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   VGH Baden-Württemberg, 29.03.2019 - 10 S 2788/17   

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https://dejure.org/2019,7534
VGH Baden-Württemberg, 29.03.2019 - 10 S 2788/17 (https://dejure.org/2019,7534)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.03.2019 - 10 S 2788/17 (https://dejure.org/2019,7534)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. März 2019 - 10 S 2788/17 (https://dejure.org/2019,7534)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 9 Abs 2 BBodSchG, § 4 Abs 3 BBodSchG, § 24 Abs 1 BBodSchG
    Anordnung einer bodenschutzrechtlichen Untersuchung; Gefahrenverdacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Bodenschutzrechtliche Untersuchungsanordnung; Ersatzvornahme; Kosten; Beweislast

  • rechtsportal.de

    Bestehen des durch objektive Faktoren hinreichend gestützten Verdachts eines erheblichen Verursachungsbeitrags des zur Durchführung Verpflichteten im maßgeblichen Zeitpunkt ex ante bei Erlass der Behördenentscheidung; Anordnung einer bodenschutzrechtlichen ...

  • rechtsportal.de

    Bestehen des durch objektive Faktoren hinreichend gestützten Verdachts eines erheblichen Verursachungsbeitrags des zur Durchführung Verpflichteten im maßgeblichen Zeitpunkt ex ante bei Erlass der Behördenentscheidung; Anordnung einer bodenschutzrechtlichen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wer mit Papierschlämmen düngt, muss Bodengutachten zahlen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    PFC-Problematik im Raum Rastatt und Baden-Baden: Bodenschutzrechtliche Untersuchungsanordnungen rechtskräftig

  • Jurion (Kurzinformation)

    PFC-Problematik im Raum Rastatt und Baden-Baden - Bodenschutzrechtliche Untersuchungsanordnungen rechtskräftig

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    PFC-Problematik im Raum Rastatt und Baden-Baden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 106
  • VBlBW 2020, 76
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (29)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.2015 - 10 S 1131/15

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Anordnung von bodenschutzrechtlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.2019 - 10 S 2788/17
    Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Durchführung von Detailuntersuchungen hat sich das Verwaltungsgericht wesentlich auf die Erwägungen gestützt, die der Zurückweisung der Beschwerde der Klägerin im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes durch den Senat zugrunde lagen und nach denen hinreichende objektive Anhaltspunkte dafür bestanden, dass der von ihr abgegebene, mit Papierschlämmen versetzte Kompost eine Verunreinigung des Bodens mit per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) zumindest maßgeblich (mit-)verursacht hat (vgl. Senatsbeschluss vom 11.08.2015 - 10 S 1131/15 - juris).

    Kann der abschließende Nachweis in Bezug auf die als Verursacher verantwortlich gemachte Person noch nicht erbracht werden, müssen zumindest objektive Faktoren als tragfähige Indizien vorhanden sein, die den Schluss rechtfertigen, zwischen dem Verhalten der in Anspruch genommenen Person und der eingetretenen Gefahrenlage bestehe ein gesicherter Ursachenzusammenhang (vgl. hierzu bereits den im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ergangenen Senatsbeschluss vom 11.08.2015 a. a. O. Rn. 12 m. w. N.).

    Insoweit ist ein maßgeblicher (Mit-)Verursachungsbeitrag des in Anspruch Genommenen ausreichend (vgl. Senatsbeschluss vom 11.08.2015 a. a. O. Rn. 12, 19; Giesberts/Hilf in BeckOK Umweltrecht, § 4 BBodSchG Rn. 22; Versteyl in Versteyl/Sondermann, BBodSchG, § 4 Rn. 42 ff.).

    Denn die Klägerin hat - wie der Senat bereits ausgeführt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 11.08.2015 a. a. O. Rn. 25) - durch das verbotswidrige Inverkehrbringen von Papierschlämmen als Düngemittel einen potentiell gefährlichen Zustand geschaffen, weil dieses mit einem erheblichen Risiko verbunden war.

