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   OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2017 - 10 S 38.17   

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OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2017 - 10 S 38.17 (https://dejure.org/2017,38803)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.09.2017 - 10 S 38.17 (https://dejure.org/2017,38803)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. September 2017 - 10 S 38.17 (https://dejure.org/2017,38803)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 1 Abs 1 S 2 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 60 VwGO
    Erteilung der Zustimmung zur Vernehmung einer Vertrauensperson in der Hauptverhandlung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 1 Abs 1 S 2 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 60 VwGO, § 123 Abs 1 VwGO, § 146 Abs 4 S 1 VwGO, § 146 Abs 4 S 6 VwGO, § 96 StPO
    Einstweilige Anordnung; Beschwerde; Beschwerdebegründung; Monatsfrist; Fehlfunktion des Faxgerätes im Gericht; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Strafprozess; Zeugenvernehmung; Vertrauensperson; Sperrerklärung; Rauschgifthandel; Bandenkriminalität; Tatprovokation; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2017 - 10 S 38.17
    Sollen die Strafverfolgungsorgane ihrem Auftrag zur rechtsstaatlich gebotenen Verfolgung von Straftaten auch bei der Bekämpfung besonders gefährlicher Kriminalität, wie etwa der Bandenkriminalität und des Rauschgifthandels, die hier beide in Rede stehen, überhaupt gerecht werden, so können sie vielmehr nicht ohne den Einsatz von Vertrauenspersonen auskommen, deren Identität auch noch nach dem Einsatz gewahrt werden muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81 -, juris Rn. 78; zum Begriff und zur Zulässigkeit des Einsatzes einer Vertrauensperson vgl. auch BGH, Urteil vom 18. November 1999 - 1 StR 221/99 -, juris, Rn. 31).

    Auch vermag sie nicht näher zu erklären, wie in einem solchen Fall dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz der als vermeintlicher Käufer auftretenden Vertrauensperson vor Gefahren für Leib und Leben (s.o.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981, a.a.O., Rn. 79) ausreichend Rechnung getragen werden kann, zumal mit einer Schusswaffe oder einem Einhandmesser (die in der Anklageschrift unter den Beweismitteln aufgeführt sind) einem Menschen in Sekundenschnelle schwere oder sogar tödliche Verletzungen zugefügt werden können und die Beschwerde offen lässt, wie das Eingreifen von staatlichen Kräften im Ernstfall schnellstmöglich rechtzeitig schon vor dem Angriff auf die Vertrauensperson - also noch schneller als die Verletzung - überhaupt möglich sein soll.

    Der verfassungsrechtliche Grundsatz der Gewaltenteilung schließt es nicht aus, dass Geheimhaltungsinteressen der Exekutive unter bestimmten Voraussetzungen den Vorrang vor dem rechtsstaatlichen Interesse an der Wahrheitsfindung im Strafprozess erhalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981, a.a.O., Rn. 78 und 82-84).

    Hinzu kommt, dass eine nach § 96 StPO abgegebene Sperrerklärung die Strafgerichte nur dann bindet, wenn sie nicht willkürlich oder offensichtlich rechtsfehlerhaft ist oder keine Gründe angibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981, a.a.O., Rn. 85; BGH, Urteil vom 31. März 1989 - 2 StR 706/88 -, juris Rn. 35; Menges, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Auflage 2014, § 96 Rn. 82 und 90 m.w.N.), was die Strafkammer hier in ihrem Beschluss vom 24. April 2017 (a.a.O.) eingehend geprüft hat.

    Zum anderen lässt die Beschwerde außer Acht, dass diesem Gesichtspunkt nach dem oben dargestellten rechtsstaatlichen Gebot der Strafverfolgung der Bandenkriminalität und des Rauschgifthandels angesichts des dafür unentbehrlichen Einsatzes von Vertrauenspersonen (BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981, a.a.O.) ein verfassungsrechtliches Gewicht zukommt, das bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmals des Bereitens von Nachteilen für das Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes in § 96 Satz 1 StPO durchaus zu beachten ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2014 - 5 B 1276/14

