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   VGH Baden-Württemberg, 14.02.1989 - 10 S 2605/88   

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VGH Baden-Württemberg, 14.02.1989 - 10 S 2605/88 (https://dejure.org/1989,10049)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.02.1989 - 10 S 2605/88 (https://dejure.org/1989,10049)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Februar 1989 - 10 S 2605/88 (https://dejure.org/1989,10049)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Sigmaringen, 31.01.2007 - 1 K 473/05

    Die Anforderungen an die quantitative Personalausstattung eines Pflegeheims mit

    Da sie insoweit jedenfalls Ausdruck zentral ermittelten Sachverstandes sind, können sie Anhaltspunkte für den im Allgemeinen unter Außerachtlassung besonderer Gegebenheiten des Einzelfalls notwendigen pflegerischen Personalbedarf geben (vgl. Beschl. v. 14.02.1989 - 10 S 2605/88 -: zum Kriterienkatalog des Sozialministeriums vom 10.08.1989; Beschl. v. 09.12.2002 - 14 S 451/02 - v. 30.09.2003 - 14 S 2260/02; v. 11.05.2004: jeweils zum Kriterienkatalog des Sozialministeriums vom 19.03.2003).

    Beeinträchtigungen des Wohls von Heimbewohnern durch Unterschreitung des erforderlichen Pflegefachpersonals können deshalb nicht hingenommen werden, nur weil der Betreiber zu einer sachgerechten Betreuung - auf Grund der Marktsituation oder aus sonstigen Gründen - kostenmäßig nicht in der Lage ist, er sich verkalkuliert oder finanziell übernommen hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.02.1989 - 10 S 2605/88 - VG Karlsruhe, Urt. v. 10.03.2006 - 1 K 85/06 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2013 - 6 S 239/13

    Anordnungen der Heimaufsichtsbehörde gegenüber dem Heimträger bezüglich

    Dies ist hinsichtlich der Ziffer 4.5 der Orientierungshilfe für die Heimaufsichtsbehörden in Baden-Württemberg, der - allerdings ohne Verweis auf die Pflegesatzvereinbarung - das Erfordernis des Einsatzes von Pflegefachkräften näher bestimmt, in der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs anerkannt (vgl. dazu: Beschlüsse vom 18.04.2006 - 6 S 214/05 -, vom 09.12.2002 - 14 S 451/02 und vom 14.02.1989 - 10 S 2605/88 - zu den Kriterienkatalogen des Sozialministeriums vom 10.08.1989 und vom 19.03.2003; vgl. auch: VG Sigmaringen, Urteil vom 31.01.2007 - 1K 473/05 -, PflR 2007, 398) und wird damit begründet, dass der in der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs aufgestellte Grundsatz, dass die Aussagen der Orientierungshilfe unter Heranziehung von Sachverständigen und unter Anhörung der beteiligten Kreise erarbeitet worden seien, insoweit Ausdruck eines zentral ermittelten Sachverstandes seien und deshalb gewichtige Anhaltspunkte für den notwendigen pflegerischen Personalbedarf ergäben (vgl. dazu: Beschlüsse vom 14.02.1989 und vom 09.12.2002, a.a.O.), nicht besage, dass der Orientierungshilfe im Ergebnis gleichwohl normative Bedeutung zukomme.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.1990 - 10 S 596/90

    Unzuverlässigkeit iSd HeimG

    Beeinträchtigungen des Wohls von Heimbewohnern können auch dann nicht hingenommen werden, wenn der Betreiber zu einer sachgerechten Betreuung aufgrund der Arbeitsmarktsituation nicht in der Lage ist oder sich finanziell übernommen hat (im Anschluß an den Beschluß des Senats vom 14.2.1989 - 10 S 2605/88 -).

    Es ist Sache des Betreibers, bestehenden Mängeln durch organisatorische Maßnahmen, notfalls auch durch eine Reduzierung der Belegung entgegenzuwirken (vgl. den Beschl. d. Senats v. 14.2.1989 -- 10 S 2605/88 --).

  • VG Köln, 22.02.2006 - 21 K 4306/04

    Feststellung von Mängeln bei der Heimschau ; Beeinträchtigung oder Gefährdung des

    VGH Mannheim, Beschluss vom 14. Februar 1989 - 10 S 2605/88 - ; VGH Mannheim, Beschluss vom 11. Mai 2004 - 6 S 9/04 - ; VG Minden, ZFSH/SGB 2000, S. 359 (360); VG Karlsruhe, Urteil vom 21. Juni 2005 - 6 K 2815/04 - ; Plantholz in: Krahmer/Richter, Heimgesetz, Rdnr. 30 zu § 11.
  • VG Karlsruhe, 10.03.2006 - 1 K 85/06

    Ermittlung des Personalbedarfs eines Altenheims

    Beeinträchtigungen des Wohls von Heimbewohnern könne deshalb nicht hingenommen werden, nur weil der Betreiber zu einer sachgerechten Betreuung aufgrund der Marktsituation kostenmäßig nicht in der Lage ist, er sich verkalkuliert oder finanziell übernommen hat (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.02.1989 - 10 S 2605/88 -).
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