informationen in der Sache untauglich (BVerwG, Urteil vom 21.02.2008 - 4 C 13.07 - a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25. März 1999 - 7 C 21.98 -, BVerwGE 108, 369 = juris Rn. 28 zu § 3 Abs. 2 UIG a.F.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2003 - 21 B 1375/03

    Verfahrensrecht - Akteneinsichtsrecht im UIG-Verfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.10.2014 - 10 S 2043/14
    Entgegen der vom Verwaltungsgericht wohl vertretenen Auffassung kommt es für das "Vorhandensein" der Information allerdings nicht auf die rechtliche Verfügungsbefugnis, sondern auf die tatsächliche räumliche Verfügungsmöglichkeit der Behörde an, d.h. darauf, ob sich die Information - wie hier - im räumlichen Verfügungsbereich der in Anspruch genommenen Behörde befindet (vgl. Reidt/Schiller in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand Januar 2014, § 2 UIG Rn. 53 m.w.N.; Schomerus in Schomerus/Schrader/Wegener, UIG, Handkommentar, 2. Auflage, § 2 Rn. 13; a.A. zur früheren Rechtslage OVG NRW, Urteil vom 15.08.2003 - 21 B 375/03 - NVwZ-RR 2004, 169).
  • VG Stuttgart, 26.09.2014 - 4 K 4258/14

    Eilantrag gegen Löschung der E-Mails von Stefan Mappus erfolglos

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.10.2014 - 10 S 2043/14
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26. September 2014 - 4 K 4258/14 - wird zurückgewiesen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2008 - 12 B 23.07

    Bescheide über die Zuteilung von Emissionsberechtigungen unterliegen dem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.10.2014 - 10 S 2043/14
    Zwar ist in Übereinstimmung mit dem weiten Begriffsverständnis der Umweltinformationsrichtlinie, zu deren Umsetzung die Bestimmung des § 2 Abs. 3 UIG dient (vgl. BT-Drucks. 15/3406, S. 11 und 14 f.), auch der Begriff der Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG weit auszulegen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 21.02.2008 - 4 C 13.07 -, BVerwGE 130, 223; OVG NRW, Urteil vom 01.03.2011 - 8 A 2861/07 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Dezember 2008 - 12 B 23.07 -, juris; jeweils m.w.N).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2020 - 10 S 3000/18

    Informationsbegehren auf Einsicht in die Bauakten des Nachbargrundstücks;

    Da Absatz 1 allerdings im Wesentlichen eine Generalklausel enthält, sind die Bestimmungen der Datenschutzgesetze zum einen als Auslegungshilfe heranzuziehen, zum anderen sind sie unmittelbar ergänzend einschlägig, wenn es sich um präzisierende Bestimmungen handelt, die im Landesinformationsfreiheitsgesetz nicht enthalten sind oder das Informationsfreiheitsrecht zu einer bestimmten datenschutzrechtlichen Frage keine Aussage trifft (in diesem Sinne VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Oktober 2014 - 10 S 2043/14).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2017 - 10 S 436/15

    Zugang zu Umweltinformationen - hier: Unterlagen im Zusammenhang mit den

    Vom Umweltinformationsbegriff erfasst sind "alle Daten über" Maßnahmen oder Tätigkeiten mit Umweltbezug, ohne dass es eines unmittelbaren Zusammenhangs der Daten mit der Umwelt bedarf (wie BVerwG, Urteil vom 23.02.2017 - 7 C 31.15 - juris; teilweise anders noch Senatsbeschluss vom 16.10.2014 - 10 S 2043/14 - NVwZ-RR 2015, 169).

    Soweit dem Senatsbeschluss vom 16.10.2014 - 10 S 2043/14 - (NVwZ-RR 2015, 169 = juris Rn. 7; ähnlich auch BayVGH, Beschluss vom 22.09.2015 - 22 CE 15.1478 - GewArch 2016, 80) ein engeres Begriffsverständnis zugrunde gelegen haben sollte, hält der Senat daran nicht mehr fest.

  • BVerwG, 01.09.2022 - 10 C 5.21

    Zugang zu Namen und Kontaktdaten aufgrund des Umweltinformationsgesetzes

    Nur bestimmte, durch das Merkmal der Erheblichkeit anknüpfend an ihr Gewicht qualifizierte Vertraulichkeitsinteressen können zur Antragsablehnung führen (in diesem Sinne auch OVG Münster, Urteil vom 1. März 2011 - 8 A 2861/07 - ZD 2011, 89; VGH Mannheim, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 10 S 2043/14 - NVwZ-RR 2015, 169 ; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Februar 2015 - 12 B 13.12 - NVwZ-RR 2015, 801 ; vgl. auch VGH Kassel, Beschluss vom 31. Oktober 2013 - 6 A 1734/13.Z - NVwZ 2014, 533 Rn. 21; ebenso Engel, in: Götze/Engel, UIG, 2017, § 9 Rn. 18).