    Anspruch auf Zustimmung zur Vernehmung einer Vertrauensperson unter selbst

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2017 - 10 S 38.17
    Das Argument, dass die Verletzung der Geheimhaltungszusage gegenüber einer Vertrauensperson die Gewinnung weiterer Vertrauenspersonen und damit die zukünftige Arbeit der Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung der Schwerkriminalität erheblich erschweren würde, ist zumindest als Teil einer Begründung für eine Sperrerklärung analog § 96 StPO in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 4. Januar 2012 - 14 PS 3/11 -, juris Rn. 17 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. August 2012 - 1 S 1517/12 -, juris Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. November 2014 - 5 B 1276/14 -, juris Rn. 11).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.08.2012 - 1 S 1517/12

    Begründetheit einer Sperrerklärung; keine prozessuale Ungleichbehandlung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2017 - 10 S 38.17
    Das Argument, dass die Verletzung der Geheimhaltungszusage gegenüber einer Vertrauensperson die Gewinnung weiterer Vertrauenspersonen und damit die zukünftige Arbeit der Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung der Schwerkriminalität erheblich erschweren würde, ist zumindest als Teil einer Begründung für eine Sperrerklärung analog § 96 StPO in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 4. Januar 2012 - 14 PS 3/11 -, juris Rn. 17 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. August 2012 - 1 S 1517/12 -, juris Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. November 2014 - 5 B 1276/14 -, juris Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 14 PS 3/11

    Statthaftigkeit des Zwischenverfahrens nach § 99 Abs. 2 VwGO bei einer im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2017 - 10 S 38.17
    Das Argument, dass die Verletzung der Geheimhaltungszusage gegenüber einer Vertrauensperson die Gewinnung weiterer Vertrauenspersonen und damit die zukünftige Arbeit der Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung der Schwerkriminalität erheblich erschweren würde, ist zumindest als Teil einer Begründung für eine Sperrerklärung analog § 96 StPO in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 4. Januar 2012 - 14 PS 3/11 -, juris Rn. 17 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. August 2012 - 1 S 1517/12 -, juris Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. November 2014 - 5 B 1276/14 -, juris Rn. 11).
  • VG Düsseldorf, 28.10.2014 - 18 L 2428/14
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2017 - 10 S 38.17
    Solche hochgradig individualisierenden Wiedererkennungsmerkmale können auch bei technischer Verfremdung der Stimme in der Regel nicht wirksam weggefiltert werden (zum Beispiel des Stotterns vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Oktober 2014 - 18 L 2428/14 -, juris Rn. 25 - Vorinstanz zu OVG Nordrhein-Westfalen, a.a.O.).
  • VGH Hessen, 29.05.2013 - 8 B 1005/13

    Anordnung der Zustimmung zur Vernehmung einer Vertrauensperson als Zeuge in einem

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2017 - 10 S 38.17
    Der Antragsteller kann eine Änderung des angefochtenen Beschlusses auch nicht damit rechtfertigen, dass er sich nochmals die rechtlichen Ausführungen vollumfänglich zu eigen mache, die sich aus einer Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes ergäben (HessVGH, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 8 B 1005/13, 8 D 1006/13 -, juris Rn. 25, 27, 30, 33, 23 und 21; kostenfrei zugänglich in der Landesrechtsprechungsdatenbank "Hessenrecht" im Internetportal www.lareda.hessenrecht.hessen.de) und die er bereits in der Antragsbegründung vom 25. April 2017 (S. 7-9) ebenso wie in der Beschwerdebegründung vom 29. Juni 2017 (S. 11-13) nur nach den Leitsätzen des Bearbeiters Gaede aus dem Internetportal http://www.hrr-strafrecht.de (VGH Hessen HRSS 2013 Nr. 702) zitiert hat, welche die Begründung der Entscheidung erheblich verkürzen und teilweise in anderer Reihenfolge wiedergeben.
  • BVerfG, 08.10.2009 - 2 BvR 547/08

    Faires Verfahren; Recht auf unmittelbare und konfrontative Befragung von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2017 - 10 S 38.17
    Insoweit ist aus der Sicht des Senats geklärt, dass die vom Bundesgerichtshof entwickelten Leitlinien zur Handhabung des Beschuldigtenrechts auf konfrontative Befragung von Belastungszeugen und zur Verwertbarkeit nicht konfrontierter Aussagen bei der Urteilsfindung (vgl. dazu zusammenfassend BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - 2 BvR 547/08 -, juris Rn. 12-14 m.w.N.) den verfassungsrechtlichen Maßstäben des Rechts des Beschuldigten auf ein faires Verfahren aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG genügen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2009, a.a.O., Rn. 9, 10 und 15 m.w.N.) und ist im vorliegenden Fall eine - auch nur: drohende - Verletzung dieser Leitlinien durch die Sperrerklärung weder von der Beschwerde hinreichend konkret dargelegt worden noch sonst ersichtlich.
  • BGH, 31.03.1989 - 2 StR 706/88

