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   LG Detmold, 26.03.2014 - 10 S 218/12   

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https://dejure.org/2014,6275
LG Detmold, 26.03.2014 - 10 S 218/12 (https://dejure.org/2014,6275)
LG Detmold, Entscheidung vom 26.03.2014 - 10 S 218/12 (https://dejure.org/2014,6275)
LG Detmold, Entscheidung vom 26. März 2014 - 10 S 218/12 (https://dejure.org/2014,6275)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Von Mieter eingebrachte Pflanzen als wesentlicher Bestandteil des Grundstücks

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Von Mieter eingebrachte Pflanzen als wesentlicher Bestandteil des Grundstücks

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlust des Eigentums eines Mieters an einer Pflanze durch Einpflanzen auf dem gemieteten Grundstück

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anpflanzungen des Mieters; Hecke als Scheinbestandteil; wesentlicher Bestandteil

  • mietrechtsiegen.de

    Anpflanzungen Mieter - Verlust Eigentum durch Pflanzen

  • ra.de
  • gaius.legal

    Vom Mieter eingebrachte Pflanzen als wesentlicher Bestandteil des Grundstücks

  • RA Kotz

    Hecke - Eigentumsverlust des Mieters durch Einpflanzen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ist die vom Mieter eingebrachte Pflanze wesentlicher Bestandteil des Grundstücks?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Von Mieter eingebrachte Pflanzen gehören später dem Eigentümer!

  • Jurion (Kurzinformation)

    Vom Mieter eingepflanzte Hecke wird wesentlicher Bestandteil des Grundstücks

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wem gehört die Thujahecke? - Dem Grundeigentümer, nicht dem anpflanzenden Mieter

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    Eigentumserwerb durch Bepflanzung eines Grundstücks

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Hecke wird mit Einpflanzen Grundstücksbestandteil

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Hecke wird mit Einpflanzen Grundstücksbestandteil

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Von Mieter gepflanzte Hecken gehen regelmäßig in das Eigentum des Grundstückseigentümers über - In Grundstück eingepflanzte Hecken werden in der Regel wesentlicher Bestandteil des Grundstücks

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vom Mieter gepflanzte Thuja-Hecke wird wesentlicher Bestandteil des Grundstücks! (IMR 2014, 1079)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 712
  • NZM 2014, 434
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 03.04.1998 - 22 U 161/97

    Begriff der Verbindung mit dem Grundstück nicht nur zu einem vorübergehenden

    Auszug aus LG Detmold, 26.03.2014 - 10 S 218/12
    Das Umpflanzen von Gehölzen ist dann nur mit großem Aufwand und von einem Fachmann durchführbar und birgt auch dann noch das Risiko, dass sie am neuen Standort nicht wieder anwachsen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 03.04.1998, 22 U 161/97, NJW-RR 1999, S. 160).
  • LG Saarbrücken, 17.05.2016 - 14 O 152/15

    Versicherungsmaklervertrag: Rechtliche Einordnung der Beratung von Kunden einer

    Die vertraglich vereinbarten "Dienstleistungen" der Klägerin waren von vornherein nicht auf den Nachweis oder die Vermittlung eines Versicherungsvertrages gerichtet, da es an einem - für die Annahme einer Maklerleistung notwendigen - "Hauptvertrag" fehlt (s. zuletzt etwa BGH, Urteil vom 3. Juli 2014 - III ZR 530/13, NJW-RR 2014, 712).
  • AG Brandenburg, 07.12.2023 - 34 C 67/21

    Drohender Marderbefall kann Fällen von Bäumen ermöglichen!

    Dies folgt unter Beachtung des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Rechtsordnung bei systematischer Auslegung aus den zu § 539 Abs. 2 BGB (bzw. dessen Vorgängernorm) ergangenen Gerichtsentscheidungen ( OLG Düsseldorf , Urteil vom 03.04.1998, Az.: 22 U 161/97; OLG Köln , Urteil vom 08.07.1994, Az.: 11 U 242/93; LG Detmold , Urteil vom 26.03.2014, Az.: 10 S 218/12; LG Görlitz , Urteil vom 22.09.2004, Az.: 2 S 39/04 ).

    Diese Anpflanzungen seitens der Beklagten/Mieter, die somit grundstücksbezogen erfolgte, wurden dem entsprechend mit dem Einbringen der Bäume in den letzten Jahren in den Grund und Boden wesentlicher Bestandteil des Grundstücks des Klägers/Vermieters ( OLG Düsseldorf , Urteil vom 03.04.1998, Az.: 22 U 161/97; OLG Köln , Urteil vom 08.07.1994, Az.: 11 U 242/93; LG Detmold , Urteil vom 26.03.2014, Az.: 10 S 218/12; LG Görlitz , Urteil vom 22.09.2004, Az.: 2 S 39/04 ).

  • OLG Köln, 24.07.2019 - 9 U 56/19

    Nachweismaklervertrag - Voraussetzung Maklerleistung

    Der grundsätzlich von dem Makler nachzuweisende Kausalzusammenhang zwischen seiner Nachweistätigkeit und dem abgeschlossenen Vertrag wird bei dem hier vorliegenden Nachweismaklervertrag dann vermutet, wenn der Hauptvertrag in angemessener Zeit nach der Maklertätigkeit abgeschlossen wird (Palandt/Sprau, BGB, 78. Aufl: 2019, § 652 Rn. 55; BGH, Urt. v. 03.07.2014, - III ZR 530/13 -, NJW-RR 2014, 712 ff. in juris Rn. 16 m.w.N.; BGH, Urt. v. 06.07.2006, - III ZR 379/04 -, NJW 2006, 3062 f. in juris Rn. 18 m.w.N.).

    Weist der Auftraggeber sodann Umstände nach, die ausnahmsweise für ein Fehlen der Kausalität sprechen, wie z.B. Vorkenntnis in dem Sinne, dass ihm die Gelegenheit schon vor Zugang des Maklernachweises bekannt gewesen ist, liegt die volle Beweislast dafür, dass gerade die Maklertätigkeit (mit-)ursächlich für den Vertragsabschluss war, wieder beim Makler (Palandt/Sprau a.a.O. § 652 Rn. 55; MK/Roth, BGB Band 5, 2.Halbband, 7. Aufl. 2017 § 652 Rn. 190; BGH, Urt. v. 03.07.2014, - III ZR 530/13 -, NJW-RR 2014, 712 ff. in juris Rn. 16 m.w.N.).

    Jedoch steht, da Mitursächlichkeit ausreicht, eine Vorkenntnis einem Vergütungsanspruch des Maklers nicht entgegen, falls dieser - über die Mitteilung der bereits bekannten Umstände hinaus - dem Kunden zusätzliche Informationen i.S. einer wesentlichen Maklerleistung geliefert hat (BGH, Urt. v. 03.07.2014, - III ZR 530/13 -, NJW-RR 2014, 712 ff. in juris Rn. 16 m.w.N.; MK/Roth a.a.O. 3 652 Rn. 182) und wenn erst diese Informationen dazu geführt haben, dass der Kunde veranlasst wurde, sich konkret um das betreffende Objekt zu bemühen.

  • LG Hamburg, 11.07.2018 - 318 O 78/17

    Maklervertrag: Auskunftsanspruch eines Nachweismaklers zur Berechnung seines

    Nicht ausreichend ist demgegenüber die Zuführung eines anderen Maklers, der dann seinerseits vermittelt (indirekter Nachweis; zu allem BGH NJW-RR 2014, 712, Rz. 15, zitiert nach juris; Palandt-Sprau, a.a.O., § 652 Rn. 25; LG Berlin, a.a.O.).
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