    In diesem Kontext vollzieht sich der Schutz personenbezogener Daten nach Maßgabe der bereichsspezifischen Regelung des § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UIG, deren differenzierte Vorgaben nicht unter Hinweis auf allgemeine datenschutzrechtliche Erwägungen überspielt werden dürfen (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 10 S 2043/14 - NVwZ-RR 2015, 169 ; Schoch, IFG, 2. Aufl. 2016, § 5 Rn. 10 f., zu § 5 IFG).

  • VG Stuttgart, 27.10.2016 - 14 K 4920/16

    Zum Anspruch auf Zugang zu Rahmenbefehlen und Gefährdungslagebildern zu Stuttgart

    Für das "Vorhandensein" der Information kommt es nicht auf die rechtliche Verfügungsbefugnis an, sondern auf die tatsächliche räumliche Verfügungsmöglichkeit der Behörde, d.h. darauf, ob sich die Information im räumlichen Verfügungsbereich der in Anspruch genommenen Behörde befindet (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.10.2014 - 10 S 2043/14 - juris Rn. 4 m. w. N).

    Es besteht jedoch Einigkeit darüber, dass die Umweltinformationsrichtlinie und damit auch § 23 Abs. 3 UVwG kein allgemeines und unbegrenztes Zugangsrecht zu allen bei Behörden verfügbaren Informationen gewähren, die auch nur den geringsten Bezug zu einem Umweltgut aufweisen (EuGH, Urteil vom 12.06.2003 - C-316/01 - juris Rn. 25; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.10.2014 - 10 S 2043/14 -, juris Rn. 7).

    Anderenfalls überwöge das öffentliche Interesse stets; die Abwägung im Einzelfall wäre entbehrlich (BVerwG, Urteil vom 24.09.2009 - 7 C 2.09 - juris Rn. 62; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.10.2014 - 10 S 2043/14 -, juris Rn. 14 f.).

    Im Rahmen der Abwägung zwischen dem Bekanntgabeinteresse und dem Geheimhaltungsinteresse ist das Informationsinteresse aber gleichwohl zu gewichten, wobei auch der Bezug des Auskunftsersuchens zu den mit der Umweltrichtlinie verfolgten Zwecken zu gewichten ist (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.10.2014 - 10 S 2043/14 -, juris Rn. 15).

  • VG Stuttgart, 27.10.2016 - 14 K 3933/14

    Anspruch auf Einsichtnahme in polizeiliche Unterlagen, Umweltinformation;

    Für das "Vorhandensein" der Information kommt es nicht auf die rechtliche Verfügungsbefugnis an, sondern auf die tatsächliche räumliche Verfügungsmöglichkeit der Behörde, d.h. darauf, ob sich die Information im räumlichen Verfügungsbereich der in Anspruch genommenen Behörde befindet (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.10.2014 - 10 S 2043/14 - juris Rn. 4 m. w. N).

    Es besteht jedoch Einigkeit darüber, dass die Umweltinformationsrichtlinie und damit auch § 2 Abs. 3 UIG kein allgemeines und unbegrenztes Zugangsrecht zu allen bei Behörden verfügbaren Informationen gewähren, die auch nur den geringsten Bezug zu einem Umweltgut aufweisen (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.10.2014 - 10 S 2043/14 -, juris Rn. 7).

    Anderenfalls überwöge das öffentliche Interesse stets; die Abwägung im Einzelfall wäre entbehrlich (BVerwG, Urteil vom 24.09.2009 - 7 C 2.09 - juris Rn. 62; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.10.2014, - 10 S 2043/14 - juris Rn. 14f.).

    Im Rahmen der Abwägung zwischen den Bekanntgabeinteresse und dem Geheimhaltungsinteresse ist das Informationsinteresse aber gleichwohl zu gewichten, wobei auch der Bezug des Auskunftsersuchens zu den mit der Umweltrichtlinie verfolgten Zwecken zu gewichten ist (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.10.2014, - 10 S 2043/14 - juris Rn. 15).