  • BVerwG, 10.10.2013 - 1 B 15.13

    Vorabentscheidung von Beweisanträgen bei Verzicht auf mündliche Verhandlung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.2019 - 10 S 2788/17
    Eine Aufklärungsrüge kann nur dann Erfolg haben, wenn substantiiert dargelegt wird, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der vermissten Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss dargelegt werden, aus welchen Gründen sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen von Amts wegen hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.10.2013 - 1 B 15.13 - juris Rn. 11 m.w.N.).

    Es ist dabei nicht gehindert, die Feststellung entscheidungserheblicher Tatsachen auf den Inhalt der ihm vorliegenden und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachten Akten zu stützen, sofern es diese als ausreichend erachtet, um sich von der Richtigkeit der entscheidungserheblichen Tatsachen zu überzeugen, und die Beteiligten keine weiteren Beweiserhebungen förmlich beantragen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.10.2013 - 1 B 15.13 - juris Rn. 7).

  • BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.2019 - 10 S 2788/17
    Dies setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106, vom 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 104, vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77 und vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163, 1164), dass ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens möglich erscheint (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 - Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 33 und vom 15.12.2003 - 7 AV 2.03 - Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 32).

    Da der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO - ebenso wie derjenige des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO - die Richtigkeit der Entscheidung im Einzelfall gewährleisten soll (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838 und vom 15.12.2003 - 7 AV 2.03 - NVwZ 2004, 744), muss zu seiner Darlegung deutlich gemacht werden, dass wegen der in Anspruch genommenen besonderen Schwierigkeiten der Ausgang des Berufungsverfahrens jedenfalls ergebnisoffen ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 04.11.2003 - 12 ZB 03.2223 - BayVBl 2004, 248).

  • VG Karlsruhe, 26.10.2022 - 6 K 2735/20

    Verursacherfeststellung einer PFC-Bodenverunreinigung; Durchführung einer

    Den gegen dieses Urteil seitens der Klägerin gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung lehnte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Beschluss vom 29.3.2019 (10 S 2788/17) ab.

    Insoweit gilt nichts anderes als beim Nachweis des Vorliegens von bereits zum Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids vorhandenen Tatsachen (vgl. dazu nur VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.3.2019 - 10 S 2788/17 - VBlBW 2020, 76 - juris, Rn. 6; Urt. v. 8.3.2013 - 10 S 1190/09 - juris, Rn. 47; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.5.2015 - 16 A 1686/09 - juris, Rn. 67 ff. m.w.N.).

    Dies kann allenfalls einen Kostenerstattungsanspruch des Adressaten der Untersuchungsanordnung nach § 24 Abs. 1 Satz 2 BBodSchG begründen, für den die Perspektive "ex post" nach Durchführung der angeordneten Untersuchungsmaßnahmen im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblich ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.3.2019 - 10 S 2788/17 - VBlBW 2020, 76 - juris, Rn. 6 m.w.N.).

    Kann der abschließende Nachweis in Bezug auf die als Verursacher verantwortlich gemachte Person noch nicht erbracht werden, müssen zum Ausschluss spekulativer Erwägungen und bloßer Mutmaßungen aber zumindest objektive Faktoren als tragfähige Indizien vorhanden sein, die den Schluss rechtfertigen, zwischen dem Verhalten der in Anspruch genommenen Person und der eingetretenen Gefahrenlage bestehe ein gesicherter Ursachenzusammenhang (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.3.2019 - 10 S 2788/17 - VBlBW 2020, 76 - juris, Rn. 7; Beschl. v. 11.8.2015 - 10 S 1131/15 - juris, Rn. 11 f. m.w.N.).

    Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit der Inanspruchnahme setzt dies aber eine Erheblichkeit des Verursachungsbeitrages voraus (ebenfalls ständige Rspr., vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.3.2019 - 10 S 2788/17 - VBlBW 2020, 76 - juris, Rn. 7; Urt. v. 22.2.2005 - 10 S 1478/03 - juris, Rn. 35, bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 16.3.2006 - 7 C 3.05 - juris, Rn. 14 m.w.N.).