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei Sperrerklärung bezüglich eines Informanten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2017 - 10 S 38.17
    Hinzu kommt, dass eine nach § 96 StPO abgegebene Sperrerklärung die Strafgerichte nur dann bindet, wenn sie nicht willkürlich oder offensichtlich rechtsfehlerhaft ist oder keine Gründe angibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981, a.a.O., Rn. 85; BGH, Urteil vom 31. März 1989 - 2 StR 706/88 -, juris Rn. 35; Menges, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Auflage 2014, § 96 Rn. 82 und 90 m.w.N.), was die Strafkammer hier in ihrem Beschluss vom 24. April 2017 (a.a.O.) eingehend geprüft hat.
  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2017 - 10 S 38.17
    Sollen die Strafverfolgungsorgane ihrem Auftrag zur rechtsstaatlich gebotenen Verfolgung von Straftaten auch bei der Bekämpfung besonders gefährlicher Kriminalität, wie etwa der Bandenkriminalität und des Rauschgifthandels, die hier beide in Rede stehen, überhaupt gerecht werden, so können sie vielmehr nicht ohne den Einsatz von Vertrauenspersonen auskommen, deren Identität auch noch nach dem Einsatz gewahrt werden muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81 -, juris Rn. 78; zum Begriff und zur Zulässigkeit des Einsatzes einer Vertrauensperson vgl. auch BGH, Urteil vom 18. November 1999 - 1 StR 221/99 -, juris, Rn. 31).
  • BVerwG, 19.08.1986 - 1 C 7.85

    Strafverfahren - Faires Verfahren - Aktenvorlage - Geheimhaltungsbedürftigkeit -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2017 - 10 S 38.17
    Darüber hinaus ist, wie der vorliegende Fall gerade zeigt, dem betroffenen Prozessbeteiligten gegen die Sperrerklärung die Möglichkeit des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes eröffnet (BVerwG, Urteile vom 27. April 1984 - 1 C 10.84 -, juris Rn. 12-19 und vom 19. August 1986 - 1 C 7.85 -, juris Rn. 39 und 41).
  • BVerwG, 27.04.1984 - 1 C 10.84

    Kriminalpolizeiliche Handakte II - Sperrerklärung, § 96 StPO, (nicht) § 23 EGGVG

  • VG Berlin, 12.12.2018 - 33 L 301.18

    Sperrerklärung des BMI hinsichtlich einer audiovisuellen Vernehmung einer

    Ein derartiges, individuelles und der Steuerung durch den Sprecher weitgehend entzogenes Sprechverhalten stellt ein hochgradig individualisierendes Wiedererkennungsmerkmal dar, das auch bei technischer Verfremdung der Stimme in der Regel nicht wirksam weggefiltert werden kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. September 2017 - OVG 10 S 38.17 -, juris, Rn. 14).

    Zunächst bestehen gegen die Wertung der Antragsgegnerin keine Bedenken, dass es sich bei der hier relevanten Bekämpfung der organisierten Schleuserkriminalität angesichts der Hochwertigkeit der betroffenen Rechtsgüter um einen öffentlichen Belang von erheblichem Gewicht handelt, welcher regelmäßig den Einsatz von polizeilichen Informanten und Vertrauenspersonen fordert (vgl. zum Bereich der Rauschgiftkriminalität: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. September 2017, a.a.O., Rn. 8).

  • VG Berlin, 07.12.2018 - 1 L 304.18

    Einstweiliger Rechtsschutz Sperrerklärungen in einem Strafverfahren

    Derartige hochgradig individualisierenden Wiedererkennungsmerkmale können auch bei technischer Verfremdung der Stimme in der Regel nicht wirksam weggefiltert werden (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. September 2017 - OVG 10 S 38.17, juris, Rn. 14; a. A. ohne nachvollziehbare Begründung VGH Kassel, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 8 B 1005/13, juris Rn. 29).
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   LG Köln, 18.05.2017 - 10 S 38/17   

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