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   VGH Baden-Württemberg, 09.03.1993 - 10 S 848/92   

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https://dejure.org/1993,9107
VGH Baden-Württemberg, 09.03.1993 - 10 S 848/92 (https://dejure.org/1993,9107)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.03.1993 - 10 S 848/92 (https://dejure.org/1993,9107)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. März 1993 - 10 S 848/92 (https://dejure.org/1993,9107)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Unterbringungskosten für eine Unterbringung - Zeugnis eines anstaltsfremden Arztes zur Vermeidung unberechtigter Selbsteinweisungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1993, 202 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82

    Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.03.1993 - 10 S 848/92
    Danach ist der Empfänger von Leistungen, die im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses ohne Rechtsgrund bewirkt worden sind, zur Rückgewähr verpflichtet, sofern nicht das private Vertrauensschutzinteresse das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage überwiegt (BVerwG, Urt. v. 12.3.1985, BVerwGE 71, 85, 90).
  • VG München, 21.11.2012 - M 7 K 12.1682
    Nachdem das Unterbringungsrecht der Gefahrenabwehr dient (VGH BW, U. v. 9. März 1993 - 10 S 848/92 - Rz 21; OVG NW, U. v. 20. Februar 1984 - 13 A 2482/82 - OVGE 37, 105), gelten bei der Gefahrenprognose auch die allgemeinen Grundsätze des Sicherheitsrechts, insbesondere die Grundsätze der Anscheinsgefahr (vgl. Schmidbauer/Steiner, PAG/POG, 2. Aufl., Art. 11 PAG Rz 41; Berner/Köhler/Käß, PAG, 20. Aufl., Art. 2 Rz 39), wonach eine konkrete Gefahr dann besteht, wenn aus der Sicht eines besonnenen und sachkundigen Amtsträgers im Zeitpunkt seines Einschreitens davon auszugehen ist, dass es bei ungehindertem Ablauf des Geschehens demnächst zu einer Beeinträchtigung geschützter Rechtsgüter kommt (vgl. auch BayObLG, B. v. 28. April 2004 - 3Z BR 269/03 - Ls).
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