    Notwendige, aber auch hinreichende Voraussetzung einer Inanspruchnahme als (Mit-)Verursacher ist nach alldem, dass bei Vorliegen tragfähiger objektiver Indizien für einen erheblichen Verursachungsbeitrag anderweitige tatsächliche Ursachen für die schädliche Bodenveränderung nicht ernsthaft in Betracht kommen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.3.2019 - 10 S 2788/17 - VBlBW 2020, 76 - juris, Rn. 8; ferner OVG Nordrhein- Westfalen, Urt. v. 20.5.2015 - 16 A 1686/09 - juris, Rn. 117 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 11.8.2015 - 10 S 1131/15 - juris, Rn. 19).

    In seinem Beschluss vom 29.3.2019 (10 S 2788/17) zur bodenschutzrechtlichen Untersuchungsanordnung vom 26.9.2014 hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einen maßgeblichen Verursachungsbeitrag der Klägerin mit der Begründung bejaht, dass nach dem Ergebnis der orientierenden Untersuchung gerade diejenigen beprobten landwirtschaftlichen Flächen erhöhte PFC-Werte im Boden aufgewiesen hätten, auf denen Papierschlämme bzw. mit Papierschlämmen versetzter Kompost der Klägerin aufgebracht worden sei, nachdem die Klägerin diese Schlämme auch aus der Papier- und Kartonagenproduktion unter Einsatz von PFC sowie der Altpapierproduktion bezogen habe und andere Ursachen für die Kontamination nicht ernsthaft in Betracht gekommen seien.

    Dieser Einschätzung hatte sich der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Beschluss vom 29.3.2019 (10 S 2788/17) mit der Begründung angeschlossen, dass es nicht zuletzt in Anbetracht der Angaben des Bewirtschafters an jeglichem Anhaltspunkt für eine Beaufschlagung der streitgegenständlichen Flächen mit Klärschlamm fehle.

    Selbst unter der Annahme, dass die Papierfabrik ... als Papierfabrik, welche im maßgeblichen Zeitraum PFC-haltige Mittel eingesetzt hat, individualisierbar wäre und insofern aus dem Kreis der Papierfabriken, welche im Rahmen ihrer Produktion Altpapier eingesetzt haben, hervorstünde, hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bereits in seinem Beschluss vom 29.3.2019 (10 S 2788/17) ausgeführt, dass es an der Rechtmäßigkeit der Störerauswahl nichts ändert, wenn man - wie die Klägerin - der Papierfabrik ... einen maßgeblichen Mitverursachungsbeitrag zuschreiben wollte.

    Die Kammer geht dabei von einem einheitlichen wirtschaftlichen Wert der Klage gegen die Untersuchungsanordnung vom 25.10.2016, die Festsetzung der Ersatzvornahme vom 2.12.2016 sowie des Kostenbescheids vom 31.3.2020 in Höhe der tatsächlichen Kosten der Ersatzvornahme aus (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.03.2019 - 10 S 2788/17 - VBlBW 2020, 76 - juris, Rn. 26).

  • VG Karlsruhe, 13.11.2019 - 2 K 6364/18

    Bestimmtheit der Anordnung einer bodenschutzrechtlichen Detailuntersuchung auf

    Insoweit gilt nichts anderes als beim Nachweis des Vorliegens von bereits zum Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids vorhandenen Tatsachen (vgl. dazu nur VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 08.03.2013 - 10 S 1190/09 -, VBlBW 2013, 455 sowie zuletzt Beschl. v. 29.03.2019 - 10 S 2788/17 -, juris ; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.05.2015 - 16 A 1686/09 -, juris m.w.N.; VG Karlsruhe, Urt. v. 24.10.2017 - 6 K 791/17 -, juris ).

    Kann der abschließende Nachweis in Bezug auf die als Verursacher verantwortlich gemachte Person noch nicht erbracht werden, müssen zum Ausschluss spekulativer Erwägungen und bloßer Mutmaßungen aber zumindest objektive Faktoren als tragfähige Indizien vorhanden sein, die den Schluss rechtfertigen, zwischen dem Verhalten der in Anspruch genommenen Person und der eingetretenen Gefahrenlage bestehe ein gesicherter Ursachenzusammenhang (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 11.08.2015 - 10 S 980/15 -, VBlBW 2016, 108 m.w.N. auch zur Rspr. des BVerwG; zuletzt VG Karlsruhe, Urt. v. 24.10.2017 - 6 K 791/17 -, juris , erneut bestätigt durch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.03.2019 - 10 S 2788/17 -, juris ).

    Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit der Inanspruchnahme setzt dies aber eine Erheblichkeit des Verursachungsbeitrages voraus (ebenfalls ständige Rspr., vgl. hierzu nur VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.02.2005 - 10 S 1478/03 -, VBlBW 2006, 388 , bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 16.03.2006 - 7 C 3.05 -, NVwZ 2006, 928 m.w.N.; zuletzt VG Karlsruhe, Urt. v. 24.10.2017 - 6 K 791/17 -, juris sowie VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.03.2019 - 10 S 2788/17 -, juris ).

    Jedoch darf das Gericht keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen und keine absolute Gewissheit verlangen, sondern muss sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit begnügen, der den Zweifeln Schweigen gebietet, auch wenn sie nicht völlig auszuschließen sind (vgl. dazu nur OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.05.2015 - 16 A 1686/09 -, juris m.w.N. auch zur Rspr. des BVerwG und des VGH Baden-Württemberg; zuletzt VG Karlsruhe, Urt. v. 24.10.2017 - 6 K 791/17 -, juris sowie VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.03.2019 - 10 S 2788/17 -, juris ).

    Schließlich folgt auch aus dem von der Beklagten zuletzt - in zulässiger Weise - nachgereichten Analysenergebnis der ... vom 28.01.2019 (vgl. zu dessen Berücksichtigungsfähigkeit nochmals VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 08.03.2013 - 10 S 1190/09 -, VBlBW 2013, 455 sowie zuletzt Beschl. v. 29.03.2019 - 10 S 2788/17 -, juris ), dass die Summe nachgewiesener BTEX in einer Probe aus dem quartären Grundwasserleiter auf dem Gelände ..., westlich des ehemaligen Tankstellengeländes der Klägerin lediglich 3, 85 µg/l betrug und damit deutlich unter dem Prüfwert von 20 µg/l lag (vgl. nochmals GAS 267-273), womit dieser Zustrombereich als Quelle maßgeblicher (Mit-)Verursachungsbeiträge ausscheidet.

    Andererseits ist die Behörde rechtlich nicht daran gehindert, im Rahmen des ihr eingeräumten Ermessens den Gesichtspunkt der gerechten Lastenverteilung neben dem vorrangigen Aspekt der Effektivität der Gefahrenabwehr in ihre Erwägungen einzubeziehen (vgl. zum Ganzen im Zusammenfassung seiner Rechtsprechung VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 24.01.2012 - 10 S 1476/11 -, NVwZ-RR 2012, 387 m.w.N.; zuletzt VG Karlsruhe, Urt. v. 24.10.2017 - 6 K 791/17 -, juris auch insoweit bestätigt durch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.03.2019 - 10 S 2788/17 -, juris ).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2020 - 4 S 672/20

    Anwendung des Prinzips der Bestenauslese bei schwerbehinderten Bewerbern

    Da dieser Zulassungsgrund ebenso wie der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO die Richtigkeit der Entscheidung im Einzelfall gewährleisten soll, muss zugleich deutlich gemacht werden, dass wegen der in Anspruch genommenen besonderen Schwierigkeiten der Ausgang des Berufungsverfahrens jedenfalls ergebnisoffen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.03.2019 - 10 S 2788/17 -, Juris Rn. 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2021 - 10 S 140/20

    Klagebefugnis der Gemeinde bezüglich der Verbindlichkeitserklärung eines

    Dies erfordert ein Durchdringen und Aufbereiten des Sach- und Streitstoffs in einer Weise, die im Einzelnen verdeutlicht, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen den entscheidungstragenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts nicht gefolgt werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29.03.2019 - 10 S 2788/17 - VBlBW 2020, 76 und vom 14.06.2016 - 10 S 234/15 - VBlBW 2016, 466).

