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   VGH Baden-Württemberg, 11.12.2017 - 10 S 2263/16   

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https://dejure.org/2017,50674
VGH Baden-Württemberg, 11.12.2017 - 10 S 2263/16 (https://dejure.org/2017,50674)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.12.2017 - 10 S 2263/16 (https://dejure.org/2017,50674)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Dezember 2017 - 10 S 2263/16 (https://dejure.org/2017,50674)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlass einer Beschränkung oder Auflage zur Fahrerlaubnis; Eintragung einer Schlüsselzahl in das Führerscheindokument; Erteilung der Fahrerlaubnis unter der Auflage "'05.08' kein Alkohol auch außerhalb Straßenverkehr"; Vorliegen einer bedingten Fahreignung

  • Justiz Baden-Württemberg

    Auf Alkoholkonsum bezogene Auflage zur Fahrerlaubnis trotz beendeten Alkoholmissbrauchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auflage zur Fahrerlaubnis; Bedingte Kraftfahreignung; medizinisch/psychologisches Erfordernis einer dauerhaften Alkoholabstinenz nach massivem Alkoholmissbrauch

  • rechtsportal.de

    Erlass einer Beschränkung oder Auflage zur Fahrerlaubnis; Eintragung einer Schlüsselzahl in das Führerscheindokument; Erteilung der Fahrerlaubnis unter der Auflage "'05.08' kein Alkohol auch außerhalb Straßenverkehr"; Vorliegen einer bedingten Fahreignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Auflagen zur Fahrerlaubnis nach beendetem Alkoholmissbrauch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 1559
  • NZV 2018, 149
  • DÖV 2018, 207 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.2015 - 10 S 1491/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholmissbrauch; Forderung nach absolutem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2017 - 10 S 2263/16
    Wie der Senat mit Beschluss vom 08.10.2015 - 10 S 1491/15 - entschieden habe, könne es auch bei fehlender Alkoholabhängigkeit - wenn sich aufgrund der individuellen Lerngeschichte ein konsequenter kontrollierter Umgang mit Alkohol nicht erreichen lasse - geboten sein, die Forderung nach einem absoluten Alkoholverzicht zu erheben.

    Sowohl die vom Bundesverkehrsministerium herausgegebenen Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung als auch die hierauf bezogene Fachliteratur gehen davon aus, dass sowohl in Fällen einer durch eine Entwöhnungstherapie behandelten Alkoholabhängigkeit als auch in Fällen massiven (aufgrund einer entsprechenden "Lerngeschichte" einen konsequent kontrollierten Umgang mit alkoholischen Getränken ausschließenden, durch eine hohe "Giftfestigkeit" charakterisierten) Alkoholmissbrauchs im Regelfall eine dauerhafte Alkoholabstinenz erforderlich ist, um einen Rückfall in alte Verhaltensmuster wirksam zu verhindern (vgl. Nummern 3.13.1 und 3.13.2 bzw. S. 78 und S. 80 der aktuellen Fassung der Begutachtungsleitlinien, abrufbar unter www.bast.de/DE/Verkehrssicherheit/Fachthemen/BLL/Begutachtungsleitlinien-2017.pdf?__blob=publicationFile&v=12; Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVP)/Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM), Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung, 3. Aufl., S. 120, 135 ff.; Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, 2. Aufl., Nummer 3.11.1 und Nummer 3.11.2, S. 152, 164 f.; Senatsbeschluss vom 08.10.2015 - 10 S 1491/15 - VBlBW 2016, 149).

  • VG Sigmaringen, 04.11.2016 - 7 K 550/16
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2017 - 10 S 2263/16
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 4. November 2016 - 7 K 550/16 - geändert und die der Fahrerlaubnis des Klägers vom 6. November 2015 beigefügte Auflage ""05.08" kein Alkohol auch außerhalb Straßenverkehr" des Landratsamts Alb-Donau-Kreis sowie der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Tübingen vom 22. Januar 2016 aufgehoben.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 4. November 2016 - 7 K 550/16 - abzuändern und die seiner Fahrerlaubnis vom 6. November 2015 beigefügte Auflage ""05.08" kein Alkohol auch außerhalb Straßenverkehr" des Landratsamts Alb-Donau-Kreis sowie den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Tübingen vom 22. Januar 2016 aufzuheben.