  • VG Stuttgart, 16.11.2017 - 14 K 6356/16

    Informationszugang nach dem Umweltinformationsgesetz im Zusammenhang mit dem

    Es besteht jedoch Einigkeit darüber, dass die Umweltinformationsrichtlinie und damit auch § 2 Abs. 3 UIG kein allgemeines und unbegrenztes Zugangsrecht zu allen bei Behörden und sonstigen informationspflichtigen Stellen verfügbaren Informationen gewähren, die auch nur den geringsten Bezug zu einem Umweltgut aufweisen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.10.2014 - 10 S 2043/14 -, juris, Rn. 7).

    Anderenfalls würde das öffentliche Interesse stets überwiegen; die Abwägung im Einzelfall wäre entbehrlich (BVerwG, Urteil vom 24.09.2009 - 7 C 2.09 - , juris, Rn. 62; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.10.2014 - 10 S 2043/14 -, juris, Rn. 14 f.).

    Im Rahmen der Abwägung zwischen dem Bekanntgabeinteresse und dem Geheimhaltungsinteresse ist das Informationsinteresse aber gleichwohl zu gewichten, wobei auch der Bezug des Auskunftsersuchens zu den mit der Umweltrichtlinie verfolgten Zwecken zu berücksichtigen ist (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.10.2014 - 10 S 2043/14 -, juris Rn. 15).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2020 - 12 B 1.19

    Informationszugang zu personenbezogenen Daten (hier: Namen und Kontaktverbot) von

    Denn auch wenn man mit der bisherigen Senatsrechtsprechung und der wohl überwiegenden Spruchpraxis der Gerichte für eine erhebliche Beeinträchtigung der Interessen der Betroffenen fordert, dass dem Geheimhaltungsinteresse ein gewisses Gewicht zukommt (vgl. Urteil des Senats vom 12. Februar 2015 - OVG 12 B 13.12 - juris Rn. 29; sich anschließend OVG Münster, Beschluss vom 13. März 2019 - 15 A 769/18 - juris Rn. 33; VGH Mannheim, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 10 S 2043/14 - juris Rn. 11; VGH Kassel, Beschluss vom 31. Oktober 2013 - 6 A 1734/13.Z - juris Rn. 22), liegt diese Voraussetzung hier vor.
  • VG Köln, 20.09.2018 - 13 K 7211/16

    Tagebau Hambach: Kein Rechtsanspruch auf Akteneinsicht

    Anderenfalls würde das öffentliche Interesse stets überwiegen; die Abwägung im Einzelfall wäre entbehrlich, BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - 7 C 2.09 - , juris, Rn. 62; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 10 S 2043/14 -, juris, Rn. 14 f.

    Im Rahmen der Abwägung zwischen dem Bekanntgabeinteresse und dem Geheimhaltungsinteresse ist das Informationsinteresse aber gleichwohl zu gewichten, wobei auch der Bezug des Auskunftsersuchens zu den mit der Umweltrichtlinie verfolgten Zwecken zu berücksichtigen ist, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 10 S 2043/14 -, juris Rn. 15.

  • VG Stuttgart, 13.11.2014 - 4 K 5228/13

    Zugang zu Umweltinformationen - hier: Cross-Border-Leasingsverträge über das

    Der Begriff der Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG ist mit Blick auf die Zielsetzung des UIG und dem weiten Begriffsverständnis der Umweltinformationsrichtlinie, zu deren Umsetzung die Regelung des § 2 Abs. 1 UIG dient, weit auszulegen (BVerwG, u.a. Urt. v. 21.02.2008 - 4 C 13.07 - BVerwGE 130, 223; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.10.2014 - 10 S 2043/14 - juris).

    Die begehrte Information muss jedoch zu einer oder mehreren der in der Umweltrichtlinie angegebenen Kategorien gehören und einen nicht nur entfernten Umweltbezug aufweisen (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.10.2014 a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2021 - 12 N 11.20

    Anforderung an die Darlegung des Ausschlussgrundes des § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

    Dies gilt erst recht, da in der Rechtsprechung auch geklärt ist, dass für die Entscheidung, ob ein überwiegendes Informationsinteresse besteht, eine Abwägung im Einzelfall erforderlich ist, bei der der besondere Nutzen der Bekanntgabe für den Umweltschutz einzustellen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. September 2019 - 7 C 1.18 - juris Rn. 46 f. und vom 24. September 2009, a.a.O. Rn. 63; VGH Mannheim, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 10 S 2043/14 - juris Rn. 15).
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2016 - 2 LB 69/15

    Betriebsgeheimnis; Emission; qualifizierter Flächennachweis; Geschäftsgeheimnis;

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