    Da der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO - ebenso wie derjenige des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO - die Richtigkeit der Entscheidung im Einzelfall gewährleisten soll (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838 und vom 15.12.2003 - 7 AV 2.03 - NVwZ 2004, 744), muss zu seiner Darlegung deutlich gemacht werden, dass wegen der in Anspruch genommenen besonderen Schwierigkeiten der Ausgang des Berufungsverfahrens jedenfalls ergebnisoffen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 29.03.2019 a. a. O. Rn. 18; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.02.2021 - 4 S 1606/20 - juris Rn. 21).

  • VG Sigmaringen, 04.09.2019 - 10 K 31/18

    Waldwegebau mit Bauschutt; Abfallrechtliche Anordnung; Produkteigenschaft nach

    Auf der primären Ebene der Gefahrenabwehr ist für die Störerauswahl vorrangig die Effektivität der schnellen und wirksamen Gefahrenbeseitigung leitend (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.03.2019 - 10 S 2788/17 -, juris Rn. 6, 7; Urteil vom 24.01.2012 - 10 S 1476/11 -, juris Rn. 22, 25, 26, 27; vgl. auch Urteil vom 16.08.2018 - 1 S 625/18 -, juris Rn. 58; BVerwG, Beschluss vom 12.04.2006 - 7 B 30.06 -, juris Rn. 4).

    Dasselbe gilt beim Gefahrenverdacht, wenn sich nachträglich herausstellt, dass der vermeintliche Verursacher die die Verdacht begründenden Umstände nicht zu verantworten hat (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.08.2018 - 1 S 625/18 -, juris Rn. 58; Urteil vom 24.01.2012, a.a.O., Rn. 25, 26; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.03.2019 - 10 S 2788/17 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2020 - 4 S 807/19

    Zurruhesetzung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit; Verschulden des

    Da dieser Zulassungsgrund ebenso wie der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO die Richtigkeit der Entscheidung im Einzelfall gewährleisten soll, muss zugleich deutlich gemacht werden, dass wegen der in Anspruch genommenen besonderen Schwierigkeiten der Ausgang des Berufungsverfahrens jedenfalls ergebnisoffen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.03.2019 - 10 S 2788/17 -, Juris Rn. 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.08.2022 - 10 S 2801/21

    Bodenschutzrechtliche Verantwortlichkeit des Betreibers eine

    Um dies annehmen zu können, müssen zumindest objektive Faktoren als tragfähige Indizien vorhanden sein, die den Schluss rechtfertigen, zwischen dem Verhalten des in Anspruch Genommenen und der eingetretenen Gefahrenlage bestehe eine gesicherte Ursachenbeziehung (vgl. zum Ganzen auch Senatsbeschluss vom 29.03.2019 - 10 S 2788/17 - VBlBW 2020, 76 = juris Rn. 7 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.2021 - 10 S 4275/20

    Informationsrechtlicher Zugang zu einem Gutachten; Geschäftsgeheimnisschutz;

    Unabhängig hiervon kommt eine Zulassung der Berufung wegen besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten auch deswegen nicht in Betracht, weil der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO - ebenso wie derjenige des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO - die Richtigkeit der Entscheidung im Einzelfall gewährleisten soll (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838 und vom 15.12.2003 - 7 AV 2.03 - NVwZ 2004, 744) und deswegen zu seiner Darlegung (auch) deutlich gemacht werden muss, dass wegen der in Anspruch genommenen besonderen Schwierigkeiten der Ausgang des Berufungsverfahrens jedenfalls ergebnisoffen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29.03.2019 - 10 S 2788/17 - VBlBW 2020, 76 = juris Rn. 18, und vom 23.03.2021 - 10 S 140/20 - VBlBW 2021, 419 = juris Rn. 30 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.2019 - 4 S 2803/18

    Zurruhesetzung eines Polizeibeamten wegen Dienstunfalls

    Da dieser Zulassungsgrund ebenso wie der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO die Richtigkeit der Entscheidung im Einzelfall gewährleisten soll, muss zugleich deutlich gemacht werden, dass wegen der in Anspruch genommenen besonderen Schwierigkeiten der Ausgang des Berufungsverfahrens jedenfalls ergebnisoffen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.03.2019 - 10 S 2788/17 -, Juris Rn. 18).
  • OVG Bremen, 12.12.2023 - 2 LA 314/22
    Um dem Darlegungserfordernis (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ) zu genügen, ist insoweit eine substantiierte Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung erforderlich (vgl. VGH BW, Beschl. v. 29.03.2019 - 10 S 2788/17, juris Rn. 3; OVG Bremen, Beschl. v. 06.07.2023 - 2 LA 318/22, juris Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2021 - 10 S 1585/21

    Umweltinformation; aktive Unterrichtung der Öffentlichkeit; Vereinfachung eines

  • VG Köln, 14.07.2021 - 14 L 1303/19
  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2022 - 4 S 3797/21

    Zur Vergütung bei einer freiwilligen Übernahme von staats- bzw.

  • OVG Bremen, 01.11.2023 - 2 LA 100/23

    Ambulant betreute Wohngruppe; Beihilfe; Pflegebedürftigkeit; Wohngruppe;

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2022 - 4 S 1896/22

    Kürzung der Versorgungsbezüge wegen Wegfalls des Pensionistenprivilegs bei

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2020 - 4 S 3207/19

    Entlassung eines Lehramtsanwärters wegen Nichtverantwortbarkeit der Übernahme

  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2021 - 4 S 1606/20

    Möglichkeit des jederzeitigen Wechsels von der A 14-Besoldung in die W

  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.2020 - 4 S 3276/19

    Rückforderung von Ausbildungskosten eines ehemaligen Zeitsoldaten nach

  • OVG Bremen, 12.05.2021 - 1 LA 80/19

    Kostenbescheide - Einziehung von Alttextilbehältern - Zulassungsantrag -

  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2020 - 4 S 3240/19

    Erstattung von Verdienstausfall infolge einer Heilbehandlung für einen

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2020 - 4 S 3078/19

    Probebeamtenverhältnis; Rechtsgrundlage für die Entlassung aus dem

  • OVG Niedersachsen, 24.05.2023 - 4 ME 23/23

    Artenschutzgutachten; denkmalschutzrechtliche Genehmigung; Extremwetterereignis;

  • OVG Bremen, 28.04.2022 - 1 LA 377/21

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit eines Inhabers zum Führen von Kfz

  • OVG Bremen, 18.05.2021 - 1 LA 117/20

    Zuständigkeit des Kraftfahrt-Bundesamts für die Typgenehmigung und Typprüfung von

  • OVG Bremen, 12.09.2023 - 2 LA 40/23

    Beihilfefähigkeit diagnostischer Maßnahmen (humangenetische Untersuchung;

  • OVG Bremen, 06.07.2023 - 2 LA 318/22

    Verhältnismäßigkeit der Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen bei

  • VG Karlsruhe, 24.06.2020 - 5 K 7747/18
  • OVG Bremen, 16.06.2023 - 1 LA 335/21

    Mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit; Mehrfachbegründung; Steuerschulden;

  • OVG Bremen, 23.05.2023 - 1 LA 163/22

    Rechtmäßigkeit einer bauordnungsrechtlichen Beseitigungsanordnung gegen den

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