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   VGH Baden-Württemberg, 14.10.1996 - 10 S 321/96   

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https://dejure.org/1996,2848
VGH Baden-Württemberg, 14.10.1996 - 10 S 321/96 (https://dejure.org/1996,2848)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.10.1996 - 10 S 321/96 (https://dejure.org/1996,2848)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Oktober 1996 - 10 S 321/96 (https://dejure.org/1996,2848)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Isolierte Anfechtung einer Nachuntersuchungsanordnung die im Rahmen des StVZO § 15b ergangen ist; Vergleich über Aufhebung einer Entziehungsverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1997, 199
  • VBlBW 1997, 227
  • DÖV 1997, 213
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.1996 - 10 S 975/95

    Erteilung der Fahrerlaubnis unter Beifügung einer selbständig anfechtbaren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.1996 - 10 S 321/96
    Dies hat der Senat für Auflagen nach § 12 Abs. 2 StVZO, gerade auch für die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Nachuntersuchung, im Anschluß an das OVG Rheinland-Pfalz (NJW 1990, 1194) bereits entschieden (Beschl v 04.07.1996 - 10 S 975/95 -, zur Veröffentlichung in VBlBW 1996 vorgesehen; vgl auch Himmelreich/Hentschel, Fahrverbot und Führerscheinentzug, Bd 11, 7. Aufl, Rn 339).
  • BVerwG, 17.05.1994 - 11 B 157.93

    Anordnung, ein Gutachten beizubringen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.1996 - 10 S 321/96
    Zwar ist es zutreffend, daß eine auf § 15b Abs. 2 S 1 Nr. 2 StVZO gestützte Anordnung, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (etwa Beschl v 17.05.1994 - 11 B 157.93 -, DAR 1994, 372) und des Senats nicht isoliert anfechtbar ist, weil sie kein Verwaltungsakt, sondern eine vorbereitende Maßnahme ist, die der Sachverhaltsaufklärung im Hinblick auf die später zu treffende Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis dient.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.1989 - 7 A 9/89

    Einschränkung der Faherlaubnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.1996 - 10 S 321/96
    Dies hat der Senat für Auflagen nach § 12 Abs. 2 StVZO, gerade auch für die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Nachuntersuchung, im Anschluß an das OVG Rheinland-Pfalz (NJW 1990, 1194) bereits entschieden (Beschl v 04.07.1996 - 10 S 975/95 -, zur Veröffentlichung in VBlBW 1996 vorgesehen; vgl auch Himmelreich/Hentschel, Fahrverbot und Führerscheinentzug, Bd 11, 7. Aufl, Rn 339).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.2014 - 10 S 404/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen eingeräumten Konsums harter Drogen -

    Denn die von einem ungeeigneten Kraftfahrer ausgehende Gefahr für Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer kann sich jederzeit aktualisieren (vgl. Senatsbeschluss vom 14.10.1996 - 10 S 321/96 - VBlBW 1997, 222).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2010 - 10 S 2391/09

    Berechtigung aufgrund einer in der Tschechischen Republik erteilten Fahrerlaubnis

    Ein ungeeigneter Kraftfahrer kann selbst bei hohen Fahrleistungen aufgrund der geringen Kontrolldichte und der demgemäß hohen Dunkelziffer von Delikten im Straßenverkehr jahrelang unauffällig bleiben; gleichwohl kann sich aber die von ihm ausgehende Gefahr für Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer jederzeit aktualisieren (vgl. Senatsbeschl. v. 14.10.1996 - 10 S 321/96 -, NZV 1997, 199 = VBlBW 1997, 227).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2011 - 10 S 625/11

    Fahrerlaubnisentzug; Begründung der Sofortvollzuganordnung; Interessenabwägung

    Die von einem ungeeigneten Kraftfahrer ausgehende Gefahr für Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer kann sich jederzeit aktualisieren (vgl. Senatsbeschluss vom 14.10.1996 - 10 S 321/96 -, VBlBW 1997, 227).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2010 - 10 S 1837/10

    Isolierte strafgerichtliche Sperre für Fahrerlaubniserteilung als entzugsähnliche

    Ein ungeeigneter Kraftfahrer kann selbst bei hohen Fahrleistungen aufgrund der geringen Kontrolldichte und der demgemäß hohen Dunkelziffer von Alkoholdelikten im Straßenverkehr jahrelang unauffällig bleiben; gleichwohl kann sich aber die von ihm ausgehende Gefahr für Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer jederzeit aktualisieren (vgl. Senatsbeschluss vom 14.10.1996 - 10 S 321/96 - VBlBW 1997, 227).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.2011 - 10 S 2640/10

    Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis wegen bereits vor ihrer Erteilung bestehender

    Die von einem ungeeigneten Kraftfahrer ausgehende Gefahr für Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer kann sich jederzeit aktualisieren (vgl. Senatsbeschluss vom 14.10.1996 - 10 S 321/96 -, VBlBW 1997, 227).
  • VG Freiburg, 07.09.2009 - 1 K 1209/09

    Beschränkung der Fahrerlaubnis wegen Tagesschläfrigkeit

    Erst daran anknüpfend wären Auflagen oder Beschränkungen in Betracht gekommen, bei deren Beachtung eine ordnungsgemäße Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr sichergestellt ist (Bay. VGH, Beschl. v. 30.6.2005 - 11 CS 05.888 - juris; VGH Bad.-Württ., VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.10.1996 - 10 S 321/96 -, NZV 1997, 199; Urt. v. 28.2.1989 - 10 S 2302/87 - NZV 1989, 315; Saarl.
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