  • OVG Hamburg, 22.06.2017 - 4 Bf 160/14

    Erlaubnis für die Vermittlung von Lotterien im Internet ohne beschränkende

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2017 - 10 S 2263/16
    Anders als im Fall der Nichtbefolgung einer Auflage, die im Weg des Verwaltungszwangs durchzusetzen ist, führt die Nichtbefolgung einer Inhaltsbestimmung dazu, dass der Erlaubnisinhaber formell rechtswidrig handelt, da sein Verhalten nicht mehr vom Gegenstand der Erlaubnis umfasst wäre (vgl. etwa Hamburgisches OVG, Urteil vom 22.06.2017 - 4 Bf 160/14 - juris m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.1996 - 10 S 975/95

    Erteilung der Fahrerlaubnis unter Beifügung einer selbständig anfechtbaren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2017 - 10 S 2263/16
    Dass im Regelfall von der Fahrerlaubnisbehörde in Fällen des Alkoholmissbrauchs keine Auflagen erlassen werden dürfen, hindert diese danach nicht nur daran, dem Betroffenen ohne das Vorliegen atypischer Umstände regelmäßige ärztliche oder psychologische Nachweise des Fortbestehens der für die Fahreignung vorausgesetzten gefestigten Änderung des Trinkverhaltens (Nummer 8.2) aufzuerlegen (vgl. zu der in Ausnahmefällen für möglich gehaltenen Auferlegung der Beibringung regelmäßiger Laborwerte oder der Weiterführung therapeutischer Maßnahmen Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, 2. Aufl., Nr. 3.11.2, S. 165; in diesem Sinne auch Senatsbeschluss vom 04.07.1996 - 10 S 975/95 - VBlBW 1996, 475; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.08.1989 - 7 A 9/89 - NJW 1990, 1194; BayVGH, Beschlüsse vom 30.06.2005 - 11 CS 05.888 - juris Rn. 23 ff. und vom 19.06.2006 - 11 C 06.103 - juris Rn. 22), sondern steht (jedenfalls für den auch hier vorliegenden Regelfall, vgl. unten B. II. 3.) auch der im vorliegenden Fall erlassenen Auflage einer Alkoholabstinenz entgegen (vgl. in diese Richtung auch BVerwG, Beschluss vom 18.10.2001 - 3 B 90.01 - juris).
  • VGH Bayern, 25.05.2010 - 11 CS 10.291

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach dem Abklingen einer akuten Episode

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2017 - 10 S 2263/16
    Für ein solches Verständnis spricht entscheidend, dass angesichts des zwingenden (der Verwaltung kein Ermessen einräumenden) Charakters von § 2 Abs. 4 Satz 2 StVG nur eine solche Auslegung den Fahrerlaubnisbehörden und den Gerichten die verfassungsrechtlich gebotene Möglichkeit eröffnet, im Rahmen der Normanwendung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit angemessen Rechnung zu tragen (für das Erfordernis der Verhältnismäßigkeit einer Auflage auch BayVGH, Beschluss vom 25.05.2010 - 11 CS 10.291 - ZfSch 2010, 594 = juris Rn. 23).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 11 S 2077/13

    Anfechtbarkeit einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung unter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2017 - 10 S 2263/16
    Ob diese Klage zur isolierten Aufhebung der Nebenbestimmung führen kann, hängt davon ab, ob der begünstigende Verwaltungsakt ohne die Nebenbestimmung sinnvoller- und rechtmäßigerweise bestehen bleiben kann; dies ist eine Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des Anfechtungsbegehrens (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.11.2000 - 11 C 2.00 - BVerwGE 112, 221 m. w. N.; ebenso etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.12.2013 - 11 S 2077/13 - VBlBW 2014, 309).
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2017 - 10 S 2263/16
    Ob diese Klage zur isolierten Aufhebung der Nebenbestimmung führen kann, hängt davon ab, ob der begünstigende Verwaltungsakt ohne die Nebenbestimmung sinnvoller- und rechtmäßigerweise bestehen bleiben kann; dies ist eine Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des Anfechtungsbegehrens (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.11.2000 - 11 C 2.00 - BVerwGE 112, 221 m. w. N.; ebenso etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.12.2013 - 11 S 2077/13 - VBlBW 2014, 309).
  • BVerwG, 18.10.2001 - 3 B 90.01

    Fahrerlaubniserteilung: Nach ausreichend belegter jahrelanger Alkoholabstinenz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2017 - 10 S 2263/16
    Dass im Regelfall von der Fahrerlaubnisbehörde in Fällen des Alkoholmissbrauchs keine Auflagen erlassen werden dürfen, hindert diese danach nicht nur daran, dem Betroffenen ohne das Vorliegen atypischer Umstände regelmäßige ärztliche oder psychologische Nachweise des Fortbestehens der für die Fahreignung vorausgesetzten gefestigten Änderung des Trinkverhaltens (Nummer 8.2) aufzuerlegen (vgl. zu der in Ausnahmefällen für möglich gehaltenen Auferlegung der Beibringung regelmäßiger Laborwerte oder der Weiterführung therapeutischer Maßnahmen Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, 2. Aufl., Nr. 3.11.2, S. 165; in diesem Sinne auch Senatsbeschluss vom 04.07.1996 - 10 S 975/95 - VBlBW 1996, 475; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.08.1989 - 7 A 9/89 - NJW 1990, 1194; BayVGH, Beschlüsse vom 30.06.2005 - 11 CS 05.888 - juris Rn. 23 ff. und vom 19.06.2006 - 11 C 06.103 - juris Rn. 22), sondern steht (jedenfalls für den auch hier vorliegenden Regelfall, vgl. unten B. II. 3.) auch der im vorliegenden Fall erlassenen Auflage einer Alkoholabstinenz entgegen (vgl. in diese Richtung auch BVerwG, Beschluss vom 18.10.2001 - 3 B 90.01 - juris).
  • VGH Bayern, 30.06.2005 - 11 CS 05.888

    Wiedergewinnung der Fahreignung bei Alkoholabhängigkeit; Inhaltsbeschränkungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2017 - 10 S 2263/16
    Dass im Regelfall von der Fahrerlaubnisbehörde in Fällen des Alkoholmissbrauchs keine Auflagen erlassen werden dürfen, hindert diese danach nicht nur daran, dem Betroffenen ohne das Vorliegen atypischer Umstände regelmäßige ärztliche oder psychologische Nachweise des Fortbestehens der für die Fahreignung vorausgesetzten gefestigten Änderung des Trinkverhaltens (Nummer 8.2) aufzuerlegen (vgl. zu der in Ausnahmefällen für möglich gehaltenen Auferlegung der Beibringung regelmäßiger Laborwerte oder der Weiterführung therapeutischer Maßnahmen Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, 2. Aufl., Nr. 3.11.2, S. 165; in diesem Sinne auch Senatsbeschluss vom 04.07.1996 - 10 S 975/95 - VBlBW 1996, 475; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.08.1989 - 7 A 9/89 - NJW 1990, 1194; BayVGH, Beschlüsse vom 30.06.2005 - 11 CS 05.888 - juris Rn. 23 ff. und vom 19.06.2006 - 11 C 06.103 - juris Rn. 22), sondern steht (jedenfalls für den auch hier vorliegenden Regelfall, vgl. unten B. II. 3.) auch der im vorliegenden Fall erlassenen Auflage einer Alkoholabstinenz entgegen (vgl. in diese Richtung auch BVerwG, Beschluss vom 18.10.2001 - 3 B 90.01 - juris).
  • VGH Bayern, 19.06.2006 - 11 C 06.103

    Erteilung der Fahrerlaubnis - Wiedergewinnung der Fahreignung nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2017 - 10 S 2263/16
    Dass im Regelfall von der Fahrerlaubnisbehörde in Fällen des Alkoholmissbrauchs keine Auflagen erlassen werden dürfen, hindert diese danach nicht nur daran, dem Betroffenen ohne das Vorliegen atypischer Umstände regelmäßige ärztliche oder psychologische Nachweise des Fortbestehens der für die Fahreignung vorausgesetzten gefestigten Änderung des Trinkverhaltens (Nummer 8.2) aufzuerlegen (vgl. zu der in Ausnahmefällen für möglich gehaltenen Auferlegung der Beibringung regelmäßiger Laborwerte oder der Weiterführung therapeutischer Maßnahmen Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, 2. Aufl., Nr. 3.11.2, S. 165; in diesem Sinne auch Senatsbeschluss vom 04.07.1996 - 10 S 975/95 - VBlBW 1996, 475; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.08.1989 - 7 A 9/89 - NJW 1990, 1194; BayVGH, Beschlüsse vom 30.06.2005 - 11 CS 05.888 - juris Rn. 23 ff. und vom 19.06.2006 - 11 C 06.103 - juris Rn. 22), sondern steht (jedenfalls für den auch hier vorliegenden Regelfall, vgl. unten B. II. 3.) auch der im vorliegenden Fall erlassenen Auflage einer Alkoholabstinenz entgegen (vgl. in diese Richtung auch BVerwG, Beschluss vom 18.10.2001 - 3 B 90.01 - juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.1989 - 7 A 9/89

    Einschränkung der Faherlaubnis

  • VG Ansbach, 28.06.2019 - AN 10 K 18.00539

    Erteilung der Fahrerlaubnis unter Auflage "kein Alkohol"

    Die Klägerbevollmächtigte verwies insbesondere auf eine Entscheidung des VGH Mannheim vom 11. Dezember 2017 (Az. 10 S 2263/16).

    Ob die angefochtene Nebenbestimmungen isoliert aufgehoben werden kann, hängt davon ab, ob der begünstigende Verwaltungsakt ohne Nebenbestimmungen sinnvoller- und rechtmäßigerweise bestehen bleiben kann; dies ist eine Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des Anfechtungsbegehrens (vgl. BVerwG, U.v. 22.11.2000 - 11 C 2.00, juris; VGH Baden-Württemberg, U.v. 11.12.2017 - 10 S 2263/16, juris).

    Für die in der Anlage 4 genannten Krankheiten und Mängel enthält die Tabelle jeweils die für den Regelfall verbindliche Wertung, ob bei Vorliegen der Krankheit bzw. des Mangels und dem Fehlen von atypischen Besonderheiten von einer Fahreignung oder bedingten Fahreignung auszugehen ist und welche Beschränkungen bzw. Auflagen im Regelfall anzuordnen sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, U.v. 11.12.2017 - 10 S 2263/16 - juris).

    Denn die Eintragungen in der Spalte "Eignung oder bedingte Eignung" der Anlage 4 zur FeV sind nicht so zu verstehen, dass bei Eintragung des Wortes "nein" im Regelfall die Fahreignung vollständig ausgeschlossen ist, bei Eintragung des Wortes "ja" im Regelfall die Fahreignung vollständig gegeben ist und in allen Fällen, in denen dem Wort "ja" weitere Eintragungen hinzugefügt sind, im Regelfall nur von einer bedingten Fahreignung auszugehen ist (so VGH Baden-Württemberg, U.v. 11.12.2017 - 10 S 2263/16 - juris Rn. 31).

    Daher kommt die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis unter entsprechenden Beschränkungen bzw. Auflagen im Regelfall nicht in Betracht (vgl. BayVGH, B.v. 28.6.2018 - 11 CS 17.2068 - juris Rn. 10 in Fällen des Alkoholmissbrauchs; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, U.v. 11.12.2017 - 10 S 2263/16 - juris).

    Ziffer 8.4 der Anlage 4 zur FeV steht damit sowohl der Auferlegung regelmäßiger ärztlicher Kontrolluntersuchungen als auch der hier auferlegten Alkoholabstinenzauflage entgegen (vgl. VGH Baden-Württemberg, U.v. 11.12.2017 - 10 S 2263/16 - juris Rn. 35 m.w.N.; ähnlich BVerwG, B.v. 18.10.2001 - 3 B 90/01 - juris Rn. 4).

    Denn die Eintragung einer Schlüsselzahl in das Führerscheindokument erlaubt der Verwaltung lediglich die effektivere behördliche Überwachung der Einhaltung von auf anderen Rechtsgrundlagen beruhenden Beschränkungen oder Auflagen, insbesondere im Rahmen von Verkehrskontrollen, stellt jedoch keine eigenständige Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Auflage dar (vgl. VGH Baden-Württemberg, U.v. 11.12.2017 - 10 S 2263/16 - juris Rn. 36).

    Der Anwendungsbereich der in § 13 Satz 1 FeV vorausgesetzten Möglichkeit der Anordnung einer Auflage im Zusammenhang mit einer Alkoholproblematik kann damit allein in atypischen Einzelfällen liegen (so VGH Baden-Württemberg, U.v. 11.12.2017- 10 S 2263/16 - juris Rn. 39).

    Dabei handelt es sich aber nicht um einen atypischen, eine Auflagenfestsetzung rechtfertigenden Einzelfall, sondern um den Regelfall der erforderlichen dauerhaften Alkoholabstinenz bei einer durch eine Entwöhnungstherapie behandelten Alkoholabhängigkeit, um einen Rückfall in alte Verhaltensmuster wirksam zu verhindern (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, U.v. 11.12.2017 - 10 S 2263/16 - juris Rn. 42 m.w.N.).

    In diesem Zusammenhang ist die normative und verbindliche Wertung des Verordnungsgebers zu sehen, der, obwohl ein Alkoholkranker nach den Erkenntnissen aus der Alkoholismusforschung aus medizinisch-psychologischer Sicht regelmäßig dauerhaft alkoholabstinent leben muss, keine Abstinenzauflage in Ziffer 8.4 der Anlage 4 zur FeV vorgesehen hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, U.v. 11.12.2017 - 10 S 2263/16 - juris Rn. 43).

  • VG Freiburg, 08.12.2020 - 3 K 5482/18

    Wasserrechtliche Erlaubnis zum Aufstau der Donau an einer Wehranlage

    Ob die Klage zur isolierten Aufhebung der Nebenbestimmung führen kann, hängt hingegen davon ab, ob der begünstigende Verwaltungsakt ohne die Nebenbestimmung sinnvoller- und rechtmäßigerweise bestehen bleiben kann; dies ist eine Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des Anfechtungsbegehrens (vgl. BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 39.06 -, juris Rn. 21; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.12.2017 - 10 S 2263/16 -, juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 04.07.2019 - 11 CS 19.1041

    Nichtbeibringung eines Gutachtens zur Klärung einer Alkoholabhängigkeit und des

    Der Gutachter zweifelte, "ob eine uneingeschränkte Eignung zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen zukünftig angenommen werden" könne, bejahte aber vor dem Hintergrund der von der Antragstellerin behaupteten Trinkpause und dem Fehlen von Hinweisen auf eine Teilnahme am Straßenverkehr in alkoholisiertem Zustand sowie einer irreversiblen oder überdauernden Leistungsbeeinträchtigung eine bedingte Fahreignung, wobei er gewisse, nach Nr. 8 der Anlage 4 zur FeV allerdings nicht vorgesehene und damit vom Antragsgegner auch nicht verfügbare (vgl. VGH BW, U.v. 11.12.2017 - 10 S 2263/16 - ZfSch 2018, 116 = juris Rn. 32 ff.) Auflagen empfahl.
  • VGH Bayern, 17.02.2020 - 11 CS 19.2518

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Zweifeln an der Fahreignung

    Selbst wenn man davon ausgehen würde, mit dem Gutachten der Frau Dr. B... sei hinsichtlich der Lungenerkrankung abweichend von Nr. 11.3 der Anlage 4 zur FeV nur bedingte Eignung festgestellt und als Auflage zulässigerweise eine lungenfachärztliche Untersuchung vorgeschlagen worden (vgl. zur Zulässigkeit einer Auflage, wenn diese in Anlage 4 nicht vorgesehen ist VGH BW, U.v. 11.12.2017 - 10 S 2262/16 - NZV 2018, 149 Rn. 29 ff.), so hat die Antragstellerin mitgewirkt und ein Attest des Lungenfacharztes Dr. S... beigebracht.
  • VGH Bayern, 28.06.2018 - 11 CS 17.2068

    Rechtmäßige Annahme fehlender Fahreignung wegen Alkohols

    Die Herstellung der Fahreignung durch alkoholbezogene Beschränkungen bzw. Abstinenzauflagen ist in diesen Fällen gesetzlich nicht vorgesehen, so dass deren nachträglicher Erlass, aber auch die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis unter entsprechenden Beschränkungen bzw. Auflagen im Regelfall nicht in Betracht kommen (vgl. VGH BW, U.v. 11.12.2017 - 10 S 2263/16 - NZV 2018, 149 = juris Rn. 32 ff.).
  • VGH Bayern, 06.10.2020 - 11 CS 20.1581

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholabhängigkeit

    Da die Spalte "Beschränkungen/Auflagen bei bedingter Eignung" in Nr. 8.4 der Anlage 4 zur FeV ("nach Alkoholabhängigkeit [Entwöhnungsbehandlung])" keine Eintragung aufweist, ist für den Rechtsanwender verbindlich vorgegeben, dass bei dieser Krankheit bzw. diesem Mangel von der Fahrerlaubnisbehörde im Regelfall keine Auflagen erlassen werden dürfen (vgl. VGH BW, U.v. 11.12.2017 - 10 S 2263/16 - NZV 2018, 149 = juris Rn. 35).
  • VGH Bayern, 11.08.2023 - 11 CS 23.1103

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines

    Die Herstellung der Fahreignung durch alkoholbezogene Beschränkungen bzw. Abstinenzauflagen oder durch Teilnahme an einem Kurs oder durch ein Gespräch mit einem Verkehrspsychologen ist in diesen Fällen gesetzlich nicht vorgesehen, so dass deren nachträglicher Erlass, aber auch die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis unter entsprechenden Beschränkungen bzw. Auflagen im Regelfall nicht in Betracht kommen (vgl. VGH BW, U.v. 11.12.2017 - 10 S 2263/16 - NZV 2018, 149 = juris Rn. 32 ff.; BayVGH, B.v. 28.6.2018 - 11 CS 17.2068 - juris Rn. 10).
  • VG Karlsruhe, 14.08.2020 - 3 K 11279/18

    Verfahren bei Anerkennung einer in einem EU-Mitgliedstaat erworbenen

    Im Unterschied zu einer gesondert anfechtbaren Nebenbestimmung zeichnet sich eine Inhaltsbestimmung dadurch aus, dass sie nach ihrem objektiven Erklärungsgehalt den Inhalt der Hauptregelung überhaupt erst näher bestimmt, anstatt nur als gesonderte Leistungsverpflichtung neben den Hauptinhalt zu treten (BVerwG, Beschluss vom 23.01.2018 - 8 B 28.17 -, juris Rn. 7; s.a. BVerwG, Urteil vom 30.09.2009 - 5 C 32.08 -, juris Rn. 11; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.12.2017 - 10 S 2263/16 -, juris Rn. 24).
  • VG Cottbus, 08.08.2019 - 1 K 1401/18

    Anordnung der regelmäßigen Überprüfung der Fahreignung durch einen Facharzt wegen

    Für die Anfechtung einer Auflage zur Fahrerlaubnis ist in Übereinstimmung mit der vorläufigen Streitwertfestsetzung ein Streitwert i. H. v. 2.500,00 EUR angemessen (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11. Dezember 2017 - 10 S 2263/16 -, juris Rn. 48; OVG f. d. Ld. Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 20. November 2012 - 16 A 2172/12 -, juris Rn. 19), der angesichts der selbstständigen Bedeutung der Auflagen zu verdoppeln ist.
  • VG Berlin, 25.09.2019 - 4 L 253.19
    Denn auch die Belassung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit einer Auflage, wie sie dem Antragsteller wohl vorschwebt, nämlich in kurzen Zeitabständen die Versorgung mit dem erforderlichen Psychopharmakum nachzuweisen (vgl. § 2 Abs. 4 Satz 2 StVG), würde voraussetzen, dass ein Ausnahmefall vorliegt (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 11. Dezember 2017 - 10 S 2263/16 -, juris Rn. 29 ff